Hartz-IV-Wehrt Euch!

Begonnen von Sozial-Leaks, 11:53:09 Mi. 07.August 2013

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Sozial-Leaks

Leute, ich bin hier gerade über eine Seite gestolpert, die sollten sich alle Interessierten mal reinziehen! Vielleicht kennt die Seite ja der Eine oder Andere schon - für mich aber neu!

Bitte nicht einfach mal kurz überfliegen - lesen - sehr interessant!

Eine Gebrauchsanweisung zum Umgang mit Hartz IV! Besonders interessant finde ich die Beschreibung zum Umgang und mit den EGV. Gebrauchsanweisung zur Vorgehensweise, welche sogar vom Sozialgericht bestätigt wurde.

http://euronia.com/index.php/de/hartz-iv-wehrt-euch
"Da wo Nachrichten fluten, wachsen Lüge und Demagogie "

CubanNecktie

Danke für den Link ... hab den sofort weitergetilt per Fratzenbuch ...
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
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Rudolf Rocker

Also ich steige durch das Wirre geschreibsel auf dieser Seite da nicht durch.
Desshalb habe ich mir das Urteil mal im Originalwortlaut durchgelesen.
Siehe hier:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,300&Freigabe==1&cmd=all&Id=1317

Und da lese ich, das die Unterschrift mit u.V. nur prozessrelevant war, weil der Betroffene 20 Bewerbungen (!) pro Monat schreiben sollte!
Vermutlich hätte die Klage auch erfolg gehabt wenn er normal unterschrieben hätte.

Und wie er darauf kommt, das das JC jetzt keine neue EGV mit ihm vereinbaren will, bzw. keinen VA veranlasst, weiß ich nicht.
Soweit habe ich nicht gelesen, weil ich bei dem geschreibsel Augenkrebs bekomme!

Davon mal abgesehen scheint der Typ ein durchgeknallter Verschwörungsspinner zu sein!

Naja, wer bei einer Klage auf die Fresse fallen will: Viel Spaß!



Sozial-Leaks

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:14:58 Mi. 07.August 2013
Also ich steige durch das Wirre geschreibsel auf dieser Seite da nicht durch.
Desshalb habe ich mir das Urteil mal im Originalwortlaut durchgelesen.
Siehe hier:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,300&Freigabe==1&cmd=all&Id=1317

Und da lese ich, das die Unterschrift mit u.V. nur prozessrelevant war, weil der Betroffene 20 Bewerbungen (!) pro Monat schreiben sollte!
Vermutlich hätte die Klage auch erfolg gehabt wenn er normal unterschrieben hätte.

Und wie er darauf kommt, das das JC jetzt keine neue EGV mit ihm vereinbaren will, bzw. keinen VA veranlasst, weiß ich nicht.
Soweit habe ich nicht gelesen, weil ich bei dem geschreibsel Augenkrebs bekomme!

Davon mal abgesehen scheint der Typ ein durchgeknallter Verschwörungsspinner zu sein!

Naja, wer bei einer Klage auf die Fresse fallen will: Viel Spaß!




Jaja @RR warum wundert mich das jetzt nicht? ;) Wenn du weiter gelesen hättest wäre dir aufgefallen, dass er und seine Frau mit ihren Klagen durchgekommen sind!

Nicht nur kurz überfliegen...hier weiterlesen!

http://euronia.com/index.php/de/feststellungsklage-gegen-die-eingliederungsvereinbarung
"Da wo Nachrichten fluten, wachsen Lüge und Demagogie "

Rudolf Rocker

Hast Du Dir die Klagbegründung des SG HH dazu durchgelesen??
Siehe mein Link!
Dann wüsstest Du auch warum er mit der Klage durchgekommen ist!

Kann jeder so machen wie er will!
Ich sag dazu nur: Viel Spass beim auf die Fresse fallen!

