Könntet ihr euch bitte mal diese EGV ansehen

Begonnen von floh2, 14:14:51 Sa. 11.September 2010

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b.d.

Zitatauthor=Dora
Und der Absatz 1 Satz 1 a) aus diesem § 31 SGB II formuliert nach meiner Überzeugung zudem den Straftatbestand der Nötigung und Erpressung,

Falsch! Erpressung kommt nicht in Frage, lies dazu im Strafgesetzbuch.

Drohen kann man den ARGE-Mitarbeitenr entweder wegen Nötigung oder Rechtsbeugung. Nachdem ich meiner FM damit schriftlich gedroht habe, wenn sie mir wieder ne Meldeaufforderung mit Sanktionsandrohung schickt, ohne sich meine Widersprüche oder Klagschriften durchzulesen, hat sie die "Zusammenarbeit" mit mir beendet :(:(:(

floh2

@ Dora
Hallo,
du sprichst mir aus der Seele, deinen Ausführungen schließe ich mich an.
Zu bedenken möchte ich noch geben, das ja eigentlich jede Sanktion, das Ziel ,, die Integration in Arbeit" gefährdet. Und vor dem Hintergrund das es an ausreichend Arbeitsplätzen fehlt, was wiederum auf eine fehlerhafte Politik zurückzuführen ist. Sollten die Menschenverachtenden Verfassungswidrigen Sanktions Paragraphen abgeschafft werden.

Eigentlich gehört diese gesamte Harz 4 Paket abgeschafft.
Harz 4 ist wie Alkohol, nur mit dem unterschied das es nicht einen einzelnen zerstört, sondern langsam aber sicher die ganze Gesellschaft.

Gruß
floh2

Onkel Tom

Zitat von: floh2 am 15:28:02 Mo. 13.September 2010
@ Onkel Tom

Hallo,
ja erst mal schauen, was kommt.

Aber noch mal so aufgegriffen. Es ist doch so, das ein Erwerbsloser stets darauf achten muss das nichts seine Integration in Arbeit Gefährdet oder gar verhindert!
Im Umkehrschluss müsste die nicht Gefährdung zur Integration in der EGV selbst auch beachtet werden? Eine Sanktion hat doch unweigerlich zur folge, das Bewerbungskosten, Fahrgelder etc. nicht mehr vorgestreckt werden können und stellt damit eine Gefährdung dar.
Wenn dann noch Irrtümer bei Sanktions - Beurteilungen Vertraglich zu lasten des Erwerbslosen gehen sollen, dürfte die EGV klar Rechtswidrig sein.

Gruß
floh2

Klar, dieser Passus, die Haftung alleinig auf den erwerbslosen ab zu schieben ist nicht
nur dreist, sondern empfinde ich auch als rechtswidrig.
Unglücklich an der ganzen EGV-Materie finde ich, das viele erwerbslose die hemisch
versteckten Tücken in einer EGV erst garnicht bemerken oder anhand des Verhandlungs-
aufwand als Risiko fressen.

Problematisch wird das ganze, wenn der erwerbslose an einem Masnahmen-Anleiter gerät,
von dem er nur Mist zu erwarten hat. In der Erwerbslosenindustrie wird auch nach dem
Motto "Wir sind niemals etwas schuld.. Lag nur an dem erwerbslosen" gearbeitet.
Somit kann "Intregrations-Aufwand" minimiert werden und wenn sich der erwerbslose
dann auch noch beschweren sollte, heißt es oft "Herr erwerbslos sei nicht intregrationswillig.

Diese Art und weise der Entrechtung von erwerbslosen ist sehr komplex und hat viele
Wege, das ich immer mehr der Überzeugung bin, das ARGE und Masnahmenträger sich
somit die Hände waschen, den erwerbslosen zu sanktionieren.

Es gibt eigendlich m.E. nur noch 2 Wege..

Entweder Ducken uns A-Kriechen oder von vornherein die Zuweisungspraxis und Rechts-
mäßigkeit auf einem "Dissenz" halten.

Erst wenn jemand geklagt und gewonnen hat, verschwinden solche merkwürdigen Blüten
der Rechtsabteilung der ARGE aus der EGV.
In HH lernt die ARGE von den ELO-Inis mit und so konnten schon so einige derbe Vertrags-
phantasien bekämpft werden.  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

b.d.

