Arbeitslos und Selbständig ?

Begonnen von Blechraucher, 13:37:42 Mo. 19.November 2007

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Blechraucher

Hi Leute,

nehmen wir an ich hab nen normalen Arbeitsplatz bei irgendnem Chef und
"nebenbei" eine Selbstständigkeit angemeldet mit der ich im Jahr
ein paar Tausend Euro umsatz habe.

Wenn mein Chef mich nun Betriebsbedingt entläßt, habe ich dann -
obwohl noch meine kleine Firma läuft - anspruch auf ALG 1?

Würde mich mal interessieren :)

Gruß,

Blechraucher

Paul Brömmel

Bevor Du Dich mit dem Gedanken einer haupt- oder nebenberuflichen Selbständigkeit befaßt, solltest Du dir erstmal ein paar grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen.Umsatz kannst Du Millionen machen,aber Umsatz und Gewinn sind nicht das Gleiche.Und eine bestimmte Wochenarbeitszeit darfst Du auch nicht überschreiten-15 Stunden kenne ich noch,weiß aber nicht,ob das noch aktuell ist.Und wenn das Geschäft nicht bombig läuft,hast Du jede Menge Arbeit mit den Ämtern-Papierkram- Deine Einnahmen werden mit Deinem Alg  verrechnet-es lohnt sich nicht so richtig.

Ziggy

Paul hat recht. Ab 15 Stunden Wochenarbeitszeit giltst du nicht mehr als arbeitslos und verlierst deinen Anspruch. Wenn du unregelmäßige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hast, musst du dauernd Nachweise einreichen, das meiste wird angerechnet.
Richtig Spaß macht das nicht.
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Strombolli

Jeder soll es so machen wie er denkt!

Jedoch bedenke:

Du musst

für Deine KV, RV aufkommen!
ggf. Umsatzsteuer entrichten (Ausnahme Kleinstunternehmer § 19)
Steuern bezahlen!
Abgaben an Einrichtungen entrichten von denen Du noch nie gehört hast!
steigende Betriebskosten aufbringen!
alle rechtlichen Fallen umschiffen!
Dich mit Banken auseinandersetzen!
genug Kapital haben, um Angriffe der Konkurrenz und Durststrecken zu überstehen.
immer frohen Mutes sein, das alles besser wird...

damit rechnen, dass Dir schon morgen die Konjunktur, ein Finanzminister, die EU oder ein wahnsinniger Ami oder unbekannte Spekulanten einen Strich durch die Rechnung machen.

rechne auch damit, dass Finanz- und Ordnungsamt nur darauf lauern, Dir kleinem Unternehmer das Gewerbe wieder zuzumachen, weil Du einen Fehler gemacht hast!

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Vor nunmehr 15 Jahren glaubte ich auch an das Märchen vom "Aufschwung". Alles Lüge! - so auch heute.

Hauptsache man ist raus aus der Statistik! Du musst ein Schwein sein in dieser Welt. Mit ehrlicher Hände Arbeit kommst Du in dieser Bundesrepublik auf keinen grünen Zweig. Bestechen wie VW, SIEMENS ... Lobbyistentum wie bei Fr. Me.... und Konsorten, das geht. Aber da sind wir zu ehrlich.
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

flipper

ZitatOriginal von Blechraucher
Hi Leute,

nehmen wir an ich hab nen normalen Arbeitsplatz bei irgendnem Chef und
"nebenbei" eine Selbstständigkeit angemeldet mit der ich im Jahr
ein paar Tausend Euro umsatz habe.

Wenn mein Chef mich nun Betriebsbedingt entläßt, habe ich dann -
obwohl noch meine kleine Firma läuft - anspruch auf ALG 1?

denk schon. hast ja volle beiträge aus deiner angestelltentätigkeit bezahlt.
was die freie nebentätigkeit betrifft musste der steuer natürlich betriebskosten entgegensetzen, da gibts massig tricks um nen gewinn in verlust umzurechnen. dann kann auch das aamt keinen gewinn= kein einkommen anrechnen ;)

mein standpunkt - nicht das geltende recht.
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Blechraucher

Hallo Leute!

Danke für eure Antworten. Also Scheine und Titel (also Wissen) hab
ich genug ; wollte mal eure Meinung hören. "Kleinstunternehmer"
klingt schon mal gut .. :D

Paul Brömmel

"da gibts massig tricks um nen gewinn in verlust umzurechnen. dann kann auch das aamt keinen gewinn= kein einkommen anrechnen "

Das geht nicht ewig.Da gibt es eine zeitliche Begrenzung,wo ein Gewerbe abgemeldet werden muß,wenn kein Gewinn raus kommt !

flipper

nicht alle berufe sind gewerbeanmeldepflichtig, schon gar nicht wenn nur 1 kunde.
bundesfinanzhof glaub ich... unterschieden wird zwischen beratern und werkern?

und brüll mich ned immer an ! , ich bin keiner aus deiner abteilung :D
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

Paul Brömmel

Das An-/abmelden spielt hier eigentlich keine Rolle.Egal.wie Du Nebeneinküfte hast,wenn Du nur Minus abrechnest,kannst Du deine Nebentätigkeit ab einer bestimmten Zeit (2-3 Jahre,weiß ich nicht genau,gibt aber ein Gesetz dafür),nur noch als Hobby weiterbetreiben und alle Verluste aus Deiner eigenen Kasse bezahlen,weil die "Gewinnerzielungsabsicht" fehlt.

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