[Knastarbeit] same shit

Begonnen von mb, 21:21:37 Sa. 16.August 2003

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mb

Strafvollzug und Arbeitszwang
von Thomas Meyer-Falk
(aus labournet.de)

Im Folgenden soll die Notwendigkeit einer (inter-)nationalen Kampagne gegen die heute existierende Zwangarbeit in Gefängnissen erläutert werden. In einer Einführung (A) wird der juristische Hintergrund der Arbeitspflicht in Gefängnissen dargestellt um sodann im Hauptteil (B.), die Notwendigkeit einer innerhalb wie außerhalb der Gefängnisse zu führenden Kampagne gegen den Arbeitszwang zu begründen. Am Ende (C.) wird ein kurzer Ausblick gegeben werden, wie eine internationale Kooperation in diesem Bereich aussehen könnte.

A.) Juristischer Hintergrund der Arbeitspflicht
a.) Historischer Rückblick
Das preußische Gefängnishandbuch sah um das Jahr 1900 herum vier Hauptzwecke in der Arbeit der Gefängnisinsassen: diese sollten die Arbeit als Übel empfinden; sie sollten durch regelmäßige Tätigkeit, durch Ordnung und Gehorsam gebessert werden; der Gesundheitszustand sollte nicht durch Untätigkeit (in der damals obligatorischen, strengen Einzelhaft, der alle Insassen unterlagen) geschädigt werden und schlussendlich sollten sie nach der Entlassung (leichter) in der bürgerlichen Gesellschaft wieder Fuß fassen können. Ähnliche Regeln oder Vorstellungen finden sich auch in anderen Staaten.

b.) Gefangenenarbeit und Volkerrecht
b1.) Supranationales Recht
Gemäß dem ILO (Internationale Arbeitsorganisation) - Übereinkommen von 1930, welches auch in und für Deutschland und den Großteil der Staaten der Welt gilt, unterliegt Zwangsarbeit im Strafvollzug ausdrücklich keinem Verbot. Mit dem Übereinkommen von 1957 wurde dies noch mal bestätigt (vgl. hierzu Alternativkommentar zum Strafvollzugsgesetz, 4. Auflage, vor § 37, RZ 37 ff).

b2.) Europäisches Recht
Die für die Staaten des Europarates (nicht zu verwechseln mit der europäischen Union), zu denen bspw. Auch Russland und die Türkei gehören, wie sämtliche Staaten der EU, geltende Europäische Menschenrechtskonvention bewertet in Artikel 4 III Zwangsarbeit die im Gefängnis zu leisten ist als prinzipiell zulässig.

b3.) Nationales Recht anhand zweier Beispiele
aa.) Frankreich
Bis zum 22.Juni 1987 galt in Frankreich Gefangenenarbeit als Teil der Strafe, sie war vorgeschrieben. Das an jenem Tag erlassene Strafvollzugsgesetz beseitigte den Zwang zur Arbeit. Zumindest auf dem Papier wurde die Arbeit zu einem Recht, erhielt also einen humanistischen Touch. (vgl. "Le monde diplomatique", Ausgabe Deutschland, Juni 2003, S. 21), da niemand mehr gezwungen werden durfte zu arbeiten.

bb.) Deutschland
Gemäß §41 Strafvollzugsgesetz sind Strafgefangene (und Sicherungsverwahrte) zur Arbeit verpflichtet, ein Verstoß hiergegen kann disziplinarisch, z. Bsp. Entzug von Vergünstigungen (Fernseher etc.) geahndet werden und führt zudem dazu, dass man die Gefangenen zur Zahlung von Haftkosten (für das Jahr 2003 ca. 360 Euro pro Monat) heranzieht. In seinem Urteil vom 01. Juli 1998 (bgl. Band 98, S. 169ff der Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgericht) betonte das höchste deutsche Gericht, dass Zwangsarbeit verfassungskonform sei. (vgl. den Beitrag des Autors: http://www.labournet.de/branchen/sonstige/knast/tmf.html)

B.) Notwendigkeit einer Kampagne gegen die Arbeitspflicht
Der industrielle Gefängniskomplex erweist sich heute mehr denn je national wie international als mächtige wirtschaftliche Größe. So verkündete im Frühjahr 2003 das baden-württembergische Justizministerium, dass alleine in seinem Ressort für 2001 die Gefangenen einen Gewinn in Höhe von 1,3 Millionen Euro erwirtschaften. (zitiert nach "Le monde diplomatique", S.21) Und ein Beispiel aus Groß-Britannien: Die Internet-Firma "Summit Media" zahlt Gefangenen etwa neun Pfund pro Woche an "Lohn", stellt aber die Arbeitsleistung der Gefangenen seinen Vertragspartnern in fünfstelliger Höhe in Rechnung (vgl. FRF I Juni/Juli 2003, S.13; http://www.rcgfrfi.easynet.co.uk)

Wenn Gefangenen, denen schon zwangsweise ihre Freiheit entzogen wird, ihr letztes "Gut", nämlich ihre Arbeitskraft, abgepresst wird, so verstößt dies in eminenter Weise gegen die Menschenwürde. Man braucht nicht auf Karl Marx zurückzugreifen, der schrieb, es sei die vornehmste Pflicht des Menschen jene Verhältnisse umzustürzen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, entrechtetes und geknechtetes Wesen sei. Auch so mancher Rechtsprofessor vertritt die Ansicht, dass der Arbeitszwang gegen die Würde der Insassen verstößt. (vgl. Prof. BEMMANN in "Strafverteidiger", Heft 11/1998, S. 604 - 605)

Der Mensch wird in seiner existenziellen Befindlichkeit vollständig in Frage gestellt, wenn er einer Ordnung ausgesetzt ist, in der er zum Objekt degradiert und ohne jede Möglichkeit, dem auszuweichen, zur Arbeitsleistung - und sei es "nur" mit psychischem Druckmitteln - gezwungen wird. Zum Kern der Menschenwürde zählt die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und assoziiert einem gestaltendem, bewusst handelndem Menschen - und nicht ein Wesen, welches zurückgeworfen auf sich selbst, seine Arbeitskraft zwangsweise dem Staat zur Verfügung zu stellen hat.

Man könnte meinen, dass dies letztlich nur die kleine (wenn auch immer größer werdende) Schar von "VerbrecherInnen" beträfe, diese sollten ruhig "büßen", im Schweiße ihres Angesichts. Eine solche Position würde verkennen, dass zunehmend in allen westlichen Industrienationen es faktisch zur Zwangarbeit auch für all die freien Menschen kommt, die nicht das Glück haben, über ein Millionenvermögen oder einen gut dotierten Job verfügen zu können. Das heißt betroffen ist das Millionenheer der Arbeitslosen (alleine in Deutschland ca. 5 Millionen) und die im Niedriglohnsektor Beschäftigten. Während die besitzende Klasse immer mehr Güter anhäuft wird systematisch die Gewährung von Sozialleistungen gekürzt und faktisch ein Zwang zur Aufnahme jeder Arbeit ausgeübt; in Deutschland wurde schon angedacht, jugendliche Arbeitslose zwangsweise in andere Regionen "umzusiedeln", falls dort eine Ausbildungsstelle für sie vorhanden wäre.

Werden dem nicht-arbeitenden Gefangenem in Deutschland jedes Taschengeld, Fernseher und andere "Vergünstigungen" gestrichen, so dass er/sie am Ende vom Hand in den Mund lebt (Anstaltsnahrung), reduziert auf 23 Stunden Zelle und eine Stunde Hofgang, so werden den freien BürgerInnen sämtliche Sozialleistungen gestrichen, so dass Obdachlosigkeit droht.

Die Parallelen zwischen "Freiheit" und Strafvollzug sind unübersehbar und deshalb ist es notwendig, dass gegen die Arbeitspflicht im Strafvollzug protestiert wird. Wer freiwillig arbeiten möchte und unter mehreren Angeboten auswählen kann, soll dies gerne tun, aber einen Arbeitszwang darf es nicht geben.

C.) Ausblick - Internationale Kooperation
In Groß-Britannien beginnt sich erster Widerstand zu organisieren ("Campaign Against Prison Slavery", postalisch erreichbar unter: c/o The Cardigon Centre, Cardigon Road, Leeds, LS6 1LJ , Groß-Britannien), in den USA, aber auch in Deutschland sind erste Gefangenengewerkschaften angedacht, eine Vernetzung tut jedoch not. Bewerkstelligt werden kann eine wirkungsvolle Kampagne auch nur unter aktiver Unterstützung außerhalb der Gefängnisse.

Die Installation eines "Internationalen Tages gegen Zwangsarbeit" könnte helfen, die Thematik einer breiteren Schicht zugänglich zu machen. Von Seiten der Gefangenen ist Einsatz in Form von Streiks und ähnlichem ebenso notwendig wie sinnvoll (am Rande: während die deutsche Verfassung das Streikrecht zum Menschenrecht erhebt, wird selbiges den Gefangenen verwehrt), wobei die Bereitschaft auch von Insassen "persönliche Nachteile" in Kauf zu nehmen, - leider - zumindest in Deutschland, nicht überschätzt werden darf. D.h. es bedarf auch der politischen Schulung und Bewusstmachung innerhalb der Gefangenschaft!

Eine internationale Vernetzung könnte die Effektivität von Protesten erheblich erhöhen.

Thomas Meyer-Falk
c/o JVA - Z.3117
Schönbornstr. 32
D-76646 Bruchsal
Germany


ManOfConstantSorrow

Bruchsal: Thomas Meyer-Falk : Verarmt im Knast

Auch und gerade vor Gefängnismauern macht die Armut nicht halt. Im Folgenden soll von staatlich geförderter Armut die Rede sein, wenn nämlich im Zuge von Einsparungen die Entlohnung der Gefangenenarbeit gekürzt wird.


