Unsichere Zukunft für Sozialkaufhäuser

Begonnen von Kater, 18:22:03 Fr. 15.August 2008

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Kater

ZitatUnsichere Zukunft für Sozialkaufhaus
Düsseldorfer Rechtsstreit könnte Einfluss haben
 
fam. Nur wenige Wochen sind vergangen, seit das Sozialkaufhaus "Fast wie neu" in der Otto-Wallach-Straße 16 seine Pforten für Kunden öffnete. Waschmaschinen, Küchen, Möbel, Schränke - das Herz der Schnäppchenjäger schlägt höher bei den günstigen Angeboten des Warenhauses. Nun scheint dessen Zukunft gefährdet: Das Sozialgericht Düsseldorf verhandelt derzeit über einen Rechtsstreit zwischen der "Arbeitsgemeinschaft (Arge) Mettmann Aktiv" und der Stadt Düsseldorf. Die gemeinsame Behörde der Stadt Düsseldorf und der Arbeitsagentur Mettmann zahlt die Löhne der Mitarbeiter des dortigen Sozialkaufhauses. Die Behörde will, dass künftig nur noch sozial Bedürftige auf das Angebot zurückgreifen können. Andernfalls käme das Angebot einer Wettbewerbsverzerrung gleich. Denn: Die Belegschaft des Marktes besteht, wie auch in Wiesbaden, ausschließlich aus Ein-Euro-Jobbern, und die werden in Düsseldorf von der Stadtverwaltung entlohnt. Eine solche Förderung erscheint der Gesellschaft ungerecht, da auch "Normalverdiener" auf das Angebot zurückgreifen und vergleichbare Warenhäuser, die marktgerechte Löhne zahlen, benachteiligt würden. Die Arge reagierte auf eine entsprechende Beschwerde eines privaten Secondhand-Anbieters in Düsseldorf.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf könnte zum Präzedenzfall werden. "Ein Urteil wird wohl im Frühjahr kommenden Jahres gesprochen", sagt Tobias Kader, stellvertretender Pressereferent des Gerichts. Eine Frist, die den Bauhaus-Werkstätten Wiesbaden, dem Betreiber von "Fast wie neu", Bauchschmerzen bereitet. "In den ersten drei Wochen bestand die Kundschaft etwa zur Hälfte aus Normalverdienern", sagt Michael Lechner, Geschäftsführer der Beschäftigungsgesellschaft. "Wenn wir nur noch an Bezieher sozialer Leistungen verkaufen würden, wäre das ein herber ökonomischer Schlag". Dennoch werde die Gesellschaft weiter an ihrem Konzept festhalten, sein Warenportfolio jedermann zugänglich zu machen. "Wenn es zu einem für uns negativen Urteil kommen sollte, müssen wir bis dahin unseren Bekanntheitsgrad steigern", sagt Lechner. Zudem sei noch nicht abzusehen, welche Wirkung das Urteil des Sozialgerichts auf das Sozialkaufhaus in der hessischen Landeshauptstadt habe. Der erste Schritt wird die unabhängig von dem Rechtsstreit geplante größere Verkaufshalle sein.

Der Rabatt, den Empfänger sozialer Leistungen bei dem Warenhaus haben, wäre hinfällig, wenn ausschließlich sozial Bedürftige in dem Warenhaus einkaufen würden. Derzeit bekommen diese eine Ermäßigung von 25 Prozent auf das komplette Angebot. Der Nachweis, solche Leistungen zu empfangen, erfolgt im Markt selbst mit Hilfe der ESWE-Kundenkarte, die zu Beginn jeden Jahres bei der Stadt beantragt werden kann. Empfänger sozialer Hilfeleistungen werden vorher schriftlich über dieses Angebot benachrichtigt.

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3393174

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