Zitat8.10.24https://www.waz-online.de/lokales/wolfsburg/fehlverhalten-bei-vw-darum-wirft-der-konzern-beschaeftigte-raus-HPVPAF37AVFG5MXTULZGDWJTZU.html (Schranke)
Fehlverhalten bei VW: Darum wirft der Konzern Beschäftigte raus
Der Volkswagen-Konzern hat sich strikte Verhaltensregeln gegeben. Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. So viele Kündigungen gab es deswegen von Januar bis Juli 2024 schon.
Der Volkswagen-Konzern hat im ersten Halbjahr 2024 weltweit 708 Beschäftigten gekündigt und 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgemahnt. Grund sei in allen Fällen ,,Fehlverhalten" gewesen. Die häufigsten Gründe für Kündigung oder Abmahnung waren laut Volkswagen unentschuldigtes Fehlen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen und die Nichterbringung von geschuldeter Arbeitsleistung.
Fehlverhalten-Statistik vorgelegt
Der Volkswagen-Konzern veröffentlicht jeweils halbjährlich intern seine ,,Statistik zu Fehlverhalten und Sanktionsmaßnahmen". Begründung: ,,Mit der internen Veröffentlichung dieser Statistik zeigt der Konzern seit 2018 regelmäßig, dass der Erfolg des Unternehmens nur auf integres, regelkonformes und faires Verhalten gründen kann. Denn nur so lässt sich Schaden vom Unternehmen, von Beschäftigten und von Geschäftspartnern abwenden", heißt es in einer internen Mitteilung, die der AZ/WAZ vorliegt.
385 Gesellschaften mit insgesamt 552.300 Beschäftigten
Konkret umfasst die Statistik Vergehen in weltweit 385 Gesellschaften mit rund 552.300 Beschäftigten. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2023 waren es 350 Gesellschaften mit 544.000 Beschäftigten - die Zahl der Gesellschaften, die mit in die Statistik aufgenommen werden, wächst regelmäßig. Deswegen lassen sich die Zahlen nicht eins zu eins miteinander vergleichen. So gab es im ersten Halbjahr 2023 weltweit 724 Kündigungen wegen Fehlverhaltens und 1.850 Abmahnungen - im ersten Halbjahr 2024 waren es 708 Kündigungen und 2.151 Abmahnungen. Die Zahl der Abmahnungen ist demnach gestiegen, die der Kündigungen gesunken. Zum Vergleich: 2021 waren es noch 496.000 Beschäftigte in 111 Konzerngesellschaften. Damals zählte der Konzern 424 Entlassungen und 2.967 Abmahnungen auf.
Laut Statistik beruhen 19 Abmahnungen und 13 Kündigungen ,,auf Untersuchungen von schweren Regelverstößen im Hinweisgebersystems des Volkswagen-Konzerns". Zu Erklärung: Bei Volkswagen gibt es das sogenannte Hinweisgebersystem. Hier können Beschäftigte oder Externe Regelverstöße melden - entweder intern oder an Rechtsanwaltskanzleien, die mit Volkswagen zusammenarbeiten, alle Infos dazu gibt es im VW-Intranet. Die Meldung kann persönlich erfolgen sowie telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg. Der Hinweisgeber kann den Regelverstoß mit Namen melden oder anonym. Man biete bewusst viele Möglichkeiten an, damit die Hemmschwelle, sich zu melden, möglichst gering sei, teilt ein VW-Sprecher auf AZ/WAZ-Anfrage mit. Niemand solle Angst haben, identifiziert werden zu können, wenn er dies nicht möchte.
Schwere Regelverstöße müssen gemeldet werden
Für ,,schwere Regelverstöße" gebe es einen Kriterienkatalog. Dazu zählen beispielsweise sexuelle Übergriffe oder besonders schlimme Arten von Mobbing. Wichtig hierbei: ,,Schwere Regelverstöße müssen offiziell gemeldet werden", sagt der VW-Sprecher. Hier reiche es nicht, es mit dem Vorgesetzten zu besprechen oder die Angelegenheit innerhalb des Teams regeln zu wollen. Über die Art der Sanktionierung - etwa Abmahnung oder Kündigung - entscheiden unterschiedliche Stellen bei Volkswagen, je nach Zuständigkeitsbereich.
Was sind weltweit die häufigsten Formen von sanktioniertem Fehlverhalten? Ganz oben mit 192 aufgeführten Fällen rangieren Arbeitszeitverstöße - im Klartext: unentschuldigtes Fehlen. In der Statistik heißt es dazu: ,,Häufiger Grund für Abmahnungen und Kündigungen: Beschäftigte melden sich krank, ohne krank zu sein." So würden immer wieder ungültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) eingereicht. Hierzu heißt es: ,,Online-Dienste bieten diese ohne eine notwendige direkte oder telefonische Untersuchung durch einen Arzt an. Diese ungültigen AU werden nicht, wie bei gesetzlich Versicherten üblich, über die Krankenkasse an den Arbeitgeber weitergeleitet, sondern direkt an den Anforderer als PDF-Datei geschickt."
