Alg2: Absenkung der Regelleistung von jungen Erwachsenen

Begonnen von Kater, 15:52:52 Mi. 08.Februar 2006

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Kater

ZitatAbsenkung der Regelleistung von jungen Erwachsenen
Widerstand ist dringend nötig!
Nun liegt der Gesetzentwurf zu den von der Koalition geplanten Änderungen des SGB II vor. Er beinhaltet eine Reihe von drastischen Verschärfungen, insbesondere abzielend auf den Personenkreis der unter 25–jährigen.

Der Kern dabei ist die Absenkung der Regelleistung von 345 EUR auf 276 EUR für die unter 25 - Jährigen. Der Koalition geht es dabei aber nicht nur um die Einsparung von Geld (0,5 Mrd. EUR) (Ziff. 2.6 S. 30 Koalitionsvertrag), ihr geht es vielmehr dabei um ein strategisches Projekt: Absenkung der Regelleistungen überhaupt.

Dieses Projekt soll zunächst an dem Personenkreis der unter 25-jährigen durchgesetzt werden, es lässt sich daran auch ganz gut verkaufen, und auch die Stammtische lassen sich damit herrlich bedienen. Dieser Personenkreis soll nicht ,,auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung beziehen bei gleichzeitigem Bezug der vollen Regelleistung" (Begründung zu Nr. 5 Buchstabe c), und dann kommt die Erklärung: ,,dies ist den Betroffenen auch zuzumuten, weil § 3 Abs. 2 SGB II vorsieht, dass Jugendliche unverzüglich in eine Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit zu vermitteln sind" (Begründung zu Nr. 6 Buchstabe a).

Die Absenkung der Regelleistung bei den unter 25-jährigen ist ein Testballon: Bekommen sie es durch oder stößt es auf breiten Protest? Wenn es nicht auf breiten Protest stößt, steht zu vermuten, dass diese Regelleistungssenkung in Zukunft auf alle arbeitsfähigen Leistungsbezieher nach dem SGB II ausgeweitet wird.

Das ist nichts Neues, Angela Merkel hat dies schon unter Rot/Grün immer wieder gefordert (Absenkung der Regelleistung für Arbeitsfähige um 30 % ), genauso wie dies BDI/BDA (Bund Deutscher Industrieler / Bund Deutscher Arbeitgeber) schon seit längerem fordert oder auch der allseits beliebte Prof. Sinn.

Kern des Projekts ist es, die Regelleistung derart abzusenken, dass eine Existenzsicherung mit ALG II nicht mehr möglich ist. Damit soll durch Aushungern eine Arbeitsaufnahme erzwungen werden. Wie das auszusehen hat, hat grade am Wochenende der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) kundgetan: es müsse ein Umdenken in der Arbeitsmarktpolitik stattfinden. Dabei müsse der Grundsatz "Erst Arbeit, dann Transfer" gelten. Der DIHK spricht sich für schärfere Zumutbarkeitskriterien und Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose aus, die sich weigern, Niedriglohnjobs anzunehmen. Dabei müsse es zumutbar sein, Jobs zu Stundenlöhnen von drei Euro anzunehmen. Bisher müssen nur Arbeitslosengeld – II -Empfänger unter 25 Jahren mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie sich weigern, eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Regelung solle auf alle Leistungsbezieher ausgeweitet werden, schreibt der DIHK.

Es stecken im Gesetzestext noch sehr viel weitere Schweinereien drin, so sollen z.B. Partner von Hilfeempfängern voll unterhaltspflichtig werden für die nicht von ihnen stammenden Kinder (Nr. 3 bb) ), oder dass bei unter 25-jährigen, wenn diese ohne Zustimmung der Behörde eine Wohnung anmieten, überhaupt keine Miete mehr zu übernehmen ist (Nr. 6 a), oder dass unter 25-jährige nur Erstausstattung erhalten, wenn die Behörde dem Auszug und der Anmietung zugestimmt hat (Nr. 6 2. Abs.).

In der Gesamtheit kann man davon sprechend, daß den unter 25-jährigen ALG II – Beziehern bürgerliche Rechte, wie Existenzsicherung, freie Wahl des Wohnortes mit dem Gesetzesentwurf aberkannt werden sollen.

