Wohngeld

Begonnen von Kuddel, 19:25:42 Mi. 08.Mai 2019

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Kuddel

ZitatSeit Jahren steigen die Mieten in deutschen Städten. Das Kabinett will nun das Wohngeld für Geringverdiener erhöhen. Das soll bis zu 660.000 Haushalte entlasten. Verbände sprechen von einer überfälligen Maßnahme.

Die Bundesregierung hat Verbesserungen beim Wohngeld auf den Weg gebracht. Der gebilligte Gesetzentwurf von Bundesbauminister Horst Seehofer sieht Verbesserungen für rund 660.000 Haushalte von Geringverdienern vor. Der Bundesrat muss jedoch noch zustimmen, weil das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird.

Ab 1. Januar 2020 soll das Wohngeld dann für einen Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen. Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im Eigenheim wohnen und keine Unterstützung wie Hartz IV beziehen, erhalten derzeit den Zuschuss.

Neue Mietenstufe VII soll kommen

Die Vorlage sieht zudem die Einführung einer neuen "Mietenstufe VII" vor, um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit hohen Mieten gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (RND) zufolge sollen die für die Berechnung des Wohngeldes ausschlaggebenden Miethöchstbeträge um bis zu 10,2 Prozent erhöht werden.

Zudem solle anders als bisher das Wohngeld alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden, hieß es in dem Bericht. Die Mieten der Geringverdiener, die Wohngeld erhalten, seien seit 2015 um gut vier Prozent gestiegen. Bis Ende 2019 wird mit einem Anstieg um neun Prozent gerechnet.
https://www.tagesschau.de/inland/wohngeld-verbesserungen-101.html

Das klingt ja erstmal ganz ok.
Man muß aber nicht lange darüber nachdenken, um zu dem Schluß zu kommen, daß es das Gegenteil einer Problemlösung ist. Die Spekulanten können weitermachen wie bisher und da viele Menschen schon längst nicht mehr mithalten können, springt der Staat jetzt ein und und greift in den Steuersack, um für wachsende Profite der Wohnungsspekulanten zu sorgen. Sie können ihre Mieten weiter erhöhen und erhöhen, der Staat verhilft zu sprudelnden Gewinnen.

BGS

Stimmt, "Kuddel" spricht mal wieder ein wahres Wort, Danke!

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

milchbrötchen

Wohngeld?! das ist doch eine Subvention, oder? ist das nicht ganz furchtbare DDR Sozialismus scheiße, wenn der Staat den Vermietern Geld zur Miete gibt?

sarah

Ich habe ja auch schon mehrfach Wohngeld beantragt, da ich sehr wenig verdiene. Wißt ihr, was die von mir haben wollten: Eine Bescheinigung über die voraussichtlich im nächsten Jahr anfallenden Überstunden sowie eine Bescheinigung über die Zinsen, die ich voraussichtlich im nächsten Jahr ausgezahlt bekomme. Sowohl mein AG als auch die Banken haben nur den Kopf geschüttelt und gefragt, woher sie denn das wissen sollen. Zinsen bekomme ich vermutlich gar keine, aber jede Bank sagt, daß sie das nicht vorhersehen können. Und Überstunden: Woher soll man das vorher wissen? - Mein Wohngeldantrag ist dann zwar auch ohne diese Bescheinigungen bewilligt worden, aber ich frage mich noch immer, was das für einen Sinn gehabt haben soll, daß man sowas verlangt. Das mußte ich hier einfach mal loswerden.

milchbrötchen

das ist das Elend mit der Zuflusstheorie,
Einkommen, das noch während des Bedarfszeitraumes zufließen können tun könnte, eventuell.

counselor

Die Politik der Ampel ist eine blanke Katastrophe.

Das Ganze führt in Nürnberg zur Zeit zu einer Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen von durchschnittlich sechs Monaten. Dabei ist die Wohngeldstelle telefonisch so gut wie nicht mehr zu erreichen.

