Inkassoschreiben wegen angeblichen Schwarzfahrens??

Begonnen von Rappelkistenrebell, 09:36:45 Fr. 03.April 2009

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Rappelkistenrebell

Moin
gestern erhielt ich ein Schreiben von einem Inkassounternehmen.Die wollen von mir Geld eintreiben und begründen dieses mit einer Schwarzfahrt am 1.1.2008 (!!).
Absolt lächerlich,da ich am 1.1.2008 nicht schwarz gefahren bin mit der Bahn.
Solli ich daraufhin nu reagieren oder ist das eine Betrugsmasche und wurden mehrere Leute angeschrieben um so Geld abzuzocken?
Gegen System und Kapital!


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hornisse

Wie so ein Betrug von Seiten des Inkasso Unternehmens stattfinden soll ist mir ein Rätsel.
Die Forderung wird mit dem §, Uhrzeit, Verkehrsmittel und Linie begründet.
Die genauen Angaben werden sich diese Unternehmen schon besorgen.
Jeder Kontrolleur verlangt ja den Personalausweis.

Rappelkistenrebell

Jau,es wird ein Datum und eine Uhrzeit angegeben.Nämlich der 1.1.2008 irgendwann gegen 7h morgens.Aber ich bin am 1.1.2008 kein Zug gefahren sondern war um diese Uhrzeit in meinem Bett!
Gegen System und Kapital!


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besorgter bürger

ZitatSolli ich daraufhin nu reagieren oder ist das eine Betrugsmasche

du solltest auch darauf reagieren wenn es eine Betrugsmasche ist.

Möglich wäre:

1. jemand reist mit deiner Identität. Eventuell mal einen Ausweis verloren?

2. die Post an den Namensgleichen Schwarzfahrer kam zurück und bei der Anfrage beim Meldeamt wurdest ihr verwechselt.

3. das genaue Datum deines Schwarzfahrens ist nicht bekannt und die Datenbank macht aus leeren Feldern automatisch eine 01.

4. jemand will dich betrügen.

5. du hattest nach einer feucht fröhlichen Silvesterparty einen Filmriss.




Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Workless

Schmeiß den Brief in die Tonne oder antworte entsprechend drauf.
So lange es kein Mahnbescheid vom Amtsgericht ist, ist noch beides möglich.
Dem Mahnbescheid solltest du dann allerdings (wenn die Forderung wirklich unbegründet ist) unbedingt widersprechen.

Senor_Ding-Dong

Hallo,Ich hatte im vergangenen Jahr bis Dezember ein dreimonatiges Probeabo für eine Monatszeitschrift, welches ich fristgemäß kündigte. Die Zeitschrift kam dann im Januar weiter, ebenfalls eine Rechnug, scheinbar wieder für ein Probeabo. Diese einzige Rechnung habe ich ignoriert. Vor kurzem kam dann Post von einem Inkasso-Unternehmen...Sie haben auf unsere Rechnungsschreiben nicht reagiert, deshalb auf diesem Weg usw. Schweren Herzens habe ich bei denen angerufen. Die kurzangebundene Dame an der Hotline gab Auskunft, daß das Inkasso-Schreiben ein Versehen sei, da ich keine Rechnungen bekommen habe...Hätte ich inzwischen die Inkasso-Rechnung bezahlt, hätten sie mir bestimmt (nicht) problemlos das Geld retour überwiesen. Ist jetzt alles schon wieder fast 14 Tage und ich habe noch nichts neues gehört bzw. keine neue Probeabo-Rechnung bekommen. Mal sehen, wann das Gerichtsurteil bzw. der Gerichtsvollzieher kommt! :)

Rappelkistenrebell, Du kannst/solltest bei denen anrufen und versuchen zu klären, was es zu klären gibt. Dann wirst Du hoffentlich auch erfahren, wo die Schwarzfahrt stattgefunden haben soll.