Nach einem kurzen Rückblick ins Jahr 1998, als das Bundesverfassungsgericht die damalige Praxis der Gefangenenentlohnung als verfassungswidrig einstufte (a.), sollen die aktuellen Kürzungen anhand der Situation in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal näher dargestellt werden (b.). Die Auswirkungen werden im Anschluss beleuchtet (c.), um mit einem Ausblick zu schließen (d.). a.) Urteil vom 01.07.1998 Gefangene und Sicherheitsverwahrte sind qua Gesetz zur Arbeit verpflichtet; die herrschende Rechtssprechung sieht hierin keine verbotene Zwangsarbeit, denn Artikel 12 Abs. 3 Grundgesetz bestimmt (Zitat): ,,Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig." Zwar folgt nicht aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte ein Anspruch auf Entlohnung für die Zwangsarbeit (nach der Konvention besteht kein Anspruch, vgl. Frowein/ Peukert, EMRK, 3. Auflage, Artikel 4 Randnummer 13), jedoch entnahm das Bundesverfassungsgericht am 01.07.1998 (Az. 2 BvR 441/90; EuGRZ 1998, S. 518 ff) dem Grundgesetz, insbesondere dem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Resozialisierung, den Anspruch der Zahlung eines Entgelts, welches den Gefangenen (Zitat) ,,durch die Höhe (...) in einem Mindestmaß bewusst (macht), dass Erwerbsarbeit zur Herstellung der Lebensgrundlage sinnvoll" sei.

Erhielten die Inhaftierten 1997 im Durchschnitt 200 DM/Monat, stieg zum 01.01.2000 die Entlohnung auf circa 350 – 400 DM/Monat, was 9 % des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten entspricht. (Zuvor waren es 5 % des Durchschnittsverdienstes.) Zumindest theoretisch, denn mit Einführung höherer Löhne begannen die ersten Kürzungsversuche, die nun 2010 einen weiteren Höhepunkt erfahren. b.) Kürzungen 2010 – JVA Bruchsal b1) Der Staatshaushaltsplan Auch wenn ich hier nun die Entwicklungen in der JVA Bruchsal beleuchten werde, so gelten diese Ausführungen doch auch für die anderen Anstalten des Landes. Den ,,Produktionformationen" (so heißt dies tatsächlich) des Staatshaushaltsplans 2010/2011 für den Einzelplan Justizministerium des Landes Baden-Württemberg kann entnommen werden, dass das Land plant, für die Gefangenenentlohnung im Jahr 2010 circa 1,754 Millionen Euro weniger auszugeben als noch 2009. Wurden 2009 den Gefangenen in den Anstalten insgesamt 12,3 Millionen Euro ausbezahlt, sollen es 2010 nur noch 10,5 Millionen Euro werden (a.a.O., S. 115 im Entwurf des Einzelplans 05), zugleich sollen die Zahlungen an die Bundesagentur für Arbeit um knapp 1 Million Euro sinken. Arbeitende Gefangene/ Verwahrte erwerben für die Zeit nach der Entlassung nämlich Ansprüche auf Arbeitslosengeld I. b2) JVA Bruchsal Wie verkürzt man aber nun die effektiven Zahlungen an die Betroffenen, wenn doch im Gesetz geregelt ist, dass sie Anspruch auf 9 % des Durchschnittsverdienstes der Arbeiter und Angestellten haben??

Der erste Trick: Zwar müssen die Insassen weiterhin von 6.35 Uhr – 11.30 Uhr und von 12.35 Uhr – 15.00 Uhr in den Betrieb, also 7 Stunden 20 Minuten, die sie auch bislang bezahlt bekamen, künftig erhalten sie aber nur noch für 7 Stunden oder weniger ein Entgelt. Wer bspw. Als ,,Schänzer" arbeitet (diese reinigen die Flure, richten die Anstaltswäsche, u.a.m.) bekam schon bislang nur 6 Stunden am Tag bezahlt, künftig werden es nur noch 5 Stunden sein.

Zweiter Trick: ,,Neubewertung der Arbeitsplätze": Insgesamt gibt es 5 ,,Vergütungsstufen", diese reichen von Stufe 1 für Arbeiten einfacher Art, die keine Vorkenntnisse erfordern, bis hin zur Stufe 5, welche die Kenntnisse eines Facharbeiters voraussetzen und Arbeiten umfassen, die ein ganz besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung erfordern. In Stufe 1 erhalten Gefangene 75 % des Grundlohns (also 75 % der oben erwähnten 9 %), in Stufe 2 schon 88 %, in Stufe 3 sind es 100 %, in Stufe 4 dann 112 % und in Stufe 5 schließlich 125 %.

Also begab es sich nun, dass eine Art Kommission alle Arbeitsplätze auf Einsparpotential untersuchte. Das Ergebnis, viele Stellen wurden herabgestuft von Stufe 3 auf 2 oder gar 1. So gibt es den skurrilen Fall eines Sicherungsverwahrten. Für SV'ler hatte der Landesgesetzgeber zum 01.01.2010 großzügig die Entlohnung von 9 % (der Satz, der für Gefangene gilt) auf 12 % erhöht, um einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sicherungsverwahrte besser zu behandeln seien als Strafgefangene, nachzukommen. Letztlich wird er aber ab April weniger verdienen als noch vor dieser ,,Erhöhung", denn sein Arbeitsplatz wurde von Stufe 3 auf Stufe 1 abgewertet.

Dritter Trick: ,,Friss oder stirb!" Neben erwähnten Schänzern gibt es noch ,,Hilfsschänzer", diese müssen u.a. das Essen an die Gefangenen austeilen. Bei gleicher Arbeitsleistung wird nicht nur deren Entgelt von ca. 50 Euro/Monat auf knapp 30 Euro/Monat gekürzt, zeitgleich spart man auch noch mehrere dieser Posten ein, so dass die verbleibenden Hilfsschänzer bei weniger Lohn mehr Arbeit zu leisten haben, oder den Job hinschmeißen, was die ersten zum 1. April auch beabsichtigen. c.) Auswirkungen auf die Inhaftierten Real werden die Einkommen der Gefangenen um bis zu 25 % sinken, wer vorher noch 200 Euro/Monat bekam, wird sich mit vielleicht 150 Euro/Monat begnügen müssen. Das mag sich auf der ersten Blick immer noch nach einem erklecklichen Sümmchen anhören. Von diesen 150 Euro/Monat darf man aber nur für 3/7 (ungefähr 65 Euro) seine persönlichen Bedürfnisse nach Tabak, Kaffe etc. stillen, denn 4/7 wandern auf das Überbrückungsgeld-Konto, welches für die Zeit nach der Haft gedacht ist.

Zugleich gestattet es die JVA der Firma Massak Logistik GmbH ( http://www.massak.de mail: info@massak.de) die Gefangenen exklusiv mit ebendiesen Nahrungs- und Genussmitteln zu beliefern und dafür Preise zu verlangen, die oftmals höher (mitunter auch viel höher) liegen als in vergleichbaren Läden außerhalb der Anstalt. So ergab eine von der Anstalt 2009 selbst durchgeführte Untersuchung, dass Werner Massak bzw. seine Firma in über 60 % (!) der Fälle den Gefangenen Waren zu teureren Preisen verkauft, als ,,draußen" üblich sind.

Nun wurde auch noch per Erlass des Justizministeriums verfügt, dass Gefangene Strom- und Kabel-TV- Kosten von diesen 3/7 des Lohns zahlen müssen. Bislang war es möglich, diese Kosten vom ,,freien Eigengeld" zu begleichen (mittlerweile gibt es 6 verschiedene Buchungskonten pro Gefangenen; die jeweiligen Verwendungsbeschränkungen differieren, weshalb ich hier auf nähere Erläuterungen verzichte). Effektiv werden also die Gefangenen noch weniger Geld zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse zur Verfügung haben.

Zwar dürfen sich die Gefängnisbewohner seit dem 01.01.2010 monatlich 55 Euro von ,,draußen" schicken lassen, um damit dann machen zu können, was sie wollen; nur haben viele Gefangene niemanden, der ihnen dieses Geld schicken kann. Versuchen sie mit Hilfe der Mitgefangenen und deren Angehörigen Gelder aufzutreiben, wird dies von der Anstalt auch mal gerne als ,,kleine Gaunerei" bezeichnet und sofort dem Gericht gemeldet (so geschehen in einem Fall, in welchem es um die vorzeitige Entlassung eines Gefangenen ging; LG Karlsruhe, Az. 15 StVK 68/10). Da zeitgleich weitere Einschränkungen erfolgten, berichten bspw. Sicherungsverwahrte aus der JVA Freiburg, nun real 100 Euro im Monat weniger zur Verfügung zu haben als noch 2009. d.) Ausblick ,,Arbeit im Strafvollzug, die dem Gefangenen als Pflichtarbeit zugewiesen wird, ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit angemessene Anerkennung findet", so am 01.07. 1998 das Bundesverfassungsgericht. Wie die Praxis 2010 aussieht, habe ich soeben erläutert. Nun gibt es sicher auch jene Bürger, die meinen, den Gefangenen gehe es noch viel, viel zu gut, man möge sie in den Steinbruch schicken, bei Wasser und Brot. Solche Menschen sind es dann, die wenn sie – durch welche Umstände auch immer – selbst im Gefängnis landen, am lautesten jammern.

Man könnte die oben skizzierten Entwicklungen freilich auch als Vorbereitung der Gefangenen auf das Leben nach der Haft begreifen. Ihnen wird schon jetzt klar gemacht, wo sie landen werden, wenn sie wieder frei kommen: in der Armut. Dort wo für 1 Euro/Stunde Fronarbeit geleistet wird (1 Euro Jobs).

