Aussicht auf einen Kurs (SAP MM/SD) genehmigt zu bekommen?

Begonnen von Schluepferstuermer, 10:51:12 Mi. 13.Februar 2013

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Codeman

Zitat von: bodenlos am 15:13:00 Mo. 18.Februar 2013
Zitat von: inline am 14:48:57 Mo. 18.Februar 2013
Zitat von: hanni reloaded EGV gibt es auch im SGB III

nur sind die scheinbar nicht so gefürchtet - weil ohne Sanktionsandrohung ?

Im Gegenteil: die Folgen sind erst mal schlimmer, da bei Sperrzeit NUll Einkommen. Man muss sofort ALG II beantragen, dann greifen
alle SGB II Regeln, Vermögen anrechnen, Partnereinkommen usw... Unter Umständen also de facto für Sperrzeit kein ALG I oder ALG II.

Da bist du richtig gear...t.

EGV bei SGB III gibt es schon lange.



ZitatKann es sein, dass sich das SGB III im Laufe der Zeit immer mehr dem SGB II angleicht?

Da gibt es eine klare Tendenz.


Nicht nur, dass man dann gleich ins ALG II rutscht. Das ALG II wird zudem auch noch um 30% gemindert.

@Schlüpferstürmer

Ich verstehe dich echt nicht. Du machst dich hier heiß, wie man eine EGV umgeht um teilst dann so auf Seite 2 ganz unten mal eben mit, dass dir bisher noch gar keine vorgelegt wurde ? Willst du einen verarschen ?
Dann verstehe ich auch nicht wo eigentlich dein Problem liegt ? Bereits zu "alten" ALG I Zeiten war es so, dass wenn man eine Weiterbildung ohne wichtigen Grund abbricht man dafür teilweise in Regress genommen wird. Das ist, nach meinen Empfinden, auch das natürlichste an der Sache.

Wenn ich jemanden beauftrage nen Haus zu bauen, der sich verpflichtet das zu errichten und ich die Materialien stelle und der dann nach 2 Wochen sagt: "Och nöö, keinen Bock mehr" - dann wirds auch auf eine Schadenersatzklage hinaus laufen.

Wo ist jetzt das Problem eine EGV zu unterschreiben, zumal noch in ALG I - da gibs i.d.R. noch keine großartigen Schweinereien, wo du dich verpflichtest an einen Kurs teilzunehmen, den du ja selber willst - wie ich das hier so rauslese ? Erklär mir das mal.

Ich verstehe es nämlich ehrlich gesagt nicht.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Schluepferstuermer

Ich will niemanden verarschen.

Von Anfang an, möchte ich keinen EGV.

Eine EGV braucht es doch nicht unbedingt.

Der Weiterbildungsgutschein wird mit einem Schreiben Dir ausgehändigt. Da kommt Deine Unterschrift drauf). Dieses ist bindend.
Dies ist ein Vertrag.
Falls ich mich irre, nicht gleich erschlagen.

Aber in einer EGV sind auch die Anzahl der Bewerbungen drin.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

dagobert

Zitat von: Schluepferstuermer am 22:50:22 Mi. 20.Februar 2013
Der Weiterbildungsgutschein wird mit einem Schreiben Dir ausgehändigt. Da kommt Deine Unterschrift drauf). Dieses ist bindend.
Dies ist ein Vertrag.
Kommt drauf an, was in dem Schreiben drinsteht.

ZitatAber in einer EGV sind auch die Anzahl der Bewerbungen drin.
Nicht zwangslaüfig. Und bei einer Maßnahme-EGV stehen die Chancen ziemlich gut, daß da keine Zwangsbewerbungen enthalten sind, schließlich sollst du ja die Maßnahme durchziehen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

bodenlos

Zitat von: Codeman am 20:08:18 Mi. 20.Februar 2013


Wo ist jetzt das Problem eine EGV zu unterschreiben, zumal noch in ALG I - da gibs i.d.R. noch keine großartigen Schweinereien... .

Klar gibts die da. Monatelanges Bewerbungs-"training" z.B.. a 40 Std. die Woche.

Codeman

Ja und das wird auch ganz bestimmt drin stehen, wenn er paraell dazu 40 Std. die Woche seinen SAP-Kurs macht.....  ::)
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

bodenlos

Zitat von: Codeman am 14:27:59 Fr. 22.Februar 2013
Ja und das wird auch ganz bestimmt drin stehen, wenn er paraell dazu 40 Std. die Woche seinen SAP-Kurs macht.....  ::)

Ich hatte es mehr grundsätzlich gemeint in Bezug auf EGVs in ALG I. Im Falle von Schluepferstürmer ist das
wohl in der Tat jetzt grade nicht das Problem.

