Sicherheitsdienste in den ARGEN Frage zu rechtlichen Grundlagen!

Begonnen von NoName, 15:38:08 Di. 19.Oktober 2010

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NoName

Neulich auf der ARGE (Großstadt):
Immer wieder beobachte ich beim halbjährlichen "Pflicht-Erscheinungs-Event" wie "engagiert" die auf der ARGE eingesetzten Sicherheits- u. Wachunternehmen agieren. M. E. sind diese Unternehmen doch nichts anderes als Beauftragte Dienstleister für das Amt. Sie sind weder berechtigt Ausweise zu kontrollieren noch Vorladungen einzusehen, nach dem Wohnort und der PLZ zu fragen, Grund des Anliegens zu erfragen noch sonst irgendwie Auskünfte zu erteilen.

Zumindest sehe ich dies so unter Berücksichtigung des §81 SGB X

Dort ist eindeutig der Begriff "Befugte" definiert, somit stellt sich mir die Frage inwieweit diese Herrschaften denn überhaupt, ausser ihrer vertraglichen Aufsichtspflicht, irgendeine Befugnis haben!

Bei meinem, wie o. g., neulichen Pflichtbesuch konnte ich innerhalb meiner Wartezeit dermaßen engagierte Sicherheitsmitarbeiter beobachten denen Personalausweise nicht nur gezeigt sondern auch ausgehändigt wurden (besser griff er danach um dann bei einem MA der ARGE unter Vorlage dieses Ausweises den Zuständigkeitsbereich zu erfragen) so ging es den gesamten Zeitraum über!

Ich bin nun der Meinung das hier auf das gröbste gegen die Auflagen des Datenschutzes verstoßen wird! Die einzige Auskunft die diese Herren (Damen habe ich bei uns noch nicht gesehen) meiner Meinung geben dürften wäre der Hinweis: "Bitte wenden sie sich an die Mitarbeiter der ARGE wir sind dazu nicht berechtigt".

Selbst im Foyer des Amtes sitzen solche "Fremdmitarbeiter" und geben natürlich, nachdem sie den Grund des Besuches erfragt haben und dabei logischerweise Informationen bzw. Sozialdaten erhalten, Orientierungshilfe.

Ich beabsichtige nun dem Landesdatenschutzbeauftragten davon in Kenntnis zu setzen und eine Stellungnahme zur rechtlichen Grundlage zu erhalten.

Meine Frage an das Forum: Vieleicht war jemand oder kennt jemand einen solchen Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens und kann ein paar Informationen zur rechtlichen Grundlage (sofern natürlich überhaupt vorhanden) geben.

Und bitte k e i n e Postings wie: Die SB der ARGE sind doch so schon überlastet, da ist es doch prima wenn die MA der Sicherheitsfirmen den "Hartzern" im Amtsdschungel helfen. Solchen Schei* kann die BLÖD-Zeitung schreiben aber bitte nicht hier im Forum!  :evil:(Sorry für diese harten Worte aber sie sind nötig und keinesfalls an alle sondern nur einen bestimmten Userkreis gerichtet ;))

Gruß!
NoName
Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!

Isnogud

hallo NoName, ich hab solche Leute in "meiner" Arge noch nicht gesehen. Aber ich würde sicher nach nem Dienstausweis fragen. Wie Du mir, so ich Dir. Ganz einfach.
Ich muss immer wieder an die Geschichte meiner Nichte denken. Sie als Beistand, sagt Guten Tag, stellt sich nicht vor und der SB sagt, das findet er unhöflich, wenn sich jemand nicht vorstellt. Also sagt sie ihren Namen und der SB schaut erstmal im Compi nach, ob sie da nicht drinsteht. Das ist nicht unhöflich, das ist ne absolute Frechheit!.
Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

