GEZ in Zukunft pauschal

Begonnen von Alan Smithee, 10:15:27 Fr. 22.Oktober 2010

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schwarzrot

Also, ich lese auch gerne nur mal, vor allem aber, wenn es interessant & fundiert ist!  :D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker


Delax

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:07:40 Do. 28.Mai 2015
1. Woher willst Du wissen, ob HSF google befragt hat oder nicht?
2. Woher willst Du wissen, ob HSF intelligent genug ist, um diese Reichsdeppenscheiße vielleicht sogar ohne google zu erkennen.
3. Würde ich gerne mal wissen, warum Du Delax, hier so eine Scheiße im Forum verbreitest!





Rudolf Rocker

Wir mögen in diesem Forum weder Reichsdeppen, Verschwörungsheinis, Nazispinner noch Möchtegernhitler!
Desshalb habe ich nicht nur ein großes Problem mit Dir, sondern Du ein noch größeres Problem mit mir!

Du bist hier eindeutig im falschen Forum gelandet und  solche Idioten wie Du werden ihren dummdämlichen Schwachsinn hier nicht verbreiten können!
Ich sag schon mal auf Wiedersehen!

Hochseefischer

@delax: danke fürs Nachreichen der beiden Links.

Im ersten Link steht das hier:

ZitatHier fliegt ganz speziell das Lügenkonstrukt zur Betreuung der Schuldsklaven und Kriegsverlierer im Speziellen, tyrannisiert durch unsere Besatzungsmacht BRD (Treuhandverwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets) als das auf was sie wirklich ist, reine Fiktion eines Staates.

(Unterstreichung von mir)

Die BRD ist also ein rein fiktiver Staat laut der von Dir genannten Seite. Das sehe ich nicht so. Und was ist dieses "Vereinigte Wirtschaftsgebiet"? Nie davon gehört. Und von einer "Besatzungsmacht BRD" habe ich bisher auch nicht gehört, wenn dann von der "Besatzungsmacht USA". Ich kann diese Seite nicht eindeutig einordnen. Verschwörungstheoretiker?

PS: Und nein, ich habe nicht Google bemüht, als ich Fragen nach dem Ursprung des Schreibens stellte.

admin

Zitat von: Delax am 16:46:42 Do. 28.Mai 2015
Reichsdeppenscheiße....gut argumentiert, (lerne mal sachlich zu bleiben)

"Reichsdeppenscheiße" ist eine sachliche und zurückhaltende Beschreibung dieser psychotischen Rechtsradikalenszene mit eigenem König.

Zitat von: Delax am 16:46:42 Do. 28.Mai 2015
es ist eine frechheit mir zu unterstellen ich/meine Beiträge wären Rechts (wie definiert sich Rechts denn genau? und was wäre dann Links?)

Ist es das? Entweder du schaust nicht drauf, wohin du verlinkst, oder du hast eine radikale Rechts-Links-Schwäche und kannst das Eine nicht von dem Anderen unterscheiden.

Es ist dabei nicht sonderlich schwer.
http://schaebel.de/ ist eine Seite der "Reichsbürger".
Über die kannst du hier etwas erfahren:
http://www.netz-gegen-nazis.de/category/lexikon/reichsbuerger
https://www.psiram.com/ge/index.php/Kommissarische_Reichsregierung
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgerbewegung

Und
dein Link http://netzwerkvolksentscheid.de führt auch nach rechts.
Es lacht einem sofort ein Werbelogo des Kopp Verlags entgegen.
Den könnte man als eifriger chefduzenleser kennen:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28028.0

ansonsten:
ZitatDie Webseite des Netzwerk Volksentscheid fordert den Beschluss eines dort präsentierten Gesetzentwurfs zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene. Als Begründung nennt Lohfing-Blanke u.a. das Argument der Kommissarischen Reichsregierung, die BRD sei völkerrechtlich kein souveräner Staat. Wahlen seien daher durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Eine Verbindung mit der Reichsregierungs-Szene ist auch darüber gegeben, dass das "Netzwerk Volksentscheid" an einem "Aufbau-Kongress" des Aufbruch Gold-Rot-Schwarz am 9.11.12 in Alsfeld teilgenommen hat[.

Im Truther-Forum "Recentr" bezeichnet Lohfing-Blanke das Netzwerk als "Produkt völlig aufgewachter Leute aus der Trutherszene und solcher, die sie bereits seit längerer Zeit im Focus haben.
https://www.psiram.com/ge/index.php/Klaus_Lohfing-Blanke



Delax

gut das hat sich dann geklärt, ich schreibe hier nichts mehr.

