Essensnot

Begonnen von misterk, 02:10:06 Di. 20.Januar 2009

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misterk

moinsen,

wie sieht es aus wenn man derzeit nicht im leistungsbezug ist, aber kein essen und geld zur verfügung hat, und die nächste tafel e.v erst knapp 30km entfernt ist, man aber  nichteinmal mittel hat dort hinzukommen (keine 8€ für hin und rückfahrt)

man aber morgen früh neuantrag beim jobcenter auf alg2 stellt, besteht die möglichkeit lebensmittelgutscheine oder einen vorschuss für essen zu bekommen, demjenigen knurrt der magen und lange warten kann er auch nicht,

welche möglichkeit besteht an essen zu kommen ohne sich strafbar zu machen in der situation ?

Kater

einen Antrag auf Vorschuss ausfüllen und mitnehmen. Vorher gegebenenfalls noch umformulieren und an die persönliche Situation anpassen ...

ZitatAbsender




Anschrift der Behörde

Datum


Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

Bedarfsgemeinschaftsnummer:




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am...... meine Folgeantrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).

Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)

Eivisskat

Zitat von: Kater am 03:00:17 Di. 20.Januar 2009
einen Antrag auf Vorschuss ausfüllen und mitnehmen. Vorher gegebenenfalls noch umformulieren und an die persönliche Situation anpassen ...


Und Antrag abgeben und solange in der Arge sitzenbleiben, bis der Gutschein ausgehändigt wurde, bitte keineswegs abwimmeln lassen.
Alles Gute

Lefat

Und der obligatorische Satz :

"Nicht aleine dorthin gehen"

sorry wenn es nervt, aber man kann es nicht oft genug wiederholen !!
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

misterk

Dienstag (heute) Antrag auf sofortigen vorschuss wurde abgelehnt, es wurde ein termin zur ALG2 antragsbearbeitung (freitag) gegeben,

mit der begründung: ohne dass der ALG2 antrag bearbeitet wird -keinen vorschuss

sitzen geblieben bis das jobcenter geschlossen wurde hat nichts gebracht, man wurde rausgebeten mit dem hinweis auf den termin
Hinweis auf essensnot ala "in deutschland darf keiner hungern" oder dem hinweis auf unterlassene hilfeleistung wurden ignoriert.

"hungernd und frierend aus dem jobcenter geschmissen"

demjenigen bleibt nun nichts über an essen zu kommen.

was ist nun zu tun...

bitte um gute antworten dem jobcenter gehört der arsch versohlt


PS: ein zeuge war dabei

MizuNoOto

Welche Möglichkeiten du hast, bei dem Jobcenter sofort einen Vorschuss zu erwirken, weiß ich auch nicht. Sollte ein Rechtsanspruch auf den Vorschuss bestehen, kannst du ihn gerichtlich kaum heute oder morgen durchsetzen.
Was ich dir sagen kann ist, wie du die Wahrscheinlichkeit erhöhst, bei einem Lebensmitteldiebstahl nach § 35 StGB schuldlos zu handeln. Zwar musst du dir gerade als Ersttäter über strafrechtliche Konsequenzen keine Gedanken machen, aber es wäre auch schön, die Anzeige- und Bearbeitungsgebühr des Supermarktes zu vermeiden.


Zitat§ 35
Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


Die gegenwärtige Gefahr einer Gesundheitsschädigung besteht zweifellos, wenn du nichts mehr zu essen hast. Dass du die Gefahr nach Satz 2 möglicherweise selbst verschuldet hast, indem du den Antrag zu spät gestellt hast, oder so, sollte hier kein Problem sein, da eine solche Schusseligkeit nicht die Pflicht zum Hungern begründen kann.

Problematisch ist aber, dass die Gefahr nicht anders abwendbar sein muss. Ich denke, hier dürften hohe Anforderungen an dich gestellt werden. Welche das konkret sind, kann ich nur vermuten. Bestimmt müsstest du erstmal Bekannte fragen, ob sie dir ein Sachdarlehen über Nahrungsmittel geben, oder bei den Supermärkten, bei denen du nicht klauen willst, nachfragen, ob du Lebensmittel mit übersdchrittenem Verfallsdatum haben kannst. Wenn du ein Fahrrad hast, dürfte dir auch zugemutet werden, die 35 Kilometer bis zur nächsten Tafel zu fahren.
Du kannst ja selber weiterüberlegen. Je mehr andere Möglichkeiten du erfolglos ausschöpfst, desto wahrscheinlicher ist es, dass du schuldlos handelst.

Achte auf jeden Fall darauf, beim Diebstahl keine gefährlichen Werkzeuge mitzuführen.
Am besten ist natürlich, nicht erwischt zu werden.


Wenn ich in deiner Sitaution wäre, würde ich tatsächlich Bekannte fragen. Das ist zwar u. U. erstmal peinlich, aber wahrscheinlich helfen die doch gerne.

