Jobbörse Arbeitsagentur, Nutzung Pflicht?

Begonnen von Silex, 11:33:35 Mo. 20.September 2010

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Silex

Ich habe mal eine Frage zur Jöbborse der Arbeitsagentur. Bin z.Z. arbeitssuchend gemeldet und da noch nichts Schriftliches über eine Vertragsverlängerung vorliegt wollte ich diesen Status bei der BA beibehalten. Zur Vorbereitung auf ein Vermittlungsgespräch muss ich nun wieder einen Bogen mit meinen Daten ausfüllen; u.a. sollen meine Daten in der Jobbörse der BA veröffentlicht werden. Ich kann dabei nur Name, Adresse und Rufnummer ausschließen. Weiter heißt es: falls Sie Gründe haben, die generell gegen eine Veröffentlichung sprechen könnten, dann lassen Sie sich von Ihrem Vermittler beraten. Für eine missbräuchliche Verwendung der Daten übernimmt die BA keine Haftung.
Wäre dies nicht bereits ein guter Grund, der gegen eine Veröffentlichung spricht? Ich erwarte von einer Veröffentlichung nichts Positives. Was muss ich noch beachten oder mit welchem Argument kann einer Veröffentlichung entgegenwirken. Ist die Veröffentlichung tatsächlich Pflicht? Gibt es da eventuell entsprechende Paragrafen?

Onkel Tom

Eine rechtlich vorgeschriebene Verpflichtung gibt es eigendlich nicht.
meistens wird nach dieser Veröffentlichung schon im Erstantrag auf
ALG-I oder ALG-II dannach gefragt. Dabei gibt es die Möglichkeit der
offenen und der Annonymisierten Veröffentlichung.
Auf jeden Fall dürfen keine Repressionen von der ARGE kommen,
wenn Mensch dieser Veröffentlichung nicht zustimmt.

Auf Grund der Missbräuche in der Vergangenheit und Deinem Recht
auf Informationeller Selbstbestimmung bist Du auf der Sicheren Seite.

Auf die Frage wie z.B. "Suchen Sie nun Arbeit oder nicht ?" nicht
einschüchtern lassen und z.B. mit " Klar möchte ich einen neuen Job
finden, aber ich möchte selbst nachvollziehen, wer meine persönlichen
Bewerberdaten in die Hand bekommt und nicht mein Briefkasten mit
unseriösen Angeboten etc.. volgestopft bekommen."
Lass Dich nicht verhartzen !

Tante Maria

Hallo Onkel tom ,ich hatte hier diesbezüglich auch schon ein Thread aufgemacht(Jobbörse Arbeitsagentur /Muß ich mich registieren?).

Super das du hier antwortest
.Bei war es so ,die Vermittlerin(Ich bin im ALg1 ). Sagte sie müsse mich dort (ich habe im Arbeitspaket /Zettel draufgeschrieben möchte keine Veröffentlichtung auch nicht anonym,wegen Datenschutz.

Die meinte dort würde ich anonym (Zb.Weiblich/Alter /Berufserfahrung)veröffentlichen,sonst können die mich nicht vermitteln .Und ich muß  dort mitwirken,um aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen.Den Pragrafen konnte die nicht nennen.
Sie würden mir das Log in für die Jobbörse zusenden.Was sie auch gemacht hat.Ich habe mich bis jetzt noch nicht,und weigere mich auch mich dort zu regisitieren. ;)
Ich will keine scheiß Leiharbeitsangebote erhalten.

Was können die über mich dort gespeichert haben?Ich denke wenn man sein Log in ,dort eingibt ,fragen die nach Email /Telnr (und man ist schon in der Falle).
Richtig?Drum werde ich mich dort nicht einloggen. ;)Zwingen können ,die mich ja nicht. ;)

Alan Smithee

Kleiner Tip am Rande: es ist auch möglich, eine e-mail Adresse anzulegen, die nach 10 minuten von selbst wieder gelöscht wird.  ;D

z.B. hier: http://visualhype.de/mail-adresse-fuer-10-minuten/

...still dreaming of electric sheep...

