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Industrie & Handwerk & Agrar => Industrie und Handwerk bundesweit => Thema gestartet von: Mr. Pink am 15:05:20 Mi. 23.August 2017

Titel: Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 15:05:20 Mi. 23.August 2017
Wie finde ich als Landschaftsgärtner heraus wie lange ich Kündigungsfrist habe?  Will meine Stelle kündigen und im Arbeitsvertrag steht unter Kündigung nur "Kündigungsfristen nach Tarifvertrag"
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 15:21:49 Mi. 23.August 2017
Da muss dann auch im Vertrag stehen, welcher Tarifvertrag das ist.
Wenn der nicht online zu finden ist, mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen.

Nachtrag:
Hab da was gefunden, kann dir aber nicht garantieren ob das noch 100% aktuell ist:
http://www.fachschule-gartenbau.de/tarif.htm (http://www.fachschule-gartenbau.de/tarif.htm)
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 17:49:42 Mi. 23.August 2017
Steht im BRTV.
Seite 22, §5
https://www.galabau-mv.de/brtv-gewerblich-vom-5.-maerz-2007_1.pdfx (https://www.galabau-mv.de/brtv-gewerblich-vom-5.-maerz-2007_1.pdfx)
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 21:02:27 Mi. 23.August 2017
Danke für die Info! Aber 3 Tage??? Echt jetzt?
Das heißt wenn ich erst zum 1.10. meine neue Stelle hab, besser nicht jetzt schon den Chef drauf hinweisen oder krank werden, weil ich sonst im blödesten Fall nach 3 Tagen zum Amt gehen darf?  :-[
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:44:56 Mi. 23.August 2017
§ 622 BGB setzt zwar, grade in der Probezeit deutlich höhere Fristen, schränkt dies aber in Absatz 4 auch wieder ein:

Zitat§ 622 Abs. 4 Satz 1 BGB
Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.
https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Wenn du am 01.10. deine neue Stelle antrittst kündigt du natürlich zum 30.09! Das kannst du auch jetzt schon machen, weil die Kundigungsfrist, der Mindestzeitraum ist! Du musst mindestens drei Tage vorher kündigen, kannst aber auch drei Wochen vorher kündigen.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 04:12:41 Do. 24.August 2017
Ich meinte nur, dass ich meinen Chef, mit dem ich seit Monaten sowieso im Streit bin, weil er mir meinen Tariflohn nicht zahlt und mir meine Stunden nicht ordentlich berechnet, gut genug kenne, dass wenn ich ihm jetzt sage, dass ich zum 1.10. gehe er mich aus lauter Gehässigkeit wahrscheinlich rausschmeißt, weil er mir eins auswischen will und ja weiß, dass ich nach 3 Tagen zum Amt müsste.
Von daher sag ich besser nichts, zumal ich eigentlich in den letzten 1-2 Wochen noch ein wenig meine strapazierten Nerven auskurieren wollte, bevor ich die neue Stelle antrete.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:33:38 Do. 24.August 2017
Hmm, ich bin mir nicht sicher, ob ein Arbeitgeber noch eine Kündigung ausprechen kann, nachdem der Arbeitnehmer schon schriftlich und nachweisbar gekündigt hat. Vermutlich geht sowas!
Wenn der Chef ein Arsch ist, kann er umgekehrt auch behaupten, die Kündigung gar nicht bekommen zu haben. Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber gilt ja der Tag, an dem dir die Kündigung schriftlich zugegangen ist. Andersrum müsste das ja auch so sein.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 12:15:41 Fr. 25.August 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 09:33:38 Do. 24.August 2017Hmm, ich bin mir nicht sicher, ob ein Arbeitgeber noch eine Kündigung ausprechen kann, nachdem der Arbeitnehmer schon schriftlich und nachweisbar gekündigt hat. Vermutlich geht sowas!
Wenn bei der Kündigungsfrist noch genug Luft ist, geht das.

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:33:38 Do. 24.August 2017Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber gilt ja der Tag, an dem dir die Kündigung schriftlich zugegangen ist. Andersrum müsste das ja auch so sein.
Ist auch so.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 21:05:48 Sa. 26.August 2017
Mir ist genau das passiert, was ich befürchtet hab.
Ich wurde am Donnerstag von meinem Hausarzt krankgeschrieben für 3 Wochen. Ein paar Tage davor hab ich Idiot mit einem meiner Kollegen geredet und ihm erzählt, dass ich zum 1.10. ne neue Stelle hab. Offenbar hat er das dann brühwarm meinem Chef erzählt, da ich heute die Kündigung im Briefkasten hatte. "Fristgerecht zum 31.08."
Meine Krankmeldung hab ich am Donnerstag per Einschreiben abgeschickt, ist ihm am Freitag zugegangen. Die Kündigung, die mir heute per normalem Brief zugegangen ist, hat er auch gestern losgeschickt.
Jetzt ist mein Problem, dass ich wie gesagt zum 1.10. eine neue Stelle antrete, aber in einer anderen Stadt, in die ich nächste Woche, am 2.9. umziehen werde.
Jetzt hab ich irgendwie gleich mehrere Probleme. Zum einen bin ich ab Donnerstag nächste Woche arbeitslos und hab nicht mal 1 ganzes Jahr lückenlos ohne Aufstockung gearbeitet. Das heißt, ich kann schonmal nicht zum Arbeitsamt.
Wenn ich nun zum Jobcenter gehe, hab ich ja noch das Problem, das ich gar nicht weiß zu welchem. Ab dem 1.9. wo ich arbeitslos werde, wohn ich ja offiziell schon am neuen Wohnort. Kann ich dort dann nen Antrag auf Alg2 stellen oder erst, wenn ich dort gemeldet bin? Mietvertrag zum 1.9. hätte ich ja.
Dann will ich natürlich auch gern meinen ausstehenden Lohn, bzw. meinen zu niedrig ausgezahlten Stundenlohn und meine geraubten Stunden oder mein Urlaubsgeld, was mir nicht gezahlt wurde, gerne einklagen. Kann ich hierfür einfach am Montag zu einem Anwalt gehen oder muss ich den selbst zahlen?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 21:43:40 Sa. 26.August 2017
Zitat von: Mr. Pink am 21:05:48 Sa. 26.August 2017Ich wurde am Donnerstag von meinem Hausarzt krankgeschrieben für 3 Wochen. Ein paar Tage davor hab ich Idiot mit einem meiner Kollegen geredet und ihm erzählt, dass ich zum 1.10. ne neue Stelle hab. Offenbar hat er das dann brühwarm meinem Chef erzählt, da ich heute die Kündigung im Briefkasten hatte. "Fristgerecht zum 31.08."
Lerne für die Zukunft: Öfter mal die Klappe halten.

