ACHTUNG - neuer alg2 - antrag

Begonnen von milly, 21:59:24 Mi. 21.Mai 2008

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milly

Hat hier schon jemand mit dem neuen (seit April) H4-Antrag Bekanntschaft gemacht?
Wenn nicht, dann schnallt euch jetzt an:

Aus den 16 Seiten des ,,alten" Antrags haben sie nun 34 Seiten inkl. ,,Checkliste" gebastelt:
http://turboshare.eu/files/3150466/alg2_antrag_seit_0408.PDF.html


In den Schikanezirkel wird der ehemalige Arbeitgeber nun noch intensiver miteinbezogen, indem er neben der ,,Arbeitsbescheinigung"
http://turboshare.eu/files/4451412/arbeitsbescheinigung_pinmail.PDF.html

nun auch noch eine ,,Einkommensbescheinigung"
http://turboshare.eu/files/3907389/einkommensbescheinigung_pinmail.PDF.html

ausfüllen muss. Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate genügen nun nicht mehr. Das ist ganz besonders schön und praktisch, wenn der ehem. AG insolvent und nicht mehr oder nur durch extremen Kosten- und Zeitaufwand erreichbar ist (wer kommt eigentlich für die teuren Einschreiben mit Rückschein und Ferngespräche auf?)

Den größten Coup haben sie durch die brandneue ,,Einbeziehung" des Vermieters geleistet. Dieser soll nun per Standard durch den Antragsteller genötigt werden, unter Versicherung der ,,Richtigkeit" und ,,Vollständigkeit" seiner Angaben und mit Brief und Siegel genaue Aussagen über die ,,...Baualtersklasse und weitere für das Mietverhältnis wichtige Fragen" zu leisten:
http://turboshare.eu/files/4923507/aalg2_antrag_ab0408_vermieter.jpg.html

Die Angabe des Baujahrs, Bauart der Art der Ausstattung/Beheizung etc. mit allen möglichen Betriebskosten- Heiz- + Wasserabrechungen wie bisher, genügen nicht mehr. Der Vermieter soll anscheinend erfahren, dass sein Mieter sich plötzlich für die baulichen Beschaffenheiten des Eigentums des Vermieters interessiert und ihn auch noch zwingen will, dieses zu beeiden. Wie soll man das denn begründen? Ohne sich das große A auf die Stirn zu tätowieren? Ich weigere mich, mein bisher unbescholtenes Mietverhältnis anzukratzen. Wir haben fast nix miteinander zu tun, ich zahl meine Miete und fertig. Es geht ihn nichts an dass ich momentan arbeitslos bin. Das ist Rufmord. Hier muss ´was geschehen, das geht so nicht.

Das andere Kunststück, das sie vollbracht haben, ist, u.a. den ,,Ortsabwesenheitspassus" mit in eine sog. ,,Erklärung" zu packen, welche jetzt dem H4-Antrag beiliegt.
http://turboshare.eu/files/7540924/aalg2_antrag_ab0408_erklaerung.jpg.html
http://turboshare.eu/files/310786/aalg2_antrag_ab0408_erklaerung2.jpg.html

Das Gerangel um die EGV entspannt sich in diesem Punkt nun ganz gewaltig zugunsten der Arge.

LG
milly

milly

irgendwie irritiert mich das passive verhalten auf diese "neuerung".

milly.....

_Dave_

Das wird daran liegen das nun alle Arbeit haben und nun Teil am Aufschwung nehmen inklusive der Treibstoffpreise.


Dazu einen gesonderten Thread und schon hättest Du die geforderte Gesprächsbeteiligung.
Der Feind meines Feindes ist noch lange nicht mein Freund!!!!

Galenit

Bei uns wurde der Folgeantrag geändert,
beim neuen gibt es auf Seite 2 oder 3 sieben Fragen ob sich was geändert hat, darin ist die Frage versteckt ob man weiterhin mindestens 3 Stunden arbeiten kann. Also 6x nein, 1x ja ankreuzen.
Unsere Arge fragt bei der Abgabe nach, ob man wirklich nichtmehr 3 Stunden arbeiten kann, dieses scheint neu zu sein, weil wohl sehr viele nein angekreuzt haben und das ne Menge Ärger gab.
Ich möchte nicht wissen, wie das bei Argen die sich richtig menschenfeindlich gebären abgeht ...

(Ich habs nur nebenbei mitbekommen, da ich weiterhin den alten Downloadfolgeantrag ohne die Falle nutze.)
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

milly

das ist ´ne weitere raffinierte Masche.

Vertuschungsstrategie. Vormals unbequeme Fragen nun schon vorab in die Anträge zu packen und so zu tun, als sei das immer schon so gewesen.

Das Krasseste ist, daß diese "Zusatzformulare", die ich oben angegeben habe, auch NICHT auf der AA-Seite veröffentlicht werden. Die werden verheimlicht.

Es muß dringend ein Urteil her....

lg
milly

mousekiller

Ich habe für April einen neuen Antrag stellen müssen und der war noch wie der vorherige - inklusive Einkommensbescheinigung (wohlgemerkt für meinen verstorbenen Ehemann, die ARGE hat seinen Tod auch so in den Akten vermerkt).

