Risiken und Nebenwirkungen beim Coaching von Erwerbslosen

Begonnen von Onkel Tom, 15:04:36 Sa. 24.Dezember 2022

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Onkel Tom

Moin  :)

Wie war es noch, von den Anfängen zu Hartz 4 bis heute mit den Beschäftigungsmöglichkeiten
von Erwerbslosen in Sinnlosmaßnahmen ? Von Mandalas malen, weiter zu Lahmas in Park spazieren
führen bis hin zur semiprofessionellen Esoterik, um Elos auf "Hauptsache Arbeit" zu stimmen.

Mit dem neuen Bürgergeldgesetz wird alles anders. Mit Plüschologen und Pädagogen "Auf in
ein neues Leben." Äh was ? Ja, Lamas leben immer noch und Mandalas kann mann auch noch malen.
Jedoch alles in einem professionell erscheinenden Gewand a la: "Wir wollen doch nur helfen".

Dieser Thread ist den Hintergründen zum Coaching bei Maßnahmenträger zugewandt und beleuchtet,
was in verantwortlichen Etagen "lieber nicht diskutiert wird", da Themeninhalte "schlafende
Hartzies" zum Widerstand aufscheuchen könnte.

Im übrigen kann dies jedem Elo treffen, unabhängig von dessen Bildungsgrad.

M.s.G. Tom  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

carlo10

Hallo,
vordergründig ist dieser Thread "nur" interessant für Leute, die am völlig
defizitären Datenschutz von Erwerbslosen in Coaching- Maßnahmen interessiert sind,
also für Elos.

Doch das Thema kann auch generell interessant sein, da die Einschränkung des
"Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung" bei sog. "Randgruppen" ein
Testlabor für künftige Einschränkungen dieses Grundrechts in bestimmten Bereichen
auch für die Mehrheitsgesellschaft darstellen kann.
Dabei avanciert die Pädagogik häufig zur Königsdisziplin auch in der Drangsalierung
von Erwachsenen, hier Elos.

In dem hier reingestellten link zur Radiosendung "Beates Ampel" (www.fsk-hh.org) geht
es um das Profiling bzw. Screening von Langzeit- Erwerbslose (lt. Definition > 1 Jahre
erwerbslos) in Coaching- Maßnahmen. Dabei wird auch das normale Coaching bei Berufstätigen
dem Coaching von Erwerbslosen gegenüber gestellt.

Und Achtung: Dabei geht´s nicht nur um formal Ungelernte oder irgendwie vermeintlich
"Niedrigqualifizierte", welche halt nun ´mal viel Betreuungs-Belämmerung, Coaching genannt,
benötigen, also keine Entwarnung für vermeintlich oder tatsächlich Höherqualifizierte.

Übrigens verfügen mindestens 50 % der Langzeiterwerbslosen über eine abgeschlossene
Berufsausbildung entgegen den interessegeleiteten Behauptungen von BA und IAB, es seien
nur ein Drittel.

Meistens sind es sog. "45 er Coaching- Maßnahmen" (nach § 45 SGB III), die auch schon weit
über ein Jobcoaching (Bewerbungstraining) hinausgehen können:
Das Jobcoaching beinhaltet häufig nicht nur das leider rechtlich zulässige Profiling,
sondern auch Selbstreflexionsübungen, die mitunter einen tieferen Einblick in innere
Einstellungen, in das Selbstbild sowie in Wertehaltungen erlauben. ("Glaubenssatz- Übungen")

Sie sind offiziell versteckt in der vermeintlich harmlosen Beurteilungskategorie
"Personale Kompetenz" , welche auch nach § 61 SGB II, wonach Beurteilungen der
Beschäftigungstherapie-Träger an die Jobcenter übermittelt werden müssen, an diese weiter
geleitet wird. Dies gilt für jede Maßnahme, selbst bei 1 € Jobs (16d SGB II).