Zitat von: Mr. Pink am 21:05:48 Sa. 26.August 2017Die Kündigung, die mir heute per normalem Brief zugegangen ist, hat er auch gestern losgeschickt.
Eine Kündigung wird mit dem Zugang beim Empfänger wirksam, erst an diesem Zeitpunkt läuft die Kündigungsfrist.
Im Streitfall hat der Kündigende den Zugang nachzuweisen.
Bei einem normalen Brief dürfte ihm das schwerfallen (außer du quatscht mal wieder zu viel).

Nebenbei: Wie lange bist du schon dort, wie groß ist die Firma?
(Stichwort: Kündigungsschutzgesetz)

Zitat von: Mr. Pink am 21:05:48 Sa. 26.August 2017
Jetzt hab ich irgendwie gleich mehrere Probleme. Zum einen bin ich ab Donnerstag nächste Woche arbeitslos und hab nicht mal 1 ganzes Jahr lückenlos ohne Aufstockung gearbeitet. Das heißt, ich kann schonmal nicht zum Arbeitsamt.
Wenn ich nun zum Jobcenter gehe, hab ich ja noch das Problem, das ich gar nicht weiß zu welchem.
Arbeitsamt würde wegen der laufenden Krankschreibung sowieso ausfallen.

Ähem, wurdest du überhaupt wirksam gekündigt?  :baby:

Zitat von: Mr. Pink am 21:05:48 Sa. 26.August 2017Dann will ich natürlich auch gern meinen ausstehenden Lohn, bzw. meinen zu niedrig ausgezahlten Stundenlohn und meine geraubten Stunden oder mein Urlaubsgeld, was mir nicht gezahlt wurde, gerne einklagen. Kann ich hierfür einfach am Montag zu einem Anwalt gehen oder muss ich den selbst zahlen?
Falls du in einer der DGB-Gewerkschaften bist, bist du rechtsschutzversichert.
Beratungs- und (vor Gericht) Prozesskostenhilfe wäre eine andere Möglichkeit, sofern du Anspruch hast.
https://www.justiz.nrw.de/WebPortal_Relaunch/BS/formulare/beratungshilfe/index.php (https://www.justiz.nrw.de/WebPortal_Relaunch/BS/formulare/beratungshilfe/index.php)

Falls beides nicht zutrifft, müsstest du ihn selbst zahlen.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 21:59:47 Sa. 26.August 2017
Bin seit Anfang der Saison dort, hab also seit ca 3 Monaten keine Probezeit mehr. Was aber auch nur heißt, dass ich statt 1 Tag nun 3 Tage Kündigungsfrist hab.  >:(
Die Firma hat ca 20 Mitarbeiter

Das heißt, ich kann am Montag gar nicht zum Jobcenter, da ich krankgeschrieben bin? Muss ich denen das denn auf die Nase binden?

Gewerkschaft hab ich Anfang der Woche schonmal wegen meinem Lohn telefoniert, da ich den gern eingefordert hätte, aber da wurde mir am Telefon gesagt, dass sie mich nicht beraten dürfen, solang ich kein Mitglied bin und dass wenn ich eine Mitgliedschaft mach, auch erst nach 3 Monaten Anspruch auf Hilfe hab.
Von daher bleibt wohl nur Beratungskostenhilfe. Da ich ja ab Donnerstag arbeitslos wäre, müsste ich die ja auch kriegen.

Nur wo müsste ich mich da hinwenden? Bisheriger Wohnort oder Wohnort ab 1.9., da ich ja auch ab 1.9. erst arbeitslos wäre?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 22:21:40 Sa. 26.August 2017
Zitat von: Mr. Pink am 21:59:47 Sa. 26.August 2017Bin seit Anfang der Saison dort, hab also seit ca 3 Monaten keine Probezeit mehr. Was aber auch nur heißt, dass ich statt 1 Tag nun 3 Tage Kündigungsfrist hab.  >:(
Die Firma hat ca 20 Mitarbeiter
Damit fällt der Laden nicht mehr unter die Kleinbetriebsregelung, dein Chef müsste die Kündigung im Falle einer Kündigungsschutzklage also begründen.
Wobei ich mir überlegen würde, ob ich die Kündigung überhaupt erhalten habe ...
Zitat von: Mr. Pink am 21:59:47 Sa. 26.August 2017Das heißt, ich kann am Montag gar nicht zum Jobcenter, da ich krankgeschrieben bin?
Zum JC kannst du.
Zitat von: Mr. Pink am 21:59:47 Sa. 26.August 2017Nur wo müsste ich mich da hinwenden? Bisheriger Wohnort oder Wohnort ab 1.9., da ich ja auch ab 1.9. erst arbeitslos wäre?
Das neue wäre zuständig.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 22:30:29 Sa. 26.August 2017
Vielen Dank für die Antworten, Dagobert.

Dann werde ich am Montag erstmal mit dem Anwalt telefonieren und hören, was der mir rät. Falls der dann zur Klage oder ähnlichem rät, fahr ich in die neue Stadt, gehe zum Gericht und versuche Beratungshilfe zu bekommen und melde mich parallel dazu beim Jobcenter.
Das Ganze wäre ja nur für 4 Wochen gedacht, weil ich dann meine neue Stelle antreten will.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagmar am 09:09:22 So. 27.August 2017
Sagt mir, wenn ich falsch liege....

Ich hätte nun aber in meiner Naivität vermutet, dass AU die Lohnfortzahlung bedeutet und somit der Arbeitgeber erstmal für die Lohnfortzahlung zuständig ist, nach ihm die Krankenkasse. Wenn diese Krankheit ausgedehnt werden könnte bis zum Neuantritt der neuen Stelle, müssen dann tatsächlich die mobbenden SB's im Boot dabei sein?

Und, weiter naiv, würde ich sagen, der Lohn kann eingeklagt werden. Dumm natürlich, wenn dann eine Wartezeit auf die richterliche Sprechung da ist, weil man/frau das Geld eigentlich zum Leben bräuchte.

Der Arbeitsbereich in Sachen Landschaftsgärtner ist eh (so wie ich das kenne) eine Abzocke ohnegleichen! Gerade als Saisonkrasft asugenützt bis zum geht nicht mehr und wenn dann die kühlere Jahreszeit naht oftmals eine Ausmusterung. Bei Dir war sie halt schon etwas vor Saisonende....

Toi toi toi wünscht Dagmar
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:22:13 So. 27.August 2017
Hatten wir die Frage nach den Geltendmachungsfristen nicht schonmal?
BRTV §14 (https://www.galabau-mv.de/brtv-gewerblich-vom-5.-maerz-2007_1.pdfx)
Die meisten deiner Forderungen dürften damit schon verjährt sein.

