18.4.: bundesweite Demonstration - Hände weg vom Streikrecht! Frankfurt a. M.

Begonnen von xyu, 12:17:26 Mi. 25.Februar 2015

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xyu

 Da die Zeit drängt, hat das Bündnis "Hände weg vom Streikrecht - für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!", welches bereits seit dem letzten Versuch, ein "Tarifeinheitsgesetz" durchzudrücken (2010) besteht, die Initiative zur Durchführung einer bundesweiten Demonstration ergriffen.
Hier der jetzige Stand des Aufrufs (zum Ausdrucken hier: 
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2015/02/tarifeinheitdemo180415.pdf ):

STREIKRECHT IST GRUNDRECHT! FÜR VOLLE GEWERKSCHAFTLICHE AKTIONSFREIHEIT!

Demonstration am 18. April in Frankfurt am Main

Am 21./22. Mai 2015 soll das höchst umstrittene »Tarifeinheitsgesetz« in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden.

Kommt es so weit, wird ein weiteres Grundrecht – wie bei der weitgehenden Aus- hebelung des Asylrechtes Anfang der neunziger Jahre – massiv eingeschränkt.

Die EU-weiten Angriffe auf das Streikrecht – zwecks Sicherung der Konzernprofite – ist offizielles Ziel der »EU-Agenda 2020«. Seit einigen Jahren wird dieses Ansinnen, entsp- rechend der jeweiligen Bedingungen in den einzelnen EU Staaten, in unter- schiedlichem Tempo umgesetzt.

Im Rahmen der internationalen ökonomischen »Krisenbewältigung« der EU wurde das Demonstrationsrecht in Spanien massiv eingeschränkt und in Griechenland das Streik- recht bereits weitgehend abgeschafft.

Der erste Schritt zur Einengung des Streikrechtes in Deutschland nennt sich »Tarifeinheitsgesetz«. Entgegen allen Beteuerungen aus den Reihen der Großen Koalition und des DGB wird mit diesem Gesetz das Streikrecht massiv
eingeschränkt, in dem mit Mehrheitsbestimmung zwei Klassen von Gewerkschaften entstehen: die einen, die noch streiken dürfen und die anderen, die bestenfalls Tarifergebenisse, die andere ausgehandelt haben, abnicken dürfen.

»Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte«, stellte Prof. Däubler in seinem Gutachten fest, was er im Auftrag der Partei Die Linke erarbeitet hat:
tinyurl.com/oqd6qrc

In einem »Juristenaufruf« fordern Arbeitsrechtsanwälte die Regierung zum sofortigen Stopp des Gesetzes auf:
tinyurl.com/kcrjh6h
Das sogenannte „Tarifeinheitsgesetzt“ bedroht eines unserer wesentlichen Grundrechte, denn:
Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!

Das Aktionsbündnis »Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!« ruft deshalb zu einer bundesweiten
Demonstration am 18. April in Frankfurt auf. Auftakt: 13 Uhr, Kaiserstraße / Kaisersack am Hauptbahnhof

Näheres dazu in Kürze auf unserer Website ( http://www.streikrecht-verteidigen.org ) sowie auf:
labournet.de
Dem Aktionsbündnis gehören unter anderem an:
Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG), Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU), DIDF, ATIF, ver.di-Linke NRW, Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften, TIE Germany, IWW, sowie zahlreiche Einzelpersonen.

xyu

Mitlerweile finden sich die Mobilisierungsmaterialien zum Download und zur Bestellung unter
http://streikrecht-verteidigen.org/flyer/

Unter http://streikrecht-verteidigen.org/bundesweite-demo-gegen-das-tarifeinheitsgesetz/ gibt es die Möglichkeit über die Kommentarfunktion die Unterstützung des Aufrufs kundzutun.

Der Text des Flyers ist etwas ausführlicher als der oben gespiegelte Aktionsaufruf.
Dort heißt es u.a.:

"Derzeit befindet sich die Gewerkschaftsbewegung in einer seit langem nicht mehr gekannten Situation. DGB und fünf
seiner acht Einzelgewerkschaften unterstützen das geplante Tarifeinheitsgesetz von Bundesarbeitsministerin Nahles
(SPD). Überraschend ist das aber nicht. Während des Bahnstreiks der GDL im Herbst 2014 riefen Vertreter der DGB-Gewerkschaften offen zum Streikbruch auf. Aber die drei DGB-Gewerkschaften GEW, NGG und Ver.di haben sich aus
diesem Machtkartell herausgelöst und sind Teil der Protestbewegung gegen dieses Tarifeinheitsgesetz geworden."

xyu

Veranstaltung am 8. April in Kassel:



Initiative „Hände weg vom Streikrecht – Für volle gewerkschaftliche Aktionseinheit“, DIDF Kassel, Forum Gewerkschaften Kassel laden ein:

Hände weg vom Streikrecht! „Tarifeinheit“ lässt sich nicht gesetzlich erzwingen!

