Coaching im KO-Plan ohne meine Einwilligung

Begonnen von sarah, 05:53:37 Mo. 18.März 2024

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sarah

Kann mir jemand sagen, ob das unten genannte Coaching ganzheitlich ist und ich es deswegen ablehnen kann? Mein SB hat das einfach in den KO-Plan geschrieben, ohne mich zu fragen. Sollte ich es sofort ablehenen oder kann ich warten, bis eine Zuweisung kommt?coaching.jpg

Draisine

Hallo Sarah,

die Maßnahme ist nicht rein ganzheitlich konzipiert.
Insofern kannst Du nur jene ganzheitlichen Anteile beim Träger widerrufen.

Ist die Bezeichnung der Maßnahme nur "Zukunft"? Denn die vollständige Bezeichnung wäre schon wichtig- um diese Standard Konzeption besser zuordnen zu können, was die Zielsetzung darüber hinaus betrifft.

Das Grundproblem ist der offensichtlich willkürliche Eintrag dessen im KO- Plan.Denn er suggeriert eine freiwillig erfolgte Einschätzung von vermittlungsrelevanten Hemmnissen Deinerseits, was die Aktenlage betrifft.

Das ist eine heiße Kiste, wenn unzutreffend.Die SB kann den Plan aber jederzeit anpassen bzw. ändern.

Dazu bedarf es aber ggf. der Bereinigung der Einträge im Reiter Handlungsbedarf, der in Deinem Bewerberprofil zu finden ist. Dein Bewerberprofil kann SB im System Verbis aufrufen (bei nichtkommunalen JC) .

Dann kannst Du jederzeit einen Auszug dessen anfordern und bei nicht zutreffenden Einträgen eine Gegendarstellung einreichen und die Löschung der unzutreffenden Einfräge verlangen.

Der Träger erhält nämlich auch vorhandene Einträge dessen, um Deinen Bedarf nach dieser Maßnahme zu definieren.

Insgesamt kann der Bedarf auch nur aus Einschätzungen und Vermutungen der SB bestehen..

Dagegen solltest Du Dich generell wehren.Aber auch generell keine persönlichen bzw.privaten Sachverhalte im Jobcenter nennnen, die Dich ggf. bislang an der Arbeitsaufnahme hinderten.

Denn das ist oder wäre immer ein erhöhtes Risiko - daraufhin mit einer Maßnahme beglückt zu werden.

Die Maßnahmekonzeption wird meist als Angebot zugewiesen- also schon mit Rechtsfolgenbelehrung. Ist das bei Dir so?- oder steht das bislang nur im Plan?


Onkel Tom

Es handet sich hierbei um eine Profilanalyse und Coaching, die in
Module münden kann, die "ganzheitlich" also den Privatangelegenheiten
übergriffig werden können..

Welchen Namen hat diese Maßnahme ? Ist auf dem Foto nicht sichtbar.

Wiso konntest Du deine Vorstellungen nicht in den Kooperationsplan (KO-Plan)
einbringen ? Dazu solltest Du dir ein Erinnerungsprotokoll aufsetzen, wie es
zu dem KO-Plan kam. (Ein eventueller Richter muss anbei bemerken können, das
dir beim Zustandekommen des KO-Plan über den Mund gefahren wurde, beziehungs-
weise dir dein Mitspracherecht völlig entzogen/beraubt wurde.
Dies ist dann auch der rote Faden, gegen eine Zuweisung an zu kommen.

Zunächst müsstest Du "unverzüglich" gegen das Zustandekommen des KO-Plan vor
gehen. Da dir der KO-Plan schon ausgestellt wurde, wird ein Schlichtungsverfahren
auch abgelehnt.

Könntest Du diesen KO-Plan mal anonymisiert hier hoch beamen ?

Wie lange bist Du schon im Würgergeldbezug ?

Zunächst gilt nichts weiteres dazu zu unterzeichnen und den aktuellen
KO-Plan an zu greifen, sprich diese einseitige Abmacherei in einem
Dissenz (Unstimmigkeit) zu bringen.

Lass Dich nicht verhartzen !

götzb

Der Dreck müsste zugewiesen werden.

Mit einen Vermittlungsgutschein ist es kein Muss; das jener nicht eingelöst werden muss.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

sarah

Danke für die schnellen Antworten. Ich hatte geglaubt, daß mir das egal sein kann, solange ich keine RFB dazu bekomme. Ich wußte gar nicht, daß in dem Gespräch ein KO-Plan erstellt werden sollte. Das stand auch nicht in der Einladung. Ich hänge Einladung und KO-Plan hier auch noch an. Sie hat mir den Plan einfach zum Schluß des Gesprächs in die Hand gedrückt. Zu Hause habe ich erst gesehen, daß da steht, ich würde da teilnehmen wollen. Während des Gesprächs habe ich gesagt, daß ich mir das mal überlegen werde, ob ich teilnehmen möchte. Ich bin seit 3 Jahren in Alg2, bin zwischendurch krank gewesen und inzwischen 55 Jahre alt.

Onkel Tom

Okay, die Maßnahme heißt also "Fit für den Job" und ja, vielen Dank für die
weiteren Infos, die etwas Licht in die Angelegenheit bringt.

Nun, mit dem Alter und schon über einem Jahr im Würgergeldbezug zählen in den
Augen des JC als 2x Vermittlungshemnis und darauf wurde Dir vermutlich dieses
Bewerbungscoaching im Sinne des § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III
verabreicht..

Aus dem KO-Plan geht hervor, das Du den KO-Plan bei der Ausgabe nicht verstanden
haben könntest also beim JC-Termin kein Dolmetscher vertreten war. Dies ließe
sich noch bei Zeiten der Eingliederungsvereinbarung (EGV) noch torpedieren, da es
sich bei der EGV um ein Vertrag handelte.

