EU-Aufstände und -Solidaritätsklausel

Begonnen von Eivisskat, 09:47:11 Fr. 15.Februar 2013

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Eivisskat


Vorsicht! - EU-Notstands-„Solidaritätsklausel" 222

Zitat
Keine Beistandspflicht der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Aufstandsbekämpfung! 

,,Im Geiste eines solidarischen Europas ist es aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. zwar richtig und wichtig, gemeinsam auf Schadensereignisse zu reagieren. Die Ausweitung auf politische Auseinandersetzungen und die Entsendung militärischer Ressourcen zur Aufstandsbekämpfung lehnen wir jedoch ab", erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko anlässlich eines entsprechenden Papiers der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton.

Hintergrund ist der Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Diese sogenannte ,,Solidaritätsklausel", die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde, verpflichtet die EU und ihre Mitgliedstaaten einen anderen Mitgliedstaat im Falle eines Schadensereignisses im Innern auch militärisch zu unterstützen. Vor einer Anwendung soll jedoch eine Vereinbarung zur Ausgestaltung der in Rede stehenden Hilfe getroffen werden. Ein Vorschlag liegt nun vor.

Andrej Hunko weiter:
,,Die militärische ,Solidaritätsklausel' soll in internationalen Gewässern bzw. dem Luftraum ebenso gelten wie für Offshore-Öl- und Gas-Förderanlagen im EU-Ausland. Politische Auseinandersetzungen könnten zur Beistandspflicht führen: Die zugrunde liegenden Definitionen für ,Katastrophe' und ,Krise' beziehen sich auf die Lahmlegung ,wesentlicher gesellschaftlicher Funktionen' und die Gefährdung von ,Vermögenswerten'. Das EU-Parlament fordert eine Ausweitung auf ,Cyberangriffe', ,Energieengpässe' und ,politisch motivierte Blockademaßnahmen'.

Es ist unklar, ab wann die ,Solidaritätsklausel' greifen soll. Eine Regierung könnte Streiks zu ,Terrorismus' umdeuten, um die Beistandspflicht auszulösen. Die ,Solidaritätsklausel' ist ein politisches Instrument, das von der anfragenden Regierung, anderen Mitgliedstaaten und den Organen der EU gleichsam missbraucht werden kann. Doch der Artikel 222 AEUV ist ohnehin überflüssig: Unabhängig von der ,Solidaritätsklausel' wird derzeit über die Unterstützung der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei Katastrophen verhandelt.

Der Vorschlag zur Ausgestaltung des Artikel 222 AEUV ist dem Bundesinnenministerium nun offiziell übersandt worden. Ich fordere die Bundesregierung deshalb auf, jeder Beistandspflicht zur Aufstandsbekämpfung im Innern eine Absage zu erteilen. Die Fraktion DIE LINKE. fordert die die Entmilitarisierung der ,Solidaritätsklausel'."


Quelle:Pressemitteilungen von Andrej Hunko 04.02.13
http://www.andrej-hunko.de/ und
http://uhupardo.wordpress.com/2013/02/14/solidaritat-ist-immer-gut-es-gibt-ausnahmen/#more-5155


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