Kaltmiete, Betriebskosten bei Mietangeboten

Begonnen von pueblop0p, 09:19:26 Fr. 20.Mai 2022

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pueblop0p

Hallo Leute, erstmal danke für dieses Forum! Ihr seid super!

Ich habe auf ein Mietangebot beim zukünftigen Jobcenter eine Absage bekommen. Die Kaltmiete im Angebot liegt 35€ über der von der Kommune festgelegten Mietobergrenze aber die vom Vermieter geschätzten Betriebskosten ca 60€ unter dem Wert der Kommune. Verbunden mit der möglichen Quadratmeterzahl unter Anderem als "unrealistisch" bezeichnet (Recht neue Pelletheizung usw.). Für die Kommune gibt es natürlich keinen offiziellen Mietspiegel bzw. habe ich nur auf diversen Portalen welche gefunden. Was würdet ihr machen? Aktuell lebe ich in einer viel kleineren und viel (Extrem!) teureren Wohnung.

dagobert

Zitat von: pueblop0p am 09:19:26 Fr. 20.Mai 2022Die Kaltmiete im Angebot liegt 35€ über der von der Kommune festgelegten Mietobergrenze aber die vom Vermieter geschätzten Betriebskosten ca 60€ unter dem Wert der Kommune.
Betriebskkosten mit oder ohne Heizkosten?
So wie du das schilderst müsste die Bruttokaltmiete aber in beiden Fällen angemessen sein, zumindest nach der BSG-Rechtsprechung, an die sich allerdings so manches JC nicht gern hält.

Zitat von: pueblop0p am 09:19:26 Fr. 20.Mai 2022Verbunden mit der möglichen Quadratmeterzahl unter Anderem als "unrealistisch" bezeichnet (Recht neue Pelletheizung usw.).
Wieso unrealistisch?

Hast du zu der Ablehnung eine schriftliche Begründung?
Wie groß ist die neue Wohnung?
Wird die aktuelle Wohnung vom JC noch voll bezahlt?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pueblop0p

Heizkosten sind ca. 90€.
Sonstige Nebenkosten wie Müll, Grundsteuer, Versicherung etc. 46€
Mir ist gerade aufgefallen, der Vermieter meinte was von Solarthermie für Warmwasser und hat überall nur Pellet eingetragen hmm...
Hast du einen Link zu einem "angemessenen", aktuellen Urteil?

Ja per Mail bzw. Pdf das gilt inzwischen als "schriftlich" oder?

Die neue ist 2 Zimmer, Küche und Bad ca. 70qm. Und ja die Aktuelle wird voll bezahlt 2 Zimmer mit Wohnküche und Bad ca. 40qm. Geht halt auch wirklich aufs Dorf raus, aber der neue Vermieter ist auch 2€ unter dem durchschnittlichen Mietspiegel was ich so gesehn hab. Ein Umzug ist übrigens Teil und ein Ziel der "Maßnahme" in der ich aktuell bin. Was ich im Anschreiben auch betont habe.

Dazu ist die Wohnung mit 70qm wesentlich zu groß für eine Person, weswegen die angegebenen Nebenkosten eher unrealistisch sind und die Heizkosten dementsprechend hoch sein werden. (Aus der Absage)
Sachbearbeiter sind auch Hellseher!

dagobert

Zitat von: pueblop0p am 10:29:04 Fr. 20.Mai 2022Hast du einen Link zu einem "angemessenen", aktuellen Urteil?
Such mal nach den BSG-Urteilen zur sog. "Produkttheorie". Die Grundsatzentscheidungen dazu sind alle nicht mehr ganz neu, aber immer noch anwendbar.

Zitat von: pueblop0p am 10:29:04 Fr. 20.Mai 2022Ja per Mail bzw. Pdf das gilt inzwischen als "schriftlich" oder?
Einfache E-Mail ist nur Textform.

Zitat von: pueblop0p am 10:29:04 Fr. 20.Mai 2022Und ja die Aktuelle wird voll bezahlt
Dann gäbe es zwei Optionen:
a) in der alten Wohnung bleiben oder
b) die Genehmigung für die neue Wohnung per SG-Eilverfahren durchzusetzen versuchen. Hierbei auf die voraussichtliche Kostenersparnis für den Steuerzahler hinweisen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pueblop0p