Wegen falscher AU kann man vor Gericht landen
Für Volker Fuchs, Leiter Arbeitsrecht im Volkswagen-Konzern, ist das kein Kavaliersdelikt: ,,Wer gesund ist, darf sich nicht krankmelden. Dem Unternehmen entstehen hohe Kosten, weil mit der Krankmeldung Entgeltfortzahlungen ausgelöst werden. Auch dem Team gegenüber gilt es fair zu sein." Denn die Arbeit müsse ja von den anderen Teammitgliedern mit übernommen werden. Fuchs betont außerdem: ,,In bestimmten Fällen kann das Einreichen ungültiger AU auch strafrechtliche Folgen haben." Das heißt im Klartext: Das Einreichen ungültiger (gefälschter) Krankschreibungen kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die häufigsten Vergehen
Am zweithäufigsten werden sonstige Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (130) genannt - das sind etwa unerlaubte Nebentätigkeiten oder Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze und Verkehrsregeln im Werk. Auf Platz drei landet die Nichterbringung von geschuldeter Arbeitsleistung - etwa durch unentschuldigte Fehltage. ,,Es lassen sich nicht alle Punkte sauber voneinander trennen", gibt der VW-Sprecher zu. ,,Viele Dinge hängen miteinander zusammen." Weitere Gründe für Abmahnung oder Kündigung sind Diebstahl und Betrug inklusive Anstiftung (81, etwa Klau von Werkzeugen oder Felgen), Verstöße gegen das Alkohol- und Drogenverbot am Arbeitsplatz (66), Störung des Betriebsfriedens (63) durch Beleidigungen oder Tätlichkeiten, Diskriminierung (23/Mobbing oder Stalking), sexuelle Belästigung (21), Verstoß gegen Arbeitssicherheitsvorschriften (11/kein Helm oder keine Sicherheitsschuhe) oder Korruption (3/etwa Nutzen von Insiderwissen).
Elf Fälle gab es unter der Rubrik ,,Beeinträchtigung der Unternehmensreputation". Hierzu gehören beispielsweise ungebührliches Verhalten in der Öffentlichkeit (entweder im Dienst oder privat mit Tragen von Arbeitsbekleidung mit VW-Emblem) oder fremdenfeindliche, rassistische oder verfassungsfeindliche Posts in sozialen Medien - vorausgesetzt, man postet sie und gibt sich gleichzeitig als VW-Mitarbeiter zu erkennen. In diesem Falle muss Volkswagen als Arbeitgeber tätig werden - denn das Unternehmen bekennt sich offiziell zu Werten wie Vielfalt, Toleranz und Respekt.
Führungskräfte in der Pflicht
An diesem Punkt nimmt Volkswagen seine Führungskräfte besonders in die Pflicht: Die hätten eine ,,besondere Vorbildfunktion" und würden die Unternehmenskultur vorleben, hieß es vor einem Jahr bei der Vorstellung der Fehlverhalten-Statistik für das erste Habjahr 2023. Die Verhaltensregeln bei Volkswagen sind im sogenannten ,,Code of Conduct" geregelt, der auf der Homepage aller Volkswagen-Töchter öffentlich einsehbar ist. Man lege großen Wert auf Transparenz, heißt es im Markenhochhaus.
Zitat von: krapotke am Gestern um 10:13:24Danke für deine offene Reaktion. Es gehört Mut dazu, öffentlich zu äußern, dass die eigene Lebensplanung einen Knick erlitten hat und man sich aktuell in einer Sackgasse gefangen sieht.Danke für Dein Verständnis und Deine lieben Worte!
Zitat von: krapotke am Gestern um 10:13:24Ich kann das nachempfinden. Ich habe lange Jahre am System partizipiert. Ein kritisches Hinterfragen hat bei mir erst eingesetzt, als ich im Hamsterrad nicht mehr mitlaufen konnte.Ich finde es sehr gut, dass Du das erkannt hast und Deine Konsequenzen daraus gezogen hast.
Zitat von: krapotke am Gestern um 10:13:24Andauernde persönliche Unzufriedenheit kann einen Menschen kaputt machen. Sie kann aber auch ein Motivator sein. Ich denke, die Erkenntniss, dass kapitalistische Wirtschaft nicht dem Zweck dient, die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen, sondern Vermögen zu mehren, ist ein erster Schritt. Sich mit anderen Menschen, die ähnliche Gedanken teilen zu vernetzen kann helfen Frust abzubauen und sich selbst besser im Gleichgewicht zu halten.Für mich ist es beides: Diese Situation macht mich einerseits depressiv, ist aber gleichzeitig auch ein Motivator, diesen Kapitalismus abschaffen zu wollen.
