EGV mit Initiative 50plus - mitnmang

Begonnen von Hildchen, 12:49:45 Mo. 08.August 2011

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Hildchen

Ein freundliches Hallo an alle Mitglieder!

Tolles Forum hier! Ich lese schon seit längerem hier mit und habe schon viele hilfreiche Tipps gefunden, die mir unsinnige Maßnahmen vom Hals gehalten haben.

Meinen Dank allen Schreibern !

Letzte Woche hatte ich mal wieder einen Termin,
aber nicht bei meinem üblichen Vermittler in meinem Stadtteil, sondern bei der mitnmang-Baggage in HH-Hammerbrook.
Die Dame will mich nicht vom Haken lassen.
Obwohl bei Grone und Konsorten keine vernünftigen Kurse angeboten werden, sondern nur Beschäftigungstherapie, meinte sie mir das in die EGV schreiben zu müssen.
Ich habe dieses Ding natürlich nicht unterschrieben, sie wills erst zum nächsten Termin im September wiederhaben.
Wenn sie nicht schon verher einen VA daraus macht, wer weiß...
Mein weiterer Plan, nur nix unterschreiben und abwarten.

Ich habe weiter unten mal die wichtigen Abschnitte aus der EGV eingestellt,
vielleicht könnte da mal jemand drüber gucken.

Danke und LG
Hildchen



Ziel(e)
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
1. Ihr Träger für Grundsicherung Jobcenter team.arbeit.hamburg unterstützt Sie mit folgendenLeistungen zur Eingliederung
Team.arbeit.hamburg nimmt Ihr Bewerberprofil in www.arbeitsagentur.de auf.
Jobcenter team.arbeit.hamburg unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge in den gemeinsam festgelegten Zielberufen – Bürokaufmann/-frau, Bürokraft/Kaufmännische Fachkraft, Bürogehilf(e/in) - , soweit geeignete Stellenangebote vorliegen.
Ab dem 03.08.2011 sind Sie Teilnehmer im Projekt ,,mitnmang – Initiative für Arbeit 50 plus". In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, bei Bedarf in die intensive Betreuung durch ein projekteigenes Vermittlungsteam oder in die individuell ausgerichtete Betreuungsmaßnahme eines externen Partners (Weiterbildungsträger) aufgenommen zu werde.
Jobcenter team.arbeit.hamburg bietet Ihnen folgende Leistung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zuvor eine gesonderte Antragstellung erfolgt: Vermittlungsbudget. Wenn Leistungen aus dem Vermittlungsbudget notwendig sind, werden diese von Jobcenter team.arbeit.hamburg übernommen, soweit kein Dritter die Kosten übernimmt.
Jobcenter team.arbeit.hamburg prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung einer Arbeitsaufnahme durch die Gewährung eines Eingliederungszuschusses (§ 16 Abs. 1 SGB IIi.V.m. §§ 217ff. SGB III; § 421f, o, p SGB III) an den Arbeitgeber vorliegen, wenn eine verbindliche Einstellungszusage des Arbeitgebers vorliegt. Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber.
Kommt Jobcenter team.arbeit.hamburg seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist team.arbeit.hamburg innerhalb einer Frist von 6 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss team.arbeit.hamburg folgende Ersatzmaßnahme anbieten: gleichwertige Ersatzmaßnahme.


2. Bemühungen von Frau XXXXXXXXXXXXX zur Eingliederung in Arbeit
1. Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tage nach Erhalt des Stellenangebotes, auf Vermittlungsvorschläge, die Sie von der Agentur für Arbeit bzw. team.arbeit.hamburg erhalten haben.
2. Zur Verringerung bzw. Beendigung Ihres Hilfebedarfs verpflichten Sie sich zu monatlich mindestens 5 Bewerbungen (schriftlich oder per E-Mail) um eine Beschäftigungsaufnahme bei Arbeitgebern. Weisen dies bitte schriftlich in Form einer Excel-Liste nach und bringen Sie diese zu Ihrem nächsten Termin bei mitnmang mit.
3. Sie verpflichten sich, sich ebenfalls auf Teilzeitstellen und Minijobs (,,400EUR-Jobs") zu bewerben.

Dazu die übliche Rechtsfolgenbelehrung

Rotkaeppchen

Die EGV wäre gar nicht so schlecht, wenn hier klär wäre, was das genau für eine Maßnahme ist und welche Leistungen du bekommst. Die 5 Bewerbungen, die von dir gefordert werden, schaffst du nämlich locker.

Folgendes ist unklar:

1) Was ist das für eine Maßnahme? Und bist du am 3.8. hingegangen? Hast du zusätzlich noch eine Zuweisung zur Maßnahme erhalten?