Troll

Zitat von: Delax am 17:50:13 Do. 28.Mai 2015
gut das hat sich dann geklärt, ich schreibe hier nichts mehr.

Gute Entscheidung, bravo, und Danke.
Politik ist der Spielraum, den die Wirtschaft ihr lässt.
Dieter Hildebrandt
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepasst an eine kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti

Sunlight

ZitatAdmin
"Reichsdeppenscheiße" ist eine sachliche und zurückhaltende Beschreibung dieser psychotischen Rechtsradikalenszene mit eigenem König.

Eindeutig rechtsradikale Szene und "Netz gegen Nazis" beschreibt es auch deutlich. Ziemlich psychotisch ... gleichzeitig gefährlich.

ZitatRudolf Rocker
Wir mögen in diesem Forum weder Reichsdeppen, Verschwörungsheinis, Nazispinner noch Möchtegernhitler!

Ich auch nicht! Diesem rechtsradikalen Gedankengut darf kein Raum gegeben werden.

Wenn das tatsächlich Delax Meinung entspricht, schließe ich mich Rudi an ...

ZitatRudolf Rocker
Du bist hier eindeutig im falschen Forum gelandet und  solche Idioten wie Du werden ihren dummdämlichen Schwachsinn hier nicht verbreiten können!Ich sag schon mal auf Wiedersehen!

Chefduzen ist eine gute Plattform!  Rechtsradikales Gedankengut hat hier aber keinen Platz.  

ZitatDelax

gut das hat sich dann geklärt, ich schreibe hier nichts mehr.

Gute Entscheidung, Danke!




Rudolf Rocker

Zitat von: Delax am 17:50:13 Do. 28.Mai 2015
gut das hat sich dann geklärt, ich schreibe hier nichts mehr.

Besser is das!

admin

Aha. Und warum?
Sind dir durchgeknallte Rechtsradikale lieber, als das Forum, in dem du dich nach deinen Problemen mit der Lohnabrechnung erkundigt hast und auch Leute gefunden hast, die sich damit auseinandersetzten?

Wenn dem so ist, solltest du lieber bei deinem König eine GEZ Befreiung beantragen. Dieser Staat ist ja nicht existent.




Hochseefischer

*Vorsichtig frag*: Kann es sein, dass Delax gar nicht wusste, was er/sie hier für ein Schreiben einstellte? Also die Hintergründe dieses Schreibens gar nicht (er)kannte?

Rudolf Rocker

Das darfst Du auch unvorsichtig fragen! ;D
Hätte ja durchaus sein können, das es so ist, aber dann hätte er/sie bei der Nachfrage ja einfach schreiben können: Sorry, hab ich nicht gewusst!

Das kam aber nicht, sondern gleich der nächste Link!

Sunlight

Zitat von: Hochseefischer am 18:45:36 Do. 28.Mai 2015
*Vorsichtig frag*: Kann es sein, dass Delax gar nicht wusste, was er/sie hier für ein Schreiben einstellte? Also die Hintergründe dieses Schreibens gar nicht (er)kannte?

Sehr unwahrscheinlich, da diese Seiten sehr speziell sind. Schon an den Texten ist das zu erkennen.
So uninformiert ist Niemand.

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:54:59 Do. 28.Mai 2015
Das darfst Du auch unvorsichtig fragen! ;D
Hätte ja durchaus sein können, das es so ist, aber dann hätte er/sie bei der Nachfrage ja einfach schreiben können: Sorry, hab ich nicht gewusst!

Das kam aber nicht, sondern gleich der nächste Link!

Richtig und ein Indiz, dass Delax genau wußte, was er hier einstellt.

Hochseefischer

@Rudi/Sunlight: ick vastehe  ;)

Büroekel

Zitat von: admin am 17:40:34 Do. 28.Mai 2015

"Reichsdeppenscheiße" ist eine sachliche und zurückhaltende Beschreibung dieser psychotischen Rechtsradikalenszene mit eigenem König.




Gerade vom admin habe ich das nicht erwartet

Diese psychotische rechtsradikalenszene mit eigenem könig nimmt das GELTENDE GESETZ als grundlage.
Nach deiner ansicht ist dann das geltende recht psychotischer rechtsradikalschwachsinn so wie die gesammte brd und das GG ?

wenn man mal was kritisches bringt wird gleich mit der nazikeule zugeschlagen

NO risk NO fun!

