verspätete Meldung beim AA

Begonnen von inbochum, 15:32:19 Di. 24.Februar 2009

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inbochum

Hallo Leute,

ein Kollege hat als Freiberufler gearbeitet, bis Ende November, relativ gut verdient und kurz- und mittelfristig mit weiteren Aufträgen gerechnet.

Jetzt aber steht er dumm dar, weil weitere Aufträge ausgegblieben sind, und natürlich sind von dem verdienten Geld auch noch Zahlungen zzu leisten (Steuern).

Geht er nun Anfang März zum AA oder zur Arge, was werden die ihm dann sagen?

Vollsperre weil nicht rechtzeitig (Anfang Dezember) gemeldet?


MarcoW75

Eine Sperre gibts nur,wenn man sich nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung der drohenden Arbeitslosigkeit, spätestens aber 3 Monate vorher arbeitslos gemeldet hat. Bedeutet praktisch: Wenn man schon im November weiß,daß man arbeitslos wird (z.B. zum 1.April),so muss man sich bis spätestens 1.Januar (d.h. 3 Monate vorher) arbeitslos gemeldet haben,um keine Sanktion zu provozieren. Erfährt man's jedoch erst später (z.B. im Februar),dann muss man sich innerhalb von 3 Werktagen nach Kenntniserlangung arbeitslos melden.

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