Noch ergänzend: die Sperrzeit im ALG I geht "natürlich" mit einer gleichzeitigen Kürzung der Gesamtanspruchsdauer
von der Dauer in Höhe der Sperrzeit selbst einher: also keine Verlängerung/Stundung des ALG I Bezuges um die gesperrte Zeit,
wie manch einer eventuell annehmen mag.

schwarzrot

Zitat von: Schluepferstuermer am 22:50:22 Mi. 20.Februar 2013
Der Weiterbildungsgutschein wird mit einem Schreiben Dir ausgehändigt. Da kommt Deine Unterschrift drauf). Dieses ist bindend.
Dies ist ein Vertrag.
Falls ich mich irre, nicht gleich erschlagen.

Das stimmt auch wieder nicht.  >:(
Der bildungsgutschein ist eine absichtserklärung des 'JC', dass sie bereit sind die kosten für einen zertifizierten kurs der beschreibung i. bildungsgutschein, zu zahlen.
Der zettel den du unterschreibst ist auch kein vertrag, sondern eine bestätigung, dass du den bildungsg. erhalten hast.
Der vertrag hierzu wäre eine EGV, in der du zusicherst, die weiterbildung auch ernsthaft durchzuziehen.
Bzw. der vertrag mit dem anbieter.

Versuch doch mal etwas, wenn du dinge nicht richtig weisst, nicht sätze zu bauen, als wüsstest du diese entsprechenden dinge.  ::)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

inline

Zitat von: SchluepferstuermerIch habe bis 2009 in einer Firma (8 Jahre lang) diese SAP-Kenntnisse zwar praktisch ausgeführt, aber langsam schwinden diese Kenntnisse.
Außerdem, wenn man SAP kennt, ist vieles was SAP auf diese Firma zugeschnitten (oft spezielle Transaktionen, Parameter, Variationen , Masken u.ä.).
Um SAP für die Allgemeinheit (nicht Firmenspezifisch) zu erlernen, ist so ein Kurs von Vorteil für mich.

Auch wenn vieles auf die Firmen zugeschnitten ist, der logische Grundaufbau dürfte doch der gleiche sein - oder ?
In den Stellenausschreibungen steht doch meistens nur SAB Kenntnisse gefragt und die Spezialisierung wird dann wohl intern vermittelt.
Ich meine, mit 8 jahren SAB Erfahrung, müsste doch was zu machen sein. Wenn nicht, bezweifle ich irgendwie, dass der nächste Kurs es bringen wird.

Schluepferstuermer

Hallo,

ich habe gestern leider eine Absage von UVEX bekommen. Wollte das VG und das Ergebnis abwarten.
Da waren die anderen 5 Bewerber, die zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden besser (jünger und Formbar). Naja, bis dahin habe ich es jedenfalls geschafft.


Jetzt kümmere ich mich um SAP.
Soll ich mit der Tür gleich ins Haus fallen?
Über mein Konto (Portal) vom Arbeitsamt den SB kontaktieren und ihr gleich erzählen, dass es sich um einen Kurs handelt.
oder
soll ich diplomatischer vorgehen?

Der Kurs beginnt ja Anfang April.
Ausreichende Informationen über die SAP Module (MM und neuerdings LE - wurde mir empfohlen) habe ich vom Bildungsträger, die kann ich der SB zeigen. Welche Kosten auf das Arbeitsamt zu kommen habe in einer Tabelle vom Bildungsträger.

Was meint Ihr?
Danke für Info



lg Schlüpferstürmer

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bodenlos

Zitat von: Schluepferstuermer am 09:14:01 Fr. 08.März 2013
Hallo,

ich habe gestern leider eine Absage von UVEX bekommen. Wollte das VG und das Ergebnis abwarten.
Da waren die anderen 5 Bewerber, die zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden besser (jünger und Formbar). Naja, bis dahin habe ich es jedenfalls geschafft.


Jetzt kümmere ich mich um SAP.
Soll ich mit der Tür gleich ins Haus fallen?
Über mein Konto (Portal) vom Arbeitsamt den SB kontaktieren und ihr gleich erzählen, dass es sich um einen Kurs handelt.
oder
soll ich diplomatischer vorgehen?

