BAG: Keine Kürzung wegen Streikbeteiligung

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 18:38:21 Fr. 16.Februar 2007

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ManOfConstantSorrow

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 13.02.07 entschieden, dass eine Kürzung des Urlaubsgelds oder der Jahressonderzahlung wegen der Beteiligung von Redakteuren an Streiks im Jahr 2004 unzulässig war. Denn die vereinbarte Maßregelungsklausel im Tarifvertrag verbietet das. Die Verleger unterlagen damit gegen eine Klage des Deutschen Journalistenverbands gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi. (Az.: 9 AZR 52/06)
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