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

Quelle: Indymedia 27.3.10
AutorIn: Thomas Meyer-FalkBruchsal
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

ManOfConstantSorrow

Zu Beginn des Jahres 2009 erhielt das Komitee für Grundrechte und Demokratie Post von einem Häftling, der über 30 Jahre im Gefängnis gearbeitet hatte. Anlässlich seiner bevorstehenden Entlassung fragte er an, was denn nun mit seiner Rente sei. Diese Anfrage offenbart einen Skandal: Der Staat bzw. die Länder als Arbeitgeber von Häftlingen verweigern ihnen elementare soziale Grundrechte. Gefangene sind aus der Kranken- und Rentenversicherung ausgeschlossen und arbeiten zudem zu einem extremen Niedriglohn. Das Gegenteil von Resozialisierung!
(...)
http://www.labournet.de/branchen/sonstige/knast/singe1.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

Kuddel

Schwitzen im Knast

Thomas Meyer-Falk 19.07.2010

Es gibt Haftvermeidungsprogramme, die sich (wenig originell) ,,schwitzen statt sitzen" schimpfen, wo an Stelle von Haft Arbeitsstunden (z.B. Straßen kehren) geleistet werden müssen. Aktuell jedoch heißt es in bundesdeutschen Gefängnissen: Schwitzen und sitzen.

Beispiel JVA Bruchsal

Errichtet Mitte des 19. Jahrhunderts (Grundsteinlegung 1848!) fühlt sich die Außenwand im Winter an wie ein Eisblock und entsprechend kalt wird es in den Zellen des Nachts. Im Sommer hingegen wirkt die Mauer der Zelle wie ein Heizstein, so dass es auch in der Nacht nicht wirklich erfrischend wird.
Wer BILD-gebildet nun meint, die Anstalt schere sich um das Wohlbefinden und reiche gekühlte Getränke, der irrt. ,,Alt-Knackis", die schon 15 – 20 oder mehr Jahre sitzen, berichten zwar, dass es vor Jahren an Tagen mit über 30 Grad kühlen Tee gegeben habe, jedoch ist dieser schon längst dem Rotstift zum Opfer gefallen.

Arbeit bei über 35 Grad


Wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kürzlich vermeldete, gilt seit einigen Wochen eine neue Arbeitsschutz-Regel (A 3-5) hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen bei erhöhten Rauminnentemperaturen. Ab 26 Grad sollen Arbeitgeber Getränke kostenlos reichen, ab 30 Grad müssen sie es sogar. Ab 35 Grad ist nach 45 min. Arbeit eine Pause von 15 min. einzulegen.

Eigentlich sind im Gefängnis die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen zu befolgen, nur scheint sich – zumindest in Bruchsal – die ASR A 3-5 noch nicht bis zur Bruchsaler Gefängnisleitung und dem für die Gesundheit der Insassen verantwortlichen Anstaltsarzt, Dr. med. Maier herumgesprochen zu haben, so dass nun Landtag und Justizministerium aktuell prüfen, ob es hier zu persönlichem Fehlverhalten gekommen ist.

Wer freilich in einem bequemen Ledersessel hockt und sich eine dem Kühlschrank entnommene Mineralwasserflasche genüsslich die Kehle hinunter perlen lässt, der hat gewiss anderes im Kopf als bei teilweise über 40 Grad Raumtemperatur dürstende Gefangene.

Recht auf körperliche Unversehrtheit

Auch und gerade Gefangene haben ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit; hierzu gehört dann bei extremen klimatischen Verhältnissen zum Beispiel eine situationsangemessene Versorgung mit Flüssigkeit.
Schließlich sind Gefangene qua Gesetz gezwungen zu arbeiten, und werden mit diversen Maßnahmen überzogen, wenn sie sich diesem Zwang versuchen zu entziehen. Sie können auch nicht ,,ausweichen", einfach mal vor die Türe gehen.
Wenn Fahrgäste der Deutsche Bahn AG dehydrieren, kommt dies in die Tagesschau und wird in den Medien skandalisiert, wenn hingegen Gefangenen selbst billig zuzubereitender Tee an heißen Tagen nicht ausgegeben wird, ist dies nicht einmal eine kleine Notiz wert.


Thomas Meyer-Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
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Kuddel

Hier mal die andere Seite:

ZitatJustizangestelle streiken

HAMM ▪ Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Bezirk Hamm-Unna, ruft für den kommenden Dienstag, 1. März, zu einem ganztägigen Warnstreik im Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde 2011 auf.


Um 8.30 Uhr geht es mit Bussen ab dem OLG Hamm zu einer zentralen Kundgebung des DGB und des dbb zu einem Demonstrationszug nach Düsseldorf. Hauptredner werden dort unter anderem der Verdi-Bundesvorsitzende Frank Bsirske und der Vorsitzende des DGB-NRW, Andreas Meyer-Lauber, sein. Beschäftigte von folgenden Justizbehörden aus der Region Hamm sind zum Warnstreik aufgerufen: OLG Hamm, AG Hamm, AG Unna, AG Werl, Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Hamm, JAV Hamm, JVA Werl, Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus Hamm beteiligt sich ebenfalls an dem Warnstreik. Die Kolleginnen und Kollegen der Polizei fahren mit dem Zug nach Düsseldorf.
http://www.wa.de/nachrichten/hamm/stadt-hamm/justizangestelle-streiken-1139862.html

Kuddel

ZitatStrafanstalten in Bayern
Vorreiter in Sachen Knast-Ökonomie



Tüten kleben? Heute liefern Gefangene Hightech zu Billiglöhnen

Mit Toptechnologie und Niedriglöhnen wetteifern deutsche Gefängnisse um Aufträge. Als verlängerte Werkbank für den Mittelstand positionieren sich die Anstalten als Alternative zu Fernost. Vorne mit dabei: Bayern.


Deutschlands Gefängnisse erweisen sich immer mehr als alternative Herstellungsorte für das verarbeitende Gewerbe. In Bayern haben Unternehmen beispielsweise die Möglichkeit an 37 Standorten auf insgesamt 90.000 Quadratmeter Produktionsfläche zurückgreifen. So können Firmen Produktionsspitzen bei gleichbleibend hoher Qualität ausgleichen und mit Tageslöhnen zwischen 8,51 bis 14,18 Euro zu günstigen Kosten abzufedern.

Bayerns Strafanstalten haben nach impulse-Informationen pro Jahr mit solchen Geschäften bereits rund 45 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Besonders gut im Geschäft ist das zweitgrößte Gefängnis Bayerns in Straubing, das allein rund sieben Millionen Euro umsetzt. Für den Triebwerkshersteller MTU arbeiten dort rund 100 Insassen der Justizvollzugsanstalt. MTU-Werksleiter Karl-Heinz Bischoff sagte gegenüber impulse: "Es beeindruckt mich immer wieder, mit welcher Begeisterung hier für 1,80 Euro die Stunde gearbeitet wird."

Regierungsamtsrat Gunther Zettl will das Straubinger Gefängnis zur Top-Adresse für die Wirtschaft machen und damit gleichzeitig den Durchbruch zur Vollbeschäftigung schaffen. Die Auftraggeber schätzten den Mix aus Niedriglöhnen und hoher Qualität. Oft sei die Qualität der Produkte besser als im Billiglohn-Ausland, was Unternehmen dazu veranlasse, Fertigung aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland zu holen.
http://www.impulse.de/unternehmen/:Strafanstalten-in-Bayern--Vorreiter-in-Sachen-Knast-Oekonomie/1027771.html

Kuddel

Gefangene schuften für den Krieg

In Deutschland sind Gefangene verpflichtet zu arbeiten, sofern die zugewiesene Arbeit von ihnen körperlich geleistet werden kann. Rechtlich handelt es sich hierbei um Zwangsarbeit, wie das Grundgesetz (Artikel 12 Absatz 3) in erfreulicher Klarheit feststellt; manche arbeiten auch für den Krieg.


Schuften für die Rüstung


Die im 19. Jahrhundert erbaute Justizvollzugsanstalt Straubing (Bayern) verpflichtet schon seit langer Zeit Teile der Insassenschaft für die Firma MTU ( http://www.mtu.de) zu arbeiten. MTU ist aktiv an der Rüstungsproduktion beteiligt und liefert Triebwerke für – wie es wörtlich heißt – ,,Luftfahrtgeräte der Bundeswehr", insbesondere auch den Eurofighter.

Hieran beteiligt sind, wie gesagt, auch Gefangene der JVA Straubing ( http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/JVA_Straubing/), wo nötig, müssen die Gefangenen dann auch an Wochenenden ,,Sonderschichten" (so Felix Wadewitz, ,,Recht und billig" in impulse, März 2012, S. 82) fahren und erhalten pro Arbeitstag einen Lohn ,,zwischen 8,51 Euro und 14,18 Euro" (a.a.O., S. 83).

Der Betrieb von MTU in der Haftanstalt ist ganz offiziell als ,,Luftfahrtbetrieb für Luftgeräte der Bundeswehr" zugelassen. Durch ihre erzwungene Mitarbeit sind also auch Gefangene eingebunden in kriegerische Konflikte.


Proteste hiergegen?



Wie Betroffene aus der JVA Straubing berichten, sind die Arbeiter dort überwiegend ,,stolz" auf ihre ,,verantwortungsvolle" Tätigkeit, d.h. es existiert nicht ansatzweise ein Problembewusstsein. Hierzu mag auch beitragen, dass die Anstaltsleitung hart gegen Gefangene vorgeht, die offensiv die Arbeit verweigern: die Palette der Restriktionen reicht hin bis zur zeitweisen Isolierung der Betreffenden (z.B. durch ,,Arrest", der bis zu vier Wochen dauern kann).