Fern ab der Juranerd Datenbanken ist das einzig verständliche gerade https://www.gegen-hartz.de/news/begrenzung-auf-angemessene-unterkunftskosten auf die Schnelle.
Zitat von: dagobert am 10:56:36 Fr. 20.Mai 2022b) die Genehmigung für die neue Wohnung per SG-Eilverfahren durchzusetzen versuchen. Hierbei auf die voraussichtliche Kostenersparnis für den Steuerzahler hinweisen.
Das mache ich mit einer Sozialberatung bei mir? Oder meinst du den Schritt erstmal beim Widerspruch "androhen"?! Also einen formulieren will ich auf alle Fälle.

dagobert

Zitat von: pueblop0p am 11:14:54 Fr. 20.Mai 2022
Zitat von: dagobert am 10:56:36 Fr. 20.Mai 2022b) die Genehmigung für die neue Wohnung per SG-Eilverfahren durchzusetzen versuchen. Hierbei auf die voraussichtliche Kostenersparnis für den Steuerzahler hinweisen.
Das mache ich mit einer Sozialberatung bei mir?
Wenn du eine Sozialberatung in der Nähe hast, können die dir sicherlich dabei helfen.

Zitat von: pueblop0p am 11:14:54 Fr. 20.Mai 2022
Oder meinst du den Schritt erstmal beim Widerspruch "androhen"?! Also einen formulieren will ich auf alle Fälle.
Ein förmlicher Widerspruch geht erst, wenn du einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" hast, eine E-Mail kann das nicht sein.
Und das "Androhen" kostet dich nur Zeit.
Selbst ein Eilverfahren nimmt mind. 2-3 Wochen in Anspruch, und du kannst den neuen Vermieter nicht zwingen die Wohnung solange für dich frei zu halten.
Wenn du die Wohnung haben willst, musst du dem JC in den Hintern treten. Kräftig und schnell.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pueblop0p

Der Bescheid kam als PDF Anhang. Hatte das Angebot auch via E-Mail eingereicht. Muss ich das alles noch mal postalischen mit Brief und so machen?!

dagobert

Der Bescheid hätte schriftlich ergehen müssen, und E-Mail ist nicht schriftlich.

Im Übrigen kann sich das JC mit der Antwort auf einen Widerspruch bis zu drei Monate Zeit lassen. Wenn der Vermieter die Wohnung inzwischen anderweitig vermietet, war's das für deinen Umzug.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pueblop0p

Also alles noch mal via Brief?
ZitatWenn du die Wohnung haben willst, musst du dem JC in den Hintern treten. Kräftig und schnell.
Also direkt zum Anwalt?  :o
Entschuldige weiß gerade nicht welches Vorgehen du jetzt konkret meinst.

dagobert

Ich meine ein Eilverfahren beim Sozialgericht, um die Wohnung genehmigt zu bekommen.
Ob du dafür einen Anwalt brauchst oder die Sozialberatung in Anspruch nimmst oder das alleine durchziehst - deine Entscheidung.
Vorgeschrieben ist ein Anwalt dafür nicht.

Du kannst auch die Mails zum/vom JC ausdrucken und damit direkt zum SG fahren, dann helfen die dir bei der Formulierung des Antrags. Eine richtige Rechtsberatung wie beim Anwalt dürfen die allerdings nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Schaue mal nach den KdU-Richtlinien deiner Komune.. (Klick mich).

Und bei solchen Verhandlungen sollte der Dialog nachweisbar (Fax Briefpost) geführt werden..

Zitat
...
Die neue ist 2 Zimmer, Küche und Bad ca. 70qm. Und ja die Aktuelle wird voll bezahlt 2 Zimmer mit Wohnküche und Bad ca. 40qm.
...

Welcher Grund liegt denn für den Umzug vor ?
Lass Dich nicht verhartzen !

pueblop0p

Zitat von: Onkel Tom am 13:15:28 Fr. 20.Mai 2022
Schaue mal nach den KdU-Richtlinien deiner Komune.. (Klick mich).
Die kenne ich siehe erster und andere Posts, aber mit der Realität des (Bundesdeuschen) Immobilienmarktes haben die ja echt wenig zu tun. Im Gegenteil, würde mich mal sehr interessieren mit welchen Daten die diese Grenzen festlegen. Die Wohnungsanzeigen bei Ebaykleinanzeigen, Immoscout & Co sind es schon mal nicht!

