Was haltet Ihr von diesem Text?

Wir wollen uns nicht mit fremden Federn schmücken. Diese Idee stammt von Handelsblatt-Kolumnist Norbert Häring, danke dafür.
Es sollten so viele "Beitragszahler" die Einzugsermächtigung zugunsten des Beitragsservice kündigen, bzw. Daueraufträge aufheben. Natürlich wird sich besagter Beitragsservice recht schnell zurückmelden und um Überweisung der fälligen Beiträge bitten.
Da wir ja alle "pflichtbewusste" Bürger sind und dem Beitragsservice sein Geld ja auch nicht vorenthalten möchten, informieren wir die Herrschaften darüber, dass wir ja auf jeden Fall gewillt sind zu zahlen, dies aber in Zukunft nur noch in bar erledigen werden.Das Geld liegt bei uns Zuhause natürlich zur Abholung bereit. Und um irgendwelchen gegensätzlich lautenden Aussagen des Beitragsservice zuvor zu kommen, können wir auch gleich auf §14 des Bundesbankgesetzes hinweisen, in dem klar geregelt ist: ......... Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.........
Dementsprechend muss auch jeder Lieferant die Barzahlung akzeptieren.
Wenn der Beitragsservice damit nicht einverstanden ist, möge er uns auf die gesetzliche Grundlage hinweisen, in der unsere Pflicht zur bargeldlosen Zahlung geregelt ist. Denn so etwas gibt es nicht.
Man kann die Sache auch noch etwas weiter treiben, sollte der Beitragsservice tatsächlich auf die Idee kommen, Billiglöhner einzustellen, welche tatsächlich das Bargeld in den Haushalten abholen. Dazu sollte man sich in der Nachbarschaft absprechen. Und zwar derart, dass man dem Beitragsservice den möglichen Abholtermin für das Geld vorgibt. Und zwar jeder Nachbar an einem anderen Tag der Woche und auch zu einer anderen Uhrzeit, sodass der "Eintreiber" täglich von morgens bis abends unterwegs sein muss. Die Termine können wahllos im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten gelegt werden. Natürlich sollte man den Abholzeitpunkt dem Beitragsservice auch fix vorgeben und mitteilen, dass genau dieser Zeitpunkt der einzig mögliche Abholzeitpunkt des Monats ist. 60 Minuten Toleranz sollte man aber schon einsetzen. Ansonsten würde man das Geld bis zum gleichen Termin im Folgemonat für den Beitragsservice aufbewahren. Abzüglich von 5% Bereitstellungsgebühr.
Vorteilhaft wären auch gleich Fixtermine in verschiedenen Ortsteilen, damit der Beitragsservice auch nicht mit einer einzelnen Person auskommt. Wenn die uns schon ungefragt ihre mangelhafte Ware liefern, die wir nicht bestellt haben und auch nicht haben möchten, die teilweise nicht einmal ordnungsgemäß zugestellt werden kann, so nehmen WIR uns wenigstens das Recht heraus, zu zahlen, wie wir wollen und wann wir wollen (im Rahmen der gesetzlichen Zahlungsfrist).
Somit haben wir dem Beitragsservice jegliche Grundlage genommen, die Summe bei uns einzuklagen. Wir sind ja zahlungswillig und haben das Geld bereitliegen.
WICHTIG: Jegliche Zahlung an den Beitragsservice stets unter Vorbehalt der Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Forderung. Denn nur dann kann man es einfacher zurückfordern.
Natürlich kann eine Klage gegen die Unrechtmäßigkeit der Forderungen parallel auch noch durchgeführt werden.
Hier noch ein netter Nachtrag zu der Sache
http://norberthaering.de/de/27-german/news/385-rundfunkgebuehren-bar-zahlen