Kindergarten

Begonnen von justizia, 21:58:08 Mo. 10.September 2007

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

justizia

Hallo an alle Leser,

muss ich mit Sanktion rechnen, wenn ich mein Kind wieder aus dem Kindergarten nehme, weil er mir nicht finanziert wird?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ahlewurscht

Hallo nein das denke ich nicht,kiga ist doch keine pflicht,aber bei uns ist das so das man sich ans jugendamt wenden kann und die bezahlen es dann.... ich weiß ist nicht die beste alternative aber fürs kind doch schön wenn es in den Kiga gehen kann.Oder rede mit deiner gemeinde/stadtverwaltung,die helfen auch oft weiter.mfg
Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied

Ziggy

Ich denke, @justizia meint, ob die ARGE ihr Schwierigkeiten machen kann deswegen ...

Ich weiß es nicht, aber es geht ja wohl um die Verfügbarkeit, und wenn du dein Kind ganztags selber betreust, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung, und aus Sicht der ARGE heißt das, du bist draußen aus dem ALG II Bezug. Du müsstest dann wohl Sozialgeld beantragen.
Bitte genieße meine Antwort mit Vorsicht, ich bin da nicht der Experte für. Hoffe, es melden sich noch kompetentere Leute.
Vielleicht solltest du das auch mal ins Tacheles Forum posten, da bekommst du auch brauchbare SB-Antworten.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

flipper

ZitatOriginal von justizia
muss ich mit Sanktion rechnen, wenn ich mein Kind wieder aus dem Kindergarten nehme, weil er mir nicht finanziert wird?

frag FM. ich würde den goof im KG lassen, das is wichtig für kindliche entwicklung.
mach den behörden die hölle heiss, dass sie das bezahlen, notfalls mit anwalt.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

UnchainedRage

@ Ziggy

is auch nicht so mein gebiet, aber jemand der ganztags sein kind betreut bekommt doch auch algII. ich dachte jedenfalls ich hätt dass bei tacheles öfter mal gelesen.

sozialgeld gibts, glaub ich, nur wenn wirklich auf seeeehr lange sicht nix mehr geht.

flipper

ZitatOriginal von UnchainedRage
sozialgeld gibts, glaub ich, nur wenn wirklich auf seeeehr lange sicht nix mehr geht.

gibts bei den meisten sozialämtern nur über die leiche des SB  X(
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Ziggy

@Unchained Rage
Du musst prinzipiell in der Lage sein, 3 Stunden täglich zu arbeiten. Bist du das nicht, giltst du als nicht erwerbsfähig und erfüllst somit nicht die Anspruchsvoraussetzungen für ALG II.

So zumindest mein Wissenstand. Bitte um Korektur oder Bestätigung.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Codeman

Hallo,

als ALG II Bezieher steht dir trotzdem ein Halbtagskindergartenplatz zu.Dieser wird entweder durch das Jobcenter oder dem Jugendamt übernommen.Damit stehst du weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommst weiterhin dein ALG II.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

pepe3502

is so nicht richtig-jedenfalss muss ich den kiga selbst zahlen weil die grenze bis 12500 € im jahr oder so liegt und alg2 als einkommen zählt und ich minimal über dem sazt liege.

justizia

Hallo,

ich danke euch allen für die Antworten.
Das was ich für den Kindergarten und Hort bezahle ist nicht im Regelsatz enthalten. Für mich heißt das, ich soll Die Betreuung und zusätzlich noch 15 Bewerbungen monatlich zahlen.

Das kann ich auf gar keinen Fall machen, von irgend etwas muss ich ja auch leben.Melde ich meine Kinder ab aus der Betreuung, könnte ich es mir leisten 15 Bewerbungen als Vorschuss zu zahlen. Dann hätte ich aber nicht die Möglichkeit arbeiten zu gehen.

Die Kinder habe ich auch nur in die Betreuung gegeben, weil man mir 2 Jahre erzählt hat, ich kann eine Umschulung machen.
Da ich zu der Zeit auch noch ein Jahr Erziehungsurlaub hatte, hätte ich mich gar nicht arbeitssuchend melden brauchen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

flipper

mach elektronische bewerbungen, schreibse mit http://de.openoffice.org/ (hat pdf exporter und verschick se per email an die firnen mit http://www.mozilla-europe.org/de/products/thunderbird/ oder benutz online bewerbungsformulare der firmen (nachweis nicht möglich, es sei denn bestätigungsmail kommt, weiterleiten an ARGE mailbox.)
von jeder bewerbung und absage per mail, eine kopie mit bedarfsgemeinschaftsnummer im betreff an die in den papieren angegebene mailaddresse deiner ARGE weiterleiten.

das gilt, auch wenn FM motzt.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

  • Chefduzen Spendenbutton