Rudolf Rocker


inline

Ich habe jetzt auch nicht alles durchgelesen aber man muss doch berücksichtigen, dass bei den SG immer nur Individualentscheidungen getroffen werden.
Präzedenzfälle gibt es nicht oder ging das bis in die dritte Instanz?

Ich würde es einfach nicht unterschreiben was mir nicht behagt, VA kommen lassen und gut ist.
Wenn daraus sich  eine Sanktion ergibt, dann ist ggf. der Zeitpunkt zum klagen, wenn es dringlich ist auch per EA.

Cronos

Besser ist, eine EGV nicht zu unterschreiben und gegen einen VA zu klagen!
Hab ca. 3 mal gegen einen VA geklagt, der jedesmal wieder aufgehoben werden musste.
Mittlerweile haben meine Aufseher beim "Jobcenter" anscheinend keine Lust mehr!
Man schickt mir nur noch eine nichtssagende EGV per Post zur Unterschrift,
die ich aber trotzdem nicht unterschreibe.  Danach kam nicht mal mehr ein VA!
Bin seit 18 Monaten EGV- und VA-los...die können mich mal!!! O0

Troll

Oberflächlich wie ich manchmal bin:

ZitatErst wenn das letzte Jobcenter geschlossen, die letzte Sanktion aus den Sozialgesetzbüchern gestrichen und deutschlandweit ein BEDINGUNGSLOSES Grundeinkommen eingeführt ist, werdet Ihr erkennen, dass "Demokratie" kein leeres Wort und die Würde des Menschen tatsächlich unantastbar ist.

"UND ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt ist, ...."

Was für eine großartige Bedingung um Grundrechte einzufordern, dazu noch zu welchen Konditionen bitteschön? Piraten, Linke, SPD, FDP oder Götz Werner? Das "bedingungslose Grundeinkommen" verkommt zur Floskel, es wird einfach nur in den Raum geschmissen ohne jegliche Konkretisierung.

Ich möchte das bG (bedingungslose Grundeinkommen) schon etwas konkreter, ja, aus purem  Egoismus, meine EMR (Erwerbsminderungsrente) ist nicht gerade üppig, wie sieht es da bei einem bG aus, gibt es da die EMR oben drauf, sollte ich Pflegebedürftig werden (und die Chancen stehen gut) gibt es dann noch eine Art Sozialamt welches die Kosten übernimmt oder ist mit dem bG alles soziale abgegolten bzw. der Sozialstaat abgeschafft?
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

inline

Zitat von: CronosBesser ist, eine EGV nicht zu unterschreiben und gegen einen VA zu klagen!
Wenn man sich das JC und die Gerichte beschäftigen will, dann ja, ansonsten kann man auch einen VA VA sein lassen.

Rudolf Rocker

Kommt auch ein bißchen drauf an was drinnsteht!
Wenn es eindeutig rechtwidrige Bestandteile hat, die schon von mindestens einem LSG als solche erkannt wurden, hat man ganz gute Karten.
Ich habe grade so einen Fall!
Ob es wirklich klappt weiß man natürlich erst hinterher!

mousekiller

Das mit dem Unterschreiben "mit Vorbehalt" halte ich für die falsche Strategie. Erstens würde ich mir dadurch meine eigenen Rechte beschneiden. Zweitens ist ein Vorgehen dagegen wesentlich schwieriger als gegen einen VA. Abgesehen davon darf eine Nichtunterschrift ja nicht mehr sanktioniert werden. Meine Meinung.

Mir ist beim ersten überfliegen der Satz aufgefallen:

ZitatLaut Vortrag Inge Hannemann ist die BA dabei, die Eingliederungsvereinbarungen rechtlich immer wasserdichter zu gestalten, also so, dass Klagen gegen die VAs keinen Erfolg mehr haben werden...