Es sind im Wesentlichen Kopf- und Haltungsnoten (Das Herumlaborieren an sog.
Schlüsselkompetenzen (Personale, Soziale, Methoden- sowie interkulturelle Kompetenz).

Aufgrund einer Anfrage der Linken zum Profiling (BT- Drs. 16/1295) konnte etwa der
progressive Sozialrechtsprof Günther Stahlmann seine juristische Argumentation aus
der Antwort der Bundesregierung hinsichtlich der Intention der rechtlichen Normierung
des Profilings herleiten. 

Mit dem Coaching, der sog. "Ganzheitlichen Betreuung" nach dem sog. "Teilhabechancengesetz"
(§ 16 e und i SGB II), wird die Durchleuchtung des erwerbslosen "defizitären Subjekts" auf
die Spitze getrieben und alles fallen gelassen, was 2006 noch datenschutzrechtlich unzulässig war.

Wer also als Langzeit- Elo verzweifelt wenigstens eine Anstellung auf dem sozialen Arbeitsmarkt
sucht und die Förderung durch das Teilhabechancengesetz in Anspruch nehmen will, muss
sich der sog. ganzheitlichen Betreuung unterziehen.
Wir kritisieren hier nicht psychosoziale Beratungsangebote etwa für spezielle Lebenslagen wie
Suchtabhängigkeit oder Leute, die etwa Alltagshilfen (meist nach § 53 SGB XII) in Anspruch
nehmen wollen. Wir kritisieren hier die ganzheitliche Betreuung, die allein aufgrund der Tatsache
der Langzeiterwerbslosigkeit ab 2023 nicht nur bei 16i aufoktroyiert wird.
Auch Leute, die mit der Bewältigung ihres Alltags klarkommen und eigentlich fitt für eine
Beschäftigung wären, müssen diese Betreuung über sich ergehen lassen.

Mit dem neu eingeführten § 16 k SGB II kann die ganzheitliche Betreuung auch auf weitere
Maßnahmen außerhalb des Teilhabechancengesetzes ausgedehnt werden.
Auch die sog. "aufsuchende Beratung," sprich Hausbesuche, kann Teil der "Belämmerung" sein,
insbesondere auch bei Jüngeren. 16 k ist allerdings nicht sanktionsbewehrt, also ggf. nix
unterschreiben !

Hier kommt die größtenteils auch von Sozialverbänden und Teilen der Linken die viel gerühmte
"aufsuchende Beratung" ins Spiel- statt dass diese dagegen protestieren, nö als Teil der
Erwerbslosenindustrie natürlich nicht.

Dabei ist noch nicht einmal garantiert, dass die Coaches überhaupt über eine Mindestqualifikation
verfügen (außer Anleiterfunktionen und "mehrjährige Erfahrung mit Erwerbslosen") wie die Antworten
auf schriftliche kleine Anfragen offen legen. Manchmal ist das auch gut so... -
In der Radiosendung wird zum Thema der sog. "ganzheitliche Betreuung" dargelegt, dass sie weit
über ein reines Jobcoaching hinausgeht, erfasst wird auch das Privatleben mit dem
Totschlagargument: Alles, was eine Arbeitsaufnahme oder die Jobtätigkeit tangiert, kann
besprochen werden.

Schließlich kann mensch zum Schluss gelangen, dass auch noch vergleichsweise "fitte" Elos
(mit 45 er sowie 16i und e SGB II- Maßnahmen) mit Resozialisierungspädagogik, "Verhaltenstraining",
"Motivationstraining" (in Bezug auf was eigentlich ohne einen Job ??) und der Vermittlung von
basalen Kulturtechniken wie etwa Umgangsnormen demoralisiert, gedemütigt und sturmreif für den
Niedriglohnsektor geschossen werden sollen. (Es gibt auch die Kategorie "Monotonieresistenz"
als Bestandteil der personalen Kompetenz.)
Im Teilhabechancengesetz ist