Sperrung ALG1

Begonnen von Corny, 21:39:40 So. 20.Juni 2010

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Corny

Hallo liebes Forum,

ich habe mich heute bei Euch registriert, da ich momentan wirklich nicht mehr weiter weiß. Ich muß wohl etwas weiter ausholen, da die gesamte Problematik ansonsten wohl nicht erfasst werden kann.
Letztes Jahr im September wurde ich von einem schweren Schicksalsschlag getroffen, der mich komplett aus der Bahn geworfen hat. Seitdem bin ich schwer depressiv und bekomme meine Angelegenheiten kaum noch auf die Reihe.
Damals zahlte ich meine Rechnungen nicht mehr, keine Miete, etc. Erst als die Räumungsklage ins Haus stand bin ich endlich aktiv geworden und konnte das schlimmste zum Glück abwenden. Das Amt für Wohnungsgrundsicherung hat meine ausstehenden Mieten dann im Endeffekt übernommen. Dann hatte ich endlich wieder ein gewisses Einkommen (Alg1 und ergänzend Wohngeld) und war ersteinmal relativ entspannt. Durch die nichtbezahlten Rechnungen kamen dann natürlich nach und nach die gelben Briefe ins Haus geflattert und ich fing wieder an den Kopf in den Sand zu stecken und habe diese nicht mehr geöffnet. Das mag sich für Euch total bescheurt anhören, ist es natürlich auch, abe rich war einfach nicht in der Lage mich diesen Sachen zu stellen. Kraftlos, ausgelaugt und fertig.
Gestern kam es dann zum finalen Todesstoß. Wollte zum Arzt und meine Medikamente holen und ging zur Bank. Kommt auf einmal kein Geld aus dem Automaten. Dickes Minus auf dem Konto, kann eigentlich gar nicht sein, da ich mein Konto nicht überziehen kann. Kontopfändung. Super. Zu dem Thema habe ich mich zum Glück schon ein wenig schlau gemacht. Wenn Sozialleistungen kommen, ist die Bank verpflichet mir diese innerhalb von 6 Tagen auszuzahlen, bevor das Geld an den Gläubiger geht.
Jedoch öffnete ich dann zu Hause den ein oder anderen Brief, leerte meinen völlig überfüllten Postkasten und mußte entdecken, dass mein Vermieter schon wieder auf Mieten wartet. Die werden vom Arbeitsamt direkt an den Vermieter, bezahlt, das war damals eine Auflage vom Amt für Wohnungsgrundsicherungsamt.
Ich habe im Mai 3 Termine nicht wahrgenommen, daher habe ich diverse Sperrungen bekommen. Ich habe die Briefe ja nicht aufgemacht, daher wußte ich von diesen Terminen nichts.
Jetzt stehe ich schon wieder in der totalen Scheiße. Ich will kein Mitleid, dass ich mir das alles selber zuzuschreiben habe weiß ich. Es ist für mich derzeit einfach total schwer mich um so etwas zu kümmern.
Naja, ich werde am Montag auf jeden Fall ersteinmal zu der Schuldnerberatung in der Holstenstraße gehen. Das zumindest die Schuldensache irgendwie angepackt wird.
Meine Frage an Euch wäre, ob ich irgendeine Möglichkeit habe, diese Sperrung rückgängig zu machen. Soll ich sagen die Briefe sind nie angekommen? Oder kann ein nachträgliches Attest meines Arztes helfen, dass bescheinigt das ich depressiv bin? Ich will unter keinen Umständen am Montag irgendeinen Fehler machen, der mich wieder total aus der Bahn wirft. Sind die im Fall des Falles nicht verpflichtet das Versenden der Briefe zu beweisen, beispielsweise vor einem Sozialgericht? Wäre es dann nicht Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den ,,Angeklagten"? Ich muß unbedingt diese Sperre loswerden. Mein Vermieter will bis zum Monatsende sein Geld, sonst geht das Räumungsklagentheater wieder von vorne los. Das mir das Amt für Wohnungsgrundsicherung nochmal hilft, glaube ich nicht.
Auch frage ich mich, ob im Fall von ALG1 Sperrung evtl. das Wohngeld angepasst wird. Das wird ja sogar nachträglich bezahlt, soweit ich weiß.
Ich wäre für jeden Rat sehr dankbar. Bin schon wieder kurz davor den nächsten Bockmist zu verzapfen und mir ein Sparkassenkonto mit Dispo zu besorgen. Das kann es doch auch nicht sein.