@ Onkel Tom

Warum läßt du dich auf die Spielchen der ARGEn ein, statt die EGV einfach wegzuklagen?


Onkel Tom

Irgendwas verwechselst Du jetzt.

Ich schaue mir die Spielchien der ARGE zwar an, aber lasse mich nicht drauf ein.
Lass Dich nicht verhartzen !

b.d.

Eure gewaltigen Ausführungen und Erörterungen von einzelnen EGV oder auch allgemein, ist doch ein Einlassen auf deren "Spielchen"?!

Macht euch doch nicht soviele Gedanken über einzelne Textbaustene in diesen rechtswidrigen Machwerken. Es sollte jedem, der ne EGV vorgelegt bekommt, egal ob schon unterschrieben oder EGV als Verwaltungsakt, geraten werden, dagegen sofort Klage, eA, Wiederherstellung der aufschiebenden...einzureichen. Gleichzeitig sollte Jeder auch ungerechtfertigte Meldeaufforderungen angreifen. Ich meine damit natürlich die Art "Einladungen", wo nur wieder unbestimmte Textbaustene, wie: "Wir laden sie zum Gespräch....", drinstehen. Solche Meldeauff. sind "Verwaltungsakte", und dagegen kann man ganz normal den Sozialgerichtsweg beschreiten. Damit nimmt man denen sämtliche Eingriffsmöglichkeiten. Was ihr hier diskutiert ist sinnloser Kleinkrieg, statt denen das Verbrecherhandwerk ein für allemal zu legen. Die dürfen ZAHLEN, sonst aber dürfen die GAR NIX!!!

Onkel Tom

Einerseits hast Du recht, aber andererseits liegst Du völlig daneben.

Wenn Du nicht von Leistungen nach dem SGB-II (ALG-II) angewiesen bist, kann
Mensch ja richtig gut auf'n Tisch hauen oder auch mal mit Kanonen auf Spatzen
schießen.

Nun stell Dir aber mal vor,wie auch hier in diesem Thread im Hintergrund steht..

Der/Die Ratsuchende/r ist definitiv an die Knete angewiesen, gerät an einem
Entscheidungsträger (SB), der mit allen juristischen Tricks dem erwerbslosen
um sein Anspruch auf ALG-II bringen will.

Würdest Du mit nem Knüppel zur ARGE rennen oder versuchen, den Schaden
zu verhindern ?

Schön, das es noch das Vertragsrecht aus dem BGB gibt und das scheint ja noch
ein gutes Instrumennt der gegenwehr von ARGE-Willkür zu sein.

Lese diesen Thread inklusiver PDF-Downloads.. Dann wirst Du merken, das dieser
Thread dazu dient, einen erwerbslosen vor der ARGE-Falle "Null ALG-II bis in
die Obdachlosigkeit" retten zu wollen.

Wut zur Sache nützt nur der ARGE, was sie auch wollen.
Wut verleitet auch zu Fehlern und schon fessen sie den erwerbslosen und das wollen
wir ja eigendlich alle nicht.

D. ist ja leider nicht in der Lage, gemeinsam so ein System wie H4 zu stürzen  :(
Lass Dich nicht verhartzen !

Dora

Zitat von: b.d. am 09:05:09 Di. 14.September 2010
Zitatauthor=Dora
Und der Absatz 1 Satz 1 a) aus diesem § 31 SGB II formuliert nach meiner Überzeugung zudem den Straftatbestand der Nötigung und Erpressung,

Falsch! Erpressung kommt nicht in Frage, lies dazu im Strafgesetzbuch.

Was da in Frage käme, hängt wohl vom Einzelfall ab. Damit sich jeder Leser selbst ein Bild machen kann, setz ich mal die Links auf die Paragraphen im StGB:
Nötigung
Erpressung

Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen andere Bestimmungen des StGB, wie z. B. der Begriff der Vorsätzlichkeit, das Handeln für einen anderen
und andere Bestimmungen im StGB.
Kurzum: Vielleicht auch mal einen Gesetzeskommentar oder Fachliteratur zum StGB lesen (Grundkenntnisse über Verwaltungsrecht sind z. B. ebenfalls hilfreich) oder jemanden fragen, der sich damit auskennt.  ;)

Jedenfalls nie alleine zu Terminen in der ARGE gehen und die eigene Position und Rechtsauffassung darlegen. Wenn der Mitarbeiter / Vertreter der ARGE diese von mir vorgetragen bekommen hat (z. B. Hinweis auf Eingriff in Grundrechte als Folge seines Tuns) dann hat er zu prüfen.
Besteht er aber trotz Darstellung / Belehrung meinerseits auf die Zustimmung z. B. zur Unterschrift unter die EGV, dann kann ich meiner Meinung nach auch von Vorsätzlichkeit und der Kenntnis über die gegebene Möglichkeit der Strafbarkeit seines Handelns ausgehen. Wichtig ist: Das protokollarisch mit Beistand festhalten und den Beistand als möglichen Zeugen unterschreiben lassen.