Rudolf Rocker

Hat hier einer ´ne Dose Reichsdeppen aufgemacht?

dagobert

Die sind diese Woche im Sonderangebot.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Nee, heute ist Vollmond! Da kommen die alle aus ihren Löchern!

Hochseefischer

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:00:15 Mi. 03.Juni 2015
Hat hier einer ´ne Dose Reichsdeppen aufgemacht?


Die sind doch schon längst abgelaufen  ;D

Rappelkistenrebell

Was haltet Ihr von diesem Text????


Wir wollen uns nicht mit fremden Federn schmücken. Diese Idee stammt von Handelsblatt-Kolumnist Norbert Häring, danke dafür.

Es sollten so viele "Beitragszahler" die Einzugsermächtigung zugunsten des Beitragsservice kündigen, bzw. Daueraufträge aufheben. Natürlich wird sich besagter Beitragsservice recht schnell zurückmelden und um Überweisung der fälligen Beiträge bitten.

Da wir ja alle "pflichtbewusste" Bürger sind und dem Beitragsservice sein Geld ja auch nicht vorenthalten möchten, informieren wir die Herrschaften darüber, dass wir ja auf jeden Fall gewillt sind zu zahlen, dies aber in Zukunft nur noch in bar erledigen werden.Das Geld liegt bei uns Zuhause natürlich zur Abholung bereit. Und um irgendwelchen gegensätzlich lautenden Aussagen des Beitragsservice zuvor zu kommen, können wir auch gleich auf §14 des Bundesbankgesetzes hinweisen, in dem klar geregelt ist: ......... Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.........
Dementsprechend muss auch jeder Lieferant die Barzahlung akzeptieren.

Wenn der Beitragsservice damit nicht einverstanden ist, möge er uns auf die gesetzliche Grundlage hinweisen, in der unsere Pflicht zur bargeldlosen Zahlung geregelt ist. Denn so etwas gibt es nicht.

Man kann die Sache auch noch etwas weiter treiben, sollte der Beitragsservice tatsächlich auf die Idee kommen, Billiglöhner einzustellen, welche tatsächlich das Bargeld in den Haushalten abholen. Dazu sollte man sich in der Nachbarschaft absprechen. Und zwar derart, dass man dem Beitragsservice den möglichen Abholtermin für das Geld vorgibt. Und zwar jeder Nachbar an einem anderen Tag der Woche und auch zu einer anderen Uhrzeit, sodass der "Eintreiber" täglich von morgens bis abends unterwegs sein muss. Die Termine können wahllos im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten gelegt werden. Natürlich sollte man den Abholzeitpunkt dem Beitragsservice auch fix vorgeben und mitteilen, dass genau dieser Zeitpunkt der einzig mögliche Abholzeitpunkt des Monats ist. 60 Minuten Toleranz sollte man aber schon einsetzen. Ansonsten würde man das Geld bis zum gleichen Termin im Folgemonat für den Beitragsservice aufbewahren. Abzüglich von 5% Bereitstellungsgebühr.

Vorteilhaft wären auch gleich Fixtermine in verschiedenen Ortsteilen, damit der Beitragsservice auch nicht mit einer einzelnen Person auskommt. Wenn die uns schon ungefragt ihre mangelhafte Ware liefern, die wir nicht bestellt haben und auch nicht haben möchten, die teilweise nicht einmal ordnungsgemäß zugestellt werden kann, so nehmen WIR uns wenigstens das Recht heraus, zu zahlen, wie wir wollen und wann wir wollen (im Rahmen der gesetzlichen Zahlungsfrist).

Somit haben wir dem Beitragsservice jegliche Grundlage genommen, die Summe bei uns einzuklagen. Wir sind ja zahlungswillig und haben das Geld bereitliegen.

WICHTIG: Jegliche Zahlung an den Beitragsservice stets unter Vorbehalt der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Forderung. Denn nur dann kann man es einfacher zurückfordern.

Natürlich kann eine Klage gegen die Unrechtmäßigkeit der Forderungen parallel auch noch durchgeführt werden.