Geneigter Leser

Zitat von: Workless am 15:22:09 Fr. 03.April 2009
Schmeiß den Brief in die Tonne oder antworte entsprechend drauf.
So lange es kein Mahnbescheid vom Amtsgericht ist, ist noch beides möglich.
Dem Mahnbescheid solltest du dann allerdings (wenn die Forderung wirklich unbegründet ist) unbedingt widersprechen.

Aus eigener Erfahrung (unberechtigte Internetabzocke) würde ich dringends ein anderes Vorgehen empfehlen:
1x der angeblichen Forderung ggn. dem Inkassobüro widersprechen. Darin zum Ausdruck bringen, daß Du zu diesem Zeitpunkt nachweislich (hoffentlich) NICHT Bahn/Bus gefahren bist. Des Weiteren klarstellen, das weitere Schreiben Dich nicht zur Zahlung animieren und die im Zweifel doch bitte eine Klage einreichen möchten.

Den Nachweis aber nicht beifügen sondern schreiben, das dieser bei Bedarf bei Gericht vorgelegt wird - UND AUCH ERST DANN!

Der Grund hierfür sind die Kosten, die das Inkasso-Büro draufschlägt. Es gibt 'Konstrukte', wo Du trotz unberechtigter Forderung an den Kosten beteiligt werden kannst, außer Du machst klar, das die Forderung bestritten wird.

Danach so weiter wie Workless gesagt: Schreiben in die runde Ablage - AUßER ES KOMMT EIN MAHNBESCHEID VOM GERICHT !
Da ein Kreuz bei "Gesamtforderung wird bestritten" machen und zurück ans Gericht.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Schrubberbude

Falls eine Klage/Mahnbescheid eintrudelt: auf Gegenüberstellung bestehen.


Gruss aus der Schrubberbude.
Regiert, überwacht und ausgebeutet vom legalisierten organisierten Verbrechen.

Workless

Blödsinn. Der Mahnbescheid wird vom Amtsgericht ungeprüft erlassen. Das heißt, weder die Rechtmäßigkeit der Forderung ansich, noch die Höhe der Forderung wird geprüft. Was soll da eine Gegenüberstellung bringen?

hornisse

Oh ich habe mir erlaubt meine Meinung in meinem  Mahnbescheid zum Besten zu geben.
Das hat dann dazu geführt das ich um eine genauere Stellungnahme von Seiten des Gerichts gebeten worden bin.
Meine Güte, das ist ein Computervordruck und wenn man klein schreibt kann man eine Menge mitteilen.

Rappelkistenrebell

Soeben schrieb ich folgende Mail an das Inkassobüro

Betr. Aktenzeichen xxxxxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen erhielt ich von Ihnen ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung.Ihr Auftraggeber ist die Forma WestfalenBahn GmbH und mir wird eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis am 1.1.2008 um 7:26h vorgeworfen.
Dieser Forderung widerspreche ich hiermit und weise den Vorwurf des Schwarzfahrens zurück!
Am 1.1.2008 bin ich NICHT mit der Bahn gefahren.Ich habe den 31.12.2007 in xxxmeine Heimtastadtxxx verbracht.Dieses könnten auch mehrere Leute bezeugen!Zu dem von ihnen genannten Tatzeitpunkt war ich bereits in meinem Bett.Warum hätte ich innerhalb xxxmeineHeimatstadtxxx mit der Bahn fahren sollen?
Daher werde ich diesen Betrag nicht überweisen!
Sollten Sie auf Ihre Forderung bestehen,werde ich von meiner Rechtschutzversicherung Gebrauch machen und die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben.Auf eine eventuelle Gerichstverhandlung mit Gegenüberstellung des Schaffners usw freue ich mich jetzt schon.

Mit freundlichem Gruße

xxxRappelkistenrebellxxx


Hoffentlich reicht das aus um mir diese Spacken vom Hals zu halten...
Gegen System und Kapital!