Danke an die Ampel-Kriegstreiber und ihre irrationale Energiepolitik!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Nikita

Ich versuche herauszufinden, ob ein Rentnerehepaar Anspruch auf Wohngeld hat. Die Wohngeldrechner helfen nicht, da mir unklar ist, was ich von den Bruttoeinkünften abziehen muss (außer Krankenkasse z.B.).
Weiß jemand mehr?

counselor

ZitatBundestag stimmt für Erhöhung des Wohngeldes
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Der Bundestag hat am 10. Nov. 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Ein dazu von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf ,,zur Erhöhung des Wohngeldes" (20/3936) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

Ab dem 1. Januar 2023 sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützt werden. Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes drei Komponenten enthalten: erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, zweitens die Einführung einer Klimakomponente und drittens eine Anpassung der Wohngeldformel.

Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen. Mehr Infos Bundestag: https://t1p.de/6bmfn

Anmerkung zu den Änderungen im Wohngeldgesetz:

Grundsätzlich ist diese Änderung sinnvoll. Materiell wird es bedeuten, dass eine Reihe von Aufstocker*innen aus dem SGB II/SGB XII ins Wohngeld wechseln werden.

Es wird aber auch bedeuten, dass auf die Wohngeldbehörden Millionen von Anträgen zukommen werden. Für diese sind sie personell Null aufgestellt. Die Wohngeldämter sind sogar mit dem jetzigen Aufkommen bis zum Rande belastet. Bearbeitungszeiten von 3- 6 Monaten sind jetzt schon keine Seltenheit. Im nächsten Jahr ist mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, denn mit der Personalsituation werden nicht rd. 1,5 Mio. Neuanträge zeitnah bearbeitet werden können. Hier muss dringend die Arbeitsfähigkeit der Wohngeldämter sichergestellt werden.

Es ist zu erwarten, dass Jobcenter/Sozialämter mit Verweis auf die Vorrangigkeit von Wohngeld laufende SGB II/SGB XII – Leistungen versagen oder überhaupt nicht gewähren. Hier wird nächstes Jahr mit Sicherheit eine größere Konfliktlinie entstehen. Sozialrechtlich ist es völlig klar: solange keine WoGG-Leistungen ausgezahlt werden, ist kein Einkommen vorhanden, welches dem SGB II/SGB XII – Leistungsanspruch entgegengestellt werden kann. Hier hat von der BA und dem BMAS durch Weisung klargestellt zu werden, dass, solange Wohngeld nicht fließt, dies dem Leistungsanspruch in der Grundsicherung nicht entgegengestellt werden darf.

Muss durch Weisung klargestellt werden, dass trotz WoGG-Anspruch und Zahlung durch eine Betriebs- und Heizkostenforderung oder durch Bevorratungskosten von Heizmaterialien eine temporäre Hilfebedürftigkeit in den Grundsicherungssytemen entstehen kann.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-45-2022-vom-13-11-2022.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Bin ja Wohngeldempfänger. Habe heute mit dem Wohnungsamt telefoniert. Es war eine freundliche Praktikantin am Apparat.

Die Bearbeitung meines Weiterbewilligungsantrags wird mindestens sechs Monate dauern. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass mein Nürnberg-Pass demnächst ausläuft und ich in Schwierigkeiten mit der Fahrtkostenerstattung durch den Bezirk Mittelfranken für die Fahrerei zur Arbeit hineinlaufe, wenn der Nürnberg-Pass nicht rechtzeitig erneuert wird.

Ich fragte die junge Dame, ob das Wohnungsamt mir eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Nürnberg-Pass-Stelle ausstellen kann, dass ich Anspruch auf Wohngeld habe.

Die Praktikantin sagte, sie werde einen entsprechenden Aktenvermerk für meinen Sachbearbeiter schreiben. Der werde dann sehen, was er tun kann. Versprechen könne sie aber nichts.

Nun werde ich abwarten, was passiert.

Bin am Überlegen, ob eine Untätigkeitsklage Sinn macht. Aber da müsste ich eh noch bis Februar warten wegen der Dreimonatsfrist.