ZitatIch wurde am Donnerstag von meinem Hausarzt krankgeschrieben für 3 Wochen. Ein paar Tage davor hab ich Idiot mit einem meiner Kollegen geredet und ihm erzählt, dass ich zum 1.10. ne neue Stelle hab. Offenbar hat er das dann brühwarm meinem Chef erzählt, da ich heute die Kündigung im Briefkasten hatte. "Fristgerecht zum 31.08."
Ja, öfter mal die Fresse halten, wäre da besser gewesen! ::)


ZitatDie Kündigung, die mir heute per normalem Brief zugegangen ist, hat er auch gestern losgeschickt.
Könnte man was draus machen, z.B. 3 Wochen krank bleiben und dann in der Firma auf der Matte stehen, Morgens um 7 und den Chef fragend angucken, wenn er fragt was man hier will und ob man die Kündigung nicht bekommen hat. Dann kann man natürlich auch nicht Montag zum JC rennen und sich arbeitslos melden! Muss man selber wissen!
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 20:35:39 So. 27.August 2017
Hab ich mir sogar genau so schon durch den Kopf gehen lassen. Leider hat mir da heute mein Chef einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Ganze wird jetzt auch etwas skurril. Und zwar hab ich heute Mittag mein Haus verlassen, als mein Chef mit seiner Frau vor meinem Haus stand und herum lungerte. Als er mich gesehen hat, wie ich zum Haus raus bin, ist er auf mich zugestürmt, hat mir ein Kuvert in die Hand gedrückt und meinte triumphierend "Ich wollte dir nur nochmal deine Kündigung persönlich aushändigen, damit du nicht behauptest, dass du keine bekommen hast. Und jetzt hab ich ja auch den Beweis, dass du nie krank warst, sonst würdest du ja nicht munter am Sonntag draußen rum laufen". Dann hat er mir noch gesagt, dass er bis nächste Woche meine Arbeitskleidung ausgehändigt haben will, weil er mich sonst wegen Diebstahl anzeigt und ist mit seiner Frau davon gerast.
Wie gesagt, so langsam wirds wunderlich.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 20:43:01 So. 27.August 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 15:22:13 So. 27.August 2017
Hatten wir die Frage nach den Geltendmachungsfristen nicht schonmal?
BRTV §14 (https://www.galabau-mv.de/brtv-gewerblich-vom-5.-maerz-2007_1.pdfx)
Die meisten deiner Forderungen dürften damit schon verjährt sein.



Hm, ich nehm mal an, bis ich morgen beim Arbeitsgericht war und Beratungshilfe beantragt hab und dann einen Termin bei einem Anwalt bekomm und der mir dann sagt, was er wie einklagen kann, ist so viel Zeit verstrichen, dass ich auch den zu niedrig ausgezahlten Lohn für diesen Monat nicht mehr zurück verlangen kann, sehe ich das Richtig?
Kann ich den vorab schonmal selbst schriftlich vom Arbeitgeber verlangen oder hab ich da irgendeine andere Möglichkeit, damit nicht auch noch die Chance vertan ist?
Mich wurmt es sowieso ungemein, dass mein Chef, der als Verbandsbetrieb tarifgebunden ist, mir einfach irgendeinen Phantasielohn zahlen kann, weit unter dem Tariflohn und ich nach einem Monat nichts davon mehr zurück verlangen kann. Arbeitgebergesetze wie aus dem Bilderbuch.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 21:54:36 So. 27.August 2017
ZitatKann ich den vorab schonmal selbst schriftlich vom Arbeitgeber verlangen oder hab ich da irgendeine andere Möglichkeit, damit nicht auch noch die Chance vertan ist?
Die Geltendmachung ist der erste Schritt! Erst wenn, nach gesetzter Frist, keine Zahlung erfolgt, kommt die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Die Fristen gelten für eben diese Geltendmachung und nicht für irgendwelche Klagen! Der letzte Monat könnte wohl noch gehen.

ZitatMich wurmt es sowieso ungemein, dass mein Chef, der als Verbandsbetrieb tarifgebunden ist, mir einfach irgendeinen Phantasielohn zahlen kann, weit unter dem Tariflohn und ich nach einem Monat nichts davon mehr zurück verlangen kann. Arbeitgebergesetze wie aus dem Bilderbuch.
Es gehört auch immer jemand dazu, der bereit ist zu diesen Löhnen zu arbeiten! Ich informiere mich immer vorher über einen Betrieb und gucke, ob der Tarifgebunden ist. Und im Vorstellungsgespräch bekommt er genau das von mir auf´s Brot geschmiert, wenn er weniger als den Tariflohn anbietet!
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 22:03:24 So. 27.August 2017
Ich weiß zwar, dass du Recht hast, aber manchmal ist sowas in der Realität einfach auch leichter gesagt als getan und kommt auch stark auf die Region an, in der man lebt. Nehmen wir an, du lebst in einer Region, in der die breite Masse für 9-10 Euro arbeitet und du kommst dann zu einem Vorstellungsgespräch, wo man dir 13 Euro bietet. Du weißt zwar, dass du eigentlich gesetzlich mindestens 15,09 Euro bekommen müsstest, aber was hast du schon für eine Alternative? So ging es eben auch mir, zumal mir ja versprochen wurde, dass ich nach den 3 Monaten Probezeit diesen Tariflohn bekommen würde.
Wie dem auch sei, jetzt muss ich Gas geben.
Verstehe ich das Richtig, dass es im Grunde genommen erstmal reicht, morgen per Einschreiben meinem Chef einen Brief zu schicken, in welchem ich schreibe, dass ich ihn auffordere, mir den zu wenig ausgezahlten Lohn zurück zu zahlen und die zu wenig berechneten Stunden, da ich jeden Tag ja 45 Minuten umsonst gearbeitet habe?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 23:27:39 So. 27.August 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 21:54:36 So. 27.August 2017Die Geltendmachung ist der erste Schritt! Erst wenn, nach gesetzter Frist, keine Zahlung erfolgt, kommt die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Die Fristen gelten für eben diese Geltendmachung und nicht für irgendwelche Klagen! Der letzte Monat könnte wohl noch gehen.
Mit Sicherheit.
Die Fristen laufen erst ab Fälligkeit des jeweiligen Lohns, nicht ab dem Arbeitszeitraum.
Theoretisch halte ich es sogar für möglich, die Ausschlussfristen zu kippen, aber dafür solltest du einen guten Anwalt haben.
ZitatEine Frist für die schriftliche Geltendmachung von weniger als drei Monaten im Rahmen einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist ist unangemessen kurz.
Bundesarbeitsgericht, 28.09.2005, 5 AZR 52/05
Zu tariflichen Ausschlussfristen hat sich das BAG bisher nicht geäussert.
Je nach der genauen Formulierung im AV bietet u.U. auch § 3 MiLoG eine Angriffsmöglichkeit. Aber da würde ich erst recht zu einem versierten Anwalt raten.

Du solltest übrigens mal nachrechnen, ob du bei korrekter Stundenzahl evtl. unter den Mindestlohn rutschen würdest.
a) könntest du deinem Cheffe dann richtig ans Bein pissen (Mindestlohnverstoss).
b) greift für Mindeslohnansprüche die Ausschlussfrist nicht.
Zitat von: Mr. Pink am 22:03:24 So. 27.August 2017Verstehe ich das Richtig, dass es im Grunde genommen erstmal reicht, morgen per Einschreiben meinem Chef einen Brief zu schicken, in welchem ich schreibe, dass ich ihn auffordere, mir den zu wenig ausgezahlten Lohn zurück zu zahlen und die zu wenig berechneten Stunden, da ich jeden Tag ja 45 Minuten umsonst gearbeitet habe?
Ja, wobei es bei so einem Chef vielleicht sinnvoll wäre, für das Eintüten und Abschicken einen oder zwei Zeugen zu haben. Sonst sagt der nachher noch er hätte einen leeren Umschlag bekommen ...