Der Kurs beginnt ja Anfang April.
Ausreichende Informationen über die SAP Module (MM und neuerdings LE - wurde mir empfohlen) habe ich vom Bildungsträger, die kann ich der SB zeigen. Welche Kosten auf das Arbeitsamt zu kommen habe in einer Tabelle vom Bildungsträger.

Was meint Ihr?
Danke für Info



Wenn du eine Kurs machen willst, dann beantrage eben eine entprechenden Bildungsgutschein. Wo ist das Problem?

Du kannst das natürlich mit Termn machen, Kursmaterial ausdrucken mitnehmen, argumentiueren (z.B. Stellenanzeigen) warum, wieso weshalb,
Bildungsgsutschein schriftlich beantragen und dann abwarten.

Da man einen solchen Gutschein selten bekommt, solltest du genau abklären, ob ggf nicht eine andere Schulung/Bildungmaßnahme (Englisch?) wichtiger ist. SAP-Erfharungen hattest du immerhin 9 Jahre. Da wird man dir schon was zutrauen. Überleg dir also, ob du das was nicht um was anderes,sinnvolles ergänzt.


Schluepferstuermer

Hallo,

Den Kurs habe ich gestern bei meiner SB angefragt. Habe Ihr dementsprechende Unterlagen gesendet.
Habe auch Ihr diesen Kurs geschmackhaft gemacht, indem ich einige Stellen als Beispiel gebracht habe, welche diese Module fordern.
Ein Abteilungsleiter fragte mich über die einzelnen Module aus. Er brauchte jemanden, der Kenntnisse über das mir fehlende Modul, besitze.

Sie sagte mir, dies müsse die Teamleiterin entscheiden. Die hat diese Woche Urlaub.
Denn ich hatte letztes Jahr schon 2 Weiterbildungsgutscheine bekommen.
(im Januar 2012 hatte ich einen einwöchigen Kurs während der Arbeit (Bildungsurlaub zahlte die AfA)
(im November 2012 hatte ich einen 4-wöchigen Kurs als ich arbeitslos war)


Eigentlich wäre eine Anlernzeit für die Firmen kein Problem (vor 10 Jahren war dies noch kein Problem).
Aber in der jetzigen Zeit muß man von jetzt auf gleich Vollprofi sein.
Da ich auch schon 45J. bin, muß ich mit Qualifikationen gegenüber 20jährigen hervortreten.

Dass man mit SAP umgehen kann, ist in der heutigen Zeit, sowas von ... .
Die Module unterscheiden sich deutlich.
Hinzu kommt, dass vieles Firmenspezifisch (einige Transaktionen gibt es offiziell nicht). Ich habe auch einiges vergessen.


Ich erhalte auch ein Zertifikat von SAP selber. Das beiendruckt einen möglichen Personaler mehr, als im Arbeitszeugnis etwas über SAP zu lesen.
Viele Personaler überspringen Arbeitszeugnisse. Die nehmen sich pro Bewerber 2 Minuten Zeit, um sich zwischen den Ablagen (Absage oder nicht) zu entscheiden.

lg Schlüpferstürmer

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Schluepferstuermer

Hallo,

So wie es ausschaut, bekomme ich keinen Kurs für SAP (Module MM und LE)
Meine SB hat Ihre Teamleiterin gefragt (sagt Sie). Ich hatte ja schon Weiterbildungen (kleine Kurse)
Am Freitag habe ich vllt. einen Termin bei der SB.

Da dieser Kurs eine Zertifizierung (direkt von SAP) beinhaltet, wäre es für mich nur von Vorteil für mich.

Ich habe als normaler Lagerarbeiter, wenig Chancen (es wird viel Körperliche Tätigkeiten vorrausgesetzt) (habe es aber mit dem Kreuz (GdB30)).
Muß mich mich aus Jüngeren hervorheben. Bin selber 45Jahre jung.
Im Lagerbüro wäre das Optimale für mich. Da sehe ich meine Zukunft.
Das setzt vorraus, dass ich möglichst viel Kaufmännische und nachweisbare SAP Kenntnisse in den Modulen MM und LE habe.
Das werde ich der AfA nochmal verdeutlichen.
Was kann ich sonst noch hervorbringen?
lg Schlüpferstürmer

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schwarzrot

Zitat von: Schluepferstuermer am 12:56:04 Mo. 18.März 2013
So wie es ausschaut, bekomme ich keinen Kurs für SAP (Module MM und LE)
Meine SB hat Ihre Teamleiterin gefragt (sagt Sie).
Zitat
Was kann ich sonst noch hervorbringen?
Diesen thread und entsprechende threads in richtung 'wie bekomme ich weiterbildungen durch', nochmal lesen.  :(
Solange du danach gehst, was deine SB 'sagt', hast du nicht verstanden, wie das mit der weiterbildung läuft.
Ich gebs auf, bin aus diesem thread draussen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich habe es aufgegeben beim JC nach einer sinnvollen Weiterqualifizierung zu fragen!