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Geneigter Leser

Genau richtig und ausreichend.
Alle weiteren Schreiben von denen kannst Du von nun an in die runde Ablage geben - oder Dich an deren Phantasiesummen erfreuen.

Aber Achtung: dabei nicht versehentlich einen eventuell eintrudelnden Mahnbescheid vom Gericht mit weg werfen!
Dort mußt Du nur ein Häckchen machen bei "Ich widerspreche der Forderung als ganzes", unterschreiben und sofort zurück an das Gericht schicken.

Die informieren dann den Auftraggeber des Mahnbescheides - und der KANN dann eine Klage einreichen - wenn er meint genügend Beweise zu haben. Denn erst bei dieser Verhandlung prüft das Gericht, ob die behauptete Forderung überhaupt grechtfertigt ist.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Rappelkistenrebell

Nu geht das Drama weiter.... >:(
Heute erhielt ich ein Schreiben des Inkassounternehmens dazu.Diese meinten nach Rücksprache mit der Westfalen Bahn,ich hätte mich durch einen Führerschein ausgewiesen.
Meinen PKW Führerschein hab ich wohl also scheinbar verloren.Denn ich hab immer gedacht,der liegt irgendwo unauffindbar in meiner Wohnung rum.Hab ja eine schwarz-weiß Kopie davon.Das sollte an sich ja reichen.Ich hab eh keinen PKW.
Also hat sich da nu jemand anders mit meinem Führerschein ausgewiesen?Ich trage eine Glatze als Frisur.Also kann ja jeder mit einem Kurzhaarschnitt sich damit ausweisen,oder? Was kann man dnen da nu machen?
Gegen System und Kapital!


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Geneigter Leser

Zitat von: Rappelkistenrebell am 10:45:42 Do. 23.April 2009
Was kann man dnen da nu machen?

Umgehend Dir einen neuen FS besorgen - und den alten als verloren melden.

Sieht zwar etwas 'doof' aus, aber man kann ja erst etwas als Verlußt melden, wenn man davon Kenntnis hat - und Du wurdest erst durch diesen Vorfall darauf aufmerksam.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Rappelkistenrebell

Muß man sich einen neuen Führerschein besorgen?Schließlich ist das Ganze ja eh mit zusätzlichen Kosten verbunden.Ich bin Hartz 4 Opfer des brd Regimes und da ich keinen PKW habe,möchte ich mir die Kosten sparen...
Gegen System und Kapital!


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Geneigter Leser

Na wenn Du auf den Lappen nicht angewiesen bist, mußt Du Dir auch keinen Neuen ausstellen lassen.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Rappelkistenrebell

Den Verlust muß ich trotzdem melden?Wen denn?
Gegen System und Kapital!


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Wilddieb Stuelpner

Zitat von: Senor_Ding-Dong am 15:27:10 Fr. 03.April 2009
Hallo,Ich hatte im vergangenen Jahr bis Dezember ein dreimonatiges Probeabo für eine Monatszeitschrift, welches ich fristgemäß kündigte. Die Zeitschrift kam dann im Januar weiter, ebenfalls eine Rechnug, scheinbar wieder für ein Probeabo. Diese einzige Rechnung habe ich ignoriert. Vor kurzem kam dann Post von einem Inkasso-Unternehmen...Sie haben auf unsere Rechnungsschreiben nicht reagiert, deshalb auf diesem Weg usw. Schweren Herzens habe ich bei denen angerufen. Die kurzangebundene Dame an der Hotline gab Auskunft, daß das Inkasso-Schreiben ein Versehen sei, da ich keine Rechnungen bekommen habe...Hätte ich inzwischen die Inkasso-Rechnung bezahlt, hätten sie mir bestimmt (nicht) problemlos das Geld retour überwiesen. Ist jetzt alles schon wieder fast 14 Tage und ich habe noch nichts neues gehört bzw. keine neue Probeabo-Rechnung bekommen. Mal sehen, wann das Gerichtsurteil bzw. der Gerichtsvollzieher kommt! :)

Rappelkistenrebell, Du kannst/solltest bei denen anrufen und versuchen zu klären, was es zu klären gibt. Dann wirst Du hoffentlich auch erfahren, wo die Schwarzfahrt stattgefunden haben soll.