Onkel Tom

@Tante Maria

Das wäre schön, wenn Du den Paragraphen nochmal auskramen könntest.
Das die ARGE Dich bei Nichteintragung nicht vermitteln könnte, verstehe ich erstmal
als Ausrede des SB oder die ARGE geht nur noch auf Anfragen von Arbeitgebern in
Passivform nach. Es gibt ja 2 Formen der Stellenvermittlung über die ARGE.
Einmal mit Rechtsfolgenbelehrung, wo der Ablauf mittels paralell dem Arbeitgeber
zugesannten Rückfragebogen überwacht wird und Stellen hinterstecken, die als
allgemein Sozialversicherungspflichtig gelten.
Dann die ohne Rechtsfolgenbelehrung, die durch eine Anfrage eines "möglichen
Arbeitgeber" in die Gänge kommen.
Bei diesen Stellenangeboten handelt es sich um reine Reaktion der ARGE auf Anfrage
basierend dieser Datenbank, wo jeder reingaffen kann. Seriösität etc. bleibt dabei
ungeprüft und deswegen fehlen in diesen Vermittlungsvorschlägen die Rechtsfolgen-
belehrung. Die ARGE nennt das rechtlich nicht sicher und fragen jedoch gerne den
Bewerber, was daraus geworden ist.
So kann mann natürlich den erwerbslosen zum Schnüffler von Firmen machen, die
erwerbslose über die ARGE haben wollen.

Es könnte sein, das Du das Ding mit dem "Sie müssen alle Möglichkeiten nutzen, Ihre
Hilfebedürftigkeit zu beenden".. Das ist irgendwo im SGB-II begraben und wurde gern
als völlig entstellter Textbaustein in der EGV reingesetzt. Mittlerweile haben die
ARGEN begriffen, das anhand des Auslegungsspielraum des Passus, eine EGV von
vornherein rechtswidrig macht.

Aber es gibt ja genügend andere Möglichkeiten, an einem neuen Job zu kommen, statt
sich auf das Risiko des Missbrauch und "Mitnahmeeffekte" einlassen zu müssen.
Lass Dich nicht verhartzen !

milly

zitat onkel tom:
ZitatDas wäre schön, wenn Du den Paragraphen nochmal auskramen könntest.
interessant, keine leistung ohne gegenleistung? welchen paragraphen soll die lady denn dirzuliebe "RAUSKRAMEN"???

zitat tante maria:
ZitatDen Pragrafen konnte die nicht nennen.
liest du nicht richtig oder tust du nur so??? was soll der mist? hier steht klipp und klar dass die sb den nichtmal kannte.

bis heute dachte ich es gäbe keine "dummen fragen"...


zitat onkel tom:
ZitatSo kann mann natürlich den erwerbslosen zum Schnüffler von Firmen machen, die erwerbslose über die ARGE haben wollen.
aha, ist das "natürlich" so... kannste da evtl mal aus dem nähkästchen plaudern oder ist das alles auch wieder virtuell und unter geheimverschlussackte uioe890ß ???!!!


zitat onkel tom:
ZitatAber es gibt ja genügend andere Möglichkeiten, an einem neuen Job zu kommen, statt sich auf das Risiko des Missbrauch und "Mitnahmeeffekte" einlassen zu müssen.
das ist ja wohl die grösste frechheit aller zeiten.

unser aller höchst respektiertester jahrelang bewunderter onkel lässt endlich seine maske fallen und zeigt seine wahre fratze dahinter. toll, toll, toll.

Onkel Tom

@milly

Bist Du nun völlig durchgeknallt ?
Du hast genauso wenig richtig gelesen und nun möchte ich Dich bitten, Deine
U-Boot - Strategien künftig zu unterlassen.


Ich finde das eine Frechheit von Dir, mir den einzigen Part, den ich zur Zeit noch gegen
Hartz 4 angehe, mir abspenstig machen zu wollen.

Das was Du hier gegen mich treibst, ist allerunterste Schublade !!!

Ich habe es Deinem Sarrazin-Thread nicht besorgt.. Das hast Du ganz allein selbst getan
und damit Du auch weißt, was ich meine, habe ich den gelöschten Text wieder reingestellt.