Zitat von: b.d. am 09:05:09 Di. 14.September 2010
Drohen kann man den ARGE-Mitarbeitenr entweder wegen Nötigung oder Rechtsbeugung.
...
Das oben von mir geschilderte Vorgehen hat nichts mit "drohen" zu tun. Es ist "buisness as usual". Es wird im Beisein von Beistand und Zeugen der Ablauf eines Termins / Vorgangs protokolliert.
.

Onkel Tom

Der § 240 StGB Abs. 4 Satz 3 wird von SB's gefürchtet  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

Dora

@ floh2,

hatte wenig Zeit heute für Internet. Deine Zustimmung freut mich!
Du erwähnst einen wichtigen Aspekt:
Zitat von: floh2 am 09:08:16 Di. 14.September 2010
@ Dora
Hallo,
....
Zu bedenken möchte ich noch geben, das ja eigentlich jede Sanktion, das Ziel ,, die Integration in Arbeit" gefährdet.
Völlig richtig! Wer 3 Monate oder bei Mehrfachsanktion über einen längeren Zeitraum mit 30 % und dann vielleicht 60 % oder noch mehr Kürzung seines ohnehin zu knappen Existenzminimums leben soll, wird weder Bewerbungen vorfinanzieren können noch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen. Er wird auch nicht in der Lage sein, auch nur einigermaßen ordentlich, sauber und gepflegt in die Öffentlichkeit zu treten oder sich bei einem potentiellen Arbeitgeber vorzustellen. Das ist unbestreitbar.

Hinzu kommt, dass er weder seine Abschläge für Strom bezahlen noch andere Zahlungsverpflichtungen bedienen können wird. Der bloße Erhalt seiner körperlichen Existenz verhindert nicht das Einsetzen einer Abwärtsrutsche die leicht im Chaos enden kann: Verlust der Wohnung, ein wachsender Berg an Schulden sind eben nicht nur Verletzung der Würde sondern auch der Aufbau von Vermittlungshemmnissen.

Das zeigt: Hartz IV wurde nicht geschaffen, um die Erwerbslosen in Arbeit zu bringen, sondern um das Sozialstaatsprinzip zu unterlaufen. Das wurde mir bei meinem Erstgespräch deutlich. Zumindest werden die Menschen durch die Verschärfung ihrer finanziellen Situation noch erpressbarer gemacht oder eben ganz aus dem regulären Leistungsbezug gedrängt.

Wer sich einmal  erpressbar gemacht hat, wird den Erpresser so schnell nicht wieder los. Deswegen habe ich mich von Anfang an geweigert eine EGV zu unterschreiben, die schon auf dem Tisch lag.

Zitat von: floh2 am 09:08:16 Di. 14.September 2010
Und vor dem Hintergrund das es an ausreichend Arbeitsplätzen fehlt, was wiederum auf eine fehlerhafte Politik zurückzuführen ist. Sollten die Menschenverachtenden Verfassungswidrigen Sanktions Paragraphen abgeschafft werden.
Fehlende Arbeitsplätze sind nicht allein auf die fehlerhafte Politik zurückzuführen, sondern dem neoliberalen, durch betriebswirtschaftliche Denkweise geprägten Diktat des Profits geschuldet. Löhne und Gehälter sind aus dieser Sicht eines Unternehmers, eines Managers KOSTEN.

Und KOSTEN schmälern den PROFIT des Unternehmers, den shareholdervalue, die Wettbewerbsfähigkeit, usw. Jeder Student der Betriebswirtschaftslehre lernt das, selbst ich habe das schon als Schüler gelernt.

Deshalb ist das Ziel eines Unternehmens, Konzerns zwar zu wachsen, aber eben dabei auch die Produktivität zu steigern und das bedeutet:
Ziel ist nicht, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern Arbeitsplätze zu reduzieren, Löhne zu drücken, usw.

