wohnungsnot

Begonnen von shiwa, 16:51:04 Mi. 08.September 2010

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shiwa

hallo forum

kurz zu meine Geschichte
hab in eine 2er WG gewohnt, WG-Partner hat gekündigt...darauf hin  erhielt ich vom gemeinsamen Vermieter ein Schreiben...
Kündigung..weil ich allein die gesammte Miete nicht tragen kann

Bin also unverschuldet gekündigt worden und brauch jetzt einen Paragraphen.....wenn es einen gibt.... wonach die Arge mir eine neue, angemessene Wohnung zahlen muss, mitsamt Umzug und  Mietkaution?



Könnt ihr bitte mal noch mitsuchen oder aus Erfahrung gleich genau sagen: nach welchem genauen Paragraphen können wir das JC gesetzlich darauf festnageln , einen korrekten eingereichten Antrag auf Umzug dem Antragsteller auch wirklich zum voraus bzw. sofort  zu bewilligen?


bin sonst obdachlos am Ende des Monats

Carpe Noctem

Namd!

so schnell kann der Vermieter dich gar nicht vor die Tür setzen, schon mal gar nicht innerhalb eines Monats. Er muss warten bis du ihm mehr als 2 Mieten schuldest, dann fristlos kündigen, Räumungsklage einreichen und den Gerichtsvollzieher bestellen, der dich dann an die Luft setzen darf. Alles andere ist rechtwidrig und das hätte der wohl gern. Einfach so kündigen kann er nicht, es sei denn, dein Mitbewohner hat den Mietvertrag allein unterschrieben und diesen gekündigt, was aber wohl nicht der Fall sein dürfte weil dein Vermieter ja dann nicht dir kündigen würde. Hält er den vorgeschriebenen Weg ein, dauert das lange und kostet richtig Geld. Das möchte er sich sparen. Da die Kündigung ohne bestehende Mietschulden in o.g. Höhe rechtsunwirksam ist, widersprichst du ihr per Einschreiben / Rückschein.

Die ARGE muss dir erst mal die unangemessene Miete weiterzahlen, darf dir aber eine "Aufforderung zur Wohnkostensenkung" schicken. Darin wirst du aufgefordert, eine kleinere Wohnung zu suchen. Kannste ja auch amchen, dann beantragst du aber gleich die Kostenübernahme für Kaution, Umzug etc., oder nimmst einen neuen Mitbewohner auf der auch von der ARGE lebt und machst eine neue WG draus.

Als erstes beantragst du bei der ARGE schriftlich (mit Kopie zum Abstempeln, kennste ja wahrscheinlich) die Übernahme der aktuellen Kosten der GESAMTEN Wohnung incl. aller Nebenkosten! Dann müssen die erst mal dafür zahlen, den Rest kannst in Ruhe abwarten und dann hier posten.

Dem Vermieter zeigst du am besten innerlich den Stinkefinger, der hat doch nicht alle auf der Strickleiter! >:(

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Nikita

How Houston Moved 25,000 People From the Streets Into Homes of Their Own
The nation's fourth-largest city hasn't solved homelessness, but its remarkable progress can suggest a way forward.

https://www.nytimes.com/2022/06/14/headway/houston-homeless-people.html

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