Aktuelle Diskussion um IKEA



Nach einem schwedischen Fernsehbericht wird nun auch in Deutschland (wieder) über die Rolle des bekannten Möbelhauses IKEA diskutiert; denn IKEA hatte zu DDR-Zeiten Aufträge in die DDR vergeben und dort mussten Gefangene unter unwürdigen Bedingungen IKEA-Produkte herstellen.

Auch wenn es sich verbietet, die materiellen Haftbedingungen, die in der DDR vorherrschten, mit jenen heute in Verbindung zu bringen, so kann dennoch hinterfragt werden, welche systemischen Gemeinsamkeiten bestehen und weshalb heute zwar Kritik an der Ausbeutung der DDR-Gefangenen geübt, jedoch die Praxis in BRD-Gefängnissen nicht ansatzweise kritisch reflektiert und erst recht nicht zur Diskussion gestellt wird.


Wo kann gegen die Beteiligung der Gefangenen an der Rüstungsproduktion Protest eingelegt werden?


Richtige Ansprechpartner sind sicherlich der Vorstandsvorsitzende von MTU
Herr Egon W. Behle
Adressse von MTU: Dachauer Straße 665 D-80995 München, E-Mail:  info@mtu.de; Kontaktformular für E-Anfragen:  http://www.mtu.de/de/globals/contact/index.html),

auch der Leiter der JVA Straubing
Herr Matthias Konopka ( poststelle@jva-sr.bayern.dematthias.konopka@jva-sr.bayern.de)
der, dies nur am Rande, wenn er sich mal vor Ort in den Produktionsstätten von MTU ein Bild verschaffen möchte, nach Aussagen von Augenzeugen von einem Kordon Sicherheitsbeamter umgeben ist und Anweisung erteilen lässt, dass sich ,,kein Inhaftierter näher als auf 10 Meter" nähern dürfe.
Aber auch die politisch verantwortliche Justizministerin
Frau Beate Merk (e-mail:  beate.merk@stmjv.bayern.de)
ist richtige Adressatin von Protesten.


Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA-Z. 3113
Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com

Kuddel

ZitatProtest im US-Abschiebegefängnis
Hungern gegen die Ausbeutung

In einem privaten Abschiebegefängnis in den USA müssen Papierlose Zwangsarbeit leisten. Hunderte sind nun in den Hungerstreik getreten.


Hunderte – nach Informationen von AnwältInnen mehr als 1.200 – Gefangene im Abschiebegefängnis in Tacoma an der nordwestlichen Pazifikküste der USA befinden sich seit Freitag in einem Hungerstreik. Sie verlangen besseres Essen, eine menschenwürdige Behandlung, mehr Lohn als den gegenwärtigen einen Dollar pro Tag für ihre Zwangsarbeit sowie ein sofortiges Ende der Abschiebungen.

Nach Informationen von AnwältInnen droht die Gefängnisverwaltung den Hungerstreikenden mit Zwangsernährung. Die Einwanderungs- und Zollbehörde ICE erklärt, dass dergleichen nur nach behördlicher Prüfung und richterlichem Beschluss geschehen kann. Aus dem Inneren des privaten North West Detention Center dringen überhaupt keine Informationen an die Öffentlichkeit. Der Betreiberkonzern GEO hat den Komplex für 1.300 Gefangene völlig von der Außenwelt abgeriegelt.

Der Hungerstreik im Bundesstaat Washington begann, während vor den Toren des Gefängnisses AktivistInnen für eine Einwanderungsreform mit dem Slogan ,,Not one more Deportation" demonstrierten. Bereits in den zurückliegenden Wochen haben in Abschiebegefängnissen in Arizona, Illinois, Kalifornien und Virginia Proteste stattgefunden. In der vergangenen Woche ketteten sich in der US-Hauptstadt mehrere Dutzend UnterstützerInnen an das Gitter vor dem Weißen Haus. 32 von ihnen wurden festgenommen.

Eine von ihnen ist Hermina Gallego, deren Fall stellvertretend für Millionen EinwanderInnen in den USA steht. Ihr Mann sitzt in einem Abschiebegefängnis in Texas, ihre Tochter in einem Abschiebegefängnis in Arizona. 2012, als die USA mehr Menschen als je zuvor außer Landes gebracht haben, waren auch 200.000 Eltern von US-Bürgern unter den Abgeschobenen.

Im vergangenen Jahr, als in Washington DC Abgeordnete beider Parteien einen Gesetzesvorschlag zu einer Immigrationsreform vorlegten, ging die Zahl der Abschiebungen leicht zurück – aber es waren noch immer 368.600. Auch in diesem Jahr schiebt die Regierung von Barack Obama täglich rund 1.000 Menschen ab. Die Immigrationsreform ist bis auf Weiteres am Widerstand der republikanischen Mehrheit im Repräsentantenhaus gescheitert.

20 ,,Anführer" in Isolationshaft

Der Konzern GEO Group, Inc., der nach eigenen Angaben weltweit 98 private Gefängnisse mit insgesamt 77.000 Insassen betreibt und der größte private Gefängnisbetreiber der Welt ist, schickte im vergangenen Jahr LobbyistInnen in den Kongress, um die Schließung von Abschiebezentren zu verhindern. 2013 hatte GEO laut Konzernchef George Zoley Einnahmen von 1,52 Milliarden Dollar.

In Tacoma, im Bundesstaat Washington, erklärte Anwältin Sandy Restrepo am Montag, dass mindestens drei Hungerstreikende mit Zwangsernährung bedroht worden seien. 20 Hungerstreikende, die als ,,leader" gelten, sind in Isolationszellen gesperrt worden.

Nachdem die Immigrationsreform – die rund 11 Millionen Papierlosen in den USA eine legale Existenz schaffen sollte – im Kongress gescheitert ist, hoffen die AktivistInnen jetzt auf eine Entscheidung des Präsidenten im Alleingang. ,,Es ist ironisch", sagt Maru Mara-Villalpando von Latino Advocacy, ,,dass Leute wegen Arbeit ohne Sozialversicherung abgeschoben werden und dass ein privater Konzern sie im Abschiebegefängnis legal für einen Dollar ausbeuten darf".
http://www.taz.de/!134654/

Troll

Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Kuddel

ZitatGewerkschaft im Knast gegründet! Knastleitung antwortet mit Repression!

iww. Am 21.05.2014 hat sich eine Gefangenen-Gewerkschaft in der JVA Tegel gegründet. Themen der Gewerkschaftsarbeit sind u.a. Mindestlohn im Knast und Rentenversicherung für die arbeitenden Gefangenen.

Heute hat die Knastleitung mit einer Zellenrazzia bei Olli auf die Gründung der Gewerkschaft reagiert und ihm wurde mit Verlegung in einen Knast gedroht.
http://soligruppe.blogsport.eu/2014/05/27/kurzinfo-gewerkschaft-im-knast-gegruendet-knastleitung-antwortet-mit-repression/

Kuddel

ZitatDie DDR-Zwangsarbeiter waren nicht allein
Von Wolfgang Kaleck

Ikea, Aldi, Quelle, Siemens und etliche andere: Von Zwangsarbeit in der DDR haben mehr als 6.000 westdeutsche und andere andere ausländische Unternehmen profitiert. Bis zu 30.000 Strafgefangene, unter ihnen viele politische Häftlinge, mussten in DDR-Gefängnissen für westliche Firmen arbeiten.  Das belegt ein Forschungsbericht, der vor wenigen Tagen in Berlin vorgestellt wurde. Ikea hatte den Bericht in Auftrag gegeben, nachdem vor zwei Jahren entsprechende Vorwürfe gegen das schwedische Möbelunternehmen bekannt geworden waren.

Das Gebaren der Behörden der DDR kann nicht wirklich überraschen. Denn es steht außer Frage: In der DDR wurden Oppositionelle überwacht, politisch verfolgt und zum Teil zu unverhältnismäßigen Strafen verurteilt. Dazu kam eine größere Zahl von Gefangenen, die man im weiteren Sinne ebenfalls als ,,Politische" bezeichnen kann, beispielsweise die Angehörigen von Subkulturen wie der schwulen Szene, die wegen sogenannten Asozialen Verhaltens ins Gefängnis gesteckt wurden.

Aber auch diejenigen, die wegen anderer Straftaten einsaßen, litten zum Teil unter einem menschenunwürdigen Strafvollzug. Es verwundert daher nicht, wenn diese Praktiken heute im Kontext der Produktion für Westfirmen noch einmal ans Tageslicht kommen. Es sollte allerdings eine Mahnung an DDR-Nostalgiker sein, die berechtigte Kritik an heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mit einer Glorifizierung der autoritären Verhältnisse von damals einhergehen zu lassen.

Es überrascht auch nicht, dass Ikea und andere Unternehmen gerne und ohne größere Nachfragen billige Arbeitskraft aus DDR-Gefängnissen in Anspruch nahmen. Auch heute noch funktioniert die "Wie sollten wir das wissen?"- Verteidigung. Westliche Konzerne gewinnen heute wie damals an vielen Orten der Welt Rohstoffe nur um den Preis von Menschenleben, sie kooperieren mit verbrecherischen Regimes und beuten in Ländern wie Vietnam und China Gefangene aus.

Nun hat Ikea laut Zeitungsberichten 120.000 Euro für die Studie gezahlt – , doch an Entschädigungszahlungen an die damals Ausgebeuteten denkt der Konzern offenbar nicht. Allenfalls wenn unter der Ägide der Bundesrepublik ein Fonds geschaffen würde, an dem sich auch andere Firmen beteiligen, wolle man zahlen.