Zitat von: krapotke am Gestern um 10:13:24Ansonsten spare ich mir, Ratschläge an dich zu zu verteilen. Nur zum Nachdenken, auch wenn es abgedroschen klingt:Das ist richtig, auch wenn es nicht angenehm ist. Ich finde keineswegs, dass es abgedroschen klingt.
Durch Hinfallen lernen wir Laufen.
ZitatGrüne Rechtspolitikerin Canan Bayram schmeißt hinhttps://www.lto.de/recht/nachrichten/n/canan-bayram-gruene-bundestag-kritik-partei
"Fokus auf populistische Diskurse statt auf Menschenrechte"
Seit 2017 sitzt Canan Bayram im Deutschen Bundestag, sie holte zweimal ein Direktmandat für Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt will die Juristin und Rechtspolitikerin nicht mehr und rechnet mit ihrer Partei ab.
(...) Die Juristin gab am Dienstag in einer persönlichen Erklärung bekannt, dass sie zur nächsten Bundestagswahl nicht mehr antritt, auch weil sie sich offenbar mit ihrer Partei nicht mehr identifizieren kann: "Ich habe mich dagegen entschieden, unter anderem weil mir immer weniger klar ist, wofür die Partei Bündnis 90/Die Grünen eigentlich steht. Insoweit kann ich den Menschen nicht mehr erklären, wofür wir stehen bzw. ob sie uns vertrauen können", so die Juristin (...)
"Da ich selbst auch immer weniger Zustimmung zu meiner Argumentation bzw. Perspektive auf die Fragen erhalte, laufe ich immer mehr Gefahr, lediglich ein Feigenblatt für meine Fraktion zu werden, die weniger Menschenrechte als populistische Diskurse in den Fokus ihrer Arbeit nimmt. Das kann und will ich nicht mittragen", so Bayram.
(...)
ZitatInfos zum Kinderkrankengeld
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Ein guter, aufklärender Artikel rund um das Kinderkrankengeld. ,,Wenn das Kind krank wird, müssen Eltern es meist selbst betreuen und können nicht arbeiten. Aber was ist dann mit dem Gehalt? Die wichtigsten Infos rund ums Kinderkrankengeld." Mehr dazu unter: https://t1p.de/yui3v
ZitatLINKE-HH: Bedrängen Inkasso-Stellen der Jobcenter Minderjährige?
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Unter Drs. 22/16277 ist eine lesenswerte SKA der Linken und die Antwort des Senats zu finden: ,,Bedrängen Inkasso-Stellen der Jobcenter Minderjährige?"
Thematisch knüpft dies an FR-Online ,,Inkasso-Stellen bedrängen Minderjährige" an. Auch in den aktuellen BAG-SB-Informationen 2024, 154 widmet sich Martin Staiger unter dem Titel ,,Der Staat im Kinderzimmer – Vollstreckung der Bundesagentur für Arbeit bei Minderjährigen" dem Thema. Dort wird u.a. auf die fachlichen Weisungen zu § 40 SGB II verwiesen; www.arbeitsagentur.de/datei/anwendung-der-bagatellgrenze-nach-paragraf-40-absatz-1-und-paragraf-41a-absatz-6_ba042634.pdf (Rn. 40.20).
Mehr Infos: https://t1p.de/va1wu
ZitatHamburg: Petition gegen Bettelverbote in den S- und U-Bahnen des HVV
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Ich halte nicht viel von Petitionen, aber diese ist unterstützenswert, weil sie in Hamburg hoffentlich politischen Druck ausübt. Diese richtet sich gegen Bettelverbote und gegen andere ordnungspolitische Maßnahmen, die bettelnde und/oder obdachlose Menschen aus der Innenstadt vertreiben sollen. Es gibt viele gute Möglichkeiten, Menschen in Not besser zu helfen und die sollten wir nutzen, anstatt auf Verdrängung zu setzen.
,,Mit dieser Petition wollen wir dem HVV zeigen, dass es viele Fahrgäste gibt, die Verständnis für notleidende Mitmenschen haben und sich nicht unwohl fühlen. Wir rufen den HVV auf, keine Strafen gegen Menschen zu verhängen, die friedlich um Unterstützung bitten!"
Hier zu unterstützen: https://t1p.de/921md
ZitatSOZIALRECHT-JUSTAMENT vom September 2024
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Mit Besprechung von neueren Entscheidungen des Bundessozialgerichts im Bereich des SGB II. Auch das für Betroffene ungünstig ausgefallene Urteil des Bundesozialgerichts zur Anrechnung des sogenannten »Sterbevierteljahrbonus« (bei der Witwen- und Witwerrente) im SGB II.
Das SJ gibt es hier zum Download: https://t1p.de/5ln2j
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