WENN das irgendwann einmal passiert, habe ich mit Sicherheit kein Problem damit, eine EGV zu unterschreiben. Das SGB wird aber immer noch geändert, umgestrickt und watt weiß ich noch alles. Demzufolge wird das noch sehr lange dauern, bis es einmal soweit ist. Ich lese zum Beispiel immer noch in EGV den Satz (sinngemäß): Das JC unterstützt die Bewerbungsbemühungen nach § 45... bla. Obgleich eigentlich inzwischen der letzte SB wissen müsste, dass es § 44 ist.

Und bis eine EGV akzaptabel ist, ohne das man sich jedesmal um jedes Wort einzeln streiten muss, heißt es kämpfen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Wir hatten die Diskussion um dieses Unterschreiben u.V. ja auch schon ein paar mal hier im Forum.
Und ich meine mich erinnern zu können, das wir zu dem Schluss gekommen sind, das das keine wirklich gute Idee ist.
Im Elo- Forum scheint man das genauso zu sehen.

Die vollmundige Behauptung oben im Link das man damit jede EGV kippen kann (und dann kommt nur heiße Luft) halte ich eher für Kontraproduktiv und für gefährlich für die Betroffenen!

Eivisskat

Wenn ich mich recht erinnere, hatte E.L.S.E. (oder eine andere HH-Elo-Ini) und Onkel Tom die Sache mit "u.V." mal beim Wickel, vor einigen Jahren auch angewandt und dann wieder verworfen.

Warum weiss ich allerdings nicht mehr...

Rudolf Rocker

Stimmt Onkel Tom war da mal dran!
Ich weiß aber auch nicht mehr, was drauß geworden ist.
Vielleicht schreibt er ja noch was dazu wenn er das hier liest!

inline

Zitat von: mousekiller Mir ist beim ersten überfliegen der Satz aufgefallen:

ZitatLaut Vortrag Inge Hannemann ist die BA dabei, die Eingliederungsvereinbarungen rechtlich immer wasserdichter zu gestalten, also so, dass Klagen gegen die VAs keinen Erfolg mehr haben werden...

unter Vorbehalt heißt ja auch, wenn die EGV rechtlich ok ist, ist sie angenommen. Ja und wenn das Zitat stimmt, dann bringt das ja nichts.

Irgendwie ist das mit dem unter Vorbehalt auch so wie "wasch mich aber mach mich nicht nass". Ich meine, man sollte schon die Courage aufbringen und zu dem stehen was man macht oder halt nicht macht, zumal ja richtigerweise wegen der fehlenden Unterschrift nicht sanktioniert werden darf sondern möglicherweise der VA kommt.