Wenn die Situation üerstanden ist, solltest du wirklich darüber nachdenken, mit Prozesskostenhilfe die Rechtswidrigkeit der Vorschussablehnung feststellen zu lassen. Suche dazu einen Anwalt auf. Sollten andere in deine Situation kommen, profitierten sie davon, dass das Jobcenter in deiner Gegend schon mal eins auf die Mütze gekriegt hat.

Die Schweine.

Tetrarchos

Ich hab Zweifel ob das so als Notstand nach 35 StGB auslegbar ist. Eine Gefahr für Leib und Leben droht ja noch nicht nach 3 Tagen Hunger, wenn man das haarspalterisch genau nimmt. Ich würde Hunger und Obdachlosigkeit eher als Körperverletzung ansehen und damit Strafanzeige gegen die ARGE machen. Zur Polizei gehen, denen die Lage schildern, auf Erfrierungsgefahr als Obdachloser durch niedrige Wintertemperaturen hinweisen, usw... Das würde ich jedenfalls versuchen, bevor ich selbst Straftaten begehe.

Hartzige

Caritas
oder auch zum ortsansässigen Gemeindepfarrer


Lefat

ZitatEine Gefahr für Leib und Leben droht ja noch nicht nach 3 Tagen Hunger

BItte was ?

Ich sehe das ein wenig anders !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Tetrarchos

Zum Verhungern braucht es deutlich mehr als 3 Tage. Da müsste eher ein Teitraum von 10-14 Tagen, komplett ohne Nahrungsaufnahme, angesetzt werden. Zumindest ist das wissenschaftlich so bewiesen.  Trotzdem bleibt es aber Körperverletzung und daher würdig für Strafverfolgung. Als Tatbestand käme die "unterlassene Hilfeleistung" besonders in Betracht, tateinheitlich mit Körperverletzung durch Unterlassen.

Lefat

es macht einen kleinen Unterschied ,ob Ich 140 Kilo und ausreichend Fettreserven habe ,
oder ob Ich sehr schlank mit annähernd 0% Fettreserve dastehe !!

und ich kann dir sagen , nach 3 tagen ohne Nahrung bin Ich nicht mehr in der Lage mir was zu beschaffen !!

beim Rest gebe ich dir aber Recht ! ;)
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Tetrarchos

Du würdest Dich wundern, wie lange Menschen ohne Essen sogar kämpfen können. Beispiel: Stalingradkessel. Und ich wage mal stark zu bezweifeln, das der durchschnittliche Landser 140 Kilo gewogen hat...  ::)

Tetrarchos

Eventuell könnte man sich auch in einem REWE oder EDEKA verstecken und dann nach Ladenschluss beliebig Lebensmittelpackungen öffnen und sich sattfuttern. Mit etwas Geschicklichkeit sollte Verstecken möglich sein. Bei Wiedereröffnung am nächsten Morgen, verlässt man unauffällig als scheinbarer Kunde den Laden. Natürlich solte man die angebrochenen Lebensmittelpackungen auch irgendwo hinter ein Regal schmeissen oder verstecken, damit nix auffällt.  ALDI , LIDL und PLUS sollte man vermeiden, weil diese Läden zu übersichtlich sind und das Verstecken stark erschweren. Zumindest hätte man einen Überraschungseffekt, weil sowas bisher nie passiert ist und das Personal sowas nicht erwartet.
Allerdings ist das jetzt theoretisch und eine Notlösungsidee wenn man akut verhungert. Ich hab selbstredend keine Praxiserfahrung damit.
Und was ist eigentlich mit Bahnhofs-Suppenküche?

klaus72

ZitatEventuell könnte man sich auch in einem REWE oder EDEKA verstecken und dann nach Ladenschluss beliebig Lebensmittelpackungen öffnen und sich sattfuttern. Mit etwas Geschicklichkeit sollte Verstecken möglich sein
von Tetrarchos

Lieber nicht im Laden verstecken, da alle Läden nach dem Dienstschluß scharf gestellt wird.  Im Laden ist die Bewegungsmelder nach der Scharfschaltung der Alarmanlage aktiv. Die Fenster und Türen sind meistens festverglast und vergittert oder verriegelt, so dass man sich nicht nach aussen (auch nach innen) gelangen kann.

Besser ALG 2 auf Vorschuss oder Lebensmittelschein für den Anfang in Anspruch nehmen.

Tetrarchos

Ok, Bewegungsmelder ist natürlich ein Problem. Eröffnet aber andere nette "Spielmöglichkeiten: Da die Bewegungsmelder ja auf Lichtreflexe reagieren, bzw das für "bewegung" halten, könnte man doch in nen ALDI zb mal des Nachts mit der Taschenlampe bissel reinleuchten und Bewegungen dadurch (Schattenwurf)  im Laden vortäuschen? Nach etlichen Fehlalarmen, lässt das Vertrauen in den Bewegungsmelder bei der Bullerei zumindest stark nach...
Auch beliebt aus der Jugendzeit: Kräftiges Rütteln an der Tür oder Tritte gegen die Tür. 2Minuten sollten reichen. Löst stillen Alarm aus und die Bullen rücken dann für nix an. Hatte ich mit 14-15 Mords-Spässken mit !  ;D

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