Ist doch echt ätzend  >:(
Lass Dich nicht verhartzen !

Hahn

Zitat von: Onkel Tom am 14:03:47 Di. 21.September 2010
Aber es gibt ja genügend andere Möglichkeiten, an einem neuen Job zu kommen, statt
sich auf das Risiko des Missbrauch und "Mitnahmeeffekte" einlassen zu müssen.

Sorry, Onkel Tom, aber kannst Du mir mal erklären, wie Du das meinst?

Wo bitte gibt es genug andere Möglichkeiten, an einen neuen Job zu kommen?

Etwa im Hartz-IV-Deutschland, wo gerade wegen Hartz-IV und der dadurch erfolgten Zerstörung des deutschen Binnenmarktes außer abzockender Zeitarbeit / Leiharbeit keine ordentlichen und vor allem auch existenzgesichert bezahlten Jobs mehr zu bekommen sind?

Es wäre nett, Onkel Tom, wenn Du bitte solcherlei Aussagen unterlassen würdest, denn es pfeifen die Spatzen von den Dächern, daß es eben NICHT genug andere Möglichkeiten gibt, an einen neuen Job zu kommen.

Ok?

Hahn
-Moderator-

Onkel Tom

Sorry, so hatte ich es nicht gemeint..

Mir ist das selber bewusst, wie das hier im Hartz-4-Land ist und ich wollte nix
schönmalen.

Mein Gedanke in diesem Satz war, das Stellenangebote auch im Internet, in
Zeitungen etc. zu finden sind.

Ich bezog mich eigendlich auf dem Kern dieses Thread und bin der Meinung, das
der Grad an miesen Stellenangeboten in der Jobbörsen-Datenbank der BA am
höchsten ist.

Das noch zu politisieren lag nun nicht in meiner Stimmung.
Lass Dich nicht verhartzen !

milly

Zitat von: Onkel Tom am 15:09:30 Di. 21.September 2010
@milly

Bist Du nun völlig durchgeknallt ?
Du hast genauso wenig richtig gelesen und nun möchte ich Dich bitten, Deine
U-Boot - Strategien künftig zu unterlassen.


Ich finde das eine Frechheit von Dir, mir den einzigen Part, den ich zur Zeit noch gegen
Hartz 4 angehe, mir abspenstig machen zu wollen.

Das was Du hier gegen mich treibst, ist allerunterste Schublade !!!

Ich habe es Deinem Sarrazin-Thread nicht besorgt.. Das hast Du ganz allein selbst getan
und damit Du auch weißt, was ich meine, habe ich den gelöschten Text wieder reingestellt.

Ist doch echt ätzend  >:(

ich versthe bahnhof.
ZitatIch finde das eine Frechheit von Dir, mir den einzigen Part, den ich zur Zeit noch gegen
Hartz 4 angehe, mir abspenstig machen zu wollen.
wenn es denn mal so was gäbe, wäre ich doch die allerletzte person, das weisst du!!!

ich treibe nichts gegen dich!!!

das mit dem langen text habe ich gesehen und werde ihn mir durchlesen. irgendwann. in RUHE.


Thomas_Kallay

Hi Onkelchen ;)

Zitat von: Onkel Tom am 15:45:03 Di. 21.September 2010
Mein Gedanke in diesem Satz war, das Stellenangebote auch im Internet, in
Zeitungen etc. zu finden sind.

Sei mir ned bös, Onkel Tom, aber auch da findest Du ausser tonnenweise Zeitarbeitsmüll auch nix vernünftiges.

Zitat von: Onkel Tom am 15:45:03 Di. 21.September 2010
Ich bezog mich eigendlich auf dem Kern dieses Thread und bin der Meinung, das
der Grad an miesen Stellenangeboten in der Jobbörsen-Datenbank der BA am
höchsten ist.