NoName

Zitat von: Isnogud am 17:58:27 Di. 19.Oktober 2010
hallo NoName, ich hab solche Leute in "meiner" Arge noch nicht gesehen. Aber ich würde sicher nach nem Dienstausweis fragen. Wie Du mir, so ich Dir. Ganz einfach.
Isnogud
Ich behandle sie als wären sie nicht existent... bisher hat mich auch noch keiner angesprochen (ist auch gut so).
Zitat von: Isnogud am 17:58:27 Di. 19.Oktober 2010
.....der SB sagt, das findet er unhöflich, wenn sich jemand nicht vorstellt. Also sagt sie ihren Namen und der SB schaut erstmal im Compi nach, ob sie da nicht drinsteht. Das ist nicht unhöflich, das ist ne absolute Frechheit!.
Isnogud

H ö f l i c h k e i t ist das letzte was auf der ARGE angebracht ist, Sachlichkeit ist da treffender so lange es beidseitig praktiziert wird!

Gruß!
NoName
Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!

Pfiffi

Wem Du Deinen Ausweis zeigst, wohlgemerkt zeigst, das liegt ganz allein bei Dir.
Das Verhalten des Wachschutzbeauftragten welches Du beschreibst, ist schon rein rechtlich gesehen sicher nicht einwandfrei.

Warum dann dort jeder mit macht kann ich nicht nachvollziehen, aber eins weiß ich, es ist lustig, die Behörde muss geschützt werden. ;)

Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

NoName

Zitat von: Pfiffi am 18:29:53 Di. 19.Oktober 2010
Wem Du Deinen Ausweis zeigst, wohlgemerkt zeigst, das liegt ganz allein bei Dir.
Das ist schon klar.... nur darum geht es nicht... es geht hier nicht um das Fehlverhalten von Bürgern (ja wir "Hartzer" sind das, man kann es nicht oft genug betonen denn Einige in diesem Land scheinen dies vergessen zu haben oder zu wollen) sondern um das Fehlverhalten des A M T E S  bzw. dessen "Im Auftrag Handelnden".!

.... und da mag ich solche Hinweise ganz und gar nicht. Es gibt eben einfach Menschen die nicht mit Gesetzen und Verordnungen vertraut sind und jeder Uniform und sieht sie noch so beschi**** aus "Gehorsam" leisten. Das dies der größte Fehler ist, ist auch klar!

Zitat
Das Verhalten des Wachschutzbeauftragten welches Du beschreibst, ist schon rein rechtlich gesehen sicher nicht einwandfrei.
Genau darum gehts....

Zitat
......... aber eins weiß ich, es ist lustig, die Behörde muss geschützt werden. ;)
Ja selbst j e d e kleine Aussenstelle (gibt in meiner Stadt davon mehrere) hat diesen Wachaufsichtsdienst.... ist schon bezeichnend.....
Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!

DJ1980

Hi Hi...
Also, als ehemalige Sicherheitskraft kann ich soviel sagen:
Ein ziviler Sicherheitsdienst, bzw. dessen Angestellte, haben "Hausrecht"! Heißt soviel wie: Das, was der Auftraggeber darf, darf nun auch der Sicherheitsdödel. Aber halt nur im Rahmen des Hausrechts. Und natürlich sämtliche Rechte und Pflichten, die jeder andere Bürger in Deutschland auch hat. "Vorläufige Festnahme"( §127 StPO) ect...
Nun sollte man davon ausgehen, da der "Hausherr" ja im JC auch die Ausweise kontrollieren darf, darf das nun auch der SiMa. Allerdings hat er keinerlei Befugnisse, den Ausweis an sich zu nehmen oder damit gar irgendwohin zu rennen und zu hausieren...
Dies grenzt schon ein wenig an Diebstahl!!! Durchsuchen und sowas dürfen die auch nicht!
Etwaige Dokumente, abgesehen vom Personalausweis oder ähnlichem, gehen die ebenfalls NICHTS an!!!!

