Wehrt euch gegen rechtswidrige Ein-Euro-Jobs!

Begonnen von Mambo, 22:11:53 Fr. 13.Juni 2008

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Mambo

Wenn bereits bekannt, dann als Auffrischung betrachten.


Über 50 Prozent aller Eintritte von Hartz IV Empfängern in Beschäftigung sind Ein-Euro Jobs. 2007 waren es fast 800 000

Wehrt euch gegen rechtswidrige Ein-Euro-Jobs!


Diversen Internet-Foren oder Zeitungsartikeln ist immer wieder zu entnehmen, dass Ein-Euro-Jobs nicht die Kriterien der Zusätzlichkeit und Allgemeinnützigkeit erfüllen und somit reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verdrängen. Der zeitliche Umfang von maximal 15 bis 20 Wochenstunden, der von den Sozialgerichten als zulässig angesehen wird, wird in der Praxis der Argen mit 30 bis 35 Wochenstunden vielfach überschritten. Auch das ist rechtswidrig. Was ist zu tun, wenn ein ALG-II-Betroffener einen solchen rechtswidrigen Ein-Euro-Job von der Arge zugewiesen bekommt?

Die Zuweisung ist nichts weiter als ein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Meistens ist einer solchen Zuweisung zu einem Ein-Euro-Job keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Das bedeutet, dass die Widerspruchsfrist ein Jahr beträgt. Ist man mit dem Ein-Euro-Job nicht einverstanden, kann man gegen die Zuweisung Widerspruch einlegen. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, man muss trotzdem zu der zugewiesenen Arbeitsstelle hingehen und dort arbeiten. Ein guter Tipp ist es, dort ein Berichtsheft zu führen.

Irgendwann kommt von der Arge der Widerspruchsbescheid. Wenn er mehr als drei Monate auf sich warten lässt, kann man Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben. Nun hat der ALG-II-betroffene Ein-Euro-Jobber also seinen Widerspruchsbescheid in der Hand. Nehmen wir an, er hat nicht Recht bekommen. Dann gilt es, innerhalb einer Frist von einem Monat beim Sozialgericht Klage zu erheben. Beantragt wird die Feststellung, dass die Zuweisung rechtswidrig ist.

Justitias Mühlen mahlen langsam: Nach einem Jahr ist Verhandlung und der Ein-Euro-Job längst vorbei. Nun schaut der Sozialrichter auf die Zuweisung und sagt: ,,Stimmt, die Zuweisung ist rechtswidrig!" Was hat unser ALG-II-betroffener Ein-Euro-Jobber jetzt noch davon? Ist die Zuweisung rechtswidrig, folgt die Rückabwicklung in Form des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs. Dessen Höhe richtet sich nach dem ortsüblichen beziehungsweise Tariflohn. Das heißt also: Es gibt für die geleistete Arbeit reguläres Geld!

Bedingung ist aber, dass das Sozialgericht zuerst die Zuweisung als rechtswidrig erkennt. Das bedeutet für jeden Ein-Euro-Jobber: Die Zuweisung der Arge ist bares Geld wert. Wenn euer Ein-Euro-Job schon etwas länger zurückliegt, solltet ihr trotzdem die Zuweisung hervorkramen und rückwirkend anfechten. Gemäß § 44 SGB X kann jeder Verwaltungsakt im Sozialrecht vier Jahre rückwirkend per Antrag angefochten werden.

Hier noch mal die Vorgehensweise vereinfacht:

1. Zuweisung,
2. Widerspruch,
3. Widerspruchsbescheid von der Arge,
4. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit,
5. Rückabwicklung als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch.

Bei verfristeten Zuweisungen:
1. Antrag auf Überprüfung der Zuweisung gemäß § 44 SGB X,
2. Bescheid von der Arge,
3. Widerspruch,
4. Widerspruchsbescheid von der Arge,
5. Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit,
6. Rückabwicklung als öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch.

Eure Zuweisungen sind also bares Geld wert! Das ganze Prozedere ist nachzulesen in Münder: LPK-SGB II (Lehr- und Praxiskommentar), 2. Auflage 2007, § 16. Der neue SGB-II-Kommentar von Eicher/Spellbrink, 2. Auflage 2008, ist schwieriger zu lesen, bestätigt dies aber.

Quelle: www.scharf-links.de

Dazu wäre noch anzumerken, dass der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gegen den Leistungsträger/"Maßnahme"-Träger zu richten ist, s. Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 16, RdNr 241.
Vgl. auch Niewald in LPK-SGB II (Münder), § 16, Rz. 62.
Natürlich entfällt dann auch bei entsprechender Höhe des Arbeitsentgeltes der Anspruch auf ALG II.

Arwing

Danke schön. Das werde ich mir gleich kopieren und speichern für den Fall der Fälle ;)
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