Tarifverträge sind immer nur für Mitglieder verbindlich, das ist hier geregelt
Tarifvertragsgesetz (TVG)
§ 3 Tarifgebundenheit
(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist. https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__3.html
Ausnahme sind die Allgemeinverbindlichen TV. Damit nicht alle in die Gewerkschaft eintreten vereinbaren die AG die Anwendung des TV gerne im Arbeitsvertrag.
Der TV Leih verhindert EP und wird deshalb im Arbeitsvertrag vereinbart, als Bonus ist ein höheres Weihnachts- und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder vereinbart. Aus der Gewerkschaft austreten um nicht mehr zu Geltungsbereich zu gehören und EP statt Bonus zu bekommen klappt nicht.
Wenn ein Tarifvertrag einseitig gekündigt wird geht er in die Nachwirkung, bleibt so bestehen. Das ist als Schutz für AN gedacht wenn AG aus einem TV aussteigen. In der Leiharbeit bewirkt die Nachwirkung das Gegenteil.
Daher bleibt Gewerkschaften die ihre eigenen Grundsätze ernst nehmen nur EP zumindest am Anfang einer Tarifrunde zu fordern. Und von der Politik die Streichung der Öffnungsklausel.