Weltweit beobachten wir einen zunehmenden Druck auf die demokratischen Rechte der arbeitenden Bevölkerung. Die Geheimverhandlungen über die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA lassen eine erhebliche Aushöhlung demokratischer Rechte befürchten.
Zentraler Punkt der „EU-Agenda 2020“ ist die europaweite Einschränkung des Streikrechts. Ein Beitrag der Bundesregierung ist das „Tarifeinheitsgesetz“, eingebracht von Arbeitsministerin Nahles, SPD(!). Was so schön klingt, wer hätte etwas gegen „Einheit“, ist in seinem Kern ein Verfassungsbruch. Es ist ein Angriff auf die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit, d.h., das Recht, sich in einer Gewerkschaft seiner Wahl zu organisieren. Selbst der Parlamentarische Dienst des Deutschen Bundestages kommt zu dieser Einschätzung. Dabei ist das Streikrecht in Deutschland im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Ländern sowieso eines mit erheblichen Einschränkungen. Damit wir und unsere Kinder und Enkel uns in Zukunft gegen entwürdigende und unmenschliche Arbeits- bedingungen wie Leiharbeit, Befristung oder Werkverträge wehren können, brauchen wir unsere demokratischen Rechte wie die Luft zum Atmen. Ohne diese Rechte sind wir Sklaven!
Wie können wir den Angriffen auf das Streikrecht und dem Verfassungsbruch politisch entgegentreten?
Darüber würden wir gern mit euch und

Thomas
Hupfeld, GDL Kassel

Florian Dallmann, ver.di Fachbereich Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Nordhessen

diskutieren.

Mittwoch, 8. April 2015, 19:00 Uhr Café Buch-Oase, Germaniastr. 14, Kassel

bundesweite Demonstration:
Grundrechte verteidigen – Tarifeinheitsgesetz stoppen – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit – Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!
Demonstration am 18. April in Frankfurt/M.
Auftakt: 13.00 Uhr Kaiserstr./Kaisersack am Hauptbahnhof

Treffpunkt Kassel Hbf 10:00 Uhr, Abfahrt 10:23 Uhr

und heute abend in Hamburg:

Jour Fixe am Mittwoch, 1. April 2015 um 18 Uhr 30 im Curiohaus (Hofdurchgang), Rothenbaumchausse 115
Streikrecht ist Grundrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit – Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!
Regierung und Kapital und einige DGB-Gewerkschaften planen Einschränkung des Streikrechts und die Tarifeinheit -
Wir organisieren Widerstand
Referat von Wilma Meier (Kassel) von der bundesweiten Initiative „Hände weg vom Streikrecht – für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit“

