Wichtig Umzugskosten Frage

Begonnen von candy1980de, 19:53:59 Mi. 25.März 2009

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candy1980de


Ich habe eine Frage zu den Umzugskosten und zwar ist das nur eine KANN Leistung vom Amt?

Ich habe nämlich einen Antrag auf Förderung für eine Umschulung gestellt, das geht aber alles schleppend voran und es sind schon wieder 3 Monate vergangen und ich habe immernoch keine Antwort, ich sollte ein Praktikum in diesem Beruf machen habe ich getan....und beim Amt tut sich nix!

Ich habe jetzt noch eine Möglichkeit und zwar mit Bafög und dem Bildungskredit und nebenher arbeiten, weil das eine schulische Ausbildung ist, da die Schule aber in einer anderen Stadt ist und ich das Geld für die Fahrtkosten dann nicht aufbringen könnte und keinen Bock habe länger auf die Antwort vom Amt zu warten und es dann vielleicht letztendlich doch NEIN heisst, müsste ich auch Umziehen....nun zu meiner Frage kann/muss mir das Amt Umzugskosten auszahlen, wenn ich die Ausbildung selbst trage mit Bafög usw? Oder bekomme ich dann nix von denen? Weil schliesslich mache ich das ja dann auf meine eigene Kappe...Oder was wäre wenn ich jetzt noch umziehen würde vor der Ausbildung würde es dann Umzugskosten geben?

Würde mir sehr helfen, wenn ich die Umzugskosten bekommen würde, da ja Bafög auch nicht besonders viel ist, deshalb würde ich mich über eine Antwort die mir weiterhilft sehr freuen....

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: candy1980de am 19:53:59 Mi. 25.März 2009
Ich habe eine Frage zu den Umzugskosten und zwar ist das nur eine KANN Leistung vom Amt?

Ich habe nämlich einen Antrag auf Förderung für eine Umschulung gestellt, das geht aber alles schleppend voran und es sind schon wieder 3 Monate vergangen und ich habe immernoch keine Antwort, ich sollte ein Praktikum in diesem Beruf machen habe ich getan....und beim Amt tut sich nix!

Ich habe jetzt noch eine Möglichkeit und zwar mit Bafög und dem Bildungskredit und nebenher arbeiten, weil das eine schulische Ausbildung ist, da die Schule aber in einer anderen Stadt ist und ich das Geld für die Fahrtkosten dann nicht aufbringen könnte und keinen Bock habe länger auf die Antwort vom Amt zu warten und es dann vielleicht letztendlich doch NEIN heisst, müsste ich auch Umziehen....nun zu meiner Frage kann/muss mir das Amt Umzugskosten auszahlen, wenn ich die Ausbildung selbst trage mit Bafög usw? Oder bekomme ich dann nix von denen? Weil schliesslich mache ich das ja dann auf meine eigene Kappe...

Würde mir sehr helfen, wenn ich die Umzugskosten bekommen würde, da ja Bafög auch nicht besonders viel ist, deshalb würde ich mich über eine Antwort die mir weiterhilft sehr freuen....

Die aktuelle Auslegung von erstatteten Bewerbungs- und Vorstellungskosten nach dem neuem Gesetz zur Neuausrichtung des arbeitsmarktpolitischem Instrumentariums bei einem obligatorischem ARGE-Neuzuweisungsbesuch einer Eingliederungsvereinbarung:

Im Budget ist neu vorgesehen: Vorstellungsgespräch im Nahbereich einmal im Vierteljahr bis zu 60 Euro oder einmal im Fernbereich im Vierteljahr bis zu 120 Euro. Bewerbungskostenerstattungen gibt es nur noch in begründeten Ausnahmefällen. Die Auflagen von 5 Bewerbungen pro Monat bleiben unverändert, sollen aber jetzt aus dem Regelsatz von jedem selbst finanziert werden.

Für Umschulungen, Aus- und Fortbildungen gibt es auch nur noch Ausnahmeregelungen.

Codeman

Zitat von: Wilddieb Stuelpner am 20:10:25 Mi. 25.März 2009
Zitat von: candy1980de am 19:53:59 Mi. 25.März 2009
Ich habe eine Frage zu den Umzugskosten und zwar ist das nur eine KANN Leistung vom Amt?