Hinsichtlich der Höhe der Regelleistungen hat der DPWV Ende 2005 in einer Untersuchung veröffentlicht, daß die Regelleistung auf 420 EUR erhöht werden müsste, in einer zweiten Untersuchung hat der DPWV die Auswirkungen der zu geringen Regelleistung untersucht, und ist zu dem Ergebnis gekommen: Die Kinderarmut hat in der Bundesrepublik eine historisch neue Dimension erreicht, und ALG II sei ,,zu wenig für zu viele", und dies mit der Forderung verbunden, die Regelleistung um 19 % zu erhöhen. Der Verein Klartext hat im Oktober 2005 die Forderung erhoben, die Regelleistung auf 500 EUR zu erhöhen.

Es ist nun Protest und Widerstand nötig!
Ein breiter Protest und Widerstand kann – nach unserer Einschätzung – die Regierungspläne kippen. Die Regierung hat kein Interesse an ,,Sozialprotesten" in diesem Land, sie würde eher die Regelleistungskürzung zurücknehmen. Eine solche Protestwelle würde die Koalition zerreißen, und es ist anzunehmen, dass die SPD dann einknicken wird.

Aus Sicht von Tacheles könnte und sollte eine Protestbewegung hier ansetzen und sich Etappenziele setzen. Etappenziele könnten und sollten sein:

Keine Regelleistungskürzungen für junge Erwachsene!
Keine Zustimmungspflicht zum Auszug für junge Erwachsene!
Keine Aberkennung von bürgerlichen Rechten für junge Erwachsene!
Weg mit der Unterhaltspflicht für Stiefkinder!
Statt Schikane, Verfolgungsbetreuung und Ein-Euro-Jobs – versicherungspflichtige Arbeit für Erwerbslose!
Existenzsichernde Regelleistung von 500 EUR!
(Das sind jetzt keine ausgefeilten Forderungen, sondern anvisierte Etappenziele, die mit Sicherheit von der sozialen Bewegung noch ausgefeilt und diskutiert werden müssen.)

Eine Protestbewegung könnte sich an und über die örtlichen Montagsdemos formieren. Da, wo es sie nicht gibt, sollten sie neu aufgelegt / reaktiviert werden. Es könnten auch überörtliche Punkte gefunden werden, so beispielsweise die Demo am 18. Februar 2006 gegen Zwangsumzüge und Wohnraumzerstörung.

Es sind zudem sie Sozial- und Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaften aufgerufen, jetzt tätig zu werden, denn was jetzt durchgesetzt werden soll, tangiert diese unmittelbar.

Aufruf
Die Koalition versucht jetzt einen ,,Durchmarsch" an Verschärfungen, sie könnte sich damit einen strategischen Fehler erlaubt haben. Lasst es uns zu ihrem strategischen Fehler ausbauen! Damit sich daran eine breite Protest- und Widerstandsbewegung in diesem Land entwickelt, die der Regierung entgegenruft: Basta – jetzt reicht es!

Tacheles – Online Redaktion
Harald Thomé



http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/absenkung_regelleistungen.html

Klassenkampf

Und wie läßt sich das mit Folgendem vereinbaren?

ZitatVerwaltungsgericht: Alg II kein Verstoß gegen Grundgesetz
Klage gegen Regelsatz abgewiesen / "Große Bauchschmerzen"