Auch das ist so nicht ganz richtig. Nicht nur die Jöbbörsendatenbank der BA ist ein totaler Hohn, weil die BA-Fuddels mangels Fachwissen im Personalberatungsbereich eben gar nicht in der Lage sind, ein Scheißangebot von einem guten Angebot zu unterscheiden. Mal ganz abgesehen davon, daß die viel zuwenig Leute für die Überwachung dieser Jobbörse abstellen. Und von den wenigen, die da diese Jobbörse überwachen, kann der Großteil mit PCs gar nicht umgehen, und sie wissen auch nicht, wie man mal bei einem dubios erscheinenden Arbeitgeber anruft oder vorbeifährt und dem mal auf Herz und Nieren abcheckt.

Wir haben mit der Arbeitsverwaltung in Deutschland seit Jahrzehnten auch deshalb soviele Probleme, weil das ein dumdödeliger, auf traditionellen Privilegien beruhenden Verwaltungsbeamtensauhaufen ist, die in ihren Reihen Leute, die echt Ahnung haben, zudem nicht haben wollen.

Ein verwaltungsverbeamteter Müllhaufen, weil dort Generationen von Pöstchenhubern im Staatsdienst ihre Ärsche platt und plätter hocken, aber für das viele Geld, daß man ihnen zahlt, eben adäquat nichts leisten.

Gleiches gilt für diese armseligen Tröpfe in den ARGEn und Sozial- und Grundsicherungsämtern.

Wenn man sich allein den Grad der Blödheit anschaut, daß da welche wider besseren Wissens Hartz-IV umsetzen, trete ich dafür ein, dieses Ausmaß an Wahnsinn und Ignoranz mit einer neuen Meßeinheit zu bestimmen: dem ARGE.

Sachbearbeiter in einer Hartz-IV-umsetzenden Einrichtung: 100 ARGE
Verbeamteter Sachbearbeiter in einer Hartz-IV-umsetzenden Einrichtung: 500 ARGE
Verbeamteter Sachbearbeiter in einer Hartz-IV-umsetzenden Einrichtung mit Verwaltungsdiplom: 1000 ARGE
Verbeamteter Sachbearbeiter in einer Hartz-IV-umsetzenden Einrichtung mit Jura-Diplom: 5000 ARGE
Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 10000 ARGE
Bundesminister/in für Arbeit und Soziales mit Befürwortung Hartz-IV: ...... buuuummmm - die Meßkala für Dummheit ist gerade hochgegangen.

;D

Grüsse
Thomas Kallay

Onkel Tom

@Silex und Tante Maria

Habe mich nochmal auf die Suche nach dem Paragraphen gemacht.

Zitat:

§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns

(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

Zitatende.

Und aus diesen Paragrapen hatten die ARGEN ein Textbaustein gebastelt, der dann
auch entstellt war.

So, nun geht es aber darum, das Mensch nicht in der Jobbörsen-Datenbank "präsentiert"
wird.

Daher ja jeder, der da reinschaut auch mutmaßen kann, das hier Leute vertreten sind, die
ALG-I oder ALG-II beziehen könnten, ist im vornherein schon die Verhandlungsfreiheit zu
ungunsten des erwerbslosen gestört.
In der Tat ist dieses Portal eine virtuell treibende Kraft erwerbslose in Dumpinglohnverhält-
nisse zu ziehen oder zwingen.

Mir schwirrt dazu schon ein Textsalat im Kopf, zweifel jedoch an deren Haltbarkeit..

"Daher im allgemeinen bekannt ist, Anfragen von Arbeitgebern zu Arbeitsuchenden aus
dem Jobbörsenportal des Arbeitsamtes in seltesten Fällen zu einem Arbeitsverhältnis
führt, der von der ARGE im vollen Umfang unabhängig macht, ziehe ich andere Wege
der Stellensuche vor."

Irgendwie müsste sich die Auslegung des § 2 SGB-II doch so verdrehen lassen, das Mensch
sich nicht jeden Hungerlohnjob hinterherrennen mus.
Lass Dich nicht verhartzen !

Onkel Tom

Tach Thomas  ;)

Das ist mir schon klar, das die Zeit nur noch gegen die ArbeiterInnen rast.
Aber was soll ich dazu sagen ? Ich glaube nicht, das meine Meinung dazu
Forentauglich ist.

