Vor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

Begonnen von Kater, 18:24:02 Do. 23.Juli 2009

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Kater

ZitatVor- und Nachteile eines Schwerbehindertenausweises

Als schwerbehindert anerkannt sind fast sieben Millionen Menschen in Deutschland. Es könnten jedoch laut der ARAG deutlich mehr Menschen einen Antrag auf eine offizielle Anerkennung ihrer Handicaps stellen. Vermutlich scheuen sich immer noch viele Arbeitnehmer, einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter zu stellen, weil sie Repressalien durch den Arbeitgeber oder in Krisenzeiten sogar den Rauswurf fürchten.

Nicht nur deshalb sollte gründlich überlegt werden, ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt wird. Denn der Status der Schwerbehinderung kann nicht einfach wieder aufgegeben werden, indem der Ausweis zurückgegeben wird. Zwar können Betroffene einen zeitlich befristeten Ausweis durch Nicht-Verlängerung entwerten, ihren Status verlieren sie dadurch jedoch nicht. Rein rechtlich und faktisch liegt die Schwerbehinderung immer noch vor und muss auf Nachfrage dem Arbeitgeber angegeben werden. Um den Status rückgängig zu machen, muss die Behörde den Bescheid aufheben. Erst dann tritt eine rechtlich bindende Änderung ein. Zudem bietet ein Schwerbehindertenausweis neben einigen Vorteilen auch Nachteile, die vom Grad der Behinderung und von der jeweiligen Lebenssituation des Betroffenen abhängen. Zu den Vorteilen gehören zwei bis fünf zusätzliche Urlaubstage und ein verbesserter Kündigungsschutz.

Auch für ältere Menschen, die sich beruflich nicht mehr sehr verändern wollen, bietet die Schwerbehinderteneinstufung eher Plus- als Minuspunkte. Um eine entsprechende Einstufung zu erlangen, muss das für den Wohnort zuständige Versorgungsamt die Schwerbehinderung amtlich anerkennen. Ein solcher Antrag kann kostenfrei gestellt werden und ist beim Versorgungsamt selbst oder beim Sozialamt, bei öffentlichen Fürsorgestellen oder Bürgerbüros erhältlich. Zum Antrag sollten aktuelle Arztberichte, Laborbefunde oder ein Auszug aus dem Blutzuckertagebuch beigelegt werden, die eine Behinderung untermauern. Von Nachteil kann der Ausweis beispielsweise für Schüler sein, die nach einer Ausbildungsstelle suchen oder generell für junge Menschen auf Stellensuche. Denn eine Schwerbehinderung muss stets angegeben und darf nicht verschwiegen werden. Das kann die Chance auf eine Anstellung schmälern, da Angestellte mit einem solchen Status für Arbeitgeber eine Belastung darstellen können. Im öffentlichen Dienst sieht das anders aus, aber in der freien Wirtschaft kann dies zum Nachteil gereichen. Obwohl dies gesetzlich nicht sein darf, faktisch aber so ist. Daher sollten vor der Einstufung zum Schwerbehinderten stets die Vor- und Nachteile abgewogen werden. Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, muss sich an das Versorgungsamt wenden. Das stellt anhand der Patientenunterlagen den Grad der Behinderung (GdB) fest, auf deren Basis die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und die Gewährung von sogenannten Nachteilsausgleichen in Form von mehr Urlaub, Sonderparkausweis fürs Auto und ein verbesserter Kündigungsschutz erfolgt. Als schwerbehindert gilt ein Mensch, wenn ihm vom Versorgungsamt mindestens ein GdB von 50 Prozent anerkannt wird.Auch Diabetiker können sich wegen ihrer Krankheit als schwerbehindert einstufen lassen. Nicht selten werden Diabetiker allerdings nur mit 40 Prozent eingestuft, da in die Bewertung des Amtes auch die Wirksamkeit der Medikamenteneinstellung einfließt. Dadurch werden viele gut eingestellte Patienten bestraft, denn sie gelten als weniger behindert als schlecht eingestellte Zuckerkranke. Jedoch setzt sich der Bewertungsvorschlag der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) bei immer mehr Versorgungsämtern durch, in der diese Ungleichbehandlung aufgehoben ist. Einem Bescheid des Versorgungsamtes, in dem einem Diabetiker nur ein GdB von 40 Prozent anerkannt wurde, kann widersprochen werden. Der DDG steht hierbei helfend zur Seite (www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de).

http://de.news.yahoo.com/12/20090723/thl-vor-und-nachteile-eines-schwerbehind-d343981.html

Alex22

ZitatObwohl dies gesetzlich nicht sein darf, faktisch aber so ist. Daher sollten vor der Einstufung zum Schwerbehinderten stets die Vor- und Nachteile abgewogen werden. Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, muss sich an das Versorgungsamt wenden.
Da hat wohl jemand nicht die richtige Schlussfolgerung finden wollen?
Als Schwerbehinderter wird nman gerade bei der ARGE als Lebensunwert eingestuft.

Das Gesetz ist für dei betroffenen schädlich. Es fördert die Ausgrenzung!

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