Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2008

Begonnen von Mambo, 12:41:10 Sa. 01.März 2008

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Mambo

Z.B. für ältere Langzeitarbeitslose über 58 Jahre in der Regel nur noch Arbeitsdienste.

ZitatNach dem Auslaufen der so genannten 58-er-Regelung zum 31.12.2007 sollen Härten für Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) durch folgende Regelungen abgemildert werden:

ALG-II-Bezieher ab dem 58. Lebensjahr sollen nunmehr unverzüglich in Arbeit oder in eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Gelingt dies nicht, soll im Abstand von jeweils sechs Monaten geprüft werden, welche Maßnahmen zur Eingliederung in eine Beschäftigung erforderlich sind.
Quelle: www.bundesregierung.de

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