Ich mache gerade noch Schulung und zum nächsten Jahreswechsel packe ich
die Abschlussprüfung oder auch nicht.. Ich weiß es einfach nicht..

Eins ist mir jedoch jetzt schon klar. Ich habe ein richtig dicken Ködel in der Hose,
wenn ich daran denke, mich zu bemühen und es wird anhand der Entwicklung
in der Politik etc. ein totgeborenes Kind.

Zu den berechtigten Bedenken, sich in die Jobbörsen-Datenbank eintragen zu lassen,
habe ich bei meinen "Sozialdatenschutzprozess" eine interne Dienstanweisung der
BA vorgelegt, in der die Entfernung von "bedenklichen Begrifflichkeiten" aus dieser
Datenbank verschwinden sollen..

Die Begrifflichkeiten belegen schon allein 2 Seiten und ich finde es derbe, wenn ein
Personalchef mal so ebend beiläufig erfährt, das z.B Mensch stinkt oder Hepatitis
hat oder oder...
Lass Dich nicht verhartzen !

Tante Maria

@ Alan ,danke für den Link..Wenn ich neugierig bin werde ich vielleicht im Internet Cafe damit schlau machen.?

@ Tom ,nein die Vermittlerin hatte mir keinen Pragrafen genannt.

Sie versuchte mich einzuschüchtern.(Ich war mit Zeugen da).

Sie hat wohl mein Profil bei der Scheiss Jobbörse anonym reingestellt?

Ich werde mich dort nicht registieren.Punkt basta aus.
Ich will denen keine Gelegenheit bieten ,mich auf Dreck Leiharbeit zu vermitteln. ;D :evil:

@Thomas ,richtig außer Zeit/Leiharbeit gibs nur noch scheisse.Man braucht nur in den verschiedenen Jobbörse schaun(nicht die der BA).Dort gibs nichts mehr anders. :(,und Datenschutzmäßig ist das absolut rechtswidrig.
Drum muß man alle Mitteln nutzen um es zu verhindern. ;)
@Tom ,nett das du nach den Pragrafen geschaut hast.Da es nicht im Gesetz drin steht das ich verpflichtet bin ,mich auf dieser scheiss Jobbörse zu registieren,interessiert mich der Pragraf wenig.(Der hat bezieht sich nicht auf das Problem konkret).

Die Arbeitsagentur und Arge wollen nur billig Arbeitskräfte vermitteln..Ohne mich.Da mach ich nicht mit.

Meine SB hat mir sogar schriftlich ein Formular zugestandt,wo ich wenn ich so blöd wäre  und ,umsonst für 6 Wochen oder länger mir einen Arbeitgeber aussuchen könnte(Null € Praktikum).Der Arbeitgeber würde ein Zuschuss bis zu 3000€ erhalten.

Da können die lange warten.Nichts da.Ich bin kein Sklave.Die können zahlen ,und die Schnauze halten >:D ;D.Schließlich ist ALG 1 eine Versicherungleistung,dafür habe ich eingezahlt. :evil:

 









Pfiffi

"ALG I" ?????

Und was ist mit ALG II ????

Keins von beiden ist besser , oder schlechter!
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Olanda

Zitat von: Alan Smithee am 09:37:28 Di. 21.September 2010
Kleiner Tip am Rande: es ist auch möglich, eine e-mail Adresse anzulegen, die nach 10 minuten von selbst wieder gelöscht wird.  ;D

z.B. hier: http://visualhype.de/mail-adresse-fuer-10-minuten/



danke für die Info :)
Immer in Bewegung bleiben

Tante Maria

@Pfiffi ,ich habe nicht gesagt das ALG 1 schlechter oder besser als Alg2 ist.Wollte nur zum Ausdruck bringen,das der /die SB mich nicht veräppeln kann /veräppeln lass. ;)

Onkel Tom

Tante Maria.

Da hast Du vollkommen Recht, das keinerlei Verpflichtungen zur Eintragung in dieser
Jobbörsen-Datenbank aus diesen § 2 SGB - II hervorgeht.