Erst heißt es: "Oh ja! Das ist aber schön das sie sowas machen wollen!"
Und irgendwann heißt es dann plötzlich: "Nein, geht doch nicht!"


Wenn Du einen Arbeitgeber vorweisen kannst, der Dir schriftlich bestätigt, das er Dich einstellt wenn Du Kurs X oder Y hast, sieht das alles anders aus!

Und wenn nicht, dann lehne Dich zurück und genieße den Tag! ;)

schwarzrot

Rudi, weils du bist:
Hab grade meine 3. durch (die erste habe ich damals sogar vor hartz-zeiten, ohne arbeitslosengeld-anrecht durchgefightet).
Hiess immer 'geht nicht', ging dann aber doch. Nur eine frage des dranbleibens, der hartknäckigkeit, die frage, was man will.
Und natürlich, ob man sich informiert, oder lieber das 'was die/der SB sagt' glaubt.  ::)

Mit 'fragen' wird das nix, hab ich nun lange genug geschrieben.
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Schluepferstuermer

Zitat von: schwarzrot am 18:00:34 Mi. 13.Februar 2013

(2) Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen fehlenden Berufsabschlusses, wenn sie
   1.    über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können, oder
   2.    nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist; Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne einen solchen Berufsabschluss, die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert werden, wenn eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme aus in ihrer Person liegenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

...
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/81.html



[/quote]


Tut mir Leid, wenn ich mich dumm anstelle.

Aber ich habe 2 Berufsabschlüsse (Elektriker vor 25 Jahren gemacht)(Fachkraft f. Lagerlogistik vor 3 Jahren mit Externenpfg. gemacht)
Im Januar 2012 einen einwöchigen Kurs für Logistik (erweitert) gemacht. (Bildungs"urlaub" hat die Afa gezahlt)
Im November 2012 einen 4-wöchigen Kurs für Zoll gemacht.

Zitat von: schwarzrot am 18:00:34 Mi. 13.Februar 2013argumente sammeln (z.b. stellenanzeigen, die aufzeigen, dass man in seinem bereich, ohne das nichts findet
1. Solche Stellen habe ich mir ausgedruckt. Aber es sind Akademiker Stellengesuche, die genau diese Module anforden. Stellen, die in meinem Beruf gesucht werden, verlangen in Ihren Stellenanzeigen, allgemeine SAP-Kenntnisse. Im Vorstellungsgespräch wollen sie aber diese Module.
2. bei #41 Habe ich ein Argument (Alter + Krank)
3. Das SAP-Zertifikat von SAP selber (kein WischiWaschi Zertifikat)
4. Ich habe mit dem Bildungsträger gesprochen (Tabelle mit den Kosten habe ich)
5. Es wird vom Arbeitsamt gefördert (Kursnet)

Ich suche aber noch weitere Argumente


Zitat von: schwarzrot am 18:00:34 Mi. 13.Februar 2013
-Ev. eigenet sich ein 'beratungsgespräch' gut dafür, wenn der SB will, dass man eine (sinnlose) EGV mit sinnlos'förderungen'/massnahmen unterschreibt (dann hat man einen 'hebel', weil der SB will ja gerne eine unterschrift).
-Gegenvorschlag machen, dass man gerne unterschreiben würde, aber man nicht verstanden hat, wie diese vom SB vorgeschlagenen (sinnloss)massnahmen einem bei der 'eingliederung in den 1. arbeitsmarkt' helfen sollen und als gegenvorschlag die weiterbildung anführen.

Eine Sinnlos-Massnahme ist z.Zt. von der AfA nicht geplant. Ich möchte aber diesen Kurs im Frühjahr diese Jahres. Mein ALG1 läuft im Oktober aus. Bis dahin will ich eine Arbeit.

Wenn ich Freitag in der AfA bin, kann ich die Argumente der SB vorbringen. Ich weiß aber, dass sie das nicht entscheiden kann, sondern dann wieder Ihre Teamleiterin fragen muss.

Ich werde ggf. dann eine schriftliche Ablehnung erklären lassen.