Ich habe nämlich einen Antrag auf Förderung für eine Umschulung gestellt, das geht aber alles schleppend voran und es sind schon wieder 3 Monate vergangen und ich habe immernoch keine Antwort, ich sollte ein Praktikum in diesem Beruf machen habe ich getan....und beim Amt tut sich nix!

Ich habe jetzt noch eine Möglichkeit und zwar mit Bafög und dem Bildungskredit und nebenher arbeiten, weil das eine schulische Ausbildung ist, da die Schule aber in einer anderen Stadt ist und ich das Geld für die Fahrtkosten dann nicht aufbringen könnte und keinen Bock habe länger auf die Antwort vom Amt zu warten und es dann vielleicht letztendlich doch NEIN heisst, müsste ich auch Umziehen....nun zu meiner Frage kann/muss mir das Amt Umzugskosten auszahlen, wenn ich die Ausbildung selbst trage mit Bafög usw? Oder bekomme ich dann nix von denen? Weil schliesslich mache ich das ja dann auf meine eigene Kappe...

Würde mir sehr helfen, wenn ich die Umzugskosten bekommen würde, da ja Bafög auch nicht besonders viel ist, deshalb würde ich mich über eine Antwort die mir weiterhilft sehr freuen....

Die aktuelle Auslegung von erstatteten Bewerbungs- und Vorstellungskosten nach dem neuem Gesetz zur Neuausrichtung des arbeitsmarktpolitischem Instrumentariums bei einem obligatorischem ARGE-Neuzuweisungsbesuch einer Eingliederungsvereinbarung:

Im Budget ist neu vorgesehen: Vorstellungsgespräch im Nahbereich einmal im Vierteljahr bis zu 60 Euro oder einmal im Fernbereich im Vierteljahr bis zu 120 Euro. Bewerbungskostenerstattungen gibt es nur noch in begründeten Ausnahmefällen. Die Auflagen von 5 Bewerbungen pro Monat bleiben unverändert, sollen aber jetzt aus dem Regelsatz von jedem selbst finanziert werden.

Für Umschulungen, Aus- und Fortbildungen gibt es auch nur noch Ausnahmeregelungen.

Quelle ?
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

sleepy5580

wenn dem so ist wäre das eine Kürzung des Regelsatzes von 25€ -.- oder bis zu 8%, da könnte man sich ja schon fast besser Sanktionieren lassen.

candy1980de


Mir geht es aber hier nicht um Bewerbungs- und Vorstellungskosten oder gehört das zusammen?


Codeman

Nun denn,

wollen wir mal versuchen dir weiterzuhelfen.

Umzugskosten gabs bisher hauptsächlich dafür,wenn du eine Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung aufnimmst und dadurch deine Bedürftigkeit beendet bzw. massiv verringert wird.Bei dir ist das der Fall.Du solltest also einen Antrag auf Umzugskosten stellen und entsprechend die Sachlage schildern warum du umziehen willst bzw. musst.

Grundsätzlich ist es richtig,dass dies KANN-Leistungen sind,allerdings hast du bei diesen Kann-Leistungen durchaus ein Anrecht auf eine fehlerfreie Ermessungsausübung.Durch stichfeste Argumentation deinerseits warum ein Umzug notwendig ist,kann man das "Ermessen auf Null" ,wie es im juristendeutsch heisst,liefern,so dass es seitens der ARGE nicht möglich ist anders zu entscheiden.

Die Aufnahme einer schulischen,bafög-geförderten Ausbildung jedenfalls stellt grundsätzlich KEIN Ausschluss einer Förderung dar.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: candy1980de am 20:35:23 Mi. 25.März 2009
Mir geht es aber hier nicht um Bewerbungs- und Vorstellungskosten oder gehört das zusammen?

Das ist mir völlig klar. Nur man hat mit Wirkung zum 01.01.2009 grundsätzlich mit dem genannten "Sozial-"Gesetz die soziale Lage der Arbeitslosen erheblich weiter beschnitten. Es ist nicht auszuschließen, daß Umzugskosten auch mit diesem Gesetz abgebügelt werden.