Solange diese Regeln Gültigkeit haben und nicht geändert werden, wird Erwerbslosigkeit und Armut weltweit real wachsen und die Schere REICH - ARM weiter auseinandergehen.

Zitat von: floh2 am 09:08:16 Di. 14.September 2010
Eigentlich gehört diese gesamte Harz 4 Paket abgeschafft.
Harz 4 ist wie Alkohol, nur mit dem unterschied das es nicht einen einzelnen zerstört, sondern langsam aber sicher die ganze Gesellschaft.
Es müssen vor Allem endlich Regeln installiert werden, die nicht nur ein paar wenigen Reichen nutzen, sondern dem Wohl aller Menschen dienen.

Gruß
Dora
.

Strombolli

Richtig Dora. - Alles Erkenntnisse, die schon 160 Jahre vor dir bestimmte Klassiker so ähnlich formuliert haben. Trottelgesichter, Analogien zur Kirche sind augenfällig, falsch oder halbherzig umgesetzt und damit  an die Wand gefahren haben. Was dazu führte, das die damaligen Gegner noch viel mächtiger wurden und der Meinung sind diese Erkenntnisse gehören in den Gully der Geschichte.

Pecht gehabt! - Es sind eben doch Gesetze. Und nach diesen Gesetzen werden diese Drecksäcke eines Tages hinweggefegt. Zur Internationalisierung der Armut und des Konfliktpotenzials tragen sie ja "dank" ihrer Globalisierung kräftig bei. Auf der Jagd nach Billigstandorten rund um den Erdball , bringen sie unseren Planeten erstmal auf eine relativ einheitliche Infrastruktur, die zu Zeiten des Kalten Krieges in den "Ostblock-Gebieten" und "Dritte-Welt-Ländern" niemand hätte finanzieren können. Danach folgt, mir leider zu langsam, das Aufwachen der Massen.

Und wenn sich dann alle den trügerischen Schein des vermeintlich allmächtigen Kapitalismus aus ihren verkleisterten Augen und Hirnen gerieben haben, dann wirds heftig. Verlasst euch drauf. - Leider wird es noch ein bischen dauern, aber manchmal habe ich auch in Deutschland das Gefühl, das der Funke des Wehrens stärker wird.

Meine These: Je heftiger es die Drecksäcke treiben, desto schneller sind sie mal weg vom Fenster.

--------------

Zu der EGV: Manchmal denke ich im Tal  äh... Pampa der Glückseeligen zu leben. Bei uns sind sie zwar ähnlich, aber nicht ganz so bescheuert. Wie schon mal gesagt, wenn man das Ansinnen wörtlich nimmt, nämlich dem Arbeitslosen wirklich zu helfen wieder eine vernünftig bezahlte Arbeit zu finden und dies den Fuzzies vom Amt permanent aufs Butterbrot schmiert, dann wird es entspannter. Muß allerdings zugeben, das dies auch wesentlich von der regionalen Situation und dem Alter, sowie dem Gesundheitszustand des zu Betreuenden abhängt.

Wo liegt eigentlich meine Katadolon S Long, die Disclabeta Salbe, das L-Thyrox, das Ramiclair, die Telfast oder das Metformin .... ?  ;)
Das Systemmotto: "Gib mir Dein Geld! - Jetzt, Du dreckiges Opfer !!!! - Und habe immer ANGST VOR DEM MORGEN !!!"

"Hört auf, Profite über Menschen zu stellen!" Occupy
Permanent angelogen & VERARSCHT IN DEUTSCHLAND! - Ich habe mit Dir fertig

floh2

Hallo,

kurze Sachstandmitteilung:
wie zu erwarten war, hat der Maßnahmeträger den HE mit dem hinweis er solle es mit der Arge klären nach Hause geschickt.
Wir werden hierzu heute die Arge bzw. den SB um einen Termin zur Klärung bitten. (Schriftlich)


@all
ansonsten melde ich mich erst die nächsten tage wieder weil es mir zurzeit nicht besonders gut geht.
Und zudem in eigener Sache an einer Klage arbeite. (Kindergeld Berücksichtigung der Versicherungspauschale bei Unfallversicherung)

Sorry
Gruß
floh2

Onkel Tom

Oh, goil  ;D ;D

Damit ist die Hürde des § 309 SGB - III geschafft und es kann keine Sanktion daraus
erfolgen.
Nun kommt es darauf an, was der Masnahmenträger der ARGE zurück meldet.