Rappelkistenrebell

Gericht scheut Entscheidung zum Streikrecht wie der Teufel das Weihwasser

schrei­ben die we­gen Streik ab­ge­mahn­ten Bre­mer Daim­ler Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in ih­rem nach­ste­hen­den Be­richt zum Pro­zess­aus­gang am 16. Fe­bru­ar 2016 vor dem Bre­mer Ar­beits­ge­richt. Die 761 vom Daim­ler Ka­pi­tal we­gen Streik­teil­nah­me aus­ge­spro­che­nen Ab­mah­nun­gen wur­den in der ers­ten Ver­hand­lung – von der 1. In­stanz – für rechtsgültig erklärt. Trotz al­ler Bemühun­gen der Rechts­anwälte und der So­li­da­rität der be­tei­lig­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen und der vie­len Soli-Re­so­lu­tio­nen, zeigt das Ur­teil: Rechts­fra­gen sind Macht­fra­gen. Der Streik und das Recht dar­auf, was z.B. die Klas­sen­jus­tiz in die­sem Lan­de nicht als Streik- son­dern ,,Ar­beits­kampf­recht" ver­steht, kann nur durch Streik ver­tei­digt und im­mer wie­der durch­ge­setzt wer­den. Hier­bei wur­den die be­trof­fe­nen Be­leg­schafts­an­gehöri­gen nicht nur von der IGM im Stich ge­las­sen, son­dern eben­so von der Be­triebs­rats­mehr­heit. Die hat of­fen­sicht­lich nichts ge­tan hat, um das Au­to­mo­bil­ka­pi­tal mit wir­kungs­vol­len Ak­tio­nen zu zwin­gen, die Ab­mah­nun­gen aus den Per­so­nal­ak­ten zu ent­fer­nen und zu ver­nich­ten. Um das durch­zu­set­zen bie­ten sich ganz le­ga­le Maßnah­men an: Mo­bi­li­sie­rung der Be­leg­schaft auf Be­triebs- und Ab­tei­lungs­ver­samm­lun­gen, Ab­tei­lungs­rundgänge mit dem gan­zen Be­triebs­rat, Be­triebs­rats­sprech­stun­den, was ist hier los in der Bude?, die Ver­wei­ge­rung von Über­stun­den und Son­der­schich­ten, In­for­ma­ti­ons­be­su­che der Ar­bei­ter bei den An­ge­stell­ten, De­mons­tra­tio­nen im Be­trieb, Rundgänge der Be­leg­schaft oder auch nach draußen, die Öffent­lich­keit, die Pres­se in­for­mie­ren, was bei Daim­ler läuft, ge­mein­sa­me Soli-Ak­tio­nen mit den an­de­ren Daim­ler-Be­leg­schaf­ten, was macht der Kon­zern­be­triebs­rat usw. usw. Natürlich muss das or­ga­ni­siert wer­den, um die Sa­che im Be­trieb zu re­geln. Das können Be­triebsräte und Ver­trau­ens­leu­te tun oder las­sen. Der größere Teil von ih­nen hat sich ge­mein­sam mit der IGM-Führung für das Letz­te­re ent­schie­den. Des­we­gen müssen die Kol­le­gen jetzt von Ge­richts­ter­mi­nen be­rich­ten: ,,Ge­richt scheut Ent­schei­dung zum Streik­recht wie der Teu­fel das Weih­was­ser. Am heu­ti­gen Diens­tag, 16. Fe­bru­ar, fand die ers­te Ver­hand­lung über die Kla­ge von 30 Kol­le­gen ge­gen die Ab­mah­nung von Mer­ce­des und ge­gen die re­strik­ti­ve Aus­le­gung des Streik­rechts statt. Über 80 Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, dar­un­ter Be­triebsräte und Ver­trau­ens­leu­te aus den Daim­ler-Wer­ken in Kas­sel, Ham­burg und Wörth, so­wie aus an­de­ren Be­trie­ben wa­ren ge­kom­men, um den Mer­ce­des-Ar­bei­tern ihre So­li­da­rität aus­zu­drücken. Auf der Kund­ge­bung wur­den zahl­rei­che Grußadres­sen aus dem In- und Aus­land ver­le­sen. Fast zeit­gleich fan­den So­li­da­ritätsak­tio­nen vor Be­trie­ben, wie BMW Re­gens­burg, BMW München statt. Ins­ge­samt wur­den meh­re­re Hun­dert Euro an Spen­den für den Kampf­fonds der Bre­mer Kläger ge­sam­melt. Die Ver­hand­lung en­de­te so, wie sie be­gon­nen hat­te: Die gleich zu Ver­hand­lungs­an­fang geäußerte Wei­ge­rung des Ge­richts, über die Fra­ge des Streik­rechts über­haupt zu ver­han­deln, war qua­si schon das vor­weg ge­nom­me­ne Ur­teil: Die 761 Ab­mah­nun­gen wa­ren rech­tens, al­les an­de­re, auch die aus­ge­zeich­ne­te Ar­gu­men­ta­ti­on der 4 Anwälte der Kläger (Ga­brie­le Heinecke, Be­ne­dikt Hop­mann, Rein­hold Nie­merg, Hel­mut Pla­tow) konn­ten nicht über­zeu­gen, weil das Ge­richt es nicht wag­te, über den be­grenz­ten Ho­ri­zont der Rechts­spre­chung der 60er Jah­re hin­aus zu den­ken. Die an­we­sen­den Kol­le­gen quit­tier­ten das mit Zwi­schen­ru­fen und be­ton­ten auf der an­sch­ließen­den öffent­li­chen Pres­se­kon­fe­renz ihre Ent­schlos­sen­heit, nicht nur in die nächs­te In­stanz, bis hin zum Eu­ropäischen Ge­richts­hof, zu ge­hen, son­dern auch den Kampf um das Streik­recht in der Öffent­lich­keit wei­ter zu führen. Un­ser Dank gilt al­len Un­terstützern im In- und Aus­land und natürlich un­se­ren Anwälten. Das gibt uns Kraft. Ger­hard Kup­fer, für die Spre­cher der Kläger (ab so­fort bis 8. März außer Lan­des) Kon­takt und wei­te­re In­for­ma­ti­on: Ju­lia Nan­nin­ga (Be­triebsrätin Mer­ce­des), mail ju­lia­nan­nin­ga@gmx.de, 0176 4737 49 40 Ger­win Gold­stein (Be­triebs­rat bei Mer­ce­des), mail gerwin­gold­stein@fre­e­net.de,0151 24 12 38 29
Das öffentliche Streitgespräch