PS: Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung etc sind grundsätzlich keine zureichenden Gründe für eine nicht rechtzeitige Entscheidung der Behörde.
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counselor

Das wird heiter
ZitatPläne nicht umsetzbar - 4,5 Millionen Deutsche haben Anspruch – doch Wohngeld werden sie im Januar (wohl) nicht bekommen

Eigentlich sollte es ein Grund zur Freude sein: Mit dem Beschluss der Politik, das Wohngeld zu reformieren, sollen ab Januar insgesamt 4,5 Millionen Deutsche in 2 Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld haben. Gerade in den Haushalten, wo jeder Cent zweimal umgedreht werden muss, ist das eigentlich eine wirklich gute Nachricht. Doch jetzt der Schock! Experten sind sicher: Das Wohngeld kann nicht (pünktlich) ausgezahlt werden.

Quelle: https://www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/45-millionen-deutsche-haben-anspruch-doch-wohngeld-kann-nicht-puenktlich-ausgezahlt-werden-li.290987.amp
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counselor

Heute habe ich eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Sozialamt, Bildung und Teilhabe und Nürnberg-Pass, sowie beim Jugendamt, Beitragsübernahme für Kinder in Tageseinrichtungen" erhalten.

Das Amt teilt mit, dass ich "Wohngeld voraussichtlich ab 01.12.2022" erhalten werde und dass die "durchschnittliche Bearbeitungszeit" meines Wohngeldantrags vom 17.10.2022 "derzeit bis zu sechs Monate" beträgt.

Damit kann ich meinen Nürnberg-Pass verlängern lassen und es gibt keine Schwierigkeiten wegen meiner Fahrtkostenerstattung mit dem Bezirk Mittelfranken. Ich bin erstmal zufrieden.

Hinweis an andere Wohngeldbezieher, denen aufgrund der langen Bearbeitungszeit das Geld ausgeht: Ihr könnt entweder einen Vorschuss beantragen (Par. 42 Abs. 1 SGB I) oder ein Eilverfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht betreiben (Par. 123 Abs. 1 VwGO).
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/42.html
https://dejure.org/gesetze/VwGO/123.html
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counselor

Wenn das Wohngeld wegen überlanger Bearbeitungszeit ausbleibt, kann man natürlich auch Grundsicherung beantragen.
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counselor

ZitatWohngeld: Das müssen Sie wissen

Das Wohngeld wird sich ab Januar stark erhöhen. Außerdem werden mehr Bürger als bisher Anspruch auf den staatlichen Zuschuss erhalten. Und es gibt einen Heizkostenzuschlag. Fragen und Antworten zum Wohngeld-Anspruch, der Höhe und dem Antrag.

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/amp/wirtschaft/wohngeld-fuer-2023-anspruch-hoehe-berechnung-antrag-faq,TOCj3UK
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counselor

Zu #10:

Heute habe ich meinen neuen Nürnberg-Pass erhalten. Er hat eine kürzere Geltungsdauer wie sonst, nämlich nur bis zum 31.7.2023 statt ein Jahr. Aber ich kann bis dahin weiter für €15,00 monatlich innerhalb Nürnberg/Fürth/Stein fahren.
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counselor

ZitatWohngeldreform: Es muss Alarm geschlagen werden
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Zum 1. Januar 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft: Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 €/mtl. erhöht und steigt auf rd. 370 € pro Monat. Die Anzahl der Leistungsberechtigten verdreifacht sich von rd. 600.000 auf 2,1 Mio. Menschen. Damit beginnen die Probleme.

