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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => ALG II => Thema gestartet von: dagobert am 00:25:36 Di. 12.September 2017

Titel: Regelbedarfe für das Jahr 2018
Beitrag von: dagobert am 00:25:36 Di. 12.September 2017
Zitat2. Regelbedarfe für das Jahr 2018

Das Bundeskabinett hat letzte Woche die entsprechende Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfssätze auf den Weg gebracht. Der Bundesrat wird dieser VO zustimmen:

Im nächsten Jahr wird es folgende Regelbedarfe geben:

RB Stufe 1 - 416 Euro (+ 7 Euro)
RB Stufe 2 - 374 Euro (+ 6 Euro)
RB Stufe 3 - 332 Euro (+ 5 Euro)
RB Stufe 4 - 316 Euro (+ 5 Euro)
RB Stufe 5 - 296 Euro (+ 5 Euro)
RB Stufe 6 - 240 Euro (+ 3 Euro)

Details dazu hier: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/09/2017-09-06-neue-regelsaetze-grundsicherung-2018.html)

Die Regelleistungen sind weiter Hungerleistungen, Leben auf unterstem, grade noch so verfassungskonformen Niveau (BVerfG 2014). Das Ziel ist weiterhin dasselbe: Erhalt und Ausbau des Niedriglohnsektors.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2240/ (http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2240/)
Titel: Re:Regelbedarfe für das Jahr 2018
Beitrag von: dagobert am 19:17:53 Mo. 23.Oktober 2017
Zitat1. Regelbedarfe 2018, kurz vor amtlich: Der Entwurf für die Verordnung über die Regelbedarfsfortschreibung

Hier nun das offizielle Dokument zur Fortschreibung der Regelleistungen für das Jahr 2018: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/838/83887.html (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/838/83887.html)

Bevor die Regelbedarfe im Jahr 2018 festgesetzt werden, ist der Bundesrat mal an seinen Beschluss vom  16.Dez. 2016 zu erinnern, wo er Änderungen für das Jahr 2017 gefordert hat, hier zu finden:  http://tinyurl.com/j3mvec2 (http://tinyurl.com/j3mvec2)  Von den 2016 geforderten Änderungen ist bis heute nichts, rein gar nichts, umgesetzt worden.
Wäre ja wohl mal an der Zeit, die Umsetzung mit der Zustimmung zu den Regelbedarfen für das Jahr 2018 zu verknüpfen?
Quelle: Thome-Newsletter vom 22.10.17