Es ist obi­gem Ge­richts­ter­min am 6.2.2016 vor­an­ge­gan­gen. Die Bre­mer Ver­tre­ter der 761 Ab­ge­mahn­ten hat­ten dazu den IGM-Vor­sit­zen­den Hof­mann, den Bre­mer Be­zirks­lei­ter und den 1. Be­vollmäch­tig­ten der IGM-Bre­men, ,,Kol­le­ge" Stah­mann, seit Ok­to­ber 2015 eh­ren­amt­li­ches Vor­stands­mit­glied, ein­ge­la­den. Schein­bar ha­ben die IGM-Ver­tre­ter befürch­tet, zu sehr un­ter Be­schuss zu ge­ra­ten und sich mögli­cher­wei­se ei­nem Tri­bu­nal aus­set­zen zu müssen. In der ent­spre­chen­den Mit­tei­lung aus Bre­men heißt es, dass sie nicht er­schie­nen sind. ,,Der Vor­sit­zen­de, Jörg Hof­mann, ließ sich aus ter­min­li­chen Gründen ent­schul­di­gen, der 1. Be­vollmäch­tig­te Stah­mann erklärte schlicht sei­ne Nicht­teil­nah­me, die Be­zirks­lei­tung äußerte sich gar nicht. Auf dem Po­di­um blie­ben also 3 Stühle frei.

Trotz der lee­ren Stühle hat es gemäß Be­richt, eine span­nen­de Dis­kus­si­on ge­ge­ben, bei der die Ver­samm­lung zum Ver­an­stal­tungs­schluss fol­gen­de Erklärung ver­ab­schie­det hat: ,,Die Teil­neh­mer des Öffent­li­chen Streit­gesprächs zum Streik­recht, am 5. Fe­bru­ar 2016, im DGB-Haus Bre­men, stel­len fest: 1. Die IG Me­tall hat sich der Dis­kus­si­on zum The­ma Streik­recht ent­zo­gen. Die Po­si­tio­nen der IG Me­tall wur­den auf Grund­la­ge von öffent­li­chen Do­ku­men­ten ver­le­sen. Die­se Po­si­tio­nen sind zum großen Teil sach­lich und po­li­tisch falsch, wie sich aus den Beiträgen der Kläger und der sie ver­tre­ten­den Rechts­anwälte er­gab. 3. Die IG Me­tall wird in al­ler Dring­lich­keit auf­ge­for­dert, die­se Po­si­tio­nen zu re­vi­die­ren und ih­rer Auf­ga­be als Ge­werk­schaft end­lich nach­zu­kom­men. 4. Die IG Me­tall wird auf­ge­for­dert, zu­min­dest den Mit­glie­dern der 32 Kläger von Mer­ce­des Bre­men, die für das Streik­recht vor Ge­richt zie­hen, end­lich Rechts­schutz zu leis­ten. 5. Der Aus­gang des Ver­fah­rens, das sie nöti­gen­falls bis zum Eu­ropäischen Ge­richts­hof tra­gen wer­den, ist von ho­her Be­deu­tung für die Ar­bei­ter- und Ge­werk­schafts­be­we­gung die­ses Lan­des. Das Ver­fah­ren, das am 16. Fe­bru­ar vor dem Bre­mer Ar­beits­ge­richt in die 1. Run­de geht, wird wei­ter­hin be­glei­tet wer­den von Ak­tio­nen und Öffent­lich­keits­ar­beit. Es ist un­trenn­bar ver­bun­den mit un­se­rem Kampf ge­gen Fremd­ver­ga­be, Werk­verträge und Leih­ar­beit. Bre­men, 5. Fe­bru­ar 2016 Wei­te­re In­for­ma­tio­nen: Ger­hard Kup­fer (g.kup­fer@ar­cor.de, 0176 22 38 21 20)

Quelle

http://kaz-online.de/artikel/gericht-scheut-entscheidung-zum-streikrecht-wie-der-teufel-das-weihwasser
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

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