Ich hatte schon mal gefragt
Zitat von: dagobert am 21:43:40 Sa. 26.August 2017Wie lange bist du schon dort,
und eigentlich eine präzise Antwort erwartet.
Anders formuliert:
Sind sechs Monate voll oder nicht?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:23:04 Mo. 28.August 2017
ZitatNehmen wir an, du lebst in einer Region, in der die breite Masse für 9-10 Euro arbeitet und du kommst dann zu einem Vorstellungsgespräch, wo man dir 13 Euro bietet.
Ja, nehmen wir das mal an. Was ändert sich dann an meiner Aussage?
Wozu gibt es Tarifverträge? Wozu gibt es Gewerkschaften, die sowas aushandeln? Wenn es keine Kollegen gäbe, die unterhalb des Tariflohns arbeiten würden, hätten wir diese Diskussion nicht!
Ich kann jedem, im Garten- und Landschaftsbau und in der Land- und Forstwirtschaft nur raten Mitglied in der IG BAU zu werden:
https://www.igbau.de/Page1150.html (https://www.igbau.de/Page1150.html)


ZitatDie Fristen laufen erst ab Fälligkeit des jeweiligen Lohns, nicht ab dem Arbeitszeitraum.
Hmm, sagen wir mal: Ab dem Zeitpunkt, an dem du Kenntnis von deinem dir zustehenden Lohn bekommen hast. Sprich: Ab der Aushändigung der Lohnabrechnung.

So steht es auch im BRTV §14, Abs. 2:
Zitat2. Ansprüche  wegen  nicht  richtiger  Lohnberechnung  und  auf  Zuschläge  und  Zulagen  aller Art verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Lohnabrechnung geltend gemacht werden.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 14:52:48 Mo. 28.August 2017
Zitat von: dagobert am 23:27:39 So. 27.August 2017


Ich hatte schon mal gefragt
Zitat von: dagobert am 21:43:40 Sa. 26.August 2017Wie lange bist du schon dort,
und eigentlich eine präzise Antwort erwartet.
Anders formuliert:
Sind sechs Monate voll oder nicht?


Nein. Ich hab am 1.4. angefangen.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 14:56:20 Mo. 28.August 2017
Also ich war heute morgen gleich beim Gericht und hab mir einen Beratungsschein geben lassen.
Anschließend hab ich einen Anwalt für Arbeitsrecht angerufen, den mir ein guter Freund empfohlen hat, der von ihm auch schon erfolgreich vertreten wurde.
Dort hab ich morgen einen Termin. Vorher soll ich mich noch beim Jobcenter melden.
Der Anwalt meinte, er würde neben der Kündigungsschutzklage versuchen, zumindest den Lohn für Juli und August noch schnell einzufordern. Bei den zu wenig gezahlten Stunden wäre ich erstmal in der Beweispflicht, dass ich tatsächlich länger gearbeitet hab. Kann ich wohl nicht, also dürfte das wegfallen. Ansonsten meinte er, ich soll den Tarifvertrag mal mitbringen, dann könnte er schauen, ob es einen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt und wenn ja, auch das noch einfordern. Außerdem meinte er, dass er evtl die Ausschlussfrist in dem Fall umgehen könnte, wenn der Betrieb sich zu dem Tarifmindestlohn verpflichtet hat, weil er dann den branchenüblichen Mindestlohn umgangen hat.
Ich halt euch auf dem Laufenden.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:18:52 Mo. 28.August 2017
ZitatBei den zu wenig gezahlten Stunden wäre ich erstmal in der Beweispflicht, dass ich tatsächlich länger gearbeitet hab. Kann ich wohl nicht, also dürfte das wegfallen.
Ja, da hat er recht. Um das Nachweisen zu können, bräuchte man Stundenzettel auf denen das aufgeführt und vom Chef gegengezeichnet wurde oder einen Kollegen der als Zeuge aussagt (und danach seinen Job los ist! ::))

ZitatIch halt euch auf dem Laufenden.
Das wäre lieb von dir! Würde mich sehr interessieren, wie die Sache ausgegangen ist. (Und die Leser_innen hier sicherlich auch)
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 20:04:07 Mo. 28.August 2017
Wenn du weniger als sechs Monate dort bist, wird eine Kündigungsschutzklage vermutlich nicht viel bringen.
Aber Versuch macht kluch, oder wie das heißt.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 07:08:13 Mo. 04.September 2017
Wollte mal eine kurze Rückmeldung über den aktuellen Stand der Dinge geben.
Also mein Ex-Chef hat mir noch immer nicht meinen Lohn von August gezahlt. Ich konnte meine Miete bisher nicht zahlen und auch sonst hatte ich 5 Abbuchungen am 1.9., die allesamt zurückgebucht wurden und für die ich wohl Mahngebühren bezahlen muss.
Ich konnte ab 18.9. eine neue Stelle finden, muss aber morgen noch einmal zum Jobcenter, um die zwei Wochen irgendwie zu überbrücken. Letzte Woche war ich schon zwei Mal beim Jobcenter, konnte aber immer noch nicht meine Antragsunterlagen abgeben, weil ich jedes Mal zu irgendwelchen Vorgesprächen musste und nun zur Antragsabgabe morgen in ein anderes Jobcenter muss, dass dann schlussendlich für meinen Wohnbezirk zuständig ist. Dort soll ich zuerst zu einem Arbeitsvermittler und dann erst hab ich den Termin bekommen zur Antragsabgabe. Verrückte Welt. Hab für den Arbeitsvermittler einen riesigen Fragebogen über mein ganzes Leben mitbekommen und soll Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf, etc. mitbringen. Werde ich aber wohl leider vergessen vor lauter Umzugsstress momentan und auf meinen neuen Job verweisen.