So, das war etzt ein übels langer Beitrag. Ich hoffe ich habe trotzdem nichts vergessen. Vielen Dank im Voraus für jeden, der mir hilft.

Lieben Gruß Corny

P.S. In einem anderen Thread habe ich gerade gelesen, dass die Möglichkeit besteht zum Sozialgericht zu gehen und eine einstweilige Anordnung auf "wiederherstellung des ursprünglichen Zustands"  zu erwirken. Trifft das auf mich zu? Kann ich das machen?

Soviel Text und Fragen, tut mir echt leid, euch das zuzumuten...

Boah, noch ein P.S (Schreibe diesen Beitrag in meinem Textprogramm, da ich noch nicht freigeschaltet bin)

Habe jetzt in einem anderen Forum gelesen, dass eine Behörde grundsätzlich in der Beweispflicht ist, dass Post beim Empfänger auch wirklich angekommen ist. Wäre das die Lösung? Darauf pochen, dass kein Brief angekommen ist und ab zum Sozialgericht und die Klage auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands?

bodenlos

Puhu, herber Fall.

Wenn du in einer Stadt mit sozialpsychatrischem  Dienst wohnst, könntest du z.B. gleich morgen
dahin gehen und da vorsprechen (nicht lügen, das geht nach hinten los). Die gehen dann
ggfs auch zu Ämtren, auch zur ARGE/BA haben manchnmal mehr Einflussmöglichkeiten.
Auf die Story, hab 3 Einladunge nicht bekommen,  würd ich mich nicht einlassen, meine Meinung.

Wenn du zu diesem Dienst gehts, musst du aber wissen, das eine Akte angelegt wird.

Alan Smithee

Naja, dass mal ein Brief verloren geht, ist ja noch nachvollziehbar. Da du aber, wie ich das mitbekommen habe, über längere Zeit überhaupt keine Post mehr aufgemacht hast, wäre das massenweise Verschwinden von Post aber schon recht fragwürdig.. :rolleyes:

Ich an deiner Stelle würde mir vom Arzt ein Attest darüber geben lassen, dass du psychische Probleme hast und eben zeitweise nicht in der Lage bist, deine Geschäfte zu erledigen oder Termine wahrzunehmen. Dann stellt sich natürlich auch die Frage, ob du zukünftig nicht einen Betreuer brauchst.

Weil so wie jetzt ist es nur eine Frage der Zeit, bis die nächste Kacke am Dampfen ist. Also ich würde mir erstmal ein Attest vom Arzt geben lassen, welches deine Handhabung mit geschäftlichen Dingen erklärt. Jemand, der krankheitsbedingt geschäftsunfähig ist, kann man schlecht dafür bestrafen. Damit hast du m.E. auch Chancen, diese Sperrung rückgängig zu machen. Allerdings wird das einen Rattenschwanz nach sich ziehen, du wirst höchstwahrscheinlich zusätzlich zu deinem Attest vom eigenen Arzt auch noch zu einem anderen Gutachter geschickt werden; und wie gesagt wird sich die Frage nach einem Betreuer stellen.

ZitatBin schon wieder kurz davor den nächsten Bockmist zu verzapfen und mir ein Sparkassenkonto mit Dispo zu besorgen. Das kann es doch auch nicht sein.

Lass da mal die Finger von. Diese Dispos sind dermaßen hoch verzinst, da zahlste dich dumm und dämlich alleine an den Zinsen.