Man muss dem bundesdeutschen Staat zugute halten, dass er einen Teil derjenigen, die grobes Unrecht durch den DDR-Staat erlitten, rehabilitiert und entschädigt hat. Doch das reicht nicht. Die Unternehmen sollten schnellstens dazu gezwungen werden, entweder an Gruppen von Betroffenen oder eben an einen Fonds zu zahlen.

Gleichzeitig sollten die Regeln für Unternehmen insgesamt reformiert werden: Wer mit den Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen kooperiert oder Gewinne unter Ausnutzung von Menschenrechtsverletzungen erzielt, sollte dafür zivilrechtlich und strafrechtlich haften. Alle Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht , sich aktiv über die Zustände in den Regionen, in denen sie wirtschaftlich tätig sind, zu informieren und auch aktiv dafür Sorge zu tragen, dass sie keine Beihilfe zu derlei Taten zu leisten. Das immer schon skandalöse 'Wir haben nichts davon gewusst' sollten wir niemanden durchgehen lassen.

Aber auch heute gilt für den Strafvollzug in der Bundesrepublik: Der Arbeitszwang in  Gefängnissen gehört abgeschafft und diejenigen die arbeiten müssen, sollen angemessen entlohnt werden.

Wolfgang Kaleck ist Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Kaleck hat sich in den vergangenen Jahren mit Menschenrechtsverletzungen in Argentinien bis Abu Ghraib und Kolumbien bis Philippinen beschäftigt; aktuell ist der NSA-Whistleblower Edward Snowden einer seiner Mandanten.
http://blog.zeit.de/recht-subversiv/2014/06/25/die-ddr-zwangsarbeiter-waren-nicht-allein/

Kuddel

ZitatGewerkschaftsrechte auch im Knast

Solidarität Knapp 40 Kolleg_innen haben am 14. August vor dem Gebäude des Berliner Justizsenats die Initiative der Gefangenengewerkschaft unterstützt


Von den Veranstalter_innen wurden verschiedene Solidaritätserklärungen sowie ein Grußwort des Sprechers der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG / BO) verlesen. Im Mittelpunkt stand die Forderung, dass im Knast, in dem die Pflicht zur Arbeit besteht, auch Gewerkschaftsrechte gelten müssen.
Im Mai  dieses Jahres hatten Gefangene der JVA Tegel die Gefangenengewerkschaft gegründet. Mittlerweile haben sich  weitere Gewerkschaftsgruppen  in der JVA  Berlin-Plötzensee, Willich, Aschaffenburg und Burg gegründet. Vor wenigen Tagen zudem unter Titel Outbreak (Ausbruch) eine Ausgabe de Zeitung der Gefangenengewerkschaft heraus. 


Entrechtung von Lohnabhängigen nicht nur im Knast



Die beiden Forderungen der Gefangenengewerkschaft, ein Mindestlohn für die Arbeit auch im Gefängnis und die Einbeziehung in die  Rentenversicherung, stoßen bei den Gefangenen auf  Zustimmung.   Gar nicht erfreut über die gewerkschaftliche Organisierung im Knast ist hingegen der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann.  Sein Sprecher erklärte  als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei und der Grünen im  Berliner Abgeordnetenhaus: ,,Der Senat beabsichtigt nicht, Insassen der Justizvollzugsanstalten entsprechend einem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten".  Deren Arbeit und Entlohnung sei nicht mit der Tätigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar, so die Begründung. 

Mit der Kundgebung machten die Kolleg_innen deutlich, dass für sie die Gewerkschaftsrechte natürlich auch im Knast gelten. Anwesend waren Kolleg_innen verschiedener Gewerkschaften: der  Freien Arbeiter_innen Union (FAU) und der Anarchosyndikalistischen Jugend (ASJ), aber auch Kolleg_innen  vom Erwerbslosenausschuss der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Berlin.
In einer Solidaritätserklärung schrieben sie:
... wir, die Mitglieder des Erwerbslosenausschusses in ver.di Berlin begrüßen und unterstützen die Initiative der Gefangenen. Euer Kampf um die Beseitigung weiterer Ausnahmen im Mindestlohngesetz und für die Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen findet unsere Zustimmung. (...) Konkrete Angebote zu einer vertieften Zusammenarbeit können und werden wir euch nach der Klärung der Rahmenbedingungen bei ver.di machen...   

Auch die Organisation Erwerbslos erklärte sich mit der Gefangenengewerkschaft solidarisch: In ihrer Erklärung heißt es:
"Als Zusammenschluß gewerkschaftlich organisierter Erwerbsloser ist die Solidarität mit den Gefangenen und ihren Forderungen für uns selbstverständlich. Wir können nicht auf einen Mindestlohn ohne Ausnahmen hoffen, wenn wir es dulden, daß der Mindestlohn Anderen vorenthalten wird. Schon deswegen unterstützen wir die Forderung der Gefangenen nach dem Mindestlohn auch für Gefangene. Wir können auch nicht hoffen, die volle Koalitionsfreiheit außerhalb ritualisierter Tarifauseinandersetzungen zu erreichen, wenn wir es dulden, daß Anderen die Gründung einer Gewerkschaft überhaupt verwehrt wird"

Damit machten die Kolleg_innen deutlich, dass die Solidarität mit der Gefangenengewerkschaft auch ein Kampf für ihre eigenen Rechte ist. Dass sahen auch Mitglieder von Behindertenorganisationen so, die betonten, dass Beschäftigten der  Behindertenwerkstätten ebenfalls ihr Status als Lohnabhängige nicht anerkannt wird. Auch sie haben dann keine Gewerkschaftsrechte.  In einer ähnlichen Situation sind auch Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Sie erkennen, dass die Entrechtung mit besonders stigmatisierten Gruppen wie Gefangenen oder auch Flüchtlingen beginnt und dann auf andere Teile der Gesellschaft ausgedehnt wird. Daher ist es wichtig, sich nicht von diesen Gruppen abzugrenzen sondern mit ihnen gemeinsam für die gewerkschaftlichen Rechte zu kämpfen. Dass war das Signal der Kundgebung am Donnerstag.


Kundgebung als Auftakt


Der Sprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation Oliver Rast brachte  es in seiner Grußadresse am Donnerstag auf dem Punkt:
,,Die heutige Kundgebung vor dem Dienstsitz des Justizsenators Heilmann (CDU) stellt ein Novum dar. Erstmals wird vor einer Berliner Einrichtung der Justizverwaltung für die vollen Gewerkschaftsrechte auch hinter Gittern demonstriert."

Selbstkritische Töne kamen vom Bundesvorstand der Roten Hilfe, die in ihrer Erklärung auf der Kundgebung feststellte:
,,Arbeitskampfthemen beziehungsweise gewerkschaftliche Aspekte im Knast selbst waren dabei in der bisherigen Tätigkeit jedoch weniger präsent – im Gegensatz dazu steht die eigentlich sehr hohe Bedeutung und ganz unmittelbare Nähe der Fragen von Lohnarbeit, Entlohnung und Organisierung für die Gefangenen in der BRD.
Umso erfreuter ist der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. über die Initiative von Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel, die im Mai dieses Jahres nun eine Gefangenengewerkschaft gegründet haben".

Die Kundgebung  am 13.8. war die erste öffentliche Unterstützung aber sicher nicht die Letzte, betonten die Organisator_innen . Jetzt wollen sie beobachten, ob alle Gefangenen die gerade fertiggestellte erste Zeitung der Gefangenengewerkschaft Outbreak problemlos erhalten, oder ob es weitere Behinderungen seitens der Behörden gibt. "Mit Zuversicht   sehen wir der Zeit entgegen, wo die Gewerkschaft konkrete Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen, Mindestlohn für alle Gefangenen und Einbeziehung    in die Rentenversicherung unternimmt. Es gibt viele Orte, wo wir die Solidarität mit der Gefangenengewerkschaft ausdrücken können, der Berliner Justizsenat war erst der Anfang", sagte ein Mitglied der Unterstützer_innengruppe gegenüber  dem Freitag.

Peter Nowak

Homepage zur Gefangenengewerkschaft.

http://www.gefangenengewerkschaft.de/

Solidaritätserklärungen zur Gefangenengewerkschaft:

http://www.labournet.de/branchen/sonstige/knast/gefangenengewerkschaft-in-der-jva-tegel-gegrundet-razzia-gegen-sprecher/
https://www.freitag.de/autoren/peter-nowak/gewerkschaftsrechte-auch-im-knst

Kuddel

ZitatKnastarbeit in Deutschland
Ausbeutung hinter Gittern

Häftlinge bekommen für ihre Arbeit siebenmal weniger Geld als außerhalb der Mauern. Nun wehrt sich die Gefangenen-Gewerkschaft.



Hinter Gittern gibt es siebenmal weniger Lohn als außerhalb der roten Backsteinmauern.

Auch den Stuhl, auf dem Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sitzt, haben Gefangene der Justizvollzugsanstalt Tegel gezimmert. Denn die meisten Produkte, die im Gefängnis hergestellt werden, gehen hinterher an staatliche Behörden, Schulen, Gerichte, Bezirksämter oder Parlamente. Auch externe Unternehmen können Aufträge an die Gefängnisse vergeben. Darüber sprechen wollen sie meist aber nicht.

Die Arbeit, die hinter Gittern geleistet wird, ist auch schlecht bezahlt: Maximal 1,87 Euro verdienen die Inhaftierten pro Stunde, als Tagessatz zwischen 9 bis 15 Euro. Zum Vergleich: 8,50 Euro sieht der gesetzliche Mindestlohn künftig pro Stunde vor.