Ja, ansonsten war ich beim Anwalt für Arbeitsrecht und der ist nun meinen Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag mal durchgegangen und hat knapp 8000 Euro Differenz ausgerechnet zwischen dem, was mir laut Tarifvertrag zugestanden hätte und dem, was ich gezahlt bekommen hab. Den noch nicht gezahlten Lohn vom August natürlich nocht nicht mitgerechnet.
Nun hat er meinen Ex-Chef letzte Woche dazu aufgefordert, diesen Betrag zu überweisen und hat angekündigt, ansonsten zu klagen. Er sagte mir aber schon, dass aufgrund von den tollen Ausschlussfristen ich wohl so oder so nur einen Bruchteil dieses Geldes je wiedersehen werde.
Kündigungsschutzklage hat er mir auch davon abgeraten, weil ich ja einerseits nicht wieder in den Betrieb zurück will und andererseits aufgrund der kurzen Dauer in dem Betrieb die Chancen mehr als gering sind.
Ja, das mal soweit dazu. Mal sehen wie es weiter geht.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:15:40 Mo. 04.September 2017
Danke für die Infos, Mr. Pink!
Diese kurzen Ausschlussfristen sind wirklich sehr ärgerlich. (Gibt es in anderen Branchen leider auch.)
Gut das die Geltendmachung gestellt wurde. Dann verfällt der Rest nicht auch noch.
Als nächstes müsste ja dann der Gütetermin vor dem Arbeitgericht kommen.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 10:01:04 Mi. 06.September 2017
Also mein gestriger Termin im Jobcenter meiner neuen Stadt war einfach unglaublich. Ich war ja auch in meinem Leben schon öfters mal auf Alg2 angewiesen, aber sowas wie gestern hab ich noch nie erlebt. Schikane, Willkür und Drohungen.
Von "Sie dürfen hier nur allein rein, ihren Partner schicken sie sofort nach draußen" oder "Sobald sie die Stadtgrenze verlassen, haben sie sich sofort bei mir abzumelden und sich zuerst eine Genehmigung von mir einzuholen" über "Sie unterschreiben jetzt diese EGV, sonst erlass ich sofort eine Sanktion gegen sie" bis hin zu "Überlegen sie sich gut, ob sie mir hier mit einem Widerspruch kommen wollen, dadurch wird nämlich dann alles nur viel schlimmer für sie" war wirklich alles dabei.
Nun bin ich ja jemand, der sich einigermaßen mit dem SGBII auskennt und sich auch allgemein nicht wie einen Deppen behandeln lässt, aber mir haben wirklich all die Leute da drin leid getan, die diese Schikanen täglich über sich ergehen lassen müssen, weil sie entweder nicht gut genug Deutsch sprechen oder keinen Plan von den Sozialgesetzen haben.
Ich hab noch nie soviel Ekel vor diesen Leuten, die für solche Behörden arbeiten empfunden wie gestern, als ich dieses Gebäude verlassen habe.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:43:31 Mi. 06.September 2017
Bei solchen Sachen gleich Nachfragen:
"Wo steht das?" und "Können sie mir das schriftlich geben?"
"Nein? Dann möchte ich jetzt ihren Teamleiter sprechen?"
"Was, der ist nicht im Haus? Egal, dann gehen wir eben zur Geschäftsführung!"
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017
Guten Morgen.

Ich bekam gestern nochmal ein Schreiben vom Jobcenter. Ich glaube, das mit Alg2 für die 2 Wochen hak ich jetzt ab. Die wollten nochmal einen ganzen Berg von Nachweisen von mir, die ich unmöglich beibringen kann oder will. Das steht einfach in keinstem Verhältnis. Unter anderem soll ich meinen zukünftigen Chef eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen und einen Nachweis von ihm ausstellen lassen, wann er mir meinen ersten Lohn zahlen wird. Das geht einfach mal gar nicht, da ich meinem neuen Arbeitgeber natürlich nicht auf die Nase binden werde, dass ich jetzt Alg2 beantragen muss, da dieser denkt, dass ich von meiner letzten Stelle nahtlos zu ihm wechsle. Binde ich ihm das jetzt auf die Nase und geh ihm noch dazu mit solchen Dingen auf die Nerven, kann ich im schlimmsten Fall die neue Stelle auch noch abhaken.

Dann wollen sie von mir auch noch eine Abtretungserklärung unterschrieben zurück haben, dass ans Jobcenter mein Lohn von 08/17 übergeht, wenn ich diesen denn endlich mal erhalten sollte und den Schriftverkehr meines Anwalts und noch tausend Belege, die ich eigentlich schon eingereicht hab.

Dazu kommt, dass mir ein Freund Anfang des Monats 900 Euro geliehen hat, die ich am 1. auf mein Konto einzahlen musste, damit ich meine Miete für meine neue Wohnung überweisen konnte. Jetzt wollen sie von mir eine Erklärung, woher dieses Geld stammt und einen Darlehensvertrag mit einer Rückzahlungsvereinbarung! Ich geh doch jetzt nicht auch noch zu meinem Freund, der mir schon Kohle ausgeliehen hat und frag ihn nach nem Darlehensvertrag!

Das Problem ist, dass ich und meine Familie einfach momentan komplett auf dem Trockenen sitzen. Wir bekommen erst zum 15. Kindergeld, bis dahin haben wir noch 100 Euro, das wars. Und zum 1. werde ich ja maximal meinen halben Lohn ausgezahlt bekommen, da ich erst zum 18.9. meine neue Stelle antrete. Das heißt, wir können damit dann wieder nur unsere Miete zahlen und haben ansonsten bis zum 15.10. kein Geld zum Leben, wenn das nächste Kindergeld kommt.
Ich hab echt keine Ahnung, wie ich das jetzt überstehen soll. Ich hab leider sowieso schon Schulden, weswegen ich bei der Bank nur ein Guthabenkonto hab, mit dem ich nicht ins Minus kann.
Zusätzlich sind wir nun allesamt schon seit dem 1.9. nicht mehr krankenversichert und werden erst zum 18.9. wieder krankenversichert, wenn ich meine neue Stelle antrete. Das heißt, wenn eins von meinen Kindern jetzt irgendetwas hat, kann ich noch nicht mal zum Arzt gehen, bzw. muss das auch noch selber zahlen.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:44:12 So. 10.September 2017
Wirklich eine gute Frage, ob sich der Aufwand für den ALG II- Antrag überhaupt lohnt. Das ist von den Schweinen leider so gewollt, um möglichst viele Menschen von einem Antrag abzuschrecken.
Vermutlich müsstest Du hier einen Anwalt einschalten, um Deine Forderungen durchzukriegen. Das ist dann wieder mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Meine Befürchtung ist ebenfalls, das sie die 900 € als Einkommen anrechnen!
Ist die Frist zur Zahlung an Deinen Ex-Chef schon abgelaufen und hat Dein Anwalt schon Klage eingereicht?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 10:57:58 So. 10.September 2017
Zitat von: Rudolf Rocker am 10:44:12 So. 10.September 2017
Ist die Frist zur Zahlung an Deinen Ex-Chef schon abgelaufen und hat Dein Anwalt schon Klage eingereicht?

Er hat die Frist bis zum 15.9. gesetzt. Bis jetzt kam leider noch keine Antwort.

Lohn hab ich auch noch keinen für August bekommen. Um den einzufordern müsste ich aber nochmal nen Berechtigungsschein holen.  ::)
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:08:42 So. 10.September 2017
Wann war denn der Lohn sonst auf dem Konto? Zum 01. oder 15.? Und hast Du schon eine Lohnabrechnung für August 17 bekommen?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 12:28:40 So. 10.September 2017
Immer 2 Tage vor dem Monatsersten. Also hätte der Lohn für August an sich am 30.8. drauf sein müssen.