Um den Spieß aber mal umzudrehen: Ein SiMa ist gesetzlich Verpflichtet, seinen Dienstausweis IMMER dabei zu haben und bei verlangen vorzuzeigen!!!
Dort muß allerdings nicht zwangsläufig der Name drauf stehen. Pflicht sind: Lichtbild, Dienstnummer, Sicherheitsunternehmen! Wenn man demjenigen richtig einen rein würgen will, einfach mal ne Meldung ans Ordnungsamt, mit dem Verdacht darauf, das dort Leute arbeiten, die nicht gemäß § 34 GewO geschult sind! Man kann heutzutage immer noch davon ausgehen, das man damit eine Trefferchance von nahezu 75% hat! ;-)

So, ich hoffe, ich liege mit meinem Wissen noch richtig. Bin schon einige Zeit aus dem "Millieu" raus....Und die Gesetze ändern sich ja ständig!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

NoName

@DJ1980
....Danke, das hilft doch erstmal "wirtschaften" (letztes Drittel Deines Postings)!

Was das Hausrecht betrifft gehe ich konform betreffend Unternehmen, wenn ich es mal so nenn darf der "normalen" Art. Aber hier handelt es sich um "Sozialdaten" und da denke ich dass dieses "übertragene" Hausrecht für Auskünfte, Anfragen und Informationsabfragen dabei keine Anwendung findet!

Es sei denn, die §§ 13-17 SGB I  wurden an das Sicherheitsunternehmen abgegeben  :o

Also danke für Deine Insider-Infos.

Gruß!
NoName
Schließt die Augen und seht die Dinge die sich verbergen denn nur so erkennt Ihr ihre wahre Natur!

Sir Vival

Hallo,
meine bescheidene Meinung:
1. bei mir hat noch nie ein SB den Ausweis kontrolliert, es sei denn, ich bin zum 1. mal dort.
2. daraus folgt, dass, falls mir mal so was passieren sollte, dieser Wachheiner von mir ein Grinsen ins Gesicht bekommt (".....lassen Sie mich jetzt rein oder nicht.....?). Wenn nicht, dann würde ich eben wieder gehen und würde es damit begründen, dass ich nie von einem SB ausweismäßig kontrolliert wurde und das jetzt auch nicht möchte. Ausserdem kann mir ja jeder behaupten, er dürfe den Ausweis kontrollieren. Woher soll man das wissen sollen?
3. Die Einladung/Vorladung sollte doch ausreichen, oder? Wozu dann der Ausweis?
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

DJ1980

Zitat von: Sir Vival am 20:27:56 Mi. 20.Oktober 2010
Hallo,
meine bescheidene Meinung:
1. bei mir hat noch nie ein SB den Ausweis kontrolliert, es sei denn, ich bin zum 1. mal dort.
2. daraus folgt, dass, falls mir mal so was passieren sollte, dieser Wachheiner von mir ein Grinsen ins Gesicht bekommt (".....lassen Sie mich jetzt rein oder nicht.....?). Wenn nicht, dann würde ich eben wieder gehen und würde es damit begründen, dass ich nie von einem SB ausweismäßig kontrolliert wurde und das jetzt auch nicht möchte. Ausserdem kann mir ja jeder behaupten, er dürfe den Ausweis kontrollieren. Woher soll man das wissen sollen?
3. Die Einladung/Vorladung sollte doch ausreichen, oder? Wozu dann der Ausweis?