Sollte nun trotz allem eine Sanktion erfolgen, könnte der Anleiter der Maßnahme
Schei.. an die ARGE geleitet haben oder der SB der AGRE willkürlich zwecks Versuch
der Willensbrechung Mist bauen.

In dem Fall ist dann auf einen rechtlich begründeten Sanktionsbescheid zu bestehen.

Je nach dem, wie die Begründung darin aussieht, sollte dann das SG eingeschaltet
werden und wenn der Masnahmenträger Schei.. gelavert hat,  eine Anzeige wegen
Übler Nachrede auf's Auge gehauen werden.. (Wegen Schadensersatzansprüche etc..)

Ich hoffe, der Termin beim Maßnahmenträger lässt sich jetzt bereits schon nachweisen
und das zum Inhalt des Gespräch ein "Erinnerungsprotokoll" erstellt wird. Das EP
dient dem erwerbslosen dazu, das später alles nachvollziehbar ist, falls es doch zur
einer Gerichtsverhandlung / Gerichtsentscheid kommt.

Bleib tapfer und gute Besserung  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

floh2

Hallo zusammen,

ZitatFehlende Arbeitsplätze sind nicht allein auf die fehlerhafte Politik zurückzuführen, sondern dem neoliberalen, durch betriebswirtschaftliche Denkweise geprägten Diktat des Profits geschuldet. Löhne und Gehälter sind aus dieser Sicht eines Unternehmers, eines Managers KOSTEN.

Und KOSTEN schmälern den PROFIT des Unternehmers, den shareholdervalue, die Wettbewerbsfähigkeit, usw. Jeder Student der Betriebswirtschaftslehre lernt das, selbst ich habe das schon als Schüler gelernt.

Deshalb ist das Ziel eines Unternehmens, Konzerns zwar zu wachsen, aber eben dabei auch die Produktivität zu steigern und das bedeutet:
Ziel ist nicht, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern Arbeitsplätze zu reduzieren, Löhne zu drücken, usw.
Ja,
Genau hier hat die Legislative  nicht nur versagt und macht genau das gegen teil von dem was richtig wäre, sondern sie macht sich auch noch durch Parteispenden etc. abhängig von Kapital.

Um ihre Konkurrenzfähigkeit zu erhalten sind die einzelnen Unternehmen ob sie wollen oder nicht dem Diktat des Profits zwangsläufig unterworfen. Also nicht nur weil sie es so möchten.

Ich befürchte fast wir steuern auf Chinesische Verhältnisse zu, arbeitslager direkt in den Betrieben. Hmm, war die Merkel nicht kürzlich dort und laberte was von Menschenrechten? Voller Besorgnis frage ich mich was sie wirklich vor hat, die Menschenrechte dort verbessern? Oder dergleichen vorort zu beschneiden?

ZitatUnd wenn sich dann alle den trügerischen Schein des vermeintlich allmächtigen Kapitalismus aus ihren verkleisterten Augen und Hirnen gerieben haben, dann wirds heftig. Verlasst euch drauf. - Leider wird es noch ein bischen dauern, aber manchmal habe ich auch in Deutschland das Gefühl, das der Funke des Wehrens stärker wird.
ich Glaub dieser Zeitpunkt wird in etwa kommen wenn die jetzigen Henkersknechte der erwerbslosen nicht mehr benötigt werden und sich zur Profit Maximierung erwerbslos melden dürfen.

Gruß
floh2

floh2

Zitat von: Onkel Tom am 09:49:41 Mi. 15.September 2010

Ich hoffe, der Termin beim Maßnahmenträger lässt sich jetzt bereits schon nachweisen
und das zum Inhalt des Gespräch ein "Erinnerungsprotokoll" erstellt wird. Das EP
dient dem erwerbslosen dazu, das später alles nachvollziehbar ist, falls es doch zur
einer Gerichtsverhandlung / Gerichtsentscheid kommt.

Bleib tapfer und gute Besserung  ;)
aber logo, lässt sich alles nachweisen, darauf lege ich immer besonders viel wert.

Zitat: Bleib tapfer und gute Besserung
danke, wieder fitt un 2 kg leichter.  :(

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