Hartz-IV-Wehrt-Euch

Hallo Leute,
erst mal danke, dass Ihr hier "meine" Strategie so intensiv diskutiert.
Ich denke, ich sollte hier mal einiges noch mal klarstellen; insbesondere wegen des letzten Posts von "Inline".
Als erstes: schaut Euch bitte das Urteil des SG Hamburg GENAU an. Es ging hierbei eben NICHT um die 20 Eigenbemühungen.
Das Gericht hat letztendlich gesagt, dass allein durch Unterschrift unter Vorbehalt der Vertrag nicht (rechtsgültig) zustande gekommen sei wegen des so genannten offenen Dissens.
Das heißt: EGAL, VOLLKOMMEN EGAL, welchen INHALT die EGV hat (und ob dieser Inhalt rechtswidrig ist oder nicht): Ihr unterschreibt unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung und die EGV ist "kaputt". Natürlich ERST, wenn das SG das bestätigt hat. Das Gericht kann aber - unter normalen Umständen - gar nicht anders, denn: § 58 SGB X VERWEIST auf 154 BGB und dort finden wir: "Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben,.... ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen." Und das wirkt dann zurück auf 58 SGB X und der Vertrag wird NICHTIG. An diesen beiden Paragraphen kommt kein "normaler" Jurist vorbei, denn die sind absolut eindeutig.
Schaut´s Euch einfach an!
Und jetzt komme ich auf das, was "uns" allen bevorsteht: WAS macht Ihr, wenn die Klage gegen den VA NICHTS MEHR BRINGT, weil er "gerichtsfest" geworden ist?
Dann haben wir nämlich "den Salat". Heute kann man noch schön in Ruhe nicht unterschreiben und den VA angreifen. Alles prima. Aber nur, WEIL so gut wie alle EGV-VAs NOCH massive Rechtsmängel haben.
Aber WAS macht Ihr "übermorgen"?
Und hier setzt "unter Vorbehalt" an: Wir haben DANN nämlich eine weitere Möglichkeit, allein die VERFAHRENSWEISE des Erlasses gerichtlich anzugreifen, weil wir sagen: unter Vorbehalt ist ZUSTANDE GEKOMMEN (allerdings nicht RECHTSGÜLTIG). Und laut 15 SGB II "darf" der VA NUR erlassen werden, wenn die EGV nicht ZUSTANDE KOMMT.
Natürlich muss das gerichtlich ausgefochten werden, und niemand kann im Moment sagen, wie das ausgehen wird. Vermutlich wird das bis zum BSG gehen müssen. Noch besser sogar bis zum BVerfG, weil 15 SGB II ja GANZ KLAR Artikel 2 des GG aushebelt.
Aber es ist eine ganz klare, in die Zukunft gerichtete Alternative zum INHALTLICHEN Angriff des VA.
Ich kenne bereits jemanden, bei dem das SG die Sauerei begangen hat, dem JC eins zu eins zu sagen, wie die "EGV" so gestaltet werden muss, dass der Richter am VA nichts mehr auszusetzen haben wird.
Schachmatt!
Es sei denn...: wir versuchen dort gerade die unter Vorbehalt-Strategie und bis jetzt hat das JC erst mal aufgegeben und VON SELBER die EGV für ungültig erklärt.
Wenn dann jetzt der VA kommt, wird´s RICHTIG interessant...  :D
Noch ein letztes: die ganzen Diskussionen in den diversen Foren kenne ich natürlich auch. Habt Ihr dort EINEN gefunden, der´s wirklich mal probier hat? Alles reine Theoretiker-Diskussionen. Diskussionen im komplett luftleeren Raum.
Probiert´s aus, macht Eure Erfahrungen und DANN diskutiert hier weiter!
Liebe Grüße

Matthias

mousekiller

Gut, dann werde ich mich mal vom Familienanwalt (Fachgebiet SGB und Verwaltungsrecht) beraten lassen. Könnte nur grad dauern, er hat Urlaub. Das Ergebnis poste ich hier.

Ergänzend dazu http://hartz.info/index.php?topic=61152.msg580880#msg580880

Demzufolge halte ich die Strategie in den wenigsten Fällen für erfolgversprechend.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

Melde Dich hier nochmal wenn Deine Klage vor dem LSG Bestand hatte!
Das scheint ja bisher nicht der Fall zu sein.
SG Urteile sind nicht wirklich etwas auf das ich mich berufen würde. (Davon abgesehen, das es Einzelfallentscheidungen sind)

Solange das nicht der Fall ist, warte ich weiterhin auf den VA und Klage dagegen, mit Verweisen auf LSG Urteile.


*Edit*

Ich sehe grade: Dein von Dir verlinktes Urteil ist aus dem Jahre 2007!
Da kannst Du Dir höchstens noch was mit abputzen.
Die Rechtssprechung zum Thema EGV ist seid dem schon mindestens einmal geändert worden!

Im Gegensatz zu Dir scheinen die "Theoretiker" wenigstens Ahnung von der Materie zu haben!


Hartz-IV-Wehrt-Euch

Nun ja, das SG Augsburg hat sich weder vom nicht spezifizierten Vorbehalt beeindrucken lassen - ganz im Gegenteil -, noch davon, dass das SG Hamburg-Urteil aus 2007 ist.
Die Entscheidung des SG Augsburg ist aus 2013.
Natürlich kann und soll jeder die Strategie wählen, die ihm am meisten liegt.
Ich stelle hier einfach nur eine Alternative vor.
Meine EGV war jedenfalls nach nur 4 Wochen wirkungslos.

