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#1
Zitat von: karl. am 23:38:56 Mi. 29.Juni 2022
ZitatWenn ein Tarifvertrag einseitig gekündigt wird geht er in die Nachwirkung, bleibt so bestehen.

Der Bestand des nachwirkenden TV gilt für die die schon vorher unter den TV fielen. Bei Neueinstellungen ist die Rechtslage meines Wissens umstritten. Ein neueingestellter LAN könnte dann auf equal Pay klagen.


Aber auch nur bei Arbeitnehmern, die aufgrund einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Anspruch auf einen Tarifvertrag haben. Das Problem ist, dass das AÜG auch eine arbeitsvertragliche Bezugnahme zulässt. Und hier sind eben auch Bezugnahmeklauseln von abgelaufenen Tarifverträgen zulässig.

,,b) Das Bundesarbeitsgericht verneint allerdings in ständiger Rechtsprechung eine normative Wirkung von Tarifregelungen nach § 4 Abs. 5 TVG, wenn das Arbeitsverhältnis erst während der Nachwirkungszeit begründet wird (vgl. 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288). Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Nachwirkungszeitraum schließt es aber nicht aus, dass die Arbeitsvertragsparteien die abgelaufenen Tarifbestimmungen einzelvertraglich in Bezug nehmen. Dies ist insbesondere bei abgelaufenen Vergütungstarifverträgen (vgl. BAG 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 159) nicht ungewöhnlich, kommt aber auch bei Manteltarifverträgen und sonstigen Tarifverträgen vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Inhalt des Arbeitsvertrages frei vereinbaren, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen (§ 105 Satz 1 GewO). Machen die Arbeitsvertragsparteien von der Möglichkeit Gebrauch zu vereinbaren, dass die Vorschriften eines abgelaufenen Tarifvertrages Anwendung finden oder treffen sie in Kenntnis des Ablaufs eines Tarifvertrages davon abweichende, individuelle Abmachungen, ist das Arbeitsverhältnis nicht inhaltsleer."

https://openjur.de/u/171084.html

Zwar ging es in diesem Fall nicht um Arbeitnehmerüberlassung. Allerdings fällt mir kein logischer Grund dafür ein, warum dies nicht auch in der Arbeitnehmerüberlassung gelten soll. Ganz einfach weil das AÜG keinerlei Einschränkungen in der Hinsicht beinhaltet.
#2
Es kotzt mich an, wie eine kritische Diskussion über den Israel-Palästina-Konflikt hierzulande nahezu unmöglich geworden ist. Jegliche Kritik an dem israelischen Vorgehen wird als Antisemitismus diffamiert.

Ich bin ein Gegner des Vorgehens des israelischen Militärs/der israelischen Regierung und das sicherlich nicht aus antisemitischen Gründen.

Diese Politik ist eben kein Kampf gegen Antisemitismus, sondern sie befördert ihn. Den Gazastreifen als Trümmerfeld und Massengrab zu hinterlassen, wird nicht die Hamas zerstören und ebensowenig den Haß auf Israel beenden.

Es wird so eine ganze Generation Palästinenser entstehen voller Haß auf Juden und Israel, und im arabischen Raum werden ähnliche Emotionen hochkochen. So schützt man nicht die Sicherheit der jüdischen Bevölkerung, man nähert sich keinem Frieden, sondern bewegt sich in Richtung eines Flächenbrandes, der wohl auch auf Regionen jenseits des Gazastreifens überspringt.

Es gibt keine militärische Lösung für diesen Konflikt!

Ich bin ein absoluter Gegner des Blutbads im Nahen Osten und es muß nicht nur die Politik der rechtsradikalen isralischen Regierung kritisiert werden, sondern auch die Unterstützung dieses Blutbads durch die Bundesregierung durch die "Staatsräson" der bedingungslosen Unterstützung Israels, egal was deren Politik sein mag und den massiven Waffenlieferungen.

Die Repression gegen kritische Stimmen und Demonstrationen sind schlimme Beispiele für die Verschlechterung des politischen Klimas.

#3
1. Wie realistisch ist es, dass sich die Gewerkschaften bei einer Forderung von 25% durchsetzen werden, wenn aufgrund einer geringen Mitgliederquote nicht wirklich ein Streik droht? Schon die 8,5% werden nicht eintreten. Es werden höchstens 5%. Erfolge kannst du nur erzielen, wenn im Hintergrund eine breite Basis vorhanden ist. Die gibt es nicht einmal im Ansatz.

2. Wo im AÜG steht was von dem Ausnahmeverhältnis? Da steht in §8 Abs. 2 BetrVG:

(2) Ein Tarifvertrag kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet. Soweit ein solcher Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht, hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die nach diesem Tarifvertrag geschuldeten Arbeitsbedingungen zu gewähren. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung des Tarifvertrages vereinbaren.
[/i]

Da steht in dem Wortlaut leider nichts von Ausnahme. Es gibt faktisch keinerlei Einschränkungen. Dummerweise wird auch nicht zwischen noch aktiven und bloß nachwirkenden Tarifverträgen unterschieden.