...still dreaming of electric sheep...

Corny

Hallo Bodenlos. Danke für Deine Antwort. Hier ist erstmal ein Link, der auf die Beweispflicht der Behörden eingeht:

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Amt-in-der-Beweispflicht-article250994.html

Und mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst klingt für dem Moment zwar hilfreich, aber meinst Du, das kann in Zukunft nicht schwerere Konsequenzen haben? Ich denke da an evtl. Zahlungschwierigkeiten in der Zukunft und ein Eingreifen von denen, die bis hin zur Betreuung führen könnte. Ich vertraue der Sache da irgendwie nicht und hätte Angst vor einer Entmündigung. (Mir fällt das aktuelle Wort dafür nicht ein, dass es eine richtige Entmündigung nicht mehr gibt weiß ich.)

bodenlos

@Corny

Erkundige dich bei dem Dienst über mögliche Folgen. Die versuchen grundsätzlich auch
Obdachlosigkeit abzuwenden. Du wirst nicht gleich entmündigt.
Die brauchen aber auch Zeit, müssen ggfs. mit zig Ämtern telefonieren, Vermieter,
Schuldbnerberatung  etc..

Den link hab ich nicht angeklickt: wenn du dich auf das Spiel einlässt, rate ich dir ab.
Zeig mir den Richter, der dir glaubt 3 Einladungen nicht bekommen zu haben... .
Das ist ein Pseudoweg....

Du hast es  zur Zeit nicht im Griff, also lass dir helfen.

Corny

Hallo,

ich werde gleich mal ein wenig über den Dienst recherchieren und mich in der Sache mal schlauer machen. Danke für Deine Hilfe.

Den Link anzukilicken könnte aber dennoch hilfreich sein, da es sich dort auch um 3 nicht erhaltene Behördenbriefe handelt und der Kläger echt bekommen hat.

ThePoor

also ich habe das auch schon gemacht,
>ka wo Ihr Brief war, bei mir nicht!<

allerdings  3 mal hintereinander, wirkt unglaubwürdig, das heißt ja nix, man muss Dir ja nicht glauben, man muss Dir belegen das Du die Briefe erhalten hast.

In deinem Falle, wenn daran was stimmt, wirst wohl kaum in der Lage sein so etwas vor Gericht durchzuhalten.

Ein Arzt schreibt Dir normalerweise nur ein Attest  3 Kalendertage rückwirkend,
ein Psychologe könnte eine länger rückwirkende Beinträchtigung attestieren.
Dann wäre evtl was möglich über unzumutbare Härte....

mal zu info, habe ich grad vor kurzem erfahren::

Unser amtsgericht verschickt nichts mehr auf dem Postwege, es hat einen eigenen Postboten angestellt der die Briefe persönlich einwirft

soviel zum gerichtlichen Vertrauen in die Postzustellung, ich habe da ebensolche Erfahrungen... wie das Gericht


bodenlos

Zitat von: Corny am 22:33:12 So. 20.Juni 2010
...

Den Link anzukilicken könnte aber dennoch hilfreich sein, da es sich dort auch um 3 nicht erhaltene Behördenbriefe handelt und der Kläger echt bekommen hat.

Nun gut, da dies nicht das höchste Gericht ist, kann ein anderes Gericht GEGEN dich entscheiden... .
Das solltest du in Betracht ziehen.

ThePoor

Zitat von: bodenlos am 07:53:41 Mo. 21.Juni 2010


Nun gut, da dies nicht das höchste Gericht ist, kann ein anderes Gericht GEGEN dich entscheiden... .
Das solltest du in Betracht ziehen.

hab oben noch was ergänzt..


Onkel Tom

moin Corny

Ich habe Dein Thema erst jetzt gelesen und kann es verstehen, das Du ne Zeit
lang den Kopf in den Sand gesteckt hast.
Ich hoffe, Dir geht es nun besser und das mit dem Briefe-Forderungen-etc..
lässt sich auch lösen.