Der KO-Plan selber entzieht sich jeglicher Art vom Vertragsrecht, sollte jedoch
von Erwerbslosen und SB in gleicher Augenhöhe erarbeitet werden, das also beide
mit den Eintragungen im KO-Plan einverstanden sind. So sollte es normalerweise sein.

Weist Du schon wann dieses Bewerbungscoaching los gehen soll und wie lange es geht ?

Gegen diese 3-6 wöchigen Bewerbungstrainings kann man sich dann wehren, wenn man
so was schon mal durch gemacht hat oder die Bewerbungsmappe ok und aktuell ist.

Weiter ist es wichtig, bei Maßnahmen nicht über Dinge zu sprechen, die das Privatleben
betrifft, da der Maßnahmenträger eine Beurteilung fertigt und damit beim JC gepetzt
wird, was mit dem Erwerbslosen so genauer los sei.

Du kannst jedoch Inhalte ablehnen, die zu deinen Privatangelegenheiten übergriffig sind.
Z.B. wie viel Schulden und Haushaltsfinanzprobleme oder Probleme mit Mitbewohner_innen
Du im Haushalt hast etc. gehen dem Maßnahmenträger nichts an und kannst das "ganzheitlich"
ablehnen. Darauf wird dann nur das berufliche durch geackert.

Sprich zu den Fragen des Job-Coaching, die nicht das berufliche betrifft, machst Du keine
Angaben (Im Fragebögen = k.A. für keine Angabe, eintragen.).
Der Maßnahmenträger möchte Dir wohl auch eine Unterschrift dafür abschwatzen wollen, sich
mit Dir auch "ganzheitlich" (auch Privatangelegenheiten) beschäftigen zu dürfen, was Du
jedoch ohne Sanktionsgefahren strickt ablehnen kannst.. Ganzheitliche Dinge dürfen nur
auf Freiwilligkeit des Erwerbslosen angewendet werden.

Am Privatleben, was auch nichts in der Jobcenterakte zu suchen hat, sind Maßnahmenträger
sehr erfinderisch, noch ein drittes und mehr Vermittlungshemnisse hinzu zu spünnisieren,
da sie damit noch mehr Knete verdienen können und den Weg in "Verfolgungsmaßnahmen" frei
machen könnte.
Lass Dich nicht verhartzen !

sarah

Danke für die Tips. Ich habe noch keine Info, wann das losgehen soll. Es liegt ja auch noch keine Zuweisung vor. Wenn ich da tatsächlich eine bekomme, werde ich trotzdem nicht hingehen und lieber eine Sanktion in Kauf nehmen. Wann man denn wirklich sonst nichts machen kann.

Onkel Tom

Du könntest Dich jetzt z.B. beim SB schriftlich nachweisbar beschweren und um
Änderungen im KO-Plan zu fordern..

So, wie ich dich verstanden habe, gab es für dich keine Möglichkeit, eigene
Ideen ein zu bringen oder ?

Hattest Du eigene Ideen ?
Wenn ja, wurden sie sie erörtert ?
Warum wurde das nicht angenommen u.s.w. ?

Setze dir das mal in Zeilen, wie dieser KO-Plan zustande gekommen ist..

Wurdest Du um Mitsprache beschnitten / Das Ding aufgedrückt, bringt die
Beschwerde und Änderungsaufforderung den KO-Plan in Unstimmigkeit (Dissenz)
und ob darauf eine Sanktion vorbereitet werden kann ?, wenn Du Beschwerde
zum KO-Plan und einen Widerspruch gegen die Aufforderung zur Mitwirkung
eingelegt hast, weiß ich nicht, da sich dieses Feld noch als sogenanntes
Pionierland des Bürgergeldes handelt.

Es gibt ein dünnes Haar, an dem sich Elo richten kann. Er kann gegen Teile
oder Inhalte zu Mitwirkungspflichten via "Grenzen der Mitwirkung" begegnen..
Besonders interesannt erscheint der §65 SGB 1 Absatz 1 Satz 2.

Bein ersten Wegbleiben folgt die "Aufforderung zur Mitwirkung" und bei
Widerholung setzt eine Sanktion ein.

Eine Beschwerde müsste "unverzüglich" raus.
(via. Einschreiben mit Bestätigung)

Recherschiere mal bitte im Web, was das für eine Maßnahme ist..
Du brauchst also einen "wichtigen Grund", das ab zu weisen.  ;)

Ich habe nicht gesagt, das Du nix machen könntest.. Was und wie
Du was machen könntest, hängt von deiner Kreativität und den
Umständen ab..

Und bedenke bitte, "ganzheitliche" Teile ab zu lehnen, beziehungsweise
beim Maßnahmenträger nichts zu unterschreiben, sondern einsacken,
um hier weiter zu tüffteln, was man machen kann.

Den Kopf in den Sand stecken,würde nur Sanktionen auslösen..
Lass Dich nicht verhartzen !

sarah

Ich wußte ja gar nicht, daß ein KO-Plan erstellt werden soll. Die Einladung war zur Besprechung der beruflichen Situation. Auch im Gespräch hat sie davon nichts gesagt. Allerdings habe ich auch keinen anderen Plan. Eine Fortbildung könnte vielleicht was sein. Aber was genau weiß ich noch nicht.

Eine Beschwerde wird ja wohl keinen Sinn machen, da eh jeder sagen wird, daß ich in das Coaching muß. Ich nehme da aber lieber eine Sanktion in Kauf. Aber derzeit habe ich ja noch keine rechtsverbindliche Zuweisung. Ich werde also erst mal abwarten.

Ach und im Internet kann ich über eine Maßnahme "Fit für den Job" überhaupt nichts finden.

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