Da ist jetze das Problem: Er darf den Ausweis kontrollieren, das ergibt sich schon allein aus dem Hausrecht! (Beispiel: Disco! Dort werden i.d.R. ja auch die Ausweise kontrolliert! Ist vollkommen in Ordnung!)
Die Einladung darf er jedoch nicht kontrollieren!
Und mal im Ernst: Wenn du mich angrinsen würdest, und dann den o.g. Satz raushaust..... Du könntest tatsächlich nach Hause gehen! Und viel schlimmer: Eine Sanktion, weil du nicht zum Termin gekommen bist, wäre in dem Fall eventuell sogar "Gerichtsfest"!
Versteh mich nicht falsch, ich will solche Machenschaften definitiv nicht gutheißen! Aber letztendlich würde es wohl darauf hinaus laufen.
Und den Ausweis mußte ich z.B. hier schon oft vorzeigen. Wird wohl von JC zu JC unterschiedlich sein!
Steht, glaube ich, sogar in den Einladungen: "Bringen sie zum Termin bitte einen gültigen Personalausweis mit".
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

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Thomas Jefferson

schwarzrot

ZitatDa ist jetze das Problem: Er darf den Ausweis kontrollieren, das ergibt sich schon allein aus dem Hausrecht!
Nee, ausweise 'darf' eigentlich nur die polizei kontrollieren. D.h. nur die hat ein anspruch drauf, dass mensch sich ausweisen muss.
Das 'hausrecht' gibt niemanden das recht einen (personal)ausweis zu fordern, sondern nur menschen die dort nicht erwünst sind, zum verlassen des 'hauses' aufzufordern. Mehr nicht.

Daneben, hat der security-spacken streng gesehen auch meisst gar kein 'hausrecht': Die sind nämlich normalerweise bei subunternehmern angestellt und nicht mal mitarbeiter der arschämter/argen. Und nur die haben wenn überhaupt ein 'hausrecht' (wenn mensch mal davon abzieht, dass ämter eigentlich für die bürger da sein sollen, von diesen finanziert werden, somit haben eigentlich die bürger das hausrecht  ;) )
Security-spacken, kontroletties und anderes gesocks haben eigentlich rechtlich nur das 'jedermannsrecht', d.h. sie dürfen/müssen bei gefahr für andere wie alle menschen, einschreiten und dürfen sich natürlich selbst-'verteidigen' fall sie 'angegriffen' werden.

Etwas anderes ist es, wenn betroffene sich 'freiwillig' ausweisen, weil sonst ein anliegen nicht bearbeitet werden kann...
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

DJ1980

Zitat von: schwarzrot am 22:30:20 Mi. 20.Oktober 2010
ZitatDa ist jetze das Problem: Er darf den Ausweis kontrollieren, das ergibt sich schon allein aus dem Hausrecht!
Nee, ausweise 'darf' eigentlich nur die polizei kontrollieren. D.h. nur die hat ein anspruch drauf, dass mensch sich ausweisen muss.
Das 'hausrecht' gibt niemanden das recht einen (personal)ausweis zu fordern, sondern nur menschen die dort nicht erwünst sind, zum verlassen des 'hauses' aufzufordern. Mehr nicht.

Daneben, hat der security-spacken streng gesehen auch meisst gar kein 'hausrecht': Die sind nämlich normalerweise bei subunternehmern angestellt und nicht mal mitarbeiter der arschämter/argen. Und nur die haben wenn überhaupt ein 'hausrecht' (wenn mensch mal davon abzieht, dass ämter eigentlich für die bürger da sein sollen, von diesen finanziert werden, somit haben eigentlich die bürger das hausrecht  ;) )
Security-spacken, kontroletties und anderes gesocks haben eigentlich rechtlich nur das 'jedermannsrecht', d.h. sie dürfen/müssen bei gefahr für andere wie alle menschen, einschreiten und dürfen sich natürlich selbst-'verteidigen' fall sie 'angegriffen' werden.

Etwas anderes ist es, wenn betroffene sich 'freiwillig' ausweisen, weil sonst ein anliegen nicht bearbeitet werden kann...

Das ist falsch! Einem Sicherheitsdödel MUß das Hausrecht übertragen werden, da er sonst keinerlei Arbeit machen kann! Dafür genügt im übrigen bereits das stillschweigende "Kopfnicken"! Und ja, auch du darfst durchaus Ausweise kontrollieren. Und auch hier wieder ein logisches Beispiel: Du willst jemanden rausschmeißen oder deines Grundstückes verweisen (z.B. Zeugen Jehovas, die dich wieder an der Tür nerven). In der Regel erteilst du damit auch gleichzeitig ein Hausverbot.