Nein, weder Lohn, noch Lohnabrechnung.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 12:34:22 So. 10.September 2017
Das ist übrigens das Schreiben des Jobcenters, das ich gestern bekommen hab:

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.bilder-upload.eu%2Fthumb%2F6b832a-1505039476.jpg&hash=dd70f9d3552ddd060c85ec8bbe324635def4d91f) (http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=6b832a-1505039476.jpg)

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170910%2Ftemp%2Fmn4gp4er.jpg&hash=d8a9d5a59da5c9f56c5742665acc7a27f2ce7ad7) (http://www.directupload.net/file/d/4841/mn4gp4er_jpg.htm)


(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170910%2Ftemp%2Fslvsferu.jpg&hash=1e6b5d1361cd12824f95ddd341c671b9d88c1345) (http://www.directupload.net/file/d/4841/slvsferu_jpg.htm)



(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Ffs5.directupload.net%2Fimages%2F170910%2Ftemp%2Fl7afzpgi.jpg&hash=7933c23b54d44eb454e6ac3b9d41244c8932fe7f) (http://www.directupload.net/file/d/4841/l7afzpgi_jpg.htm)
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:31:44 So. 10.September 2017
Die Rückübertragung finde ich besonders bedenklich. Da will das JC sogar Vergleiche nur mit seiner Zustimmung.
Wenn die da mitreden wollen, sollen die dir einen Anwalt stellen oder deinen Anwalt bezahlen!

Wenn der August- Lohn überfällig ist, würde ich ihn schon mal geltend machen. Notfalls geht das auch ohne Anwalt.

Das sie Unterlagen von dir fordern, die es gar nicht gibt, bzw. für die du auf die Mitwirkung von dritten angewiesen bist (Stellt der Chef nun die Bescheinigung aus oder nicht, usw.) ist eine typische Schikanegeschichte.

Das haben sie bei mir auch mal versucht. Nach einem Schreiben meines Anwaltes haben sie das aufgegeben und eine vorläufige Bewilligung erlassen.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017
Dann denke ich mal, dass es darauf hinauslaufen wird, dass ich mir entweder noch mehr Geld von Freunden leihen muss, um den Monat zu überstehen, bzw. zum 1.10. meine Miete zahlen und gleichzeitig noch Essen kaufen zu können oder aber nochmal zum Gericht muss, nochmal Beratungsschein holen muss und mir einen guten Sozialrechtsanwalt suchen muss und versuchen muss, das Ganze irgendwie hinzubekommen, dass ich für die 2 Wochen wenigstens bisschen was kriege.

Was ich bisher noch nicht verstehe ist, ob und wie es denn sein kann, dass ich und meine ganze Familie einfach nicht krankenversichert sind und meine Kinder, die nächste Woche wieder Schulbeginn haben, wo ich auch nochmal zig Sachen kaufen muss, Kopiergeld zahlen muss, etc. überhaupt keinerlei Leistungen bekommen?
Und was ich auch noch nicht kapiert hab ist, ob das Jobcenter, wenn sie mir denn nun mal was bewilligen, tatsächlich, wenn ich im August keinerlei Lohn bekommen hab, meinen Lohn vom August dann verrechnen dürfen, wenn er mir im September gezahlt werden würde? Das macht ja überhaupt keinen Sinn, denn auch wenn ich den mal im September bekommen würde, wäre es doch mein Lohn vom August, wo ich dann gar nichts hatte. Das heißt, so oder so hätte ich dann doch einen Monat überhaupt kein Einkommen oder hab ich da grad was übersehen?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:51:15 So. 10.September 2017
Bei der Krankenversicherung bin ich mir nicht ganz sicher, aber gibt es da nicht diese 3 Monats Regelung? (Also die Regel, das bis 3 Monate nach der Kündigung noch Leistungen gezahlt werden.)
Das JC berechnet nicht nur den August, sondern den kompletten Bewilligungszeitraum.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 23:35:34 Mo. 11.September 2017
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Unter anderem soll ich meinen zukünftigen Chef eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen und einen Nachweis von ihm ausstellen lassen, wann er mir meinen ersten Lohn zahlen wird.
Nachweis wegen Lohnzahlungstermin ist überflüssig, das sieht man später auf dem Kontoauszug.
Einkommensbescheinigung ist auch überflüssig, das sieht man später auf der Lohnabrechnung.
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Das geht einfach mal gar nicht, da ich meinem neuen Arbeitgeber natürlich nicht auf die Nase binden werde, dass ich jetzt Alg2 beantragen muss, da dieser denkt, dass ich von meiner letzten Stelle nahtlos zu ihm wechsle.
Du wechselst ja auch fast nahtlos.
Der alte Chef bleibt bloß den Lohn schuldig, ist halt nur die Wahrheit.
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Dann wollen sie von mir auch noch eine Abtretungserklärung unterschrieben zurück haben, dass ans Jobcenter mein Lohn von 08/17 übergeht, wenn ich diesen denn endlich mal erhalten sollte
Das hast du falsch verstanden.
Der Lohn geht bis zur Höhe des gezahlten Alg2 ohnehin auf das JC über, der Wisch den du da unterschreiben sollst ist die Rückübertragung auf dich, damit du den Anspruch gerichtlich geltend machen kannst.
---> § 33 SGB II (insb. Abs. 4)
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Dazu kommt, dass mir ein Freund Anfang des Monats 900 Euro geliehen hat, die ich am 1. auf mein Konto einzahlen musste, damit ich meine Miete für meine neue Wohnung überweisen konnte. Jetzt wollen sie von mir eine Erklärung, woher dieses Geld stammt und einen Darlehensvertrag mit einer Rückzahlungsvereinbarung!
Das Problem hätte dir jeder Hartz-IV-Kundige voraussagen können ...
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Das Problem ist, dass ich und meine Familie einfach momentan komplett auf dem Trockenen sitzen. Wir bekommen erst zum 15. Kindergeld, bis dahin haben wir noch 100 Euro, das wars. Und zum 1. werde ich ja maximal meinen halben Lohn ausgezahlt bekommen, da ich erst zum 18.9. meine neue Stelle antrete. Das heißt, wir können damit dann wieder nur unsere Miete zahlen und haben ansonsten bis zum 15.10. kein Geld zum Leben, wenn das nächste Kindergeld kommt.
Beim JC nachweislich einen Vorschuss oder eine vorläufige Bewilligung beantragen.
Stellen die sich quer, sofort zum SG und eine EA beantragen.
Zitat von: Mr. Pink am 08:59:29 So. 10.September 2017Zusätzlich sind wir nun allesamt schon seit dem 1.9. nicht mehr krankenversichert und werden erst zum 18.9. wieder krankenversichert, wenn ich meine neue Stelle antrete. Das heißt, wenn eins von meinen Kindern jetzt irgendetwas hat, kann ich noch nicht mal zum Arzt gehen, bzw. muss das auch noch selber zahlen.
Ich erlaube mir an dieser Stelle mal einen dezenten Hinweis auf § 19 Abs. 2 SGB V, vielleicht beruhigt dich das etwas.  ;)
Zitat(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017Dann denke ich mal, dass es darauf hinauslaufen wird, dass ich mir entweder noch mehr Geld von Freunden leihen muss,
Wenn diese Möglichkeit besteht, wäre das in Erwägung zu ziehen.
Denn das Alg2 für September wird sich das JC vom ausstehenden Lohn wiederholen, sobald du den kriegst. Da stehst du mit einer Rückzahlungsverpflichtung im Freundeskreis letztlich auch nicht schlechter da.
Bliebe noch der Oktober, wo du wegen dem nur halben Lohn ja sicherlich auch einen Alg2-Anspruch hättest.
Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017
und meine Kinder, die nächste Woche wieder Schulbeginn haben, wo ich auch nochmal zig Sachen kaufen muss, Kopiergeld zahlen muss, etc. überhaupt keinerlei Leistungen bekommen?
Kinder + Schulanfang = Bildung und Teilhabe
Drauf achten, wenn (irgendwann) der Bescheid kommt.
Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017Und was ich auch noch nicht kapiert hab ist, ob das Jobcenter, wenn sie mir denn nun mal was bewilligen, tatsächlich, wenn ich im August keinerlei Lohn bekommen hab, meinen Lohn vom August dann verrechnen dürfen, wenn er mir im September gezahlt werden würde?
Der Lohn wird in dem Monat angerechnet, wo du ihn erhältst. Nennt sich Zuflussprinzip.
Wann der Anspruch erarbeitet wurde, spielt dabei keine Rolle.
Zitat von: Mr. Pink am 14:18:24 So. 10.September 2017Das macht ja überhaupt keinen Sinn, denn auch wenn ich den mal im September bekommen würde, wäre es doch mein Lohn vom August, wo ich dann gar nichts hatte.
Da hättest du theoretisch schon im August einen Alg2-Antrag stellen müssen.
(Praktisch dürfte das bei Lohnzahlung zum Monatsende zeitlich kaum gepasst haben, das weiß ich wohl.)
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 05:04:52 Fr. 29.September 2017
So, zwischenzeitlich ist ja einiges passiert.