Hier noch ein netter Nachtrag zu der Sache


http://norberthaering.de/de/27-german/news/385-rundfunkgebuehren-bar-zahlen
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rappelkistenrebell

Umgehung des Rundfunkbeitrags wirklich so einfach? – Journalist trickst GEZ aus

Seit der Rundfunkbeitrag an den einzelnen Haushalt geknüpft ist, scheint es, als ob ein Entkommen von der Gebühr unmöglich wäre. Doch der Volkswirt und Journalist des ,,Handelsblatts", Norbert Häring, hat in seinem Blog ,,Norbert Häring – Geld und mehr" beschrieben, wie einfach es sein kann, die Gebührenpflicht, die durch die GEZ durchgesetzt wird, zu umgehen. Das Recht auf Barzahlung, formuliert im Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes, macht es möglich.

Auf seinem Blog unter dem Titel ,,Wie man ganz legal die Rundfunkgebühren spart und dabei die Geldreform voranbringt" erklärt Häring, dass er seinen Bankeinzug für die Bezahlung der GEZ-Gebühren widerrufen hat, um diese stattdessen bar zu bezahlen. Dieses Recht sei gesetzlich verankert. Dabei verwies der Wirtschaftsexperte auf den Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes, der festlegt, dass in Deutschland ,,auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel" sind. Auch für den Beitragsservice der GEZ heißt es damit: Die Barzahlung darf nicht abgelehnt werden.
DER FEHLENDE PART: GEZ – Klagst du schon? Oder zahlst du noch?

GEZ - Natürlich zahl ich - NICHT


https://www.youtube.com/watch?v=g7KgOHogpYQ





So schrieb der 51-Jährige Journalist an die GEZ:

   ,,Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind 'in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel'. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür."

Das Ergebnis: Seither hat sich die GEZ nicht mehr bei ihm zurückgemeldet. Häring vermutet, dass der Grund die hohen Bearbeitungsgebühren sind, die mit einer Bareinzahlung einhergehen würden. Der Service will daher lieber nicht die Möglichkeit schaffen, die GEZ-Gebühr bar zu bezahlen, weil sich der Aufwand dafür nicht rechnet.

Der Journalist ruft seither Bürger und Kritiker der Rundfunkgebühr dazu auf, es ihm gleichzutun. Häring gibt sich für den Fall eines Rechtsstreits zudem siegessicher. Er erklärte, sollte gegen ihn ein Gerichtsvollzieher auf den Weg gebracht werden, werde er sein Recht auf Bareinzahlung auf dem Rechtsweg geltend machen.

Quelle

http://www.rtdeutsch.com/22322/inland/umgehung-des-rundfunkbeitrags-wirklich-so-einfach-journalist-trickst-gez-aus/
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Sunlight

Wer solche Empfehlungen verteilt, möge bitte auch auf Rechtsfolgen hinweisen und die Urteile zum Rundfunkbeitrag erwähnen.
Leistungsempfänger können sich befreien lassen.  Andere können unter Abwägung der Folgen, Verschuldung ( Zwangsvollstreckung u. hohe Gerichtskosten) entscheiden, ob sie sich widersetzen und klagen wollen. Erwähnen sollte man auch den ungewissen Ausgang.

Zitat
ZitatRundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich
VG Dresden entscheidet zu mehreren Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags

Die Rundfunk­beitrags­erhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk begegnet keinen verfassungs­rechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird seit dem 1. Januar 2013 auf der Grundlage eines Staatsvertrags aller Bundesländer der Rundfunkbeitrag erhoben. Zahlungspflichtig sind danach alle Inhaber einer Wohnung sowie Unternehmen für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge. Mit dieser im Freistaat Sachsen durch Landesgesetz umgesetzten Regelung wurde die zuvor erhobene, empfangsgeräteabhängige Rundfunkgebühr abgelöst.Das Verwaltungsgericht Dresden hat die verfassungsrechtlichen Bedenken mehrerer Kläger gegen die Neuregelung nicht geteilt und wies daher eine allein auf die behauptete Verfassungswidrigkeit der Beitragserhebung... Lesen Sie mehr

ZitatOberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Rund­funk­beitrags­staats­vertrag begegnet keinen durchgreifenden europarechtlichen oder verfassungs­rechtlichen Bedenken

Das Ober­verwaltungs­gericht Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatten die Kläger insbesondere geltend gemacht, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der seit dem 1. Januar 2013 die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen darstellt, verfassungswidrig sei.Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen führte in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen aus, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag... Lesen Sie mehr

ZitatVerwaltungsgericht Gießen
Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos
Erhebung des Rundfunkbeitrags verstößt nicht gegen die Verfassung

Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage gegen den Hessischen Rundfunk abgewiesen. Da es sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bei dem Rundfunkbetrag nicht um eine Steuer handelt, sah das Gericht in der Erhebung des Rundfunkbetrages keinen Verfassungsverstoß.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger aus Gießen geltend gemacht, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen die Verfassung verstieße.Das Verwaltungsgericht Gießen wies die Klage mit der Begründung ab, dass es keinen Verfassungsverstoß in der Erhebung des Rundfunkbeitrags sehe. Für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht war daher kein Raum.... Lesen Sie mehr

ZitatVerwaltungsgericht Hannover
Verwaltungsgericht Hannover weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab
Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von der bislang gerätebezogenen Rundfunkgebühr auf den wohnungs- und betriebs­stätten­bezogenen Rundfunkbeitrag verstößt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz.

In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass der Staat die finanziellen Voraussetzungen der Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern hat. Dazu gehören ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb steht den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein Anspruch auf ausreichende Finanzierung zu. Danach waren in der Vergangenheit gerätebezogene... Lesen Sie mehr

ZitatVerwaltungsgericht Köln
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden
VG Köln verneint Verstoß gegen den Gleich­heits­grund­satz und weist Klagen gegen Beitragserhebung ab

Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 im privaten Bereich für jede Wohnung erhoben wird, ist verfassungsgemäß und nicht zu beanstanden. Dies hat entschied das Verwaltungsgericht im Anschluss an gleichlautende Entscheidungen anderer Gereichte.

In den zugrunde liegenden Verfahren wies das Verwaltungsgericht zwei Klagen ab, die sich gegen den neuen Rundfunkbeitrag für private Haushalte richteten. Die Kläger hatten vor allem geltend gemacht, der neu eingeführte haushaltsbezogene Rundfunkbeitrag stelle keinen Beitrag, sondern eine unzulässige Steuer dar. Zudem verstoße er gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil er unabhängig von... Lesen Sie mehr

Zitat
ZitatVerwaltungsgericht Stuttgart
Auch Nurradiohörer muss vollen Rundfunkbeitrag zahlen
Wegfall der Ermäßigung für Nurradiohörer beim neuen Rundfunkbeitrag rechtmäßig

Die am 1. Januar 2013 eingeführte Erhebung eines - vollen, nicht ermäßigten - Rundfunkbeitrags von Personen, die nur Radio hören (und keinen Fernseher besitzen), ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Eine Nurradiohörerin hatte gegen den Südwestrundfunk - SWR - geklagt.

Seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 01. Januar 2013 müssen grundsätzlich alle Haushalte einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro entrichten, unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist.Die Klägerin war in der Vergangenheit (nur) mit einem Hörfunkgerät gemeldet und hatte die dafür anfallenden Rundfunkgebühren entrichtet.... Lesen Sie mehr
Zitat
Verwaltungsgericht Stuttgart
Ermäßigter Rundfunkbeitrag für behinderte Menschen mit Merkzeichen RF rechtmäßig
Behinderte Menschen mit Merkzeichen RF waren früher von der Rundfunkgebühr gänzlich befreit

Die am 1.1.2013 eingeführte Erhebung eines ermäßigten Rundfunkbeitrags von Behinderten mit Merkzeichen "RF", die bis Ende 2012 von der alten Rundfunkgebühr befreit waren, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Der schwerbehinderte (gehbehinderte) Kläger hatte gegen den Südwestrundfunk - SWR - geklagt.

Seit Inkrafttreten des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zum 01. Januar 2013 müssen grundsätzlich alle Haushalte einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € entrichten, unabhängig davon, ob ein Fernseher oder Radio vorhanden ist.Bis Ende 2012 konnten sich Behinderte von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen, wenn sie das Merkzeichen "RF" in ihrem Schwerbehindertenausweis... Lesen Sie mehr
Zitat
Landgericht Tübingen
Voll­streckungs­versuch wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag scheitert wegen formeller Fehler
Ungenügende Angabe zur Voll­streckungs­behörde sowie Fehlen eines zu vollstreckenden Verwaltungsaktes / Zu den Anforderungen an Voll­streckungs­ersuchen bei Rundfunkbeiträgen