1. Keine ausreichende Personalausstattung der Wohngeldämter
Die Wohngeldämter brauchen jetzt schon vielerorts Monate bis sie einen Wohngeldantrag bearbeiten. Trotz gesetzlicher Verpflichtung in § 17 Abs. 1 SGB I steht leider nicht genug Personal zur Verfügung. Das bedeutet Antragstellende auf Wohngeld werden ziemlich lang auf die Bearbeitung ihres Antrages warten müssen. Ein Bearbeitungszeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten ist förmlich garantiert. Hier nun die Materialen zum Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/nbt2z

2. Anspruch auf vorläufige WoGG-Entscheidung
Neu eingeführt ist ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes (§ 26a Abs. 3 WoGG - N).
In der Praxis wird daher, wenn es eilt, ein Antrag auf vorläufige Entscheidung nach § 26a Abs. 3 WoGG zu stellen sein und im Zweifelsfall nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage nach § 75 S. 2 VwGO eingelegt werden müssen. Der Versicherungsbote berichtet, dass zum 01.01.2023 noch nicht einmal eine aktualisierte Software zur Verfügung steht: https://t1p.de/ix2br

3. Umgang der Jobcenter und Sozialämter mit Wohngeld
Keinesfalls ist es zulässig SGB II oder SGB XII – Leistungen mit Verweis auf Wohngeld einzustellen. Solange Wohngeld nicht zur Auszahlung kommt, müssen die Jobcenter und Sozialämter weiter existenzsichernde Leistungen erbringen. Ich dokumentiere hier einen derartigen Fall aus München: https://t1p.de/zuhwg Der Münchner Fall zeigt exakt wie es nicht gemacht werden darf.
Zudem besteht sogar bis zum 30. Juni 2023 keine Pflicht WoGG als vorrangige Leistung zu beantragen (§ 85 SGB II - N/§ 131 SGB XII - N).

4. Solange Hilfebedürftigkeit im Sinne SGB II / SGB XII besteht, sollten dringend zunächst die Grundsicherungsleistungen beantragt werden
Dann sollten die potentiell auf WoGG anspruchsberechtigten Personen zur Sicherungen des existenziellen Bedarfes überbrückend SGB II/SGB XII-Leistungen beantragen, denn es ist trotz vorläufiger Leistungsgewährung/

Untätigkeitsklageoptionen mit sehr langen Bearbeitungszeiträumen zu rechnen.   


5. Anpassung der MOG-Mietwerte an die neuen WoGG Werte
In einer Reihe von Kommunen orientieren sich die ,,angemessenen Unterkunftskosten" im Sinne von dem SGB II/SGB XII an den jeweiligen Werten im WoGG mit einem 10 % Sicherheitszuschlag, in diesen Kommunen dürften sich die jeweiligen MOG-Mietwerte deutlich erhöhen. Darauf sollte in der Beratung geachtet werden.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-50-2022-vom-18-12-2022.html
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counselor

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counselor

ZitatZUR WOHNUNGSFRAGE - Den Kampf um bezahlbaren Wohnraum führen

Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen ,,WohngeldPlus-Gesetz" gibt es laut bürgerlicher Medien die ,,größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik".

Quelle: https://www.rf-news.de/2023/kw02/den-kampf-um-bezahlbaren-wohnraum-fuehren
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counselor

ZitatDas Wohngeld-Desaster ist perfekt: – Online gestellte Anträge sind verschwunden
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Die Bürgerbeauftragten in SH informieren: Aufgrund eines Systemfehlers ist eine Online-Beantragung von Wohngeld nicht möglich. Bereits gestellte Anträge wurden nicht an die zuständigen Behörden übermittelt.
Daher ist allen Betroffenen zu raten, die auf das Online-Antragsverfahren vertraut haben und keine Eingangsbestätigung erhalten haben, jetzt nochmal mit Zugangsbeweis einen Wohngeldantrag zu stellen. Das kann per Mail, Fax oder schriftlicher Eingangsbestätigung erfolgen, ist das Wohngeldamt nicht erreichbar, kann der Antrag bei jeder anderen Sozialbehörde oder auch Kommunalbehörde gestellt werden, diese sind nach § 20 Abs. 3 SGB X Entgegennahmepflichtig und nach § 16 Abs. 2 SGB I Weiterleitungspflichtig.
Mehr Infos dazu https://t1p.de/f9lga

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-03-2023-vom-22-01-2023.html
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counselor