Rudolf Rocker

http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/69341-egv-vorhbehalt-inkl-erklaerung-anforderung-stellungnahme.html

ZitatMeine EGV war jedenfalls nach nur 4 Wochen wirkungslos.
Wie lange ist das jetzt her?

ZitatDie Entscheidung des SG Augsburg ist aus 2013

Az. dazu?

Rudolf Rocker

ZitatUnd jetzt komme ich auf das, was "uns" allen bevorsteht: WAS macht Ihr, wenn die Klage gegen den VA NICHTS MEHR BRINGT, weil er "gerichtsfest" geworden ist?

Dann nutz auch die Unterschrift u.V. nichts mehr.

Wenn ich Widerspruch gegen einen VA einlege, muss ich den begründen.
Wenn ich die EGV unter Vorbehalt unterschreibe muss ich den Vorbehalt begründen.
Ich sehe da also keinen Vorteil!

Hartz-IV-Wehrt-Euch

Geh einfach auf meine Seite. Dort ist alles beschrieben und veröffentlicht, inklusive Feststellungsklage und AZ des SG Augsburg. Sowohl von meiner Frau als auch von mir: http://euronia.com/index.php/de/blog-hartziv/blog-liste/65-voller-erfolg-jobcenter-unterallgaeu-vernichtet-eingliederungsvereinbarung-durch-einwilligung-in-vergleich
Das Gericht hat allerdings nur "Hinweise" gegeben, woraufhin es einen Vergleich mit dem JC gab.
Das Ergebnis war dennoch, dass die EGV ungültig war.

Hartz-IV-Wehrt-Euch

Schon interessant, dass Du schlauer als das SG Augsburg bist.
Ich habe den Vorbehalt NICHT begründet und das Ergebnis kannst Du Dir live ansehen. Siehe meinen vorherigen Post.
Im Falle meiner Frau war für die Richterin sogar gerade ausschlaggebend, DASS der Vorbehalt so unspezifisch war.
Vermutlich hören wir hier mit der Diskussion einfach auf.
Im luftleeren Raum bewege ich mich nicht.

Lies meine Seite, bilde Dir eine fundierte Meinung.
Und dann entscheide, was Du künftig tust.
So einfach ist das.

Meshat

Guten Abend,

mich interessiert das Thema sehr, da ich die EGV noch nicht unterschrieben habe.

Wer von euch hat vielleicht nähere Kenntnisse von dem seit August in Hamburg gültigen Kontakt-Dichte-Konzept?

Habt ihr mal bei eurem SB etwas erfahren? Auf Nachfrage bei meinem SB war die Reaktion eher verhalten. Es scheint, das die TL keine Infos rausgeben will bzw. was sich noch dahinter verbirgt.

Schönen Abend. ;)
Go ahead, make my day.

BGS

Bezüglich Hamburg ist dieser Link hoffentlich hilfreich:

https://altonabloggt.wordpress.com/

Inge Hannemann ist die Betreiberin, ist Dir sicher ein Begriff.

MfG + viel Erfolg beim Nichtunterzeichnen der EGV.

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

schwarzrot

Hallo Meshat,
hier im forum gibts nicht so viele aktive, die von Hamburger 'job'center betroffen sind, ev. könntest du mal Onkel Tom eine PM schicken, oder einfach mal bei 'Else' vorbeischauen?