Von unserem Redakteur
Bernd Schneider

BREMEN. Der Regelsatz von 345 Euro für einen allein stehenden Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) II verstößt nicht gegen die Verfassung. Er muss allerdings in absehbarer Zeit angehoben werden. Mit diesem Tenor hat gestern die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts die Klagen von zwei Bremern gegen ihre Alg-II-Bescheide abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Sache zur Berufung zugelassen. Damit ist prinzipiell auch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht offen. Geklagt hatten unabhängig voneinander zwei Bremer, die im Januar 2005 von der früheren Arbeitslosenhilfe in das neue Alg II gewechselt sind. Mit dem Jahreswechsel waren die Arbeitsmarktgesetze Hartz IV in Kraft getreten. Beide Klagen richten sich gegen verschiedene Teilbereiche des Gesetzespakets, vor allem gegen die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro. Umstritten auch: die Pflicht zur Eingliederungsvereinbarung und zur Annahme eines Ein-Euro-Jobs. Diese schränkten die grundgesetzlich garantierten Rechte der Vertrags- und Berufswahlfreiheit ein. "345 Euro reichen für ein würdevolles Leben in der Gesellschaft nicht aus", fasste Richter Jörg Hagedorn die Position der Klägerin Elisabeth S. aus der Neustadt zusammen. Sie ließ sich vor Gericht durch die Rechtsberatung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vertreten. Begründung: Der Regelsatz reiche gerade für den alltäglichen Bedarf, sichere aber nicht das vom Grundgesetz garantierte Leben in Menschenwürde und die Teilhabe am sozial-kulturellen Leben in dieser Gesellschaft. So beruhe der Regelsatz auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) von 1998. Grundlage für die Berechnung seien die Lebenshaltungskosten der unteren 20 Prozent aller Netto-Einkommensbezieher. 48 Einzelposten - Ausgaben für Lebensmittel, Kino, Kneipe - seien zu einem Regelsatz von 322 Euro aufaddiert und dann auf Preise von 2003 hochgerechnet worden. Mit 345 Euro orientiere man sich nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern an der Finanzkraft der öffentlichen Hand. Wohlfahrtsverbände hielten 412 Euro für angemessen. Schon für elementare medizinische Behandlungen fehlt der Klägerin nach eigenen Angaben nun das Geld: "Aktuell brauche ich 400 Euro für eine Zahnkrone", sagte sie. "Wie soll ich die bezahlen?" Ansparen könne sie den Betrag nicht. Die Kammer hob hervor, dass sie "große Bauchschmerzen" habe, was die Höhe des Regelsatzes angeht. "Die Zahlen des EVS 1998 sind nicht mehr aktuell", so Richter Hagedorn in der Urteilsbegründung. 345 Euro seien "sehr knapp bemessen". Der Regelsatz sei aber "noch haltbar", allerdings "nicht mehr lange". Werde nicht bald der neue EVS 2003 zu Grunde gelegt, würde es "dieser Kammer sehr schwer fallen, die Regelsätze noch für verfassungsgemäß zu halten". Der Regelsatz, so Hagedorn weiter, sei in einem Gesetz festgehalten, das mit maßgeblichen Expertengremien zustande gekommen sei. "Darüber können wir uns sehr schwer hinwegsetzen." Nach der Urteilsverkündung zeigten sich die Kläger "enttäuscht, aber nicht überrascht". Beide wollen in die nächste Instanz gehen. Bereits im Sommer 2005 hatten Sozialgerichte in Aachen und Berlin sowie jüngst auch in Chemnitz ähnliche Klagen abgewiesen. Verwaltungsfachleute zeigen sich schon seit längerem überrascht, dass bislang keine der Klagen bis vor das Bundesverfassungsgericht vorgedrungen ist.

Rechtsstaat scheinen wir noch zu sein, gänzlich unterminiert sind die Gerichtssäle dieser Republik nicht: Exekutive und Legislative allerdings, sind bis an den Rand von Rechtsnihilisten gespickt.

Aber wie oben angedeutet: Protest und Widerstand sind nötig! Einen Burgfrieden können wir uns nicht erlauben...

Quelle
,,Diese Verhältnisse sind nicht die von Individuum zu Individuum, sondern die von Arbeiter zu Kapitalist... Streicht diese Verhältnisse, und ihr habt die ganze Gesellschaft aufgehoben."
--- Karl Marx, "Das Elend der Philosophie" ---


Micki

Ich hallte die Regelungen für unter 25-jährige jetzt schon für verfassungswiedrieg!
Die Versuche Leute zur Arbeitsaufnahme zu zwingen halte ich auch für lächerlich wenn man bei Arge und BA nach fragt heißt es es sind keine Jobs da! Unsere lieben Politiker haben mal wieder jeden Sinn für Realitäten verlohren. Falls die den Versuch unternehmen den Regelsatz zu senken würde ich die Herren vor Gericht ziehen, denn mit der Begründung des Verwaltungsgericht Bremen stellt diese Maßnahme meiner Meinung nach den Tatbestand des "Verbrechens gegen die Menschlichkeit" dar. Da können die GG ändern so viel sie wollen.

Kater

ZitatPresseerklärung des ,,Erwerbslosen Forum Deutschland"(Martin Behrsing), Bonn

Aushungern und Verfolgungsbetreuung bei ALG-II

Gesetzentwurf der großen Koalition ist ein Akt der ,,Grausamkeiten" an Hartz-IV-Empfängern
Bonn. Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den durch die große Koalition vorgelegten Gesetzentwurf als Missachtung eines menschwürdigen Daseins und Entrechtung von jungen Erwachsenen. So sollen die Regelleistungen für junge Erwachsene von derzeit 345 EUR auf 276 EUR abgesenkt werden und die Selbstbestimmung des Wohnorts erst ab dem 25. Lebensjahr möglich sein. Weiterhin sollen zukünftig Partner von Hilfeempfängern voll unterhaltspflichtig für nicht von ihnen stammende Kinder werden. Wachsende Kriminalität und Aggression unter jungen Menschen hätte sich dann die Regierung selbst zu zuschreiben. Die Initiative prophezeit erheblichen Widerstand gegen dieses Vorhaben.