Die meisten Maßnahmen für Leute über 50 beinhalten nichts weiter als eine Vermittlung. Die Leute müssen 1 x wöchentlich beim Träger vorbeischauen und sich Vermittlungsvorschläge abholen. Wenn diese Maßnahme nichts anderes als das ist, wäre das OK. Schließlich kommst du durch passende Vermittlungsvorschläge in Arbeit.

Da steht aber: "In diesem Rahmen haben Sie die Möglichkeit, bei Bedarf in die intensive Betreuung durch ein projekteigenes Vermittlungsteam oder in die individuell ausgerichtete Betreuungsmaßnahme eines externen Partners (Weiterbildungsträger) aufgenommen zu werde." Was soll das genau sein??? Für mich sieht das so aus, als ob dieser Träger dich zu einem anderen "externen Partner" schicken kann, damit du dort eine "Weiterbildungsmaßnahme" machst. Welche denn??? Damit wäre ich gar nicht einverstanden, und ich würde nichts unterschreiben, das mir nicht offen klarlegt, was ich machen soll.

2) Was für Leistungen werden dir denn zugesagt? Da steht: "Jobcenter team.arbeit.hamburg bietet Ihnen folgende Leistung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und zuvor eine gesonderte Antragstellung erfolgt: Vermittlungsbudget. Wenn Leistungen aus dem Vermittlungsbudget notwendig sind, werden diese von Jobcenter team.arbeit.hamburg übernommen, soweit kein Dritter die Kosten übernimmt."

Eine Leistung zur Aufnahme einer Arbeit ist z.B. die Bewerbungskostenerstattung. Die lassen hier die höhe völlig offen. Ich würde dir raten, einen "Antrag auf bewerbungskostenerstattung" formlos schriftlich einzureichen. Dann kannst du darüber Näheres erfahren. Die fordern nämlich 5 Bewerbungen pro Monat. Was ist, wenn die danach nur 1 Euro pro Bewerbung zahlen (oder ähnliches).

Ansonsten zahlt man "evtl." einen Eingliederungszuschuss. Auch das ist keine verbindliche Zusage für eine Leistung.

Ich würde das nicht unterschreiben. Wenn die SB dich fragt, wo die unterschriebene EGV bleibt, kannst du sagen: "Die war mir unklar. Ich benötige eine EGV mit verbindlichen und klaren Aussagen". Ich hab dir ja erwähnt, was da alles unklar ist. Das kannst du ihr ruhig so sagen.

Ich meine, die schickt dir das per Verwaltungsakt so wie es ist. Dann würde ich hier wegen den Unklarheiten einen Widerspruch schreiben und es einmal mit der aufschiebenden Wirkung "wegen Unklarheit" probieren. Dann müsstest du dich hier nochmal melden.

Wenn du für die Maßnahme eine Zuweisung bekommst oder einen VA, müsstest du hingehen, sofern du nicht krankgeschrieben bist. Solange über Widerspruch und mögliche Klage nicht entschieden wurde, musst du den Pflichten nachkommen. Ist leider so.


Hildchen

Ja, ich bin am 03.08. pünktlich zum Termin.
In der Vorladung stand: "Ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Situation sprechen." Das Übliche halt...
Die Dame ist direkt von der Arge, aber eben dieses Projekt-Team "50plus".

Im letzten Jahr haben die mich auch schon mal vorgeladen, dem damaligen SB aus dem selben Team konnte ich aber erfolgreich verklickern, daß ich mit 50 noch nicht sooo tüddelig bin und keine verschärfte Betreuung brauche.
Daraufhin hat er mich wieder an meinen "normalen" SB zurückgegeben.

Der weiß selber, daß er für mich keine vernünftig bezahlte Arbeit findet. Den Job muss ich mir schon selber suchen.
Aber er behindert mich wenigstens nicht dabei.

Die Madame von letzter Woche will mich unbedingt betreuen, aber ich will sie nicht !!

Sie schwärmt geradezu von den tollen Kursen bei Tertia (Grone nimmt wohl wg. Überfüllung z. Zt. nix an).
Kennt man doch - Einführung in Excel usw , ich hab bisher auch nicht mit  'nem Rechenschieber gearbeitet.
Und das berüchtigte Bewerbungstraining muss ich mir nicht antun.

Sie möchte auch, daß ich bei Bewerbungen den Eingliederungszuschuss anbiete -
gehts noch?? Ich tätowiere mir doch nicht "Sklave" auf die Stirn....

Zum Schluss hat sie noch eine Stelleninformation aus dem Hut (Jobbörse) gezaubert,
da war ein privater Vermittler zwischengeschaltet. Ganz tolle Leistung!!

Mein nächster Termin im September ist wieder bei ihr und dann will sie die EGV unterschrieben haben. Nöö, gibts nicht!
Alleine, daß die "Möglichkeit zur externen Betreuung" drin steht verbietet eine Unterschrift.

LG Hildchen



Aloysius

ZitatMein nächster Termin im September ist wieder bei ihr und dann will sie die EGV unterschrieben haben. Nöö, gibts nicht!
Alleine, daß die "Möglichkeit zur externen Betreuung" drin steht verbietet eine Unterschrift.

Exakt. Das weist mit großer Wahrscheinlichkeit darauf hin, daß sie dich an eine externen Firma weiterschieben, un ddu da dann mit Leuten zu tun hast, die viel weniger an geltendes Recht gebunden sind als in der Bundesanstalt (Bzw was man daraus gemacht hat) - und denen komplett egal ist, ob du geförderst wird, deren Interessen liegen darin, dich und andere auszuquetschen.

Du schreibst ja schon, daß du Office-Vorkenntnisse hast, da sollte das Jobcenter dir doch eine Teilzeit-Stelle oder so in einem Büro verschaffen können.
Reden wir drüber

Eivisskat

Zitat von: Aloysius am 15:17:48 Di. 09.August 2011

Du schreibst ja schon, daß du Office-Vorkenntnisse hast, da sollte das Jobcenter dir doch eine Teilzeit-Stelle oder so in einem Büro verschaffen können.

Davon gibts ja auch so massig in HH, besonders für ältere Frauen, die dann auch noch lediglich über "Vorkenntnisse" verfügen, gerade da warten die händeringend drauf.

Mitmang50+ hat inzwischen halb Hamburg durchgenudelt mit mindestens 5 verschiedenen Trägern, die diesen MIST anbieten. Ich hatte bereits 2007 bei Koala e.V. und Grohne das Vergnügen.

Ich schätze, die Erfolsquote bei den 100.000 Durchgeschleusten liegt bei 2-3%, in meinem Kurs waren NULL %, die eine Anstellung fanden.

Aber immerhin waren die Träger beschäftigt, die fetten Vorstände und deren MA mit ihren befristeten Verträgen, die Psychologen und Sozialpäds. mit ihren "konstruktiven Ideen" und Vorschlägen, wie ältere Arbeitslose mit Gymnastik, Farbberatung und Wünsche ans Universum (wirklich wahr...) wieder "integriert"  ::) werden könnten.

Viel Geld floss von einer Tasche die andere und Jeder hatte scheints die Illusion, etwas wichtiges und nützliches zu tun.

Einige besonders dämliche Teilnehmer liessen sich vom Träger direkt via hauseigene ZAF ins hauseigene CC zu Billiglöhnen verfrachten und der Rest hat neue Leute, Kontakte & Erfahrungen fürs Leben kennengelernt, durfte wieder täglich vergünstigt U-Bahn fahren, hat endlich am Ende des Erwerbslebens einen ganz makellosen Lebenslauf in den Unterlagen und sitzt nun wieder genauso da wie vorher.

Und das geht immer weiter so, unglaublich...

Rotkaeppchen

Zitat von: Hildchen am 10:50:39 Di. 09.August 2011
Ja, ich bin am 03.08. pünktlich zum Termin.
In der Vorladung stand: "Ich möchte mit Ihnen über Ihre berufliche Situation sprechen." Das Übliche halt...
Die Dame ist direkt von der Arge, aber eben dieses Projekt-Team "50plus".


Vermutlich war das eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III. Dann musst du leider hingehen. Hoffentlich hast du nichts unterschrieben!!! Denn es liegt dir nämlich keine Zuweisung für diese Maßnahme vor, solange du keine bekommst, keine EGV unterschreibst oder VA erhälst.

Hildchen

Zitat von: Rotkaeppchen am 18:19:55 Di. 09.August 2011

Vermutlich war das eine Einladung nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III. Dann musst du leider hingehen. Hoffentlich hast du nichts unterschrieben!!! Denn es liegt dir nämlich keine Zuweisung für diese Maßnahme vor, solange du keine bekommst, keine EGV unterschreibst oder VA erhälst.
Jo, die Paragraphen sinds.
Und nein, ich hab garnix unterschrieben und werde das auch nicht tun!

Sie flötete scheinheilig "Solange Sie das nicht unterschrieben haben, können wir nichts für Sie tun".
Und ich dachte nur "Recht so, Herzchen. Ich WILL gar nicht, daß DU etwas für mich tust".

Wie gesagt, letztes Jahr war das einfacher, vielleicht weil der SB damals ein Mann war.... ;)

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