Zitat von: Onkel Tom am 13:15:28 Fr. 20.Mai 2022
Und bei solchen Verhandlungen sollte der Dialog nachweisbar (Fax Briefpost) geführt werden..
Dachte nach 2 Jahren Covid hat sich da etwas verändert. Zumindest wirbt dieses JC mit "Digitalisierung".... hab aber gerade mal das "extra" Blatt gelesen:

2. Auf elektronischem Weg
2.1 Durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die im Briefkopf genannte Stelle. Hierfür wird eine qualifizierte elektronische Signaturkarte benötigt.
2.2 Durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung, wenn die im
Briefkopf genannte Stelle ebenfalls über eine De-Mail-Adresse verfügt. Dafür wird eine DeMail-Adresse benötigt.
2.3 Durch Übermittelung mittels elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, über ein EGVP-Postfach oder das besondere Anwaltspostfach (beA) an das im SAFE-Verzeichnis (sichere Verzeichnisdienste) gelistete besondere
Behördenpostfach (beBPo) der im Briefkopf genannten Stelle. Dafür wird ein EGVP-Postfach
beziehungsweise ein besonderes Anwaltspostfach benötigt.
2.4 Über das Kundenportal der Bundesagentur für Arbeit. Dafür wird ein neuer elektronischer
Personalausweis (nPA) oder eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
benötigt. Hierbei kann die Funktion "Widerspruch einlegen" über die Internetseite
https://www.arbeitsagentur.de/eservices genutzt werden. Außerdem ist die Anmeldung mit
dem eigenen Benutzernamen und Passwort erforderlich.


Wurde die De-Mail nicht wieder abgeschafft?!  :o ;D Und was ist eine qualifizierte elektronische Signaturkarte?! Mit PgP können die doch bestimmt nicht umgehn -.-"
Na dann werde ich das die Tage noch mal alles Postalisch machen :(

Zitat von: Onkel Tom am 13:15:28 Fr. 20.Mai 2022
Welcher Grund liegt denn für den Umzug vor ?
Gesundheitliche und wirtschaftliche Gründe. Zweiteres sorgt zum Teil für Ersteres. Ist auch in Absprache mit dem aktuellen Sachbearbeiter und den Leuten von der "Maßnahme". War vorher Obdachlos und musste irgendwann nehmen was es gab.

Onkel Tom

Zitat
Die kenne ich siehe erster und andere Posts, aber mit der Realität des (Bundesdeuschen) Immobilienmarktes haben die ja echt wenig zu tun.

An diese Unrealitäten wirst Du dich jedoch orientieren müssen, da sich Amt und SG-Richterschaft
auch danach orientieren..
Mehr gibt es meistens nicht und das für eine Person 70 qm Mietwohnungsfläche genehmigt wird ?

Vielleicht für eine schwerbehinderte Person, wo Rollstuhl, Spezialbett und weitere Lebenshilfsmittel
auch noch Platz haben müssen.

Die Nutzung von "Mobcenter-Digital" ist Vertrauenssache..

Aber gut, versuche es mal so wie dagobert angedeutet hat, mit einer Eilklage vor den SG.

Dem Gericht würde das dann auch interessieren, welche gesundheitlichen Gründe vorliegen,
um eine größere Wohnung als "das übliche" zugesprochen zu bekommen.

Was ist das denn für eine Maßnahme, in der ein Umzug in eine neue Wohnung Ziel sein soll ?

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 21:30:04 Fr. 20.Mai 2022Was ist das denn für eine Maßnahme, in der ein Umzug in eine neue Wohnung Ziel sein soll ?
Die meisten Maßnahmen sollen doch eh nur die Statistik bereinigen ...  ::)

Zitat von: Onkel Tom am 21:30:04 Fr. 20.Mai 2022Viel Glück  ;)
Dem schließe ich mich an.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

pueblop0p

Sind hier Leute neidisch?!  ::) ;D
Soweit ich weiss geht es doch nur um die Kosten der Miete und nicht um die Quadratmeter bei Wohnraum oder? Der Vermieter hat sich verhandlungsbereit gezeigt bezüglich der Kaltmiete, schau wir mal.

Onkel Tom

Zitat von: pueblop0p am 11:01:31 So. 22.Mai 2022
Sind hier Leute neidisch?!  ::) ;D
...

Worauf das denn ? Hast doch eh nix zu bieten..  ::)
Lass Dich nicht verhartzen !

pueblop0p

Zitat von: Onkel Tom am 08:20:21 Mo. 23.Mai 2022
Worauf das denn ? Hast doch eh nix zu bieten..  ::)
Hab den Garten extra nicht erwähnt, wird auch nicht im Mietvertrag landen... Habe mit dem Vermieter nochmal verhandelt und alles postalisch nochmal eingereicht. Warte gespannt auf die Reaktion, wenns eine Absage wird gehts direkt zum Gericht  :Q

Onkel Tom

Trotzdem kein Grund, neidisch zu werden.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

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