Die unlängst gegründete Gefangenen-Gewerkschaft fordert jetzt auch einen Mindestlohn für Inhaftierte. ,,Bislang hatten die Gefangenen keine Lobby", sagt deren Sprecher Oliver Rast. ,,Diese schaffen wir uns nun selbst." Anfang September kam der 42-Jährige nach drei Jahren aus der Haft. Noch im Mai hat er mit Mithäftlingen in der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel die Gewerkschaft gegründet, der sich mittlerweile Leute aus acht weiteren Gefängnissen angeschlossen haben.

Sie setzen sich neben dem Mindestlohn auch für die Rentenversicherung der Häftlinge ein: Da sie während ihrer Haftzeit nicht in die Rentenversicherung einzahlen, haben sie im Alter weniger Rentenanspruch. Ein langjähriger Gefängnisaufenthalt führt da viele direkt in die Altersarmut.

Der Konzern Knast

Rund 66.000 Menschen sitzen in deutschen Gefängnissen, 41.000 von ihnen arbeiten dort. ,,Das ist de facto ein Großkonzern", sagt Rast. In der Berliner JVA Tegel ist Arbeit Pflicht, ein Arbeitstag dauert 8 Stunden. Die JVA unterhält 13 Betriebe, darunter eine Tischlerei, Polsterei und eine Druckerei. Auf ihrer Homepage wirbt sie mit deren Produkten – Handarbeit als Qualitätsmerkmal.

Warum gibt es dafür keinen Mindestlohn? ,,Bei Inhaftierten handelt es sich nicht um ein klassisches Arbeitsverhältnis, deshalb fallen sie nicht unter den Geltungsbereich des Mindestlohns", erklärt die Pressesprecherin des Bundesamts für Arbeit und Soziales, Jarmila Schneider.

,,Sinn und Zweck der Arbeit im Justizvollzug ist, die Gefangenen entsprechend ihren Fähigkeiten zu beschäftigen", sagt Lars Hoffmann, Sprecher der JVA Tegel. ,,Und sie zu qualifizieren, damit sie auf dem freien Arbeitsmarkt bessere Chancen haben." Auch Berlins Justizsenat will die Arbeit im Gefängnis nicht mit Lohnarbeit vergleichen. Es sei eine Resozialisierungsmaßnahme, sagt Claudia Engfeld, Sprecherin der Senatsverwaltung.

Rast bezweifelt das. Er habe in Tegel niemanden kennengelernt, der ,,besser rausging", im Gegenteil: ,,Die Leute werden gebrochen." Die einzige Resozialisierungsmaßnahme sei ,,unser auf Sozialreformen ausgelegter Kampf".

Klassenkampf im Knast


Wenn Arbeit im Gefängnis nicht als Arbeit gilt, was heißt dass für eine Gewerkschaft hinter Gittern? ,,Für einen erfolgreichen Gewerkschaftskampf braucht man die bürgerlichen Freiheiten", meint Jan Jurczyk, Pressesprecher des Ver.di-Vorstands.

Hinzu kommt ein Interessenkonflikt: Denn auch die Angestellten im Strafvollzug sind bei Ver.di gewerkschaftlich organisiert. Für den Ver.di-Erwerbslosenausschuss Berlin hingegen ist ,,die Solidarität mit den Gefangenen und ihren Forderungen selbstverständlich".

Mit dem neuen Strafvollzugsgesetz 2016 wird das Land Berlin die Arbeitspflicht im Gefängnis möglicherweise abschaffen. Spätestens dann würde es für die Behörden schwer, die Niedriglöhne im Knast zu rechtfertigen, glaubt Rast. Seine Gewerkschaft hat dem Justizsenat Thomas Heilmann angeboten, die JVA-Druckerei symbolisch zu pachten und gewerkschaftlich zu organisieren.
http://www.taz.de/Knastarbeit-in-Deutschland/!147691/

Kuddel

ZitatAb 1. Dezember 2015: Hungerstreik für Mindestlohn in der JVA Butzbach – Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen unterstützt die Forderungen

Gefangenengewerkschaft in der JVA TegelJVA Butzbach: Inhaftierte Arbeiter ab 1.12.2015 in Streik? "Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlohn, Rentenversicherung, Abschaffung der Arbeitspflicht: Dies sind die Hauptforderungen inhaftierter Arbeiter der JVA Butzbach. In einem Brief der Interessenvertretung der Gefangenen und des Sprechers der Butzbacher Sektion der Gefangenengewerkschaft / Bundesweite Organisation (GG/BO) vom 29.09.2015 forderten die Gefangenen Justizministerin Eva Kühne-Höhrmann (CDU) auf, über diese und weitere Forderungen in Verhandlungen zu treten. Wenn die Ministerin nicht bis zum 1.12.2015 mit ihnen verhandelt, wollen Gefangene in den Hungerstreik treten. Auslöser der Streikdrohung sind den Gefangenen bekannt gewordene Aufstellungen von Produktionskosten von Waren, die in der JVA Butzbach hergestellt werden. Aus diesen geht hervor, dass beispielsweise bei der Produktion von Hänge- und Trampolinmatten der Lohnkostenanteil am Erlös der JVA Butzbach ganze 0,32% beträgt. (...) Das Netzwerk unterstützt die Forderungen der Gefangenen in der JVA Butzbach, weil es im Interesse aller lohnabhängig Beschäftigten ist, Mindeststandards zu halten und Sonderwirtschaftszonen in deutschen Gefängnissen, abzuschaffen."

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2015/11/jva_butzbach1.pdf


https://www.facebook.com/Gefangenengewerkschaft/posts/420404108162556
http://www.neues-deutschland.de/artikel/992159.hungerstreik-fuer-mindestlohn.html

Dem Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen gehören an: Dr. Jörg Nowak, Politikwissenschaftler, Universität Kassel; Dr. Alexander Gallas, Sozialwissenschaftler, Universität Kassel und Herausgeber des Global Labour Journal; Dr. Peter Birke, Soziologisches Forschungsinstitut an der Universität Göttingen; Dr. Thomas E. Goes, Soziologisches Forschungsinstitut an der Universität Göttingen; Simon Aulepp, Vorsitzender des GEW-Kreisverbands Kassel-Stadt; Anne Engelhardt, Studierende, Uni Kassel; Birgit Schneider, ver.di Ortsverein Göttingen; Dr. Kristin Carls, Soziologin, Universität Göttingen; Dr. Heiner Köhnen, tie Global, Frankfurt; Assistenzprofessorin Dr. Stefanie Hürtgen, Universität Salzburg; Markus Rhein, TIE Bildungswerk e.V.; Lisa Carstensen, Doktorandin, Universität Osnabrück; Stefan Kerber-Clasen, Uni Erlangen-Nürnberg, MA Soziologe; Michael Fütterer, Tie global




Kuddel

ZitatArbeitskampf im Knast
Soli-Demo für streikende Gefangene

Häftlinge des Butzbacher Knasts fordern Mindestlohn und Rentenansprüche. Angehörige und die Gefangenengewerkschaft unterstützen sie.


Am Samstag haben nach Angaben der Veranstalter rund 50 Gewerkschafter, Juristen und Angehörige von Häftlingen vor der Justizvollzugsanstalt Butzbach an einer Solidaritätsdemonstration für streikende Gefangene in dem hessischen Knast teilgenommen. Aufgerufen dazu hatte die im vergangenen März gegründete Gefangenengewerkschaft.

In Butzbach sind am 1. Dezember Häftlinge in einen Hunger- und Bummelstreik getreten, um unter anderem die Bezahlung nach Mindestlohn und die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung durchzusetzen. Zurzeit arbeiten die Gefangenen für einen Stundenlohn von weniger als 2 Euro.

Wie viele der rund 400 Insassen streiken, sei unklar, sagte Daniel Katzenmaier von der Gefangenengewerkschaft: ,,Die Informationslage ist prekär, wir können nur per Brief mit den Gefangenen kommunizieren."

Die grün-schwarze Landesregierung weist die Forderung der Häftlinge zurück. In der kommenden Woche wollen Rechtsanwälte und die Landtagsabgeordnete Marjana Schott (Linkspartei) den Knast besuchen.
http://www.taz.de/Arbeitskampf-im-Knast/!5253672/

Kuddel

ZitatSeit dem 9. September streiken Gefangene in den USA in mehr als 30 Vollzugsanstalten, um gegen ihre Ausbeutung als Arbeiter_innen zu protestieren und gegen die lächerlich geringen Löhne, die sie im Gefängnis erhalten, unter Bedingungen, die charakteristisch sind für insitutionalisierte Sklaverei. Sie fordern echte Löhne, angemessene Gesundheitsversorgung,  Bildungsprogramme und die Verkürzung von lebenslänglichen Urteilen. Am 24. September sind sogar die Wärter in verschiedenen Gefängnissen nicht zur Arbeit gekommen (gleichwohl ohne offiziell ihre Solidarität auszudrücken).

Dieser landesweite Streik wurde zum Teil von dem Incarcerated Workers Organizing Committee (IWOC) organisiert, einem Projekt der IWW Gewerkschaft...

Vollständiger Text + Video:
http://de.labournet.tv/aufhoeren-ein-sklave-zu-sein-der-groesste-gefangenenstreik-der-geschichte-der-usa

Fritz Linow

Im Knastladen NRW gibt es für 30 Euro Justiz Challenge, das Lernspiel für Anwärter der Justiz:



ZitatJustiz Challenge ist ein Spiel für alle Anwärterinnen und Anwärter des Justizvollzuges, egal auf welchem Ausbildungsstand sie sich gerade befinden. Ziel des Spiels ist es, angelehnt an den Unterricht und die Lerninhalte der Justizvollzugsschule, sein Wissen zu vertiefen und durch den Austausch mit den Mitspielern weiter zu festigen.