Rein rechtlich sieht das mit den Ausweisen nun so aus: Der SiMa darf dich nach dem Ausweis fragen. Nun hast du zwei Möglichkeiten, entweder du zeigst ihm den, oder eben nicht. Zeigst du ihn, ist alles gut und es gibt keinen weiteren Stress! Müssen tust du allerdings gar nichts! Das ist schon richtig.

Zeigst du ihn nicht, hat der SiMa zwei Möglichkeiten: Entweder, er lässt dich nicht rein (Was für alle am einfachsten wäre), oder er kann sogar, mit ein bissi Tricksen die Polizei rufen, um eine Personalienfeststellung vornehmen zu lassen! (Zugegeben muß er dafür bereits beträchtliche Gründe haben. Verdacht auf eine Straftat ect...! Aber glaube mir, die hat man schneller als manch einer gucken kann!)

Hin oder her: Wenn man nun tierisch auf Krawall und Ärger mit dem Amt aus ist, kann man sich natürlich Bockbeinig anstellen. Damit ist aber leider NIEMANDEM geholfen! Gut finde ich das auch nicht, aber wenn die der Meinung sind, unsere Steuergelder so dermaßen verschwenden zu müssen....
Und bleibt da wohl meißtens nur der von mir bereits im ersten Beitrag erwähnte weg....
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

afaman

Wer Amtsträger ist, wird in § 11 Nr. 2 StGB legaldefiniert. Amtsträger sind danach:
- Beamte
- Richter
- weitere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen (Notare, Minister und gleichgestellte Personen, parlamentarische Staatssekretäre, Parlamentspräsidenten)
- sonstige Dienstkräfte, die dazu bestellt sind, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (z. B. Wahlhelfer, Verwaltungsfachangestellte.)

Damit können auch bei Privatrechtssubjekten tätige Personen, soweit sie organisatorisch an eine Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts angebunden sind, Amtsträger sein. Zwar fallen wohl Notare als Beliehene unter die Amtsträgereigenschaft, auf Rechtsanwälte trifft die Amtsträgereigenschaft nicht zu, obwohl sie nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ,,freie Organe der Rechtspflege" sind. Soldaten sind zwar keine Amtsträger, agieren aber als staatliche Funktionsträger. Nach § 48 WStG sind sie demnach Amtsträgern teilweise gleichgestellt. Wegen der Trennung von Staat und Kirche gehören Pfarrer und Kirchenbeamte grundsätzlich nicht zu den Amtsträgern.

In manchen Delikten sind den Amtsträgern die ,,für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten" gleichgestellt (vgl. Gelöbnis).
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtstr%C3%A4ger)

Da selbst Ordnungsamts-Fuzzies keine Ausweiskontrollen durchführen dürfen, und dafür immer die Polizei holen müssen, haben die "ARGE-Sheriffs" sehr wahrscheinlicjh auch kein Recht dazu.


mousekiller

Mir ist es passiert, dass der Sicherheitsdienst von mir den Grund des Besuches wissen wollte. Als ich ihm die Einladung vor die Nase hielt, in der explizit Datum, Uhrzeit und Ort des Treffens genannt wurden, hat er mich ganz fix durchgelassen.

Ach ja: "Wer lächelt, statt zu toben, wird stets der Sieger sein." (altes asiatisches Sprichwort) So komm ich bei fast allem recht gut zurecht.