Der durch CDU/CSU und SPD vorgelegte Entwurf zur Änderungen bei den Hartz-IV-Gesetzen löst bei vielen Erwerbsloseninitiativen und Betroffenen Wut und Fassungslosigkeit aus. Kern der Regelung wäre eine Absenkung der Regelleistung bei den unter 25jährigen (Ziff. 2.6 S. 30 Koalitionsvertrag). Außerdem sollen junge Erwachsene zukünftig nur noch dann die Miete nach dem Auszug aus dem Elternhaus erhalten, wenn die Arbeitsagentur ausdrücklich zugestimmt hat. ,,Mit diesem Entwurf zeigt die große Koalition ihre menschenverachtende Haltung gegenüber Arbeitslosen. Derartige Änderungen bezeichnen wir als asozial. Damit unterliegen junge Erwachsene der völligen Kontrolle von Behörden und durch die Absenkung der Regelleistung wird die gesellschaftliche Teilhabe komplett verhindert", sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Die Initiative sieht in diesem ,,Machwerk" keine tatsächlichen Einsparungen (0,5 Mrd. EUR), sondern den Beginn einer generellen Absenkung der Leistungen bei Hilfebedürftigen. ,,Sollte dieses Vorhaben ohne gesellschaftlichen Widerstand durchkommen, hat die Regierung freie Hand, auch bei allen anderen Betroffenen die Regelleistung abzusenken. Damit zeigt die große Koalition, dass sie Handlanger des DIHK ist." so Behrsing in Bonn. Der DIHK hatte sich dafür ausgesprochen, Transferleistungen nur noch mit der Zumutung jeder Arbeit zu jedem Preis zu leisten. Stundenlöhne von 3 EUR wären damit zukünftig möglich.

,,Wir werden zusammen mit den anderen Sozialen Bewegungen gegen diese Pläne und den sich abzeichnenden Zwangsumzügen dauerhaften Sozialprotest mobilisieren. Dabei nutzen wir bewusst die Fußballweltmeisterschaft aus, um der Weltöffentlichkeit die Kehrseite von Deutschland zu zeigen. Wir wenden uns an die Gewerkschaften, sich zu beteiligen, denn die Absichten der großen Koalition werden Massenarbeitslosigkeit, Abbau von Arbeitnehmerrechten und die Verarmung ganzer Bevölkerungsgruppen fördern. Wer bewusst Arbeit zu jedem Preis zumutbar machen will, muss sich vorwerfen lassen, Menschen durch Aushungern zu jeder Art der Arbeitsaufnahme zu zwingen", sagte Martin Behrsing. Unter anderem ist am 03.06.2006 – eine Woche vor dem Beginn der Fußball-WM – eine Großdemonstration in Berlin geplant.

Weitere Infos erhalten Sie unter:

http://www.erwerbslosenforum.de


Micki

Glücklicher Weise fehld  SPD+CDU+CSU 6 Stimmen zur 2/3 Mehrheit. Des weiteren haben sie nicht alle im eigenen Lager hinter sich das wird schwierig die Verfassung zu ändern! Auch erkennen die ersten SPDler die Folgen einer solchen politik und die kleben viel zu sehr an ihren Abgeordnetensitzen um sie einer Linkspartei zu überlassen.

pagix

Wollen wir hoffen das es stimmt, ich sehe eher schwarz ... ganz dunkles schwarz!
Du bist Deutschland,
Du bist Bananenrepublik ...

Wilddieb Stuelpner

Es wird doch soviel von der Einheit des Fordern und Förderns gefaselt. Bisher kommt bei Arbeitslosen zumeist das sanktionsangedrohte Fordern an und das Fördern bleibt völlig aus.

Gilt dieser Grundsatz des Forderns und Förderns nicht auch für alle anderen Beteiligten, z.B. für

- die Bundesagentur für Arbeit, ihre AAs, ARGEs, Jobcenter
- für Hinterhof-PSAs, -Leih- und -Zeitarbeitsbuden
- Bildungsträger
- und vor allem für Arbeitgeber.