Leider wird dieser § von der ARGE gern dazu genutzt, erwerbslose für sonen Schei.
gefügig zu machen.
Ob und wie Mensch sich da auf den Datenschutz oder dem Recht auf Informationeller
Selbstbestimmung berufen kann, um aus dieser Datenbank heraus zu kommen, bin ich
etwas überfordert.
Im Anbetracht meiner Erfahrungen beim LSG wäre der Versuch sehr gut, die ARGE zur
Löschung zu bewegen. Mensch betritt jedoch damit auch Pionierland und das nimmt viel
Zeit und Durchhaltevermögen in Anspruch.
Wenn Du das machen möchtest, bin ich gern bereit, Dich dabei zu unterstützen..
Beistand zur ARGE machen, geht z.Z. leider nicht, aber schriftliche Dinge per PN chekken
ist ok..

Mir wurde damals auch die annonymisierte Eintragung aufs Auge gehauen.. Zugang
wurde mir auch zugesannt, doch editierfunktionen waren damit nicht vorgesehen.
Seitdem gammelt der Eintrag so vor sich hin und ich habe innerhalb von 4 Jahren
gerade 2 Anfragen bekommen. Die erste war eine ZAF-Kakke, wo der Bewerbungsschluss
am gleichen Tag ablief. Anbei musste ich tief in die Tasche grabschen, um meine Bewerbung
per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Eine Woche später kam auch gleich ne Absage
und meinem SB freute es aber garnicht, das ich meine "Eigenbemühungen" nachweisen
konnte.
Die zweite hatte sich als Klinkenputzerjob entpuppt (Uninteresannte Musik-CD's in Kneipen
vertikkern). nach den Vorstellungsgespräch teilte ich meinem SB mit, das der Job auf
selbständiger Basis laufen sollte. 10 % vom Umsatz und reichte bei weitem nicht, mich
von der ARGE lösen zu können.
Dies war ein Stellenangebot ohne Rechtsfolgenbelehrung und dabei habe ich vom SB
erfahren, das diese Stellen ungeprüft sind und bei Nichtbewerben keine Sanktionen
verhängt werden.

@all
Wenn SB erwerbslose eine Zugangskennung schickt, kannst mann sicher davon ausgehen,
das ein annonymisierter Eintrag in diese Datenbank gemacht wurde.
Lass Dich nicht verhartzen !

Marco*

Zitat von: Silex am 11:33:35 Mo. 20.September 2010Für eine missbräuchliche Verwendung der Daten übernimmt die BA keine Haftung.
Wäre dies nicht bereits ein guter Grund, der gegen eine Veröffentlichung spricht? Ich erwarte von einer Veröffentlichung nichts Positives. Was muss ich noch beachten oder mit welchem Argument kann einer Veröffentlichung entgegenwirken. Ist die Veröffentlichung tatsächlich Pflicht?

Quatsch. Einfach ignorieren und gut ist. Keine Rechtfertigung.

Tante Maria

Tom ,danke für das Angebot wenn Probleme sind die per PN zu checken.ZUr Zeit lässt die Arbeitsagentur(Alg1) mich in Ruhe. Ich hab gottsei dank keine EGV bei ALG1 .Eine mitstreiterin von Else meinte die können sie mir per Post zusenden.?Werde ich dann sowieso nicht unterzeichen. Noch weiss ich nicht was kommt.Werde aber gerne darauf zurück kommen. ;)
Ist schon pervers was die Ämter alles versuchen ,um die Leute in billig Jobs zu drängen. :(

Onkel Tom

Solange Du noch im ALG-I - Bezug bist, sind EGV's nur auf freiwilliger Basis
vorgesehen.. Diese EGV-Procedure geht meistens erst bei ALG-II los.

Es gibt aber auch SB's, die meinen, eine EGV als "Sofortangebot" unterjubeln
zu können. Sofortangebote beziehen sich aber eher auf "zurückgehaltene"
Stellenangebote der ARGE oder einem Bewerbungstraining..
Aber auch da hat der Gesetzgeber dem SB wieder soviel Auslegungsspielraum
gelassen, das es wie ein Würfelspiel ist, hoffentlich nicht an sardistische
SB's zu geraten.
Lass Dich nicht verhartzen !

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