Enthält ein Voll­streckungs­ersuchen nur ungenügende Angaben zur Voll­streckungs­behörde (Bsp.: fehlende Angabe der Rechtsform, der Vertretung und der Anschrift) und liegt dem Ersuchen kein zu vollstreckender Verwaltungsakt zugrunde, so scheitert der Voll­streckungs­versuch wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall versuchte der Südwestrundfunk im Dezember 2013 mittels eines Vollstreckungsersuchens nicht gezahlte Rundfunkbeiträge über einen Gerichtsvollzieher einzutreiben. Der Schuldner wehrte sich aber gegen die Vollstreckung, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Landgericht Tübingen entschied zu Gunsten des Schuldners. Der Südwestrundfunk... Lesen Sie mehr
ZitatVerwaltungsgericht Potsdam
Klagen gegen Rundfunkbeitrag erfolglos
Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung gerechtfertigt

Alle neun Klagen hinsichtlich der beanstandeten Rundfunkbeitragspflicht wurden abgewiesen Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.

Hinsichtlich der von den Klägern beanstandeten Rundfunkbeitragspflicht hat das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Den von den Klägern geltend gemachten Einwendungen folgte die Kammer nicht.Weder käme der Rundfunkbeitrag einer Steuer gleich, da der Rundfunkbeitrag als Gegenleistung für das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhoben werde,... Lesen Sie mehr

ZitatVerwaltungsgericht Darmstadt
Rundfunkanstalt muss wegen provozierter Erhebung eines Eilantrags Verfahrenskosten tragen
Provozierte Erhebung eines Eilantrags wegen abgelehnter Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides

Lehnt eine Rundfunkanstalt die Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides ab, so provoziert sie damit die Erhebung eines Eilantrags durch den Betroffenen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Anstalt aufgrund interner Anweisungen keine Vollziehung vornimmt. Die Rundfunkanstalt hat daher die Verfahrenskosten eines vorläufigen Rechts­schutz­verfahrens zu tragen, wenn das Verfahren für übereinstimmend erledigt erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Darmstadt entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Bürger gegen einen Bescheid zur Zahlung des Rundfunkbeitrags. Nachdem die Rundfunkanstalt durch einen Widerspruchsbescheid dem Betroffenen mitteilte, dass die beantragte Aussetzung der Vollziehung des Bescheids abgelehnt wurde, erhob dieser einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Dadurch wollte er im Rahmen des vorläufigen..

Quelle: kostenlose-urteile.de/topten.rundfunkbeitrag


21 Urteile  Urteile zu Rundfunkbeitrag


Quelle: rechtsindex.de/urteile/rundfunkbeitrag

Zitat
ZitatÖffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unmittelbar durch das Grundgesetz mit der Grundversorgung mit Hörfunk und Fernsehen beauftragt. Ihr Grundversorgungsauftrag ist – unabhängig von der einfachgesetzlichen Ausgestaltung in §§ 11 ff. RStV – integraler Bestandteil der dienenden Rundfunkfreiheit. Sie werden in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben und auch Rundfunkanstalten genannt. Zu ihnen gehören die Landesrundfunkanstalten (ARD) und das bundesweit sendende ZDF, das jedoch nicht vom Bund, sondern von allen deutschen Bundesländern getragen wird. Einzige Ausnahme ist das Deutschlandradio, das als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurde. "Mitglieder der Körperschaft sind die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)." (§ 1 Abs. 1 Satz 2 DLR-StV) Eine Sonderrolle nimmt die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle ein. Sie veranstaltet sog. Auslandsrundfunk und hat keinen Versorgungsauftrag für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Abs. 1 DWG).

Quelle: wikipedia.org

§ 10 Abs. 2 der Satzungen der Rundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

Zitat
§ 10 Zahlungen
(1) Der Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin hat die Rundfunkbeiträge auf
seine/ihre Gefahr auf das Beitragsabwicklungskonto ARD/ZDF/Deutschlandradio
bei Banken oder Sparkassen zu leisten.
(2) Der Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin kann die Rundfunkbeiträge nur
bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten:
1. Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift bzw. künftiger SEPA-Basislastschrift,
2. Einzelüberweisung,
3. Dauerüberweisung.
5
(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten
hat der Beitragsschuldner/die Beitragsschuldnerin zu tragen.
(4) Der Beitragsschuldner/Die Beitragsschuldnerin ist verpflichtet, die von ihm/ihr
zu Lasten seines/ihres Bankkontos geleisteten Zahlungen der Rundfunkbeiträge


schwarzrot

Trotz infos über rechtsfolgen, man sollte sich nicht zum büttel der herrschenden machen und ihren bullshit nachplappern!  >:(

Das ganze bleibt ein abendheuerliches konstrukt, gebastelt von korrupten politikern, die mit den sendern einen 'staatsvertrag' zusammengemauschelt haben, damit sie weiterhin ihre regierungspropaganda und volxverdummung unter die leute bringen können und dafür auch noch geld abpressen.