Diese genannten Herrschaften haben sich entweder ihrer sozialen Pflichten so peu a peu entledigt und kassieren Fördermittel, Subventionen, Beitrags- und Steuergeschenke, Zuschüsse ab, ohne gesellschaftliche Pflichten zu übernehmen oder sie sind völlig von gesellschaftlichen Lasten befreit und ihnen wird es erlaubt zu neuen Profitgründen mit den bereits eingesackten Vorteilen zu türmen. Also endloses Fördern dieser Kreise und ohne erfüllte Forderungen von Ihnen.

Es wäre am besten, wenn die BA, AAs, ARGEs, Jobcenter den Unternehmern einen ordentlichen Tritt verpassen und die tägliche Verletzung der Sozialverpflichtung als Straftatbestand bewerten und bekämpfen.

Dazu sollten diesen Leuten in Quartals- oder Halbjahresabständen Prüfungskommissionen, gestellt von steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich, arbeitsrechtlich und betriebswirtschaftlich versierten Fachleuten von Finanzämtern, Arbeitsagenturen, Gewerkschaften etc. die Betriebe belagern und Tiefenprüfungen anstellen. Wer als Unternehmer belastbar ist, dem sollten die Fördermittel, Subventionen, Beitrags- und Steuergeschenke, Zuschüsse gestrichen werden und Einstellungszwang auferlegt werden, so daß er fachlich geeignete Arbeitslose in ortsüblicher oder tariflicher und sozialpflichtversicherter Bezahlung aufnehmen muß.

Die BA muß vor Veröffentlichung der Jobangebote im virtuellen Arbeitsmarkt verpflichtet werden, zu prüfen, ob eine Eingruppierung für die ausgeschriebene Arbeitsaufgabe vorliegt und nur noch tarifliche Jobs zulassen. Alle anderen Kraut- und Rübenangebote sind abzuweisen und dem Anbieter einen saftigen, kostenpflichtigen Bußgeldbescheid aufzuhalsen.

Fördermittel und Lohnzuschüsse sind nur einmalig als Anschubfinanzierung für wirtschaftlich belastete Firmen zu gewähren. Das ganze allerdings auf Darlehensbasis mit vorgeschriebenen Tilgungsplänen. Es muß verhindert werden, daß Unternehmen die öffentlichen Haushalte durch fortgesetzten Erhalt von Fördermitteln und Zuschüssen ohne Rückzahlungsverpflichtung in den Bankrott treiben.

Bei Unternehmern, die gute Profite in den Jahren auf Kosten des Volkes eingefahren haben, müssen die Steuern und Sozialabgaben erhöht werden. Es darf nicht angehen, daß windige und verschlagene Unternehmer sich vor gesellschaftlichen Sozialpflichten drücken und den Erhalt der kommunalen Verwaltung auf die noch in Lohn und Brot stehenden AN abwälzen.

Steuerhinterziehung und -flucht von Unternehmern muß schneller und strenger bestraft werden. Bei unbelehrbaren Unternehmerabzockern muß vor der Auslandsflucht seine Firma enteignet werden.

Es muß jede Firma verpflichtet werden, unabhängig von der Betriebsgröße, Belegschaftsanzahl, Zugehörigkeit der Belegschaft zu Gewerkschaften, Umsatzzahlen nur noch tariflich und sozialpflichtversicherte Bezahlung zu garantieren und den Mitarbeitern eine ständige berufliche Weiterentwicklung zu sichern, z.B. durch vom Betrieb organisierte und finanzierte fachliche Weiterbildung.

Unternehmer müssen verpflichtet werden, für jede Arbeitsaufgabe eine auf den aktuellen arbeitswissenschaftlichen Stand befindliche Eingruppierung anzufertigen.

Diäten und gesonderte soziale Absicherung der Berufspolitiker und Beamten sind abzuschaffen und stattdessen leistungsorientierte Arbeitsvergütung einzuführen, wo die Arbeitsleistung nach Qualität, Menge und Zeitvorgabe bewertet werden. Auch diese Arbeitsaufgaben sind einzugruppieren.

Es ist für alle die Bürgerversicherung und eine staatlich garantierte Altersabsicherung einzuführen, die ihrem Namen auch gerecht wird.

