Chronisch krank was kommt auf mich zu?

Begonnen von candy1980de, 02:18:53 Do. 03.April 2008

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candy1980de

Ich bin chronisch krank, Diagnose Lupus erythematodes kurz SLE, sagt bestimmt den wenigsten Etwas....ist eine seltende systemische Autoimmunerkrankung aus der Gruppe der Kollagenosen. Es hat Ewigkeiten gedauert diese festzustellen....allein die rennerei von Arzt zu Arzt und etliche Falschdiagnosen....mir ist es bis heute ziemlich unangenehm darüber zu sprechen....es wissen auch nur die wenigsten Freunde und Familie halt....

Ich leide schon seit langer Zeit an dieser Krankheit die mir alles verbaut hat meine berufliche Zukunft, so wie meine private....

Lange konnte ich mich nicht damit abfinden und habe sie einfach verdrängt, diese Krankheit zeigt sich an vielerei Sympthomen die jetzt immer schlimmer wurden und ist unheilbar...nun da lange Zeit vergangen ist habe ich mich an Betroffene gewendet und muss mich nun damit abfinden und was dagegen tun.

Das muss ich auch dem ARGE mitteilen......kann mir vielleicht Jemand sagen, der vielleicht auch betroffen ist, was da auf mich zu kommt? Amtsarzt? Weitere Untersuchungen? Umschulung?

Ich muss dazu sagen das ich keine Abgeschlossene Ausbildung habe und somit auch sehr schwer einen Job finden kann....ich bin so gut wie garnicht körperlich belastbar....ich habe es auch schon über Zeitarbeit versucht aber habe nach 5 Monaten aufgeben müssen....Schichtarbeit, Akkord....Stress pur das hab ich nicht verkraftet, konnte nix mehr essen und hab in der Zeit 10 kg abgenommen....

Wenn ich eine Umschulung machen sollte....ich habe dann auch Angst das ich das nicht schaffe....das ist meine größte Sorge....ich würde so gerne....ich möchte ja auch nicht mein Leben lang Hartz 4 Empfängerin bleiben, das Geld ist zu wenig um zu Leben und zu viel um zu sterben.....

Regenwurm

ZitatOriginal candy1980de
 ..ich bin so gut wie garnicht körperlich belastbar
  Ich möchte ja auch nicht mein Leben lang Hartz 4 Empfängerin bleiben
Eine Möglichkeit wäre:
Du kannst die "Verminderte Erwerbsunfähigkeitrente" bei deinem Rentenversicherungsträger beantragen.
Beantragen also, Antrag ausfüllen, Abschicken.
Bekommst dann eine Einladung und wirst Untersucht und die schreiben dann ein Gutachten, was du noch leisten kannst.
 Das Gutachten/Schreiben, bzw. die Bewilligung oder Nichtbewilligung der verminderten Frührente bekommt dann auch das Arbeitsamt und danach richten sich die Maßnahmen der ARGE.

Viel Glück candy1980de und besuch auch mal einen erfahrenen Heilpraktiker.

ZitatFeststellung der Leistungsfähigkeit
Durch einen Arzt der Rentenversicherung wird festgestellt, wie viele Stunden am Tag Sie mit Ihrer Krankheit oder Behinderung noch arbeiten können.
Bei seiner Einschätzung geht der Mediziner von einem üblichen
Arbeitsverhältnis im Rahmen einer 5-Tage-Woche aus. Er prüft Ihre Leistungsfähigkeit nicht nur in Ihrem bisher ausgeübten Beruf, sondern auch in anderen Tätigkeiten, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten werden.
— bei Ihrer Arbeitsagentur melden. Denn bis zur Entscheidung des
Rentenversicherungsträgers kann Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen.Maßstab Leistungsfähigkeit Die Rente richtet sich nach der verbliebenen Leistungsfähigkeit: Wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, bekommt eine volle Rente. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente.

Rente wegen teilweiser  Erwerbsminderung
 Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen  Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch 3 bis unter  6 Stunden täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche unter den üblichen  Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.  Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte  der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit  steht dem Rentenanspruch nicht entgegen.
  Bei Arbeitslosigkeit gilt der Arbeitsmarkt für die Vermittlung in eine dem  verbliebenen Leistungsvermögen entsprechende Teilzeittätigkeit als verschlossen,  so dass keine Möglichkeit besteht, Einkommen aus einer Beschäftigung  zu erzielen. In diesem Ausnahmefall wird eine Rente wegen voller  Erwerbsminderung auf Zeit gewährt.  Ob Arbeitslosigkeit vorliegt, wird im Einzelfall von dem Rentenversicherungsträger  festgestellt. Der Rentenversicherungsträger prüft bei  einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gleichzeitig, ob Leistungen  zur medizinischen Rehabilitation und / oder Teilhabe am Arbeitsleben  (bisheriger Begriff: berufliche Rehabilitation) in Betracht kommen.  Renten wegen voller Erwerbsminderung

 Eine volle Erwerbsminderung
liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit  oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen  Arbeitsmarktes auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden  täglich im Rahmen einer 5-Tage-Woche erwerbstätig sein können.  Voll erwerbsgemindert sind auch behinderte Menschen, die in besonderen  Behinderteneinrichtungen versicherungspflichtig tätig sind und Versicherte,  die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert  waren, während der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung  in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

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