Ich werd dann wohl warten müssen, was für Oktober auf mich zukommt.  :denk>
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Arwing

Die Arbeits- und Verdienstbescheinigung ist doch nicht relevant, wenn man direkt vom Alg1 ins Alg2 abrutscht oder gilt diese Bescheinigung nur für ehemalige Arbeitgeber, wenn die Alg2 Bezüge für eine Arbeitsstelle kurzfristig unterbrochen worden?
Das aktuelle Geldsystem ist auf die Gewinnmaximierung einer kleinen Elite ausgerichtet, die von der Gemeinschaft der Bürger Europas erbracht werden soll und die politische Elite fungiert als Handlanger.

mousekiller

Die schicken das anscheinend immer mit... jedenfalls hab ich das Formular bisher immer dabei gehabt und auch noch mal drauf deutlich meinen Familienstand vermerkt. :rolleyes:
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

unkraut

Ich habe es jetzt erst gelesen da ich ja auch nur am WE zu hause bin . Muß mir das erst mal zergehen lassen .
MfG
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

flipper

wieso formulare verteilen über turboshare? sind die noch nicht auf arbeitsagentur.de ?

die oben sind nicht offiziell, ist wohl ein pilotprojekt, hier stand 21.4.2008

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

milly

Offiziell gibt´s die Formulare wohl nicht. Ist wohl zu harter Tobak, keine Ahnung.

Übrigens hatte ich in meiner "Turboliste" noch das Formular "Begründung" vergessen, das auch dem neuen HIV-Antrag beiliegt und mit dem man nun seine Antragstellung begründen soll:

http://turboshare.eu/files/9815676/a1alg2_antrag_ab0408_begruendung1.jpg.html

http://turboshare.eu/files/2183073/a1alg2_antrag_ab0408_begruendung2.jpg.html

milly

nun ist man da schon mitglied von hieren nach dorten (verdi + mieterverein), bezahlt teures geld und wird dafür auch noch ausgelacht....

tja, mehr positives kann ich grad nicht berichten

milly

Hier gib´s einen Beschluss des Hessisches Landessozialgerichts unter


http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=132



ZitatHessisches Landessozialgericht
L 7 AS 32/05 ER
22.08.05
§ 67a SGB X, § 60 ff SGB I

Beschluss

Kontoauszüge der letzten drei Monate und Vermieterbescheiningung sind nicht Leistungserheblich und müssen daher bei Beantragung von ALG II - Leistungen im Regelfall nicht vorlegt werden

L 7 AS 32/05 ER
L 7 AS 32/05 ER

1. Instanz Sozialgericht Frankfurt S 43 AS 149/05 ER 09.06.2005
2. Instanz Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 32/05 ER 22.08.2005 rechtskräftig



Ist halt  nicht mehr taufrisch... reicht das trotzdem als Argumentationshilfe für die Willkür in Hamburg?

Weiß jemand mehr? Müsste es nicht reichen, die  Formulare der AfA-Seite runterzuladen, auszufüllen und fertig? Mit welchem Recht erfinden die jede 2. Woche neue absurde Formulare? Gibt´s dafür Bestimmungen? Handhabungen?

Dank & Gruß
milly

milly

also mein aktueller stand der dinge ist der, daß ich den antrag so abgegeben habe, wie er auch auf der afa-seite downloadbar ist.

die gebastelten formulare:
- bestätigung
- begründung

habe ich weggelassen. soll´n sie mich danach fragen.

das formular:
- baualtersklasse

habe ich selbst ausgefüllt und kommentiert. es ist anwaltlich in arbeit.

ich muß jetzt leiidr den rechnerwechseln, da ich mrrerke, daß dieser total verseucht ist. vielleicht ist auch nur die batterie meines keyboards leer, auf jeden fall stimmt hier was nicht.

milly

liebe admins oder wer auch immer, habt ganz lieben dank............


milly

milly

wer auch immer mit dem formular "bestimmung der baualterklasse" schwierigkeiten hat, kann mich gerne kontaktieren per pn. und ansonsten auch.

milly

milly

nochmal zum algII ergänzungs-formular: "nachweis der baualtersklasse"

also eine kollegin hatte dieses formular mit den folgenden worten handschriftlich "ergäntzt" und ist damit durchgekommen:

"Um das Mietverhältnis zu meinem Vermieter nicht zu stören, möchte ich ihn mit leistungsunerheblichen Fragen nicht belästigen. Falls Ihnen die o.g. Informationen nicht zur Bearbeitung meines Antrages ausreichen, können Sie gerne diese Informationen in der Bauprüfabteilung der Baubehörde einholen. Mit freundlichen Grüssen ..."

damit ist meine kollegin natürlich nicht selbst und sofort durchgekommen. ein "sprachrohr" in welcher form auch immer ist hier hilfreich und nötig...