Aufpasser passen auf, dass das Spiel auch richtig zusammengebaut wird, damit zukünftige Aufpasser noch besser aufpassen können.

https://www.knastladen.de/Artikelauswahl/Spielen-Lernen/Justiz-Challenge.html

Fritz Linow

Zitat
Europas größtes Gefängnis: Tränengas gegen Wachleute

Einen Gefängnisaufstand der ungewöhnlichen Art hat es im französischen Fleury-Mérogis südlich von Paris gegeben. Etwa 350 Gefängnismitarbeiter haben gegen ihre Arbeitsbedingungen demonstriert. Sie zündeten Reifen an und blockierten Wege. Der Staat antwortete mit einem Polizeieinsatz und Tränengas.

Fleury-Mérogis ist das größte Gefängnis Europas. Derzeit sind dort mehr als 4.000 Häftlinge untergebracht, fast doppelt so viele wie geplant. Immer wieder kommt es zu Gewaltausbrüchen. Erst kürzlich waren sechs Wachleute verletzt worden. Auch die Gefangenen haben in der Vergangenheit auf angeblich mangelhafte Bedingungen ihrer Haft hingewiesen. Das Personal fühlt sich überfordert, 150 Arbeitsstellen in dem Gefängnis sind nach Gewerkschaftsangaben unbesetzt.
http://de.euronews.com/2017/04/11/europas-groesstes-gefaengnis-traenengas-gegen-wachleute

Kuddel

ZitatBaden-Württemberg
Gefängnis zahlt Häftlingen Hungerlöhne

Ein Häftling in Baden-Württemberg klagt gegen seine Haftanstalt, weil das Gefängnis ihm nur einen Minilohn von knapp zwei Euro pro Stunde gezahlt hat. Rechtswidrig, sagt ein Experte. Sollte der Mann vor Gericht Erfolg haben, drohen dem Land Millionennachzahlungen - und bundesweit weitere Prozesse.


Sie drehen Kugelschreiber zusammen, lösen Nägeln von Holzplatten oder schneiden Pappkartons zurecht: Rund die Hälfte aller Gefangenen in Deutschland arbeiten während ihrer Haftzeit. Der bundeseinheitliche Verdienst für diese Pflichtarbeit liegt bei rund zehn Euro pro Tag - neun Prozent des Durchschnittverdienstes eines normalen Arbeitnehmers. Das ändert sich erst, wenn ein Häftling außerhalb der Gefängnismauern unbewacht als so genannter Freigänger in einem Betrieb arbeitet. Dann steht ihm grundsätzlich das übliche Tarifgehalt zu. Eigentlich. Nicht jedoch in der JVA im baden-württembergischen Ulm.

Sie speist auch ihre Freigänger mit einem Mini-Lohn ab und zahlt nur 1,85 statt 10,51 Euro pro Stunde. Nun wird sie deshalb von einem ehemaligen Häftling verklagt. Verliert das Land Baden-Württemberg, drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe, denn es sind möglicherweise mehr als 500 Strafgefangene betroffen. Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte dies bundesweit einen Rattenschwanz an Klagen von Häftlingen nach sich ziehen.

Arbeit bei Daimler-Tochter *

Dezember 2006. Der gebürtige Münchner Christian Ewald (Namen geändert, d. Red) gab auf. Er kehrte aus dem Exil in England zurück. Seit Jahren war er wegen Steuerhinterziehung und Betrugs in Deutschland gesucht worden, nun zeigte er sich selber an. Der heute 33-Jährige wurde zu einer 32-monatigen Haftstrafe verurteilt. Die Gefängnisstrafe trat er in Mannheim an, dann wurde er nach Ulm verlegt. Vom 24. Januar 2008 an durfte der gelernte Druckermeister bei der Firma EvoBus arbeiten, der Omnibus-Tochter des Daimler-Konzerns. Eine tolle Sache für Häftling Ewald: Abwechslung vom Gefängnisalltag, mal wieder die Welt außerhalb der Mauern sehen und vor allem ein normales Gehalt verdienen. Schließlich wollte er seine Frau und die zwei Kinder finanziell unterstützen.

Doch Ewald hatte sich zu früh gefreut: Als Stundenlohn für seine Arbeit in den Lagerräumen der Firma bekam er lediglich 1,85 Euro ausgezahlt. Dabei erhält die JVA für die Häftlinge 10,51 Euro pro Stunde. Und das, obwohl die Häftlinge dort ohne jegliche Aufsicht gearbeitet haben, also Freigänger waren, wie Ewald in einem Schreiben an stern.de versichert. Er protestierte gegen dieses Gebaren. Doch statt einer Gehaltserhöhung verlor Ewald Ende Februar seinen Job - er soll während der Arbeit auf einem Stapel geschlafen haben.

Nun will er gegen das Land Baden-Württemberg Klage erheben. Denn: "Das Gesetz stellt klar, dass ein Gefangener, der außerhalb der JVA permanent ohne Aufsicht von Vollzugsbeamten arbeitet, von der Firma normal entlohnt werden muss", meint Ewald.

Der Häftling bekommt Rückendeckung von einem Experten auf dem Gebiet des Strafvollzugs. "Der unechte Freigang, den man in Ulm offenbar entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts praktiziert, ist rechtswidrig", sagt der Jura-Professor Johannes Feest von der Universität Bremen. Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil von 1998 den "unechten Freigang", also Freigänger zu Pflichtarbeit mit geringem Lohn zu verdonnern, als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, wenn sie nicht bewacht werden. Feest, der das Strafvollzugsarchiv der Bremer Uni leitet, gibt Ewald gute Chancen mit seiner Klage: "Das Gericht in Ulm kommt meiner Meinung nach nicht an dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorbei. Und dann müsste dem Häftling auch das Arbeitsentgelt nachgezahlt werden."

Feests Kollege Dieter Rössner vertritt eine andere Meinung. "Aus meiner Sicht müsste das Beschäftigungsverhältnis mit dieser Bezahlung als Zwischenlösung zwischen einem echten Freigang und der Pflichtarbeit gestattet sein", sagt der Jura-Professor aus Marburg. "Aber Recht ist immer aus Auslegungssache. Es könnte deshalb schon sein, dass das Gericht im Sinne des Gefangenen entscheidet."

JVA und Firma bleiben gelassen


Darauf hofft Christian Ewald. Er fordert mehr als 3000 Euro an nicht bezahltem Lohn. Während für Johannes Feest die Strafanstalt hier in der Verantwortung steht, sagt Ewalds Verteidiger Alexander Fleck, es sei unklar, wer letztlich das Geld an Ewald zahlen müsse. Deshalb liefen bereits zivil- und strafrechtliche Klagen gegen EvoBus. "Ich sehe keine Probleme, zumindest die zivilrechtlichen Klagen gegen das Land und EvoBus zu gewinnen", sagt Fleck.

Sollte der Anwalt Recht behalten, könnte es sowohl für das Land als auch die Firma EvoBus und drei weitere Firmen, die mit der JVA Ulm kooperieren, teuer werden. Denn diese Firmen beschäftigen nach Angaben der Anstaltsleitung 30 Gefangene für jeweils rund zwei Monate im "unechten Freigang". Der - nicht an die Häftlinge ausbezahlte - Lohn aus den so pro Jahr angefallenen rund 360 Arbeitsmonaten beträgt mehr als 500.000 Euro. Zudem verjähren Gehaltsforderungen erst nach drei Jahren, es könnten also noch wesentlich mehr Gefangene Geld nachfordern. Und: Die Firmen müssten nach Ansicht des Anwalts noch Steuern und Arbeitgeber-Sozialabgaben nachbezahlen.

Land und der Firma droht also eine deftige Rechnung. Doch der JVA-Chef in Ulm sieht den Klagen gelassen entgegen. Die Gefangenen im "unechten Freigang" würden alle paar Tage in unregelmäßigen Abständen kontrolliert, sagt Anstaltsleiter Ulrich Schiefelbein. Damit seien die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, das Ausnahmen zulasse, wenn es für die Gefangenen im "unechten Freigang" ein Mindestmaß an öffentlicher Kontrolle gebe. Zudem werde mit dem nicht ausbezahlten Lohn der Gefangenen kein Gewinn gemacht. Er werde verwendet, um die hohen Kosten im Strafvollzug zu bestreiten, sagt Schiefelbein. Auch bei der Daimler-Tochter EvoBus ist man sich keiner Schuld bewusst. Schließlich arbeiteten seit 1969 Ulmer Gefangene für das Unternehmen - bislang ohne Probleme, sagt eine Sprecherin. "Wir sehen uns auf der sicheren Seite. Außerdem haben wir keinen Einfluss darauf, was bei den Gefangenen ankommt."

Gefangene haben Angst vor Klagen

Die Professoren Rössner und Feest warten zusammen mit Häftling Ewald gespannt auf das Urteil aus Ulm. Denn bislang sei gegen den "unechten Freigang" in Haftanstalten noch nicht geklagt worden. Dies kann nach Einschätzung von Feest unterschiedliche Gründe haben: Zum einen befinden sich die Häftlinge in einem Abhängigkeitsverhältnis und fürchten sich womöglich davor, gegen das Gefängnis zu klagen. Auch freuen sich die meisten Gefangenen über den Freigang und wollen diese Möglichkeit nicht durch Proteste gefährden. Außerdem kennen viele der Inhaftierten ihre Rechte nicht.