Wer zu erst kommt, malt zu erst und der große Rest der Arbeitslosen mit ähnlichen Anträgen ans Budget guckt in die Röhre, weil die vorherigen Antragsteller bereits schon alles verbrauchten. Diese globale Budgetregelung geht nicht mehr nach Notwendigem und Dringlichkeiten. Das ist wohl auch das Ergebnis, weil man für AG deren Beitragsanteile zur Arbeitsloseversicherung wieder Mal von 3,3 auf 2,8% kürzte, aber dafür scheinheilig das Wohl der AN vors Loch schob, sie bräuchten mehr Nettolohn.

Wer sind der eigentliche Gewinner?

Die Unternehmer:

Für den AN bezieht sich die eingesparte Differenz von 0,5% auf den beitragspflichtigen Bruttolohn, aber  beim Unternehmer auf den AG-Anteil bezogen auf die gesamte beitragspflichtige Bruttolohnsumme seiner Belegschaft. Prozente sagen nicht viel. Die Auswirkung auf Absolutbeträge machen die Vorteile für den Unternehmer im Vergleich zum einzelnen Belegschaftsangehörigen erst so richtig deutlich. Was nicht als Steuern und Beiträgen abgeführt werden muß, stellt für den Unternehmer ein Extraprofit dar, ohne daß er auch nur ein bißchen Mehraufwand betreiben mußte. Die mit ihm befreundeten und liierten Politiker lassen diesen Segen auf ihn herabregnen und das nicht zum ersten und letzten Mal.

Wer muß die Zeche in Form geminderter oder gestrichener Leistungen zahlen?

Die nunmehr wieder massiv durch die Krise steigende Zahl an Arbeitslosen.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Codeman am 20:19:58 Mi. 25.März 2009
Zitat von: Wilddieb Stuelpner am 20:10:25 Mi. 25.März 2009
... Die aktuelle Auslegung von erstatteten Bewerbungs- und Vorstellungskosten nach dem neuem Gesetz zur Neuausrichtung des arbeitsmarktpolitischem Instrumentariums bei einem obligatorischem ARGE-Neuzuweisungsbesuch einer Eingliederungsvereinbarung:

Im Budget ist neu vorgesehen: Vorstellungsgespräch im Nahbereich einmal im Vierteljahr bis zu 60 Euro oder einmal im Fernbereich im Vierteljahr bis zu 120 Euro. Bewerbungskostenerstattungen gibt es nur noch in begründeten Ausnahmefällen. Die Auflagen von 5 Bewerbungen pro Monat bleiben unverändert, sollen aber jetzt aus dem Regelsatz von jedem selbst finanziert werden.

Für Umschulungen, Aus- und Fortbildungen gibt es auch nur noch Ausnahmeregelungen.

Quelle ?

Codeman - Die Rechtsgrundlage, die ich von der Sachbearbeiterin aufgetischt bekam, war das genannte Gesetz plus irgendwelche internen Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen, die einem Arbeitslosen nicht zu interessieren hätten, deren Auswirkungen er aber zu spüren bekommt. Diese Behandlung von Arbeitslosen ist uns allen doch recht geläufig.

Von Prinzip nichts Neues im Westen wie man sieht, es wird nur immer schlimmer und schlechter.

Wilddieb Stuelpner

Zitat von: sleepy5580 am 20:28:13 Mi. 25.März 2009
wenn dem so ist wäre das eine Kürzung des Regelsatzes von 25€ -.- oder bis zu 8%, da könnte man sich ja schon fast besser Sanktionieren lassen.

Bring diese Herrschaften nicht noch auf dumme Ideen, daß sie von Sanktionen Abstand nehmen und diese schön in schlechte Gesetze verpacken, die von vornherein unangreifbar sind. Diese Leuteschinder sind doch schon kaltschnäuzig genug, abgebrüht und skrupellos.

Mir langen schon die bisherige behördlichen Umgangsformen.

Kater

Zitat von: Wilddieb Stuelpner am 23:39:29 Mi. 25.März 2009
Es ist nicht auszuschließen, daß Umzugskosten auch mit diesem Gesetz abgebügelt werden.

schreib mal wieder, wenn du genaueres rausgekriegt hast  ::)

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