In den Betrieben ist die Geheimniskrämerei um die Arbeitsvergütung jedes Beschäftigten abzuschaffen und eine Bewertung der Arbeitsleistung durch das Arbeitskollektiv vorzunehmen. Alle Eingruppierungen, Lohn- und Gehaltskataloge, Stellenpläne sind für jeden zugänglich und nachprüfbar zu machen. Der AG muß vor der Belegschaft Rechenschaft ablegen, warum welcher Beschäftigte welchen Arbeitsverdienst leistungsorientiert erhält.

Wilddieb Stuelpner

Wie paßt das staatlich organisierte Aushungern jugendlicher Arbeitsloser, wo Betriebe ihnen den Zugang zu einer Lehrausbildung und Übernahme in die Belegschaft verweigern mit der bundesweiten Verpflichtung zur Arbeitssuche zusammen?

Bundesweite Jobsuche ist mit Bewerbungskosten, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und privat zu finanzierenden Umzug verbunden und das mit abgesenkten Regelsatz!

Sind unsere Berufspolitikeridioten noch ganz richtig im Kopf? Hier sieht der einfachste Bürger, daß seine ihm vor die Nase gesetzten Volksvertreter fachlich völlig unfähig sind und ihren Abgeordnetensitz nur ausfüllen, um Privilegien für sich einzusacken.


klaus72

ZitatTja, Gewalt wird wohl immer mehr zu letzendlichen Lösung werden...

Das sehe ich auch so !

Wilddieb Stuelpner

Ganz nach dem Grundsatz: "Wie der Herr, so's Gescherr!" oder "Auge um Auge, Zahn um Zahn!" oder
"Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!"


Kater

ZitatHartz-IV: Gesetzesänderung im Schnellverfahren
Große Koalition will ab 17.02.2006 zahlreiche Einschränkungen abschließend entscheiden. Entschiedener Widerstand beschlossen.
Berlin/Bonn. Ab Freitag endet die Frist, bis zu der arbeitslose Menschen unter 25 Jahren vom Elternhaus ausziehen können. Nach Informationen des Erwerbslosen Forum Deutschland sollen am 17.02.2006 in 2. und 3. Lesung die Änderungen bei Hartz-IV beschlossen werden.

Ab 01.07.2007 treten zahlreiche Änderungen in Kraft: Absenkung des Regelsatzes auf 276 EUR für junge Erwachsene, Auszug aus dem Elternhaus nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Behörden,  Beweislastumkehr für Wohngemeinschaften, kein ALG-II für EU-Arbeitsuchende. Die Bundesagentur für Arbeit äußerte Bedenken gegen den geplanten Zeitplan an, weil die technische Realisation in dieser kurzen Zeit nicht möglich sei. Das Erwerbslosen Forum Deutschland und das Aktionsbündnis Sozialproteste kündigt gemeinsam mit zahlreichen Initiativen massive Mobilisierung des Sozialprotestes und des zivilen Ungehorsam an. ,,Diese Eile bei der Gesetzgebung hat für uns System. Damit soll eine gesellschaftliche Debatte und Sozialer Protest verhindert werden. Offensichtlich ist der großen Koalition die Wahrung des Besitzstands der Vermögenden wichtiger. Die Koalition kann sich unseres Widerstands gewiss sein, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Mit zahlreichen anderen Initiativen werden konzertierte Aktionen initiiert. Im speziellen richten sich u.a. Großdemos gegen Zwangsumzüge (18.02.06 Köln), die Übervorteilung der Reichen ( Frankfurt 25.02.06 anlässlich des Opernballs), die Zunahme von Armut (25.02.06 Berlin) Frankfurt 25.02.2006). Am 03.06.06 ist darüber hinaus eine bundesweite Großdemonstration entschieden, die sich den Unmut bezüglich weiterer innen- und außenpolitischer Regierungsentscheidungen auf die Fahnen geschrieben hat. Mit zahlreichen regionalen Aktionen in Form zivilen Ungehorsams u. a. während der Fußball-WM soll die Regierung der Weltöffentlichkeit vorgeführt werden. ,,Die Erwerbslosen haben die ständigen Reformen gegen sie satt", so Martin Behrsing.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird verstärkt seiner individuellen Beratung von Betroffenen nachkommen und Hilfestellungen zur Rechtsdurchsetzung anbieten, die dringender denn je sein werden.  

Weitere Infos erhalten Sie unter: http://www.erwerbslosenforum.de

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