KDU-Klage gegen Jobcenter Märkischer Kreis - Prozessbeobachter für LSG NRW Essen

Begonnen von Telekom-Richter, 00:24:24 Mi. 29.April 2015

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Telekom-Richter

Am 30.04.2015 um 10:45 verhandelt die Kammer des LSG NRW in Essen über ein Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung des Dortmunder Sozialgerichts (S 19 AS 357/12). In der Untätigkeitsklage hatte die Beklagtenvertreterin des Jobcenters den Faxzugang eines Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X geleugnet, um Leistungsansprüche eines Erwerbslosen in Höhe von mehreren Hundert Euro zu unterlaufen. Die vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Süllow, die Ehrenamtliche Richterin Wagner und der Ehrenamtlicher Richter Naurath folgten der Zeugenaussage.     

Im Urteil heißt es:
,,Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Untätigkeitsklage um die Frage, ob der Kläger bei dem Beklagten einen bislang unbeschieden gebliebenen Überprüfungsantrag gestellt hat."

Für das beklagte Jobcenter wurde ohne jeden Beweis behauptet:
,,Zur Begründung führt er aus, ein Überprüfungsantrag vom 14.06.2011 sei dort weder bekannt noch zugegangen. Empfangsjournale des Faxgerätes mit der Nummer 02371/905799 für den 14.06.2011 seien bei dem Beklagten nicht mehr vorhanden."

http://www.beispielklagen.de/Klage012/2014_07_17_Urteil_S_19_AS_357_12.pdf

Bei dieser Aussage ist anzumerken, dass die ,,Zeugin des Jobcenters" überhaupt nicht in der Posteingangsstelle in der Friederichstraße 59, sondern in der Brausestraße beschäftigt ist. Außerdem wurde das Fax außerhalb der Arbeitszeit, um 21:37 Uhr übersandt. Im Weiteren gelten Auflagen für Aufbewahrungsfristen von Dokumenten. Die Vernichtung von Dokumenten zu laufenden Prozessen ist beim Jobcenter Märkischer Kreis kein Einzelfall.

Bereits am 19.09.2014 wurde Beschwerde eingelegt und ein Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt, über den auch zwei Tage vor dem Verhandlungs-Termin noch immer nicht entschieden wurde.

Man könnte den Eindruck gewinnen, das LSG NRW beabsichtige den juristisch unerfahrenen Kläger zu isolieren und zu entmutigen.

Aus diesem Grund bitte ich um Unterstützung für den Kläger durch möglichst viele Prozessbeobachter und Pressevertreter.

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