Richtig ist aber, dass bisher kein richter es damit aufnehmen wollte.
Das zeigt allerdings nicht die rechtmässigkeit, sondern nur, wie das deutsche 'rechts'-system inzwischen funktioniert.

Zum meiner lage:
Nachdem mir der zwangsbeitragsservice nicht mal eine widerspruchsbescheinigung schicken wollte, ich aber klarmachte, dass von mir keine zahlungen zu erwarten sind (kein geld, AlgII) und darauf bestanden habe, haben die auf den rest der forderungen verzichtet.
Davor habe ich nachträglich alle jokecenter-bescheinigungen, die ich finden konnte, seit einführung der zwangsgebühr hingeschickt und dann auch 'befreiungsbescheide' für diese zeiträume erhalten.

Einen 'befreiungsantrag' habe ich aber meinerseits nie gestellt, einfach weil ich nicht einsehe um eine 'befreiung' bitten zu müssen, für etwas, was ich gar nicht haben will oder nutze.

Was ich mache, sollte ich mal einen job haben und somit keine 'befreiungsbescheinigungen' dieses zwangsstaates mehr bekomme, entscheide ich dann.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Das Problem ensteht, wenn man KEINEN Widerspruch gegen die Bescheide einlegt und die Briefe direkt ins Altpapier befördert! Das ist genauso wie mit anderen Forderungen; z.B. von irgendwelchen Inkasso- Mafia- Abzockern!
Solche rechtlichen Grundlagen sollte man aber wissen, wenn man vorhat, sich mit dem Verein anzulegen!
Diesen Thread hier gibt es seit 2010 und seid Jahren schreibt u.a. schwarzrot schon, wie man es richtig machen muss!

dagobert

ZitatBundesverwaltungsgericht weist erneut Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Haushaltsabgabe sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch in Leipzig.

Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Gericht folgte damit seinem Grundsatzurteil vom März, als es schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte (DAWR berichtete).

Gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) hatten jeweils Inhaber einer Wohnung geklagt, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen. (Az.: BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15)
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Bundesverwaltungsgericht_weist_erneut_Klagen_gegen_Rundfunkbeitrag_ab.d2617.html

ZitatGEZ-Gegner fordern Abschaffung des Rundfunk­beitrags
Experten wollen Rundfunkbeitrag senken - Gegner wollen gar keinen zahlen

Wie es mit dem Rundfunkbeitrag weitergeht, ist offen. Die Expertenkommission KEF hat vorgeschlagen, ihn ab 2017 um 30 Cent im Monat zu senken. Aber die Regierungschefs der Bundesländer sind sich noch nicht einig geworden. Es gibt Menschen, denen das völlig egal ist - sie wollen gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen oder jedenfalls nicht nach den geltenden Spielregeln. Ihnen geht es nicht um Centbeträge. Ihnen geht es ums Prinzip.
[...]
3900 Beitragsverweigerer zogen 2015 vor Gericht

Seitdem hat das Phänomen allerdings eine andere Dimension erreicht: Nach den neuesten Daten des Beitragsservice in Köln, Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), entrichtet zwar der Großteil der Zahler den Rundfunk­beitrag fristgerecht. Allerdings waren Ende 2015 insgesamt 4,9 Millionen der rund 44,7 Millionen Konten von Bürgern, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen im Mahnverfahren oder in Vollstreckung.

Nicht automatisch sind das alles Beitrags­verweigerer. ,,Für viele dieser Beitragskonten wird lediglich nicht pünktlich gezahlt", sagt May-Britt Moennig von der Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln. Der harte Kern der Beitragsverweigerer, die vor Gericht ziehen, ist sehr viel kleiner: 2015 waren es 3900 (2014:3100). Wie viele prinzipielle Beitragsgegner es insgesamt gibt, lässt sich an den statistischen Daten nicht ablesen.
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsnachrichten/GEZ-Gegner_fordern_Abschaffung_des_Rundfunkbeitrags.d2610.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatAlle erregen sich über Beckenbauers Scheinheiligkeit. Warum redet niemand über die Finanziers der Scheinheiligkeit? ARD und ZDF stützen mit Gebührenmillionen die korruptesten Organisationen der Welt.