Aber, wie schon gesagt, ich suche noch weitere Argumente.
Werde auch weiterhin die Gesetze dursuchen.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
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Schluepferstuermer

Die SB hat mir gesagt, dass ich wahrscheinlich keinen weiteren Kurs bekomme.

Es ist aber noch nicht ausgeschlossen. Darum will ich ja am Freitag den Termin, um mdie Argumente deutlich zu machen.

Da ist nix mit fragen, sondern fordern.


Bei Kurs Nov. 2012 wurde mir auch erst von meiner SB gesagt, da habe ich schlechte Chancen.
Da muß erst die Teamleiterin gefragt werden. Am Schluß habe ich ihn doch bekommen.

lg Schlüpferstürmer

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rebelflori

1. du schreibst die agumente hier rein das mit der umschulung ersetzt du mit weiterbildung musst das nur etwas umschreiben



Name
Str
Ort
BG-Nummer:




Jobcenter
Straße
Ort



Ort, Datum


Antrag auf Erteilung eines Bildungsgutscheins


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung eines Bildungsgutscheins für die Umschulung zum *hier dein Bildungsziel einsetzen, möglicher Beginn der Umschulung ist der xx.xx.xxxx. bei dem Bildungsträger *hier Name und Adresse wo du die machen willst

Begründung:

Die Umschulung ist für mich erforderlich um eine Chancen für eine Anstellung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu verbessern und damit dann die Hilfebedürftigkeit zu verringern, weil *hier Gründe nennen, warum du gerade diese Umschulung brauchst und welche Voraussetzungen du mitbringst diese auch zu schaffen(Hobby, VHS-Kurse, frühere Ausbildung, die verwertbar ist so als einige Beispiele). Nach meinen Recherchen gibt  es auch genug mögliche Arbeitsplätze, so dass die Ausbildung sinnvoll ist. (hier deine Ergebnisse der Internetsuche ausdrucken und beilegen)

Der Arbeitgeber, Name, Str, Ort gibt mir eine Einstellungszusage, wenn ich diese Umschulung erfolgreich absolviere. (wenn du keine Zusage hast, diesen Satz streichen, kann man ja auch nachreichen, wenn man was findet.)

Ich erwarte einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid, in dem Ihre Entscheidung ausführlich zu begründen ist, wenn Sie meinen Antrag oder Teile desselben ablehnen.

Mit freundlichem Gruß


2 denn solltest du freitag mit zu dem gespräch nehmen. Am besten 2 mal und hollst für denn einen stempel bei deiner sb.
3.im gespräch erwähnst du dann, wenn der abgelehnt wird das du in wiederspruch gehen wirst und das du gerne spätesten in 3 wochen wissen willst das mit dem antrag ist.sonst hollst du dir einen neuen termin

so würde ich es machen


Schluepferstuermer

lg Schlüpferstürmer

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Rudolf Rocker

ZitatHab grade meine 3. durch

Deine 3. ... was?
Zähne, Freundin, Bier?
Ich weiß nicht wovon Du sprichst? ;D

Aber ich rede hier von einer beruflichen Weiterqualifizierung in meinem gelernten Beruf.
Und da sehe ich keine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung des JC diese zu bezahlen.

Und wenn dann kommt: "Ohh, sie wollen sich weiterbilden! Wie schön! Da haben wir ein paar tolle Maßnahmen! Machen Sie die doch erstmal und dann reden wir noch mal über diese Weiterbildung!"

Nö, ich fang doch da keinen fünfjährigen Rechtsstreit mit dem JC wegen so einer Qualifizierung an!
Das mache ich wegen existenzbedrohenden Geschichten und das kostet mich schon genug Nerven!


Schluepferstuermer

Zitat von: Rudolf Rocker am 22:14:44 Mo. 18.März 2013
ZitatHab grade meine 3. durch

Deine 3. ... was?
Zähne, Freundin, Bier?
Ich weiß nicht wovon Du sprichst? ;D

Ähh, sorry. In welchem Zusammenhang, habe ich dies geschrieben? Dann kann ich es erklären,
Weiß selber nicht, was ich da geschrieben habe.

Zitat von: Rudolf Rocker am 22:14:44 Mo. 18.März 2013
Nö, ich fang doch da keinen fünfjährigen Rechtsstreit mit dem JC wegen so einer Qualifizierung an!