Bei "Holstenstraße" bin ich hellhörig geworden und kann Dir, wenn Du dort
wohnst, diese Anlaufstelle empfehlen..

http://spsh.de/ganzes_fenster/anschrift_und_inhalt.html

Diese Leutz haben nix mit der ARGE zu tun, sind also auch nicht zu Daten-
austausch zur ARGE verpflichtet und ich habe schon gutes von denen
gehört.

Mit einem Attest, das Deine derzeitigen Sperren aufhebt ?.. Die Leute
von der SPSH können Dir das am besten beantworten.

Viel Glück und Daumendrück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Mario Nette

Wohngeld nach WoGG gibt es nur dann, wenn durch Einkommen zumindest die Existenz gesichert werden kann. ALG I nach SGB III wird dabei als Einkommen gewertet. Fällt dieses auch im Falle einer Sperre weg, sollte der Weg zur ARGE unverzüglich angetreten werden, um dort ALG II nach SGB II zu beantragen. Jeder Tag, den man verstreichen lässt, ist dabei ein verlorener Tag aus finanzieller Sicht. Die ARGE wird das ALG II abzüglich 30 % des Regelsatzes bewilligen, also Kosten der Unterkunft + (359 - 30 % von 359), sofern ein voller Monat in Betracht kommt, ansonsten anteilig für die restlichen Tage des Monats ab Antragstellung. Der Abzug von 30 % wird wegen der Versäumnisse, die zur Sperrung von ALG I führten, vorgenommen. Das ist zwar nicht viel Kohle, die man bekommt, aber besser als nix. Im Grunde ließe sich ein formloser Antrag auf ALG II auch postalisch, ja sogar mündlich stellen. Das Problem ist hierbei jedoch die Nachweisbarkeit. Am besten also mit einem unabhängigen Beistand (also nicht gerade die Mutter) zur ARGE und den Antrag stellen. Mit deiner Aussage: "Guten Tag, hiermit beantrage ich ALG II" oder so ähnlich ist dein mündlicher Antrag abgehandelt und genau dies muss die ARGE-Mitarbeiterin in ihren Computer aufnehmen, damit also der Tag der Vorsprache auch der Tag der Antragstellung ist, ganz egal, ob du Schriftstücke erst später beibringst.

Mario Nette

Corny

Hallo ihr alle!

Erstmal 1000 Dank für Eure vielen Ratschläge, Tipps und Hilfeangebote.

Und nun:

Happy Happy Joy Joy

Die Sperre ist tatsächlich aufgehoen worden!!! *Jubeljubelfreufreu*!!!  ;D

Wie sicher ist das Board hier? Ich würde die Community eigentlich schon gerne an dem Erfolg teilhaben lassen, habe aber ein bisschen Angst, dass der Admin von staatlicher Seite angeschrieben wird.

Ich geh noch ne Runde jubeln.

Ganz liebe Grüße

Corny  ;D ;D ;D

bodenlos

Zitat von: Corny am 13:35:37 Di. 22.Juni 2010
Hallo ihr alle!

Erstmal 1000 Dank für Eure vielen Ratschläge, Tipps und Hilfeangebote.

Und nun:



Die Sperre ist tatsächlich aufgehoen worden!!! *Jubeljubelfreufreu*!!!  ;D

Wie sicher ist das Board hier? Ich würde die Community eigentlich schon gerne an dem Erfolg teilhaben lassen, habe aber ein bisschen Angst, dass der Admin von staatlicher Seite angeschrieben wird.

Ich geh noch ne Runde jubeln.

Ganz liebe Grüße

Corny  ;D ;D ;D

Erzähl doch einfach grob, wie es passiert ist, falls es da keine Bedenken gibt.

Rudolf Rocker

Hmm, hätte mich jetzt auch interessiert, wie die Sache ausgegangen ist!!

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