Trinkt man bei ARD und ZDF Fair-Trade-Kaffee? Ich gehe fest davon aus. Gerechtere Arbeitsbedingungen in der dritten Welt sind ein Thema, das bei den Öffentlich-Rechtlichen hoch im Kurs steht. So wie der Kampf gegen Korruption, Kinderarbeit und alle Erscheinungsformen des modernen Sklavenhandels. Ich habe den Überblick verloren, wie oft sie bei "Panorama" über die Arbeitsbedingungen beim Textildiscounter KiK berichtet haben, weil KiK seine Jeans und T-Shirts in Bangladesch produzieren lässt.

Trinken auch die Intendanten bei ARD und ZDF Fair Trade? Vermutlich. Schauen sie das politische Programm, das ihre Leute senden? Schon schwerer zu sagen. Jedenfalls ziehen sie daraus keine Konsequenzen, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass mit denen ihnen anvertrauten Gebührengeldern nicht Korruption und Sklavenarbeit belohnt werden.
[...]
Jedes Unternehmen beschäftigt heute eine Compliance-Abteilung, die darauf achtet, dass es ethisch einwandfrei zugeht. Wehe, ein Unternehmen wird erwischt, dass es in Rüstungsgüter investiert oder andere anrüchige Geschäfte. In den Intendantenetagen in Mainz und Köln denken sie gerade darüber nach, wie viele frische Millionen sie dem Sportapparat zuschieben können. Wie soll man das also nennen, was ARD und ZDF treiben: Beihilfe zur Korruption durch Ignoranz?

Bei der Auswahl der Geschäftspartner etwas sorgfältiger verfahren

Ich habe den Kollegen Thomas Darnstädt zu Rate gezogen, der einer der schlauesten Juristen ist, die ich kenne. Wir waren uns einig, dass Organisationen, die in den Rang eines Verfassungsorgans erhoben wurden, in besonderer Weise an die Werteordnung des Grundgesetzes gebunden sind. Das Verfassungsgericht hat die Rundfunkanstalten mit Befugnissen ausgestattet, die ansonsten nur Finanzämter haben. Sollte man da nicht erwarten dürfen, dass sie bei der Auswahl der Geschäftspartner etwas sorgfältiger verfahren?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ard-und-zdf-finanzieren-korruption-kolumne-jan-fleischhauer-a-1112872.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatGericht spricht Rundfunkanstalten Behördeneigenschaft ab und stoppt Zwangsvollstreckung des Beitrags

Die Rundfunkanstalten suchen sich immer das Beste aus allen Welten aus: geht es um möglichst hohe Gehälter, sind sie staatsfern, geht es um rabiaten Gebühreneinzug, sind sie Behörde, geht es um Rechtsschutz für die Zwangsbeglückten oder Geschäftsinteressen sind sie privates Unternehmen. Das Landgericht Tübingen hat den Südwestrundfunk SWR für dieses selbstherrliche Gebaren in einem aktuellen Urteil abgewatscht und darüber hinaus die Rundfunksatzungen als  rechtswidrig bezeichnet.
http://norberthaering.de/de/27-german/news/688-swr-urteil#weiterlesen
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

Die Öffentlich Rechtlichen sind übel wirtschaftlich und politisch verfilzt.
Die GEZ (gibt es unter diesem Namen nicht mehr) ist verständlicherweise verhaßt.

Neoliberale und Faschos kochen ihr Süppchen darauf.

ZitatÖffentlich-rechtlicher Rundfunk
Frankreichs Senat stimmt für Abschaffung der Rundfunkgebühr
Auch die zweite Parlamentskammer in Frankreich hat der Abschaffung der Rundfunkgebühr zugestimmt. Der Rundfunk soll künftig teilweise durch Steuern finanziert werden.
https://www.zeit.de/kultur/2022-08/rundfunkgebuehren-frankreich-abschaffung-senat

Steuerfinanziert kingt erstmal gut. Insgesamt gibt es jedoch die Tendenz, Öffentlich Rechtliche abzuwickeln und dem "Markt" zu überlassen. Ich vermute, daß Macron auch Hintertürchen in diese Richtung eingebaut hat. Boris Johnson hat versucht, die BBC sturmreif zu schießen.

Es gibt keine Linke Debatte zur Medienpolitik. Wir sollten wachsam sein.

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