Wacht auf deutsche Gewerkschaften, die ihr Hartz IV im Bundestag mitorganisiert habt

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 14:26:54 Fr. 16.Februar 2007

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Wilddieb Stuelpner

aus dem Newsletter der IG Bau 06/2006 ***16.02.2007*** : Niedriglohnsektor: Neuordnung erforderlich - Ein-Euro-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Eine Neuordung des Niedriglohnsektors ist aus Sicht der IG BAU und des DGB notwendig, um die Arbeitsmarktchancen für Geringqualifizierte und Hartz-IV-Empfänger zu verbessern.

A. Niedriglohnsektor

Eine Neuordung des Niedriglohnsektors ist aus Sicht der IG BAU und des DGB notwendig, um die Arbeitsmarktchancen für Geringqualifizierte und Hartz-IV-Empfänger zu verbessern.

Die Grundüberlegung des SPD-Modells ,,Bonus für Arbeit" (Anmerkung: Zustimmung des DGB und der SPD für CDU-Kombilöhne unter anderem Etikett) ist, niedrige Einkommen durch eine arbeitnehmerseitige Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen Existenz sichernd zu machen.

Da Mini-Jobs in der Regel niedrig bezahlte Beschäftigung auf Kosten regulärer Beschäftigung und der Sozialversicherungsträger darstellen und zudem keinen zusätzlichen Beitrag zur Integration von Arbeitslosen leisten, sollten sie abgeschafft werden.

Bei einer Neuordnung des Niedriglohnsektors sollte weiterhin gewerkschaftliche Zielsetzung sein, dass
  • Bürger, die einer Vollzeitbeschäftigung oder einer Beschäftigung über 30 Wochenstunden nachgehen, nicht mehr Hilfeempfänger im Arbeitslosengeld II-System sind und ihre finanzielle Situation sich gegenüber dem Arbeitslosengeld II-Bezug spürbar verbessert,
  • geleistete Arbeit einheitlich versteuert und zur Sozialversicherung verbeitragt wird,
  • sich für erwerbstätige Bezieher von Arbeitslosengeld II keine Verschlechterung gegenüber den heutigen Freibeträgen ergibt,
  • Armut wegen Kindern wirksam bekämpft wird, und
  • ohnehin bestehende Tendenzen der Lohnabsenkung im unteren Einkommensbereich nicht verstärkt werden.
Diese vom DGB formulierten Bedingungen teilt die IG BAU. Das SPD-Modell ,,Bonus für Arbeit" erfüllt mehrere dieser Anforderungen. Die in Anlage 1 dargestellten Eckwerte des Modells sind jedoch in der derzeitigen Ausgestaltung für die Gewerkschaften nicht akzeptabel. Insbesondere ist die dort formulierte Höhe eines allgemeinen Mindestlohns von 4,50 Euro (Brutto = Netto) pro Stunde bei weitem zu niedrig angesetzt. Im Gegensatz zu einigen anderen Einzelgewerkschaften halten wir das vorgelegte Modell jedoch grundsätzlich für diskussionswürdig.
B. Mindestlohn

Auch in der Mindestlohndiskussion treten die Gewerkschaften mit teilweise recht unterschiedlichen Positionen auf. Die IG BAU findet sich in der Position, die der DGB-Vorsitzender Michael Sommer anlässlich der Neujahrspressekonferenz 2007 dargestellt hat (Anlage 2), wieder. Zur Neuordnung des Niedriglohnsektors werden folgende konkrete Schritte vorgeschlagen:
[list=1]
  • Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen
  • Insbesondere: Aufnahme der Zeitarbeit als Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 7,50 Euro
  • Direkte oder indirekte Senkung der Sozialabgaben für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich – aber nicht für Arbeitgeber
  • Öffentlich geförderte Beschäftigung für besondere Problemgruppen
  • Vorurteilsfreie Erprobung und Weiterentwicklung des Modells der Bürgerarbeit. Allerdings muss die Bezahlung stimmen und die ,,Bürgerarbeit" darf keine reguläre Arbeit verdrängen.
  • [/list=1] Aus diesen Ausführungen wird erneut deutlich, dass die gemeinsame Festlegung der DGB-Gewerkschaften – auch zusammen mit der SPD-Spitze im SPD-Gewerkschaftsrat so verabredet -
zunächst eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen fordert, bevor die Frage einer Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ansteht.
C. 1- Euro-Jobs

Der Einsatz von Arbeitsgelegenheiten (,,1 Euro-Jobs") für Arbeitslosengeld-II-Empfänger verdrängt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zumindest ostdeutsche Betriebe, die im 1. Halbjahr 2005 Ein-Euro-Jobber beschäftigten, haben im gleichen Zeitraum mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte entlassen bzw. weniger eingestellt als Betriebe, die keine Ein-Euro-Jobber einsetzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in seiner jüngsten Studie.

Für die neuen Bundesländer ist das keine gute Nachricht, zumal gerade dort der Aufbau bzw. zumindest die Stabilisierung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung dringend notwendig ist. Die Verdrängungsgefahr schätzt das IAB als besonders hoch ein, wenn vor allem höher qualifizierte Erwerbsfähige an dem Programm teilnehmen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Maßnahme als pauschaler Arbeitstest für alle Erwerbsfähigen genutzt wird. Einsatzbetriebe werden dann versuchen, möglichst die qualifizierten Arbeitskräfte zu absorbieren.

Die IG BAU sieht sich gemeinsam mit dem DGB durch diese Studie in ihrer Forderung bestätigt, 1-Euro-Jobs auf einen eng abgegrenzten Personenkreis Langzeitarbeitloser zu konzentrieren und 1-Euro-Jobs mit Mindestanforderungen zu versehen (grundsätzlich gemeinnützig und zusätzlich, nicht wettbewerbsverzerrend). Bestehende Arbeitsverhältnisse dürfen nicht gefährdet werden.

Darum begrüßt die IG BAU – wie auch der DGB - die Einigung der Koalition über den so genannten dritten Arbeitsmarkt. Die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist die bessere Alternative zu Ein-Euro-Jobs und bietet besonders schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven.

D. Weitere Themenfelder

Abschließend sei noch auf die Ausführungen des DGB zu den Themen
  • ehrlicher zweiter Arbeitsmarkt mit Weiterbildung (Anlage 1, Seite 2),
  • zum Thema Bildungspolitik (Anlage 2, Seite 3) sowie
  • prekäre Beschäftigung (Anlage 2, Seite 2)
hingewiesen.1-Euro-Jobs - Niedriglohnsektor IAB-Studie "1-Euro-Jobs verdrängen..."
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Tolle Haltung der Gewerkschaftsfunktionäre: Kungeln mit den Unternehmern, lassen sich von Ihnen korrumpieren und bestechen, beschließen als Bundestags-SPD-Abgeordnete die Hartz-IV-Gesetze und merken erst, wenn die Mitglieder fluchtartig die Gewerkschaften verlassen und damit ihre Funktionärssessel wackeln, daß sie jetzt einmal gesetzlichen Mindestlohn brauchen.

Unternehmer sind Teufel. Teufel fürchten das Weihwasser wie Unternehmer den Mindest- und Tariflohn!

Das haben die bis heute nicht geschnallt, daß man Unternehmern nicht über den Weg trauen darf.

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