Im Endeffekt würde ich mich auch weigern, Ausweise oder Schriebse aus der Hand zu geben. Da es meine Dokumente sind. Immerhin steht mein Name drauf. Man kann mich zu einem auskunftsfähigen Individuum begleiten, aber meine Ausweise/Schriebse/sonstwas gebe ich Erfüllungsgehilfen sicher nicht in die Hand.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Galenit

Die ARGE hat keine polizeilichen oder hoheitlichen Befugnisse.
Das einzige was sie dürfen ist sich den Ausweis des Hilfebedürftigen zeigen lassen um seine Identität festzustellen, das trifft aber nur auf die Sachbearbeiter zu um festzustellen das die Person vor ihnen mit dem Antragsteller identisch ist.

Allerdings dürfen die Wachhanseln nach einer Einladung fragen bevor sie einen zum SB durchlassen, nach dem Ausweiss fragen ist Amtsanmaßung, das darf nur die Polizei, ebendso verhält es sich wenn ein SB nach dem Ausweis eines Beistandes fragt.

G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

Aloysius

Zitat von: DJ1980 am 20:02:39 Di. 19.Oktober 2010
Hi Hi...
Also, als ehemalige Sicherheitskraft kann ich soviel sagen:
Ein ziviler Sicherheitsdienst, bzw. dessen Angestellte, haben "Hausrecht"! Heißt soviel wie: Das, was der Auftraggeber darf, darf nun auch der Sicherheitsdödel. Aber halt nur im Rahmen des Hausrechts. Und natürlich sämtliche Rechte und Pflichten, die jeder andere Bürger in Deutschland auch hat. "Vorläufige Festnahme"( §127 StPO) ect...
Nun sollte man davon ausgehen, da der "Hausherr" ja im JC auch die Ausweise kontrollieren darf, darf das nun auch der SiMa. Allerdings hat er keinerlei Befugnisse, den Ausweis an sich zu nehmen oder damit gar irgendwohin zu rennen und zu hausieren...
Dies grenzt schon ein wenig an Diebstahl!!! Durchsuchen und sowas dürfen die auch nicht!
Etwaige Dokumente, abgesehen vom Personalausweis oder ähnlichem, gehen die ebenfalls NICHTS an!!!!

Um den Spieß aber mal umzudrehen: Ein SiMa ist gesetzlich Verpflichtet, seinen Dienstausweis IMMER dabei zu haben und bei verlangen vorzuzeigen!!!
Dort muß allerdings nicht zwangsläufig der Name drauf stehen. Pflicht sind: Lichtbild, Dienstnummer, Sicherheitsunternehmen! Wenn man demjenigen richtig einen rein würgen will, einfach mal ne Meldung ans Ordnungsamt, mit dem Verdacht darauf, das dort Leute arbeiten, die nicht gemäß § 34 GewO geschult sind! Man kann heutzutage immer noch davon ausgehen, das man damit eine Trefferchance von nahezu 75% hat! ;-)

So, ich hoffe, ich liege mit meinem Wissen noch richtig. Bin schon einige Zeit aus dem "Millieu" raus....Und die Gesetze ändern sich ja ständig!

Ja, das ist eine sehr gute Idee. Ich erinnere mich auch noch sehr gut an die Reihe von Skandalen rund um den erweiterten Bahnhof und das 'CAP' sowie das Personal, daß die Sicherheitsfirma eingesetzt hatte. Wie von dir sehr gut geschildert, katastrophale Ausbildungssituation, bei Durchsuchungen wurden auch Waffen gefunden, wie Dolche, Teleskopschlagstöcke, in der Weihnachtszait wurde mal eine Betrunkene an einen Tisch gekettet, ...

Also: Nummer aufschreiben, meist reicht schon ein genauerer Blick und die faulen Äpfel fallen schnell auf und das Amt kriegt Stress vom anderen Amt :)
Reden wir drüber

Alien2k

Abgesehen davon das ich dieses S.personal nur mitm Hint** ansehe, wäre mir neu, das die Ausweise Kontrolieren dürfen. Das beruht einzig und alleine auf "Freiwilligkeit" !!!
Ich mache keine Rechtschreibfeher. Ich bin euch einfach nur ein paar Reformen voraus.

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