Ich hab meine neue Arbeit angetreten, die absolut top ist.
Vor über zwei Wochen habe ich alle Unterlagen, die ich abgeben konnte, im Jobcenter abgegeben mit dem Hinweis darauf, dass mir die resltichen Unterlagen noch nicht vorliegen.
Gleichzeitig habe ich um einen vorläufigen Bescheid und Vorschuss gebeten.
Bis heute bekam ich keine Antwort und auch kein Geld.
Was ich allerdings (gestern) bekam, war die Lohnzahlung von meinem Ex-Chef. Somit kann ich morgen meine Miete zahlen und hab wieder Geld zum Leben. Der Lohn für die 14 Tage, die ich im September bei meinem neuen Betrieb gearbeitet habe, werde ich erst nächste Woche, also im Oktober bekommen. Soweit ich das sehe, werde ich also für September sowieso kein Geld mehr vom Jobcenter bekommen, müsste aber eigentlich im Oktober noch einen Anspruch haben, da ich ja im Oktober kein Geld bekomme, außer einen halben Monatslohn vom September. Da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind, reicht das nicht zum Leben.

Nun bekam ich und meine Lebensgefährtin allerdings zwischenzeitlich noch jeder eine EGV per Verwaltungsakt im gelben Brief zugesandt. In meiner stand lediglich, dass ich mich bemühen müsste, meine Arbeit zu behalten und bei ihr, dass sie sich für die Kinder (alle in der Schule) um eine Ganztagesbetreuung kümmern müsse, um Vollzeit arbeiten zu können.

Seitdem bekomme ich von dem Arbeitsvermitler alle 2-3 Tage neue Vermittlungsangebote in meinem Beruf, auf die ich mich umgehend bewerben soll.
Nun bin ich verwirrt. Gibt es eine Verpflichtung, wenn man eine Vollzeitstelle hat, sich auf Jobangebote zu bewerben, wenn das Jobcenter das verlangt?
Wie gesagt, ich habe eine Vollzeitstelle bis 31.12., da ich durch meinen späten Einstieg dieses Jahr nicht mehr genug Überstunden für den Winter zusammen bekommen würde. Zum 1.3. werde ich wieder im selben Betrieb eingestellt und dann unbefristet, da ich dann ja das Jahr über Überstunden für den Winter aufbauen kann.
Januar und Februar muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, mir einen halbwegs normal bezahlten Zeitarbeitsjob suchen und nebenbei vielleicht noch einen Minijob, damit wir leben können. Zum Jobcenter werde ich nicht gehen, das ist mir zu viel Stress für die paar Wochen nochmal.
Nun interessiert mich eigentlich nur der Oktober, wo wir ja theoretisch noch eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen müssten.
Kann es sein, dass sie von mir verlangen können, mich auf andere Stellen zu bewerben, da mein jetziger Vertrag befristet ist und wenn ich es nicht tue, uns sowieso unser Geld kürzen/sperren?
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Rudolf Rocker am 08:44:45 Fr. 29.September 2017
Moin Mr. Pink!
Schön das es mit deinen neuen Job geklappt hat.

ZitatKann es sein, dass sie von mir verlangen können, mich auf andere Stellen zu bewerben, da mein jetziger Vertrag befristet ist und wenn ich es nicht tue, uns sowieso unser Geld kürzen/sperren?
Das kann durchaus sein, das sie dir einen Anschlussjob vermitteln wollen. Da in deiner Branche den Winter über aber allgemein wenig los ist, dürfte das bei den anderen Firmen auch nicht besser aussehen.
Schreib doch eine Bewerbung auf die VVs und erwähne dort, das Du einen Job ab dem 2. Januar 2018 suchst.
Zitat
Nun interessiert mich eigentlich nur der Oktober, wo wir ja theoretisch noch eine Aufstockung vom Jobcenter bekommen müssten.
Du müsstest mal durchrechnen, wieviel Dir zustehen würde und ob sich der Aufwand dafür lohnen würde.
Eigentlich ist es erschreckend, das es ohne Anwalt und Gericht heute kaum mehr möglich ist, zustehnde Sozialleistungen einzufordern!
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Mr. Pink am 07:25:21 So. 22.Oktober 2017
So, guten Morgen.