Wie ich heute von informierter Seite erfahren habe, ist in Nürnberg mit Wartezeiten auf das Wohngeld von mindestens sechs bis zu 12 Monaten zu rechnen.
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Onkel Tom

Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Es liegt an der personellen Ausstattung der Wohngeldstelle. Die Bundesregierung hat den Kreis der Anspruchsberechtigten massiv ausgeweitet, aber niemand hat daran gedacht, dass man dazu mehr Personal einstellen muss. Und der Arbeitsmarkt für Verwaltungsfachangestellte ist offensichtlich abgegrast. Die Stadt will das Personal von im Moment 20 Sachbearbeitern verdoppeln und jetzt Hilfssachbearbeiter aus verwandten Büroberufen einstellen. Aber das geht auch nicht so schnell.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dagobert

Und die neu eingestellten müssen dann auch erst eingearbeitet werden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Dazu kommt, dass Anspruchsberechtigte den Wohngeldantrag bis 31.1.23 stellen müssen, wenn Wohngeld ab Januar 23 gezahlt werden soll.

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Onkel Tom

Ok, in Hamburg haben wir das gleiche Problem. (Personalmangel)
Anbei "wir wollen alles digitallisieren" und die IT dazu läuft
auch noch nicht so rund.
Bearbeitungszeit in HH gegenwärtig 2-22 Wochen.
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Ich hatte heute eine Unterhaltung mit einem Kollegen über das Wohngelddesaster. Er hat einen 17-jährigen Sohn daheim, der gerade den Führerschein macht und die Benzinkosten für sein Auto wachsen ihm über den Kopf. Die Wohngeldstelle hat ihm mitgeteilt, dass er acht Monate auf seine Wohngeldbewilligung wird warten müssen. Ihm fehlen daher mehrere hundert Euro monatlich. Hinzu kommt, dass er seit Januar weniger verdient. Er ist sauer auf die Regierung, weil die Hilfen nicht ausreichen und wie im Falle seines Wohngeldes nicht ankommen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Kuddel

Zitat von: counselor am 19:09:48 Di. 31.Januar 2023Er ist sauer auf die Regierung

Das ist zwar gut, führt aber zu nix, fürchte ich. Es gibt keinen Ansatz, etwas gemeinsam zu machen, etwas, was  eine Richtung und Perspektive hat.

Im Grunde wären die Proteste gegen die hohen Preise eine Möglichkeit für einen ersten Schritt.

Aber oft sind es diejenigen, die einen Volksgerichtshof gegen die da oben versprechen, die solche Leute gewinnen.

dagobert

Zitat von: counselor am 19:09:48 Di. 31.Januar 2023Die Wohngeldstelle hat ihm mitgeteilt, dass er acht Monate auf seine Wohngeldbewilligung wird warten müssen. Ihm fehlen daher mehrere hundert Euro monatlich. Hinzu kommt, dass er seit Januar weniger verdient.
Bei der Wohngeldstelle einen Vorschuss beantragen (§ 42 SGB I) oder zum JC gehen und dort Leistungen beantragen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Das mit dem Vorschuss hat er mit der Wohngeldstelle besprochen. Die Auskunft war: Das bringt nix, da könnten sie ihm das Wohngeld gleich ausrechnen. Sprich: Das würde auch dauern.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatWohngeld-Empfänger warten weiter auf zweiten Heizkosten-Zuschuss

Mit dem zweiten Heizkosten-Zuschuss will der Bund Wohngeld-Empfängern mindestens 415 Euro pro Haushalt als Entlastung in der Krise zahlen. Doch in Mitteldeutschland warten viele Berechtigte weiter auf das versprochene Geld: So kommt die Zahlung in Sachsen wohl erst im April. Lediglich in Thüringen ist der Zuschuss bereits gezahlt worden.

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/heizkostenzuschuss-zwei-mitteldeutschland-auszahlung-wohngeld-empfaenger-100~amp.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Hildchen

Das ging in HH aber fix, der Heizkostenzuschuss war am 01.12. auf dem Konto.
Und die Nachzahlung wegen des erhöhten Wohngeldes am 04.01.  :)

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