Wie viele Häftlinge in Deutschland tatsächlich im "unechten Freigang" arbeiten, sei nicht bekannt, sagt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAGS). Aber sowohl die BAGS als auch Johannes Feest glauben: "Dieses Urteil könnte Signalkraft haben. Und womöglich springen andere Gefangene auf den Zug auf und klagen gegen ihre Haftanstalten."
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/baden-wuerttemberg-gefaengnis-zahlt-haeftlingen-hungerloehne-3746084.html

* Bei Daimler hat so etwas Tradition:
ZitatBis 1944 wuchs die Belegschaft auf 74.198 Personen, davon waren zirka 6,6 % Kriegsgefangene und 37 % angeworbene oder zwangsverschleppte Ausländer. 1941 arbeiteten 150 KZ-Häftlinge für Daimler-Benz. 1941 machten Wehrmachtsaufträge 76 % des Gesamtumsatzes der AG aus. 1944 waren es 5648 KZ-Häftlinge.
https://de.wikipedia.org/wiki/Daimler_AG

Fritz Linow

Zitat26.4.18
Gefangene in Schrassig streiken erneut

In der Justizvollzugsanstalt kam es am Donnerstag zum wiederholten Mal zu einem Streik der Gefangenen.

Die Gefangenen in Schrassig haben offenbar Gefallen an Streiks gefunden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilt, kam es am Donnerstagnachmittag in der Wäscherei abermals zu einem Vorfall. Etwa 60 Inhaftierte legten die Arbeit für 80 Minuten nieder.
http://www.lessentiel.lu/de/luxemburg/story/Gefangene-streiken-in-Schrassig-erneut-15199524

Kuddel



ZitatWer immer noch glauben mag, Knastarbeit sei so etwas ähnliches wie ein Erziehungsmittel – und nicht, wie die streikenden Gefangenen in den USA es bekämpfen, Billiglohn-Produktion und Dienstleistung für kapitalistische Konzerne, Sklavenarbeit eben – der kann in dem Artikel ,,New US Prison Strike Takes us to the Dark Heart of Capitalism" am 03. September 2018 bei libcom.org https://libcom.org/blog/new-us-prison-strike-takes-us-dark-heart-capitalism-03092018 sich vom Gegenteil überzeugen. Dass dort für Textilketten genäht wird (oder auch für Supermärkte wie eben beispielsweise die Jeans von Kmart) mag man ja schon mal gehört oder gelesen haben. Aber: 36% aller in den USA hergestellten Haushaltsgeräte gehören ebenso zum Umfang der vergitterten Warenproduktion, wie 30% aller Mikrofone, Lautsprecher und Ohrhörer – nur als einige der vielen Beispiele, die in dem Artikel berichtet werden. Außer den 83 Fabriken, die alleine von der Behörde betrieben werden, die die noch staatlichen Gefängnisse verwaltet, gibt es aber auch noch – ebenfalls beispielsweise – Dienstleistungen: In Gefängnissen werden Call Center für Telekommunikationskonzerne wie Verizon und Sprint betrieben – und Reservierungsagenturen für American Airlines und Avis...
http://www.labournet.de/?p=137040

Kuddel

ZitatArbeit im Gefängnis
Stundenlohn: ein bis drei Euro


    Gefängnisse in Deutschland funktionieren heute wie kleine Unternehmen: Häftlinge arbeiten in Vollzeit, ihr Stundenlohn beträgt aber nur ein bis drei Euro.
    Der Verein "Gefangenengewerkschaft bundesweite Organisation" (GGBO) kämpft für eine faire Bezahlung von Häftlingen. Es geht ihnen um Wertschätzung, aber auch um eine verbesserte Resozialisierung.
    Die Justizministerien der Bundesländer wehren sich gegen die Forderung, unter anderem mit der Begründung, dass Häftlinge dem Staat hohe Kosten verursachen.


"Absitzen", dieses Verb gehört in der Alltagssprache zu Haftstrafen wie der Wachturm zur Gefängnismauer. In Wirklichkeit bedeutet eine Woche im Gefängnis - nicht anders als "draußen" - 35 bis 40 Stunden Arbeit. Die Häftlinge arbeiten nicht nur für die Gefängniskantine oder Wäscherei, sondern übernehmen auch Produktionsschritte für Hunderte gewerbliche Unternehmen. Darunter Großkonzerne wie Miele, Gardena, Ikea, Rossmann oder VW. Sie stecken Kabelbäume für Autos zusammen, montieren Staubsauger, stellen Stifte her oder verpacken abgezählte Schrauben. Während "draußen" mindestens 9,19 Euro, der aktuelle Mindestlohn, gezahlt wird, liegt der Stundenlohn hinter Gittern bei bundesweit ein bis drei Euro.

Inhaftierte dürfen keine Gewerkschaft bilden, die GGBO agiert deshalb offiziell als "nicht rechtskräftiger Verein". Eine vierstellige Zahl von Häftlingen habe sich bisher angeschlossen, genauere Angaben will der Verein nicht machen. Ihre obersten Ziele sind Mindestlohn und Rentenansprüche für die Zeit im Gefängnis, sowie das Recht, eine echte Gewerkschaft zu gründen.

In Deutschland sind alle Inhaftierten zur Arbeit verpflichtet, außer jenen, die in Untersuchungshaft sitzen, im Rentenalter oder arbeitsunfähig sind.

Viele Gefangene verlassen hoch verschuldet die Gefängnistore. Während der Haft stauen sich Unterhaltszahlungen an, Gerichts- und Anwaltskosten werden erhoben, zum Teil muss ein Täter-Opfer-Ausgleich bezahlt werden.
Auszüge aus: https://www.sueddeutsche.de/panorama/gefaengnis-haft-arbeit-bezahlung-mindestlohn-1.4412010-2

Fritz Linow

Zitat12.5.19
Bundesweiter Angriff auf die Gefangenen-Gewerkschaft – Solidarität jetzt!

Gefangene, welche sich im Knast gegen die Zustände wehren, werden immer wieder mit Repression durch die JVA's und Behörden konfrontiert. Seit Gründung der GG/BO im Mai 2014 ist Repression für uns als Soligruppen deswegen ein Dauerthema. Mal fällt diese mehr, mal weniger heftig aus. Manchmal, in seltenen Fällen, bleibt sie auch komplett aus. Auf die Aktivitäten der Gefangenen reagieren die Knäste immer ein wenig unterschiedlich. Wenn wir allerdings derzeitige Entwicklungen beobachten, sehen wir uns mit einer neuen Situation konfrontiert: bundesweite Angriffe auf GG/BO–Strukturen durch die Knäste und Behörden. (...)
https://ggbo.de/bundesweiter-angriff-auf-die-gefangenen-gewerkschaft-solidaritaet-jetzt/

Kuddel

ZitatWaldbrände in Amerika: Die Feuerwehrmänner aus dem Gefängnis

Im amerikanischen Bundesstaat Oregon kämpft eine Initiative von inhaftierten Verbrechern gegen Waldbrände.
https://www.faz.net/aktuell/fotografie/waldbraende-in-amerika-loeschende-haeftlinge-fotoreportage-16998302.html

Knastcallcenter sind bekannt. Man kann aber auch Knackis in gefährlichen Jobs verheizen...


Kuddel

Zitat Leben im Gefängnis
,,Made in Germany" – Wer von der Arbeit in Gefängnissen profitiert

Deutsche Gefängnisse lassen ihre Insassen für private Firmen arbeiten – zu einem Bruchteil des Mindestlohns. Die Justiz will geheim halten, wer davon profitiert. Kritiker sprechen von ,,purer Ausbeutung". Auch in Spanien lassen deutsche Konzerne Gefangene für sich arbeiten. Die spanischen Gewerkschaften vergleichen die Arbeitsbedingungen mit Sklaverei.
https://correctiv.org/aktuelles/justiz-polizei/leben-im-gefaengnis/2021/07/21/made-in-germany-wer-von-der-arbeit-in-gefaengnissen-profitiert/


Kuddel

ZitatUSA: Hinter Gittern: gewerkschaftlich organisierte, streikende Strafgefangene

Inhaftierte Arbeiter werden vom Gesetz her nicht als Beschäftigte anerkannt. Aber sie haben sich gewerkschaftlich organisiert und mobilisieren zu einem landesweiten Streik.
https://onlabor.org/from-behind-bars-incarcerated-workers-are-unionizing-striking/

counselor

ZitatBVerfG: Niedriglohn für Gefangene ist verfassungswidrig
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Gefangene erhalten derzeit in der Regel weniger als zwei Euro Lohn pro Stunde für ihre Arbeit. Das verstößt gegen das Resozialisierungsgebot, hat das BVerfG entschieden. Die Verfassungsbeschwerden zweier Häftlinge hatten somit Erfolg.
Mehr dazu auf LTO: https://t1p.de/4admm

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-21-2023-vom-24-06-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatFür diese Firmen arbeiten Strafgefangene

Mithilfe einer Klage und weiteren Recherchen veröffentlichen wir eine aktuelle Liste an Unternehmen, die in den vergangenen Jahren von der günstigen Produktion in Gefängnissen profitiert haben. Darunter: BMW AG, Würth und Villeroy & Boch Fliesen (V&B Fliesen).

Dass sich dran bleiben lohnt, zeigt diese Recherche. Sie begann bereits im August 2020 mit der Frage: Welche Unternehmen profitieren von unterbezahlten Gefangenen und ihrer Arbeitskraft? Doch fast alle Behörden mauerten – mit gewagten Argumentationen und hohen Gebühren.

Drei Jahre Recherche, über 60 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei Ministerien und Justizvollzugsanstalten und mehrere Klagen später können wir heute eine Liste mit Namen von 100 Unternehmen veröffentlichen, die für geringere Kosten in Haftanstalten produzieren lassen. Mit dabei: BMW AG, Würth und Villeroy & Boch Fliesen (V&B Fliesen).
https://fragdenstaat.de/blog/2023/06/22/fuer-diese-firmen-arbeiten-strafgefangene/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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