Ich dachte mir, ich geb einfach mal wieder ne Rückmeldung, was bisher so rauskam.
Der Arbeitsrechtsanwalt, der mich vertritt hat nun endlich Klage beim Arbeitsgericht gegen meinen alten Arbeitgeber eingereicht. Mal sehen, was dabei rauskommen wird.
Das Jobcenter hat mir weiter fleißig Stellenangebote geschickt, auf die ich mich ebenso fleißig beworben habe, aber nachdem die AG hörten, dass ich beschäftigt bin und nur etwas von Januar bis Februar suche, wurde ich leider nie eingestellt, was ich dem JC dann immer mitgeteilt habe.
Gleichzeitig kamen natürlich immer neue Forderungen von Papieren, Nachweisen, etc. die ich vorlegen soll. Hatte dann letzte Woche den Rest davon zusammen und hab alles eingereicht. Die Woche kam dann direkt die Ablehnung. Wir hätten keinen Anspruch auf Alg2, da ich zu viel verdienen würde. Die Begründung war interessant:

Wir hätten einen Gesamtbedarf von knapp 2500 Euro, über den wir kommen würden.
Im September hab ich wenige Tage vor Monatsende meinen ausstehenden Lohn von meinem Ex-Chef überwiesen bekommen, ca 1500 Euro. Dazu kam noch Kindergeld von knapp 600 Euro, würden nach meiner Rechnung noch ca 400 Euro fehlen, die uns das JC aufstocken müsste.
Im Oktober habe ich von meinem jetzigen Betrieb meinen Lohn für die 2 Wochen im September bekommen, ca 900 Euro. Dazu Kindergeld von knapp 600 Euro. Fehlen folglich noch ca 1000 Euro, die uns das JC aufstocken müsste.
Die Belege (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge) hab ich natürlich dem JC vorgelegt.
Ab November müsste ich dann meinen vollen Arbeitslohn von ca 2000 Euro bekommen, dazu noch Kindergeld, dann wären wir über dem Satz und hätten keinen Anspruch mehr. Soweit so gut.

Nun hat das JC die Sache aber ganz einfach gelöst:


Sie haben mir für September einfach ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit von ca 2000 Euro netto angerechnet, im Oktober dann von fantastischen 3300 Euro netto! Dazu dann jeweils natürlich noch das Kindergeld und ratzfatz hatten wir keinen Anspruch mehr auf Alg2.

Ich bin grad wirklich leicht sprachlos. Tja, jetzt darf ich eben einen Widerspruch schreiben, den per Einschreiben reinschicken und dann wieder Monate lang warten.

Ich möchte nicht wissen, bei wievielen Menschen die das so machen, die sich aber nicht zu helfen wissen und das dann einfach so akzeptieren und nach sonstigen Möglichkeiten suchen müssen, um an Geld zu kommen.
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: Onkel Tom am 20:43:44 So. 22.Oktober 2017
Zitat von: Mr. Pink am 10:01:04 Mi. 06.September 2017
Also mein gestriger Termin im Jobcenter meiner neuen Stadt war einfach unglaublich. Ich war ja auch in meinem Leben schon öfters mal auf Alg2 angewiesen, aber sowas wie gestern hab ich noch nie erlebt. Schikane, Willkür und Drohungen.
Von "Sie dürfen hier nur allein rein, ihren Partner schicken sie sofort nach draußen"
...

Also erst mal den Beistand nach § 13 Abs.4 SGB X als möglichen Zeugen los werden..

Dann :

Zitat
...
"Sobald sie die Stadtgrenze verlassen, haben sie sich sofort bei mir abzumelden und sich zuerst eine Genehmigung von mir einzuholen"
...

Die Bestimmungen der "Ortsabweseneit" völlig überzogen zu Deinem Nachteil entstellt.
Wenn SB könnte, hätte sie Dir wohl gleich die Fußfessel anschnallen wollen..

Und der Gipfel der Bosheit

Zitat
...
"Sie unterschreiben jetzt diese EGV, sonst erlass ich sofort eine Sanktion gegen sie" bis hin zu "Überlegen sie sich gut, ob sie mir hier mit einem Widerspruch kommen wollen, dadurch wird nämlich dann alles nur viel schlimmer für sie"
...

Völlig an der Arbeitshilfe zur Eingliederungsvereinbarung vorbei, weiter eine
unmissverständliche doppelt einwirkende Nötigung im Amt..
Lässt sich das beweisen, das SB Wortwörtlich so agiert hat, könntest Du SB
mächtig Ärger machen und "Manieren" bei bringen.

Aber das mal ebend am Rande und ich rieche daraus, das dieses JC sich in
ihren Vergehen schon so sicher fühlen, da deren Erwerbslose "sowiso"
schon so klein gemacht werden und keine Gegenwehr mehr leisten..

Ist solch Vorgehen nicht ein Einzelfall sondern zur Routine geworden, gehören
sie an den Pranger. Aber in Deinem Fall auch schon..


Und nun flatterte eine EGV per Verwaltungsakt ins Haus in der sowas wie
"Sie bemühen sich um den Erhalt ihres Arbeitsplatz" in Deinem Verpflichtungsteil
steht ?

Noch dreister geht es ja garnicht mehr und übermütig auch noch.
Anbei stellt sich SB selbst die Versicherung auf, wenn Erwerbsloser den Job
verliert, darf er Hunger schieben. Von uns gibt es nix..

Hast Du da schon einen Widerspruch eingelegt ? Wenn Nein, ist das auch nicht
tragisch, da Verpflichungserfüllungen deinerseits vom "Wohlwollen Dritter" abhängig
gemacht werden und gegen die Vertragssitten verstößt.
In Deinem Fall liegt zudem eine arglistische Täuschung im Sinne des §123 BGB
vor und ist nach Bekanntwerden an zu fechten.. Also bemerkst Du es, solltest
Du handeln, unabhängig von irgendwelchen Fristen..

Wäre schön, wenn Du die EGV und die EGV-VA hier annonym sichtbar machen
kannst.. Ich wittere, das Du diese Krampe ratzfatz mit wenig Aufwand los werden
kannst.. Anbei wäre ein "Erinnerungsprotokoll" ( hier nicht reinstellen..) gut,
falls es doch noch Zoff und zum SG gehen muss. So nach ca.2 Jahren bis zum
Verhandlungstermin können ja eventuell sehr wichtige Details in Vergessenheit
geraten sein, das die Gegenseite gern für sich ausnutzt.

Zum Schuss.. dürfen das JC Dein Anspruch auf Leistungen nicht davon abhängig
machen, das Dein ehemaliger Ausbeuter Dir die Einkommensbescheinigung
ausstellt. Forderst Du sie ein und EX-Cheffe ignoriert dies, hat das JC Mittel,
Deinem Ex-Cheffe Ärger zu bereiten.

Für sone Sachen sind SB lieber bequem und thyrannisiern damit Erwerbslose
obwohl es hier auch Grenzen von Mitwirkungspflichten gibt.

Schaue mal hier..  http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html)

Boah, sorry, mir platzt fast die Galle, wenn ich sowas erfahre..

;)
Titel: Re:Keine Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag angegeben
Beitrag von: dagobert am 22:25:53 So. 22.Oktober 2017
Zitat von: Mr. Pink am 07:25:21 So. 22.Oktober 2017Ich möchte nicht wissen, bei wievielen Menschen die das so machen, die sich aber nicht zu helfen wissen und das dann einfach so akzeptieren und nach sonstigen Möglichkeiten suchen müssen, um an Geld zu kommen.
Bei viel zu vielen ...  poo