ALG I zu gering ALGII oder Wohngeld oder beides ? Help

Begonnen von PhelanWard, 11:39:25 Fr. 18.September 2009

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PhelanWard


Hallo zusammen, 

mein netter Arbeitgeber  S-Direkt GmbH ( Halle/Saale ) lässt nach 2 Jahren meinen Vertrag auslaufen.

Mein ALG I wird ab Okt. ca 550,- Euro sein.
Bekomme ich da noch HarzIV als aufstockung, oder sollte ich lieber Wohngeld beantragen ?

Hier meine Situation:
Wohnung 69m2  Miete 550,00 Warm

Wohne mit meiner Freundin seit 2 Monten in der Whng. Sie bekommt 600 Euro Bafög.

Wird Ihr Bafög mit angerechnet ?
Wird "nur" mein Mitanteil mit einbezogen ?

Ich hab echt Angst das ich ab Okt. dann kräftig in den Dispo rutsche und möchte schonmal wissen was auf mich zu kommt.

Danke Euch :o)



Kater

@PhelanWard

erst mal willkommen im Forum hier. Mit Wohngeld kenne ich mich nicht so aus. Aber auf jeden Fall schließen sich Alg 2 (auch Aufstocken mit Alg 2) und Wohngeld gegenseitig aus, man kann also nur eine der beiden Leistungen beantragen. Dabei empfiehlt sich natürlich das Wohngeld, denn da bleibt das Jobcenter außen vor.

Im link unten geht es um Bafög und Alg 2 bzw. Wohngeld bei einer Bedarfsgemeinschaft, mit Beispielen:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

Gruß, Kater

PhelanWard


Carpe Noctem

Zitat von: PhelanWard am 11:39:25 Fr. 18.September 2009
Mein ALG I wird ab Okt. ca 550,- Euro sein.
Bekomme ich da noch HarzIV als aufstockung, oder sollte ich lieber Wohngeld beantragen ?

Hier meine Situation:
Wohnung 69m2  Miete 550,00 Warm

Zu der Frage ob Wohngeld oder ALG II folgendes:

Grundsätzlich gilt, Wohgeld kannst du beantragen wenn nach Abzug der Warmmiete noch mindestens der Regelsatz des ALG II übrig bleibt, also 359,-- Euro oder mehr. Eine gewisse Flexibilität hat man bis max. 20% unterhalb dieser Grenze, wenn man glaubhaft machen oder - besser noch - nachweisen kann dass man eine "besonders bescheidene Lebensweise pflegt". Hierunter fällt dass man z.B. extrem asketisch lebt, ohne Zigaretten oder Drogen wie Alkohol, Kiffen usw., des weiteren keinerlei kulturelle Teilhabe (Disco, Kino, Freibad...) pflegt. Als Nachweis gelten z.B. dem Wohnungsamt gegenüber Kontoauszüge, an Hand derer man nachweist dass man bis dato unterhalb des ALG II Satzes existiert hat ohne das Konto zu überziehen. Sofern man alleinstehend ist oder der Partner ebenso wenig Geld hat wie man selbst, ist es glaubhaft dass niemand heimlich zufüttert um ein ausschweifendes Leben zu finanzieren.

In deinem Fall sieht es so aus:

Einkommen (ALG I): 550,--
minus halbe Miete: 225,--
________________________
bleiben 225,--

d.h. 134,-- unterm Regelsatz, das ist definitiv zu knapp für Wohngeld. Du bist also darauf angewiesen, dein ALG I mit ALG II aufzustocken :(

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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