3. Es ist der Arbeitgeberseite schlicht egal, ob sie schon mal auf die Mütze gekriegt haben. Mit einer neuen gelben Gewerkschaft hätte man solange Ruhe, bis erneut die ganzen Instanzen durchgeklagt wurden. Das dauert Jahre in denen man nur den Mindestlohn zahlen würde.

4. Dann wird man halt nicht eingestellt. Wir sind uns doch einig, dass Leiharbeit scheiße ist. Eine Sperre droht dann auch nicht, schließlich würde der Verleiher einen Rückzieher machen. Zudem wird man gegen der Verleiher wohl auch vorgehen können. Denn niemand darf wegen seiner Mitgliedschaft benachteiligt werden. Zudem kann die Mitgliedschaft auch erst später offengelegt werden.

#4
8,5%?
Bei der Preisentwicklung wäre das Dreifache angemessen ...

Zitat von: Hans01 am Heute um 11:25:14Was equal Pay angeht, ist das gar nicht so leicht, wie hier einige glauben. Es ist völlig unklar, ob man einfach den Tarifvertrag kündigen kann und dann automatisch Equal Pay greift. Denn Tarifverträge wirken nach. Außerdem kann laut AÜG die Anwendung eines Tarifvertrags auch per Arbeitsvertrag geregelt werden und das kann - so die Auslegung einiger Juristen - auch ein bloß nachwirkender Tarifvertrag sein. Selbst ein statischer Verweis (also die Inbezugnahme eines Tarifvertrag in einer ganz bestimmten Fassung) kann zulässig sein. Derartige Klauseln sind zumindest außerhalb von Leiharbeit nicht unüblich und zulässig.
Dazu hatte ich an anderer Stelle schon mal was geschrieben:
Zitat von: dagobert am 21:41:27 Di. 28.Juni 2022Laut AÜG ist Equal Pay die Regel und ein Tarifvertrag die Ausnahme.
Ob dieses gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis mit einem Tarifvertrag ausgehebelt werden kann welcher sich lediglich noch in der Nachwirkung befindet, halte ich für sehr zweifelhaft.

Zitat von: Hans01 am Heute um 11:25:14Eine weitere Gefahr ist, dass die Lücke dann wieder von irgendwelchen gelben Gewerkschaften ausgefüllt wird.
Nachdem sie schonmal so auf die Mütze gekriegt haben?
Glaub ich nicht.
Zumal den Leiharbeitsverbänden daran gelegen ist, sich in der Öffentlichkeit als seriös zu präsentieren. Da werden die kaum die alte Platte neu auflegen, wo sie damit doch schonmal auf die Fresse geflogen sind.

Zitat von: Hans01 am Heute um 11:25:14Letztendlich können wir Arbeitnehmer uns nur wehren, wenn wir uns gewerkschaftlich organisieren. Ich kann jedem nur empfehlen, einzutreten. Im Bereich der Leiharbeit gibt es das Geld ja quasi wieder zurück in Form von höherem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zudem hat man dann Rechtsschutz und kann sich auch individuell besser wehren.
Oder man wird wegen der Gewerkschaftsmitgliedschaft erst gar nicht eingestellt.
#5
ZitatMassive neue Corona-Welle in Deutschland

Im Gegensatz zu den allgemeinen Behauptungen von Politik und Medien ist die Corona-Pandemie weder vorbei, noch ist das Corona-Virus harmlos geworden. Tatsächlich befindet sich auch Deutschland gerade inmitten einer erneuten Corona-Welle. Das zeigen alle verfügbaren Zahlen.

Nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch Instituts (RKI) wurden in der letzten Kalenderwoche 23.264 Infektionen gemeldet. Noch sechs Wochen zuvor waren es nur rund 13.000. Damit haben sich die Infektionszahlen innerhalb kurzer Zeit fast verdoppelt. Auch die Daten aus dem Abwassermonitoring zeigen bereits seit Anfang Juli ein steigendes Infektionsgeschehen. Auch wenn es sich in den letzten Tagen etwas abgeflacht hat, haben in der letzten Woche noch immer 17 Standorte eine steigende Inzidenz übermittelt, während 13 eine fallende angaben.

Quelle: https://www.wsws.org/de/articles/2023/12/02/coro-d02.html
#6
Wohnen / Aw: Die Wohnungsmieten sind zu...
Letzter Beitrag von Kuddel - Heute um 12:17:00
ElHotzo bei Twitter:

Zitatich habe nichts dagegen Vermietern Geld zu geben, aber viele kaufen sich davon leider nur Alkohol und Drogen, wenn ihr euren Vermietern wirklich helfen wollt, denkt daran ihnen lieber etwas Essen, warme Kleidung oder Softdrinks zu geben statt sinnlos Geld zu überweisen
#7
Wohnen / Aw: Gegen Einfamilienhäuser!
Letzter Beitrag von Kuddel - Heute um 12:05:50
ZitatDas Eigenheim trägt zur ökologisch desaströsen Zersiedelung bei. (Die Schweizer sprechen von »Hüslipest«.) Bereits der Aufwand für das Heizen und das Isolieren ist beim freistehenden Haus angesichts seines Verhältnisses zwischen Außenwänden und Wohnfläche absurd. Das Eigenheim im sogenannten Speckgürtel führt zu langen Wegen, erschwert Treffen mit Arbeitskollegen, Verwandten und Freunden in der Freizeit und fördert die Vereinzelung. Es stellt die bauliche Gestalt der bürgerlichen Ideologien des Individualismus und der Kleinfamilie dar.⁹
https://www.jungewelt.de/artikel/464356.html
#8
Hallo,

bin zufällig hier gelandet und es gibt Neuigkeiten. Am 15.12 starten die Verhandlungen. IG Metall fordert 8,5% ab April 23 bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

https://www.igmetall.de/tarif/tarifrunden/leiharbeit/forderung-tarifrunde-leiharbeit-2023-2024

Realistisch dürften wohl eher 4-5% sein. Dann läge die Unterste Lohngruppe immerhin bei über 14 Euro.

Was equal Pay angeht, ist das gar nicht so leicht, wie hier einige glauben. Es ist völlig unklar, ob man einfach den Tarifvertrag kündigen kann und dann automatisch Equal Pay greift. Denn Tarifverträge wirken nach. Außerdem kann laut AÜG die Anwendung eines Tarifvertrags auch per Arbeitsvertrag geregelt werden und das kann - so die Auslegung einiger Juristen - auch ein bloß nachwirkender Tarifvertrag sein. Selbst ein statischer Verweis (also die Inbezugnahme eines Tarifvertrag in einer ganz bestimmten Fassung) kann zulässig sein. Derartige Klauseln sind zumindest außerhalb von Leiharbeit nicht unüblich und zulässig.

Aufgrund der Unklarheit müsste dieser Anspruch erst einmal erfolgreich eingeklagt werden. Zu glauben, dass die Verleiher freiwillig zahlen, ist eher unrealistisch.

Eine weitere Gefahr ist, dass die Lücke dann wieder von irgendwelchen gelben Gewerkschaften ausgefüllt wird. Ich war bis 2005 Leih-AN und für mich galt damals der Fake-Tarif der christlichen Gewerkschaften. Zwar wurden die später als nicht tariffähig eingestuft, aber nachträglich die Differenz habe ich trotzdem nicht bekommen, da die alte Firma längst nicht mehr existiert hat.

Leider ist es mittlerweile auch so, dass viele ,,normale" Firmen gar keinen Tarifvertrag mehr anwenden und die Leiharbeitstarife die internen Löhne überholen. So zum Beispiel im Bereich Logistik. Ich bin selbst in diesem Bereich beschäftigt und es ist in der Tat so, dass die Arbeitgeber das Thema einfach aussitzen und erst dann die eigenen Löhne erhöhen, wenn der Leiharbeitstarif erhöht wird.

In IG Metall Bereichen mag das noch anders aussehen. Aber da ist der Organisationsgrad auch höher.

Mein Fazit ist daher: Das Problem ist das AÜG. Dort müsste Equal Pay ohne Ausnahmen geregelt werden. Leider mit der Folge, dass in meiner Branche (Logistik) sogar Nachteile entstehen würden. Aber insgesamt wäre dies wohl ein Verbesserung.

Letztendlich können wir Arbeitnehmer uns nur wehren, wenn wir uns gewerkschaftlich organisieren. Ich kann jedem nur empfehlen, einzutreten. Im Bereich der Leiharbeit gibt es das Geld ja quasi wieder zurück in Form von höherem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Zudem hat man dann Rechtsschutz und kann sich auch individuell besser wehren. Es sein zu lassen aufgrund von schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit spielt nur den Arbeitgebern in die Karten. Denn eines ist sicher: Als einzelner bist du nicht auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Und solange man dies nicht ist, solange wird ein Arbeitgeber diesen Vorteil auch gnadenlos ausspielen.
#9
ZitatNur die Profite der Waffenindustrie steigen
Was heißt hier nur, das ist die Hauptsache um die es im Kapitalismus geht.
#10
Stillgestanden!!! / Aw: Kriegsgefahr
Letzter Beitrag von Frauenpower - Heute um 07:16:28
https://www.deutschlandfunk.de/brandenburg-kuendigt-investitionen-ueber-100-millionen-euro-in-fliegerhorst-holzdorf-an-100.html
Ministerpräsident Dietmar Woidke. (Archivbild) (IMAGO / Hohlfeld / IMAGO / Volker Hohlfeld)
ZitatDas Land Brandenburg will 100 Millionen Euro in den Bundeswehrstandort Holzdorf im Kreis Elbe-Elster investieren.

Das Geld fließt in den nächsten Jahren nach den Worten von Ministerpräsident Woidke unter anderem in Kitas, Schulen, Straßen und Versorgungsleitungen. Der Militärflughafen an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt soll zu einem der wichtigsten Luftstützpunkte der Bundeswehr ausgebaut werden. Unter anderem wird die Stationierung des Raketenabwehrsystems ,,Arrow 3" dort geplant.
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