Es ist nicht in meinem Sinne, einen Rechtsstreit anzufangen.
Ich will nur möglichst bald diesen Kurs haben. Mit normalen Dingen. Kein Rechtsstreit.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
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"Bild" Euch Eure Meinung
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dagobert

Zitat von: Schluepferstuermer am 22:53:13 Mo. 18.März 2013
Zitat von: Rudolf Rocker am 22:14:44 Mo. 18.März 2013
ZitatHab grade meine 3. durch

Deine 3. ... was?
Zähne, Freundin, Bier?
Ich weiß nicht wovon Du sprichst? ;D

Ähh, sorry. In welchem Zusammenhang, habe ich dies geschrieben? Dann kann ich es erklären,
Weiß selber nicht, was ich da geschrieben habe.
Du hast das gar nicht geschrieben, das war schwarzrot.  ;)
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Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Richtig!
Das bezog sich auf eine Aussage von schwarzrot.

Schluepferstuermer

lg Schlüpferstürmer

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inline

Iich vermute auch , dass es um Kurse bzw. die Weiterbildungen geht;
Zitat von: schwarzrotRudi, weils du bist:
Hab grade meine 3. durch (die erste habe ich damals sogar vor hartz-zeiten, ohne arbeitslosengeld-anrecht durchgefightet).
Hiess immer 'geht nicht', ging dann aber doch. Nur eine frage des dranbleibens, der hartknäckigkeit, die frage, was man will.
Und natürlich, ob man sich informiert, oder lieber das 'was die/der SB sagt' glaubt.

Nur was bringt das alles, wenn man danach doch noch arbeitslos ist?

Eine Umschulung in einem Beruf der einem liegt und wo Bedarf besteht ist was anders aber sonst kann man sich auf einiges Wissen (im schon erlernten kaufmännischen Beruf) so aneignen. Zumindest in der Zeit des Interalters.

Rudolf Rocker

ZitatIich vermute auch , dass es um Kurse bzw. die Weiterbildungen geht;

Ja, das da ein Kurs oder eine Weiterbildung gemeint war, weiß ich doch!
Ich wollte nur mal ein bißchen rumpolemisieren ;D

Es geht um die Frage: Was denn für eine Weiterbildung oder was für ein Kurs.
Ich blicke da zwar nicht wirklich dran lang, aber es gibt etliche verschiedene Qualifizierungsmöglichkeiten, die aus verschiedenen Töpfen bezahlt werden und für die auch unterschiedliche Bestimmungen zu gelten scheinen. (Und unterschiedliche Paragraphen).

Ich weiß jedenfalls das ich immer, wenn ich nach einer Weiterqualifizierung gefragt habe (und auch genau benannt habe was ich machen möchte) kurz darauf eine Sinnlos- Maßnahme auf´s Auge gedrückt bekam.
Desshalb habe ich da auch keinen Bock mehr drauf, denen mit sowas auf de Pelle zu rücken!

inline

Zitat von: Rudolf Rocker Ich weiß jedenfalls das ich immer, wenn ich nach einer Weiterqualifizierung gefragt habe (und auch genau benannt habe was ich machen möchte) kurz darauf eine Sinnlos- Maßnahme auf´s Auge gedrückt bekam.
Desshalb habe ich da auch keinen Bock mehr drauf, denen mit sowas auf de Pelle zu rücken!

Beim JC würde ich aus diesem Grund auch nicht danach fragen.
Es gibt aber noch was anders. Bildungsscheck , Bildungsprämie, muss man mal nach googlen.
Dabei werden jeweils 50 % von den Kursgebühren übernommen.

Schluepferstuermer

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:21:07 Di. 19.März 2013

Ich weiß jedenfalls das ich immer, wenn ich nach einer Weiterqualifizierung gefragt habe (und auch genau benannt habe was ich machen möchte) kurz darauf eine Sinnlos- Maßnahme auf´s Auge gedrückt bekam.
Desshalb habe ich da auch keinen Bock mehr drauf, denen mit sowas auf de Pelle zu rücken!

War dies schon bei ALG1 oder erst in ALG2 Bezug ?
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

Schluepferstuermer

Zitat von: inline am 13:32:51 Di. 19.März 2013

Es gibt aber noch was anders. Bildungsscheck , Bildungsprämie, muss man mal nach googlen.
Dabei werden jeweils 50 % von den Kursgebühren übernommen.

Danke, es wäre eine Alternative, wenn mir nichts mehr genehmigt wird.
Schaue jetzt aber erstmal, dass die AfA mir diesen Kurs bezahlt.
Dann kann ich immer noch...
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
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Rudolf Rocker


ZitatWar dies schon bei ALG1 oder erst in ALG2 Bezug ?

ALG II

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