Wenn man sich über ein Haustürgeschäft ohne je einen Außendienstmitarbeiter in seine Wohnung eingeladen zu haben eine Versicherung, Zeitung oder Ähnliches aufschwatzen ließ und hinterher binnen 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch mit Einschreiben und Rückschein zwecks Stornierung der Bestellung, des Vertrags, Abos usw. versendet hatte, über den Rückschein den Nachweis von der Post erhielt, daß der Widerspruch auch beim Empfänger angekommen war, der hat seine Pflichten erfüllt, um aus einer Lieferung, einem Vertrag, einem Abo zu kommen. Maßgebend für die Fristeinhaltung mit dem Einschreiben ist der Tag, an dem er innerhalb der 14 Tage beim Empfänger ankommt.

Werden Zeitungen trotz gültigem Widerspruch geliefert und kommen hinterher Mahnungen, informiert man den Verlag, daß die Zeitungen für ca. 4 Wochen zur Abholung bereitliegen, andernfalls der Müllentsorgung zugeführt werden. Auf eigene Kosten zurückschicken, braucht man die Zeitungen nicht.

Geneigter Leser

Zitat von: Rappelkistenrebell am 13:09:26 Do. 23.April 2009
Den Verlust muß ich trotzdem melden?Wen denn?

Gute Frage - vorzugsweise bei der Pol eine Verlußtanzeige, da es sich ja um ein Dokument handelt.
Wer mit der Herde geht, kann nur den Ärschen folgen.

Rappelkistenrebell

Werte Mitleser, dieses Drama geht noch weiter.
Vor einer Woche rief ich bei der Polizei an und fragte an,ob man den Verlust eines Führerscheindokuments anzeigen muß.Dieses wurde mir verneint.
Dann erhielt ich einen weiteren Brief vom Inkassounternehmen,wo mir mitgeteilt wurde,ich solle bezahlen bis Anfang Mai und der Schwarzfahrer hätte sich mit MEINEM Führerschein ausgewiesen gehabt.Also schickte ich dazu heute folgende ePost hin

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Danke sehr für Ihr neues Schreiben und der für mich wichtigen Information,demzufolge sich jemand mit meinem Führerschein ausgewiesen hat.
Denn ich habe die letzten Tage überall danach in meiner Wohnunggesucht und ihn tatsächlich nicht gefunden gehabt.Ich ging davon aus,daß ich ihn irgendwo verlegt haben müßte.Wußte aber nicht,daß der sich nicht mehr in meinem Besitz befindet.
Denn ich habe keinen PKW und hab auch niemals einen PKW besessen.Somit habe ich den Führerschein auch niemals gebraucht.
Selbstverständlich haben Sie vollkommen Recht,wenn Sie die Bezahlung des Geldes ermahnen und auf die damit verbundene Ersparnis weiterer Kosten hinweisen.
Allerdings versichere ich Ihnen,NICHT schwarz gefahren zu sein und an diesem Datum und an dieser Uhrzeit in KEINEM Zug gesessen zu haben.
Wie schon in meiner vorherigen ePost an Sie erwähnt,feierte ich dieses Sylvester in xxxmeinerHeimatstadtxxx  und dieses können auch diverse Leute bezeugen.
Da ich diese mir vorgeworfene Tat nicht begangen habe,werde ich natürlich auch die von Ihnen geforderte Summe nicht bezahlen.Dieses werden Sie sicherlich verstehen.
Bitte ermitteln Sie den tatsächlichen Schwarzfahrer.Ich war es definitiv nicht!
Mit freundlichem Gruße


Was weiter tun?
Gegen System und Kapital!


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