Ansonsten helfen vielleicht folgende infos weiter, für mich hört sich dieses 'kontakt-dichte-konzept' wie ähnlicher schwachsinn a la 'joboffensive' hier in Berlin an. Um schöne neue namen sind die strategischen quacksalber vom 'JC' ja nie verlegen, auch wenn die rezepte sich im kern immer wieder gleichen: durch sinnlose erhöhung er 'einladungs'frequenz und druck, sanktionsmöglichkeiten schaffen:
Zitat
Mehr Hartz IV-Strafen durch Kontakt-Dichte-Konzept
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mehr-hartz-iv-strafen-durch-kontakt-dichte-konzept-9001537.php

Zitat
Unfreiwillig auf Kontaktsuche, In Hamburgs Jobcentern soll die Kundenbetreuung intensiviert werden.
http://jungle-world.com/artikel/2013/32/48236.html

ZitatArge Hamburg hat sich neue Schikane einfallen lassen um Hilfsbedürftige Menschen zu sanktionieren.
http://hartz4hamburg.wordpress.com/author/dwddeutschland/

Zitat
Hartz-IV-Bezieher in Hamburg
Gesteigerte Taktzahl

In Hamburg müssen Hartz-IV-Bezieher in Zukunft häufiger bei ihren Sachbearbeitern erscheinen als bisher. Dank des jetzt in Kraft tretenden ,,Kontaktdichtekonzepts".
http://www.taz.de/Mehr-Druck-auf-Hartz-IV-Bezieher/!121027/

Auch bei Inge Hannemann findest du infos darüber:
http://altonabloggt.wordpress.com/2013/07/31/pressemitteilung-uber-einstweilige-verfugung-im-eilverfahren-hannemann-jobcenter-team-arbeit-hamburg/

Allerdings wäre es auch sinnvoll, wenn du für fragen, die nichts mit dem hiesigen thread zu tun haben, einen neuen thread aufmachst, oder?  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Den Vergleich mit dem SG Augsburg als Erfolg zu werten grenzt schon ein bißchen an Realitätsverlust!
Das JC erkennt an, das die EGV nicht rechtswirksam geschlossen wurde und ein sanktionsfähiges Rechtsverhälnis dadurch nicht begründet wurde.

Damit ist der Weg frei für eine EGV/ VA. (Und das ist wohl auch der Grund warum sie einem Vergleich zugestimmt haben).

Die gleiche Situation kann ich aber mit wesentlich weniger Aufwand herbeiführen, wenn ich die Unterschrift unter die EGV von vornherein verweigere.
Mir erschließt sich daher der Sinn, einen solchen Aufwand zu betreiben überhaupt nicht!


Als ich das erste Mal eine Unterschrift unter die EGV verweigert habe bin ich fast ein Jahr ohne EGV oder EGV/ VA durchs Leben spaziert.
Erst dann haben sie das Konzept geändert und versuchen nun in einem Gespräch das zustandekommen einer EGV zu erreichen. Klappt das nicht kommt der VA!
Der letzte wurde im Widerspruchsverfahren aufgehoben und mittlerweile liegt schon der neue Widerspruch zum neuen VA beim JC.

inline

ZitatVOLLER ERFOLG: Jobcenter Unterallgäu vernichtet Eingliederungsvereinbarung durch Einwilligung in Vergleich
fakt ist doch, das JC hat einem Vergleich zugestimmt, ein Vergleich ist immer ein Kompromis.

Hätte er die EGV überhaupt nicht unterschrieben, wäre ebenfalls kein Vertrag zustande gekommen. Ein VA ist ja einseitig.

Ja und eine Zuweisung zum 1 € Job können die JC auch ganz ohne EGV verschicken.
Klagen kann man dann immer noch gegen die Zuweisung , die ja selbst wieder ein VA sein wird (z. B. Mängel beim 1 € Job, nicht gemeinnützig usw.) Das was vorher gemacht wird  ist doch nur so ein Eiertanz, der im Grunde niemanden was bringt.



Rudolf Rocker

Eben!
Ich sehe hier definitiv keinen Vorteil gegenüber der Methode, die Unterschrift sofort zu verweigern.

Im Gegenteil: Die Gefahr, das das SG die Klage ablehnt ist relativ hoch.

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