sorry auch für die späte meldung aber ich konnte ja nicht wissen ob meine kollegin damit durchkommt oder in den knast kommt oder ob gleich ihre gesamte bude dafür durchsucht wird oder so...

lg
milly

milly

bei allem respekt

ich halte dieses thema hier für DRINGENDER und WICHTIGER.

morgen unterhalte ich mich sehr gerne über ossi- oder wessi- vergangenheiten und singe dann auch ganz gerne ein lied. auf italienisch.....

lg
milly

Terrorkind

ZitatOriginal von milly
Hier gib´s einen Beschluss des Hessisches Landessozialgerichts unter


http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=132



ZitatHessisches Landessozialgericht
L 7 AS 32/05 ER
22.08.05
§ 67a SGB X, § 60 ff SGB I

Beschluss

Kontoauszüge der letzten drei Monate und Vermieterbescheiningung sind nicht Leistungserheblich und müssen daher bei Beantragung von ALG II - Leistungen im Regelfall nicht vorlegt werden

L 7 AS 32/05 ER
L 7 AS 32/05 ER

1. Instanz Sozialgericht Frankfurt S 43 AS 149/05 ER 09.06.2005
2. Instanz Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 32/05 ER 22.08.2005 rechtskräftig



Vllt reicht das....Muss man halt klagen...
Aber sei dir sicher,dass die ARGE dann auf deinem Konto rumschnüffelt und nach jedem Cent fragt den du sonst eventuell geschwärzt hättest.


Mit der Vermieterbescheinigung weiß ich nicht....
Meiner weigert sich eh die ordnungsgemäß auszufüllen...
~Quis custodiet ipsos custodes? ~

milly

der reinste renner, endlich hat mir mein kumpel geantwortet und mir seine neuesten errungenschaften mitgeteilt...... dabei war ein schriebs der ARGE, nach JAHREN bezüglich meines lieblingswortes  :-*

anbei hat er mir hier frage und antwort mitgeteilt:

FRAGE:

"Ort / Zeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Formular ,,Nachweis der Baualtersklasse" sowie alle zur Ermittlung der Baualtersklasse und der Angemessenheit der Mietkosten meiner Wohnung benötigten Informationen liegen Ihnen bereits vollständig vor.

Die Notwendigkeit des Nachweises einer Gebäudeversicherung ist für mich nicht klar. Bitte teilen Sie mir mit, wofür Sie einen Gebäudeversicherungsnachweis benötigen.

Ebenso bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum und auf welcher Rechtsgrundlage meine vollumfängliche Mitwirkung nicht ausreicht, sondern 3. Parteien mit in die Pflicht genommen werden sollen.

Die Fußnote, welche sich auf die Zeile ,,Das Haus wurde vollständig saniert und modernisiert im Jahre" bezieht, verstehe ich nicht. Hierfür bitte ich ebenfalls um eine verständliche Erklärung.

Ich bitte Sie, mein Anliegen bis spätestens 09 zu bearbeiten und zu beantworten.

Anbei erhalten Sie erneut die von Ihnen gewünschte Anlage ,,VE", welche Ihnen bereits seit 08 als Anlage meines ALGII-Antrages ausgefüllt und unterschrieben vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage:
Anlage VE
"


Antwort:

"Ort / Zeit

Sehr geehrter Herr S.,

in der oben bezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihr Schreiben vom ... - hier eingegangen am,....

Nach erneuter Aktenprüfung wurde festgestellt, dass aufgrund der eingereichten Unterlagen sowie Berücksichtigung der Untermietseinnahmen ein erneuter Nachweis der Baualterklasse nicht erforderlich ist.

Vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass die Angemessenheit der Kaltmieten anhand der Baualtersklassen geprüft wird. Sollte ein Haus ,,vollständig modernisiert und saniert worden sein, würde das vollständige Sanierungsjahr als neues ,,Baujahr" angewendet werden. Der Gebäudeversicherungsnachweis wäre ein Beleg über die eventuelle Sanierung. Dies nur zur Information.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Dame welche  Herrn S` Bude bei einer ,,Scheineinladung" durchsuchen lassen wollte
"

- JUBILLLLIIIIERERRR -

Onkel Tom

Suuuper, das Du gut ein ganzes Jahr mit diesem Streit durchgehalten hast.

Es lohnt sich also doch, auf seine Persönlichkeitsrechte zu beharren und es geht wie
Honig runter, sone Kapitulationserklärung von der ARGE zu lesen.

Nun hast Du uns allen auch einen guten Dienst damit gemacht, das endlich damit
rausgekommen ist, was Die ARGE mit der Versicherungspolice der Gebäudeversicherung
will..

Ist die Hütte saniert worden, wird dies als neues Baujahr gesehen.

Glückwunsch und vielen Dank  :) :)
Lass Dich nicht verhartzen !

milly

das formular "baualtersklasse" wird meines wissens nach immer noch verteilt.

schande mal wieder...

wer mehr wissen will bitte pn an mich.

lg
milly

Onkel Tom

Jo, da ist ja ein guter Weg gefunden, das Ding mit der Baualtersklasse
zu verhindern..

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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