Jobcenter Wuppertal streicht die Leistungen von wohnungs- und obdachlosen

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 20:06:53 Fr. 15.November 2024

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ManOfConstantSorrow

ZitatMit der Bürgergeldreform wurden auch die Regeln für die Erreichbarkeit angepasst. Insbesondere für obdachlose Leistungsbeziehende sollte dadurch ein vereinfachter Zugang zu existenzsichernden Leistungen ermöglicht werden.

Im Allgemeinen müssen Bürgergeld-Beziehende werktäglich für das Jobcenter erreichbar sein, also (postalische) Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters zur Kenntnis nehmen können. Diese Regelung wurde angepasst, sodass es nun auch ausreicht, ,,wenn die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person sicherstellt, dass Mitteilungen und Aufforderungen durch Dritte zur Kenntnis genommen werden können und eine entsprechende Information durch diese an die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person erfolgt." (§ 2 Abs. 1 S. 2 ErrV)
(...)

Das Jobcenter Wuppertal ignoriert diese Rechtslage jedoch und nutzt die Gesetzesreform, um Leistungsbeziehenden ohne festen Wohnsitz weitere Steine in den Weg zu legen und die Hürden für den Leistungsbezug zu erhöhen. So müssen Wohnungslose in Wuppertal nicht nur postalisch erreichbar sein, (wie alle Leistungsbeziehenden,) sondern zusätzlich einmal im Monat im Jobcenter vorsprechen, um diese postalische Erreichbarkeit dort zu bestätigen. Das Jobcenter sagt: ,,Wohnungslose Personen müssen einmal im Monat in der Eingangszone des Jobcenters vorsprechen".

Tun Sie dies nicht, werden die Leistungen eingestellt und für die Vergangenheit Leistungen zurückgefordert.
(...)

https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/jobcenter-wuppertal-streicht-rechtswidrig-die-leistungen-von-wohnungs-und-obdachlosen-menschen.html
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

dagobert

Wo ist eigentlich die Staatsanwaltschaft, wenn sie mal gebraucht wird?
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

counselor

ZitatJobcenter Wuppertal streicht rechtswidrig mit nicht existierenden Pflichten SGB II-Leistungen von wohnungs- und obdachlosen Menschen
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Das Jobcenter Wuppertal fordert von wohnungs- und obdachlosen Menschen, die postalisch erreichbar sind, zusätzlich rechtswidrig eine monatliche Vorsprache und kreiert eine Pflicht zur Mitteilung, dass sich in ihren Verhältnissen nichts geändert habe. Bei Nichterfüllung sollen zuvor gewährte Leistungen zurückgezahlt werden. Diese Rückforderung will das Jobcenter Wuppertal in Höhe von 30 % des Regelsatzes aufrechnen, wenn wieder Leistungen bezogen werden.


Diesen skandalösen Vorgang müssen wir thematisieren, damit Druck entsteht. Das Problem soll auch bekannt gemacht werden, damit derartige Wohnungs- und Obdachlosendrangsalierung einen Riegel vorgeschoben bekommt.

Weitere Infos hier:  https://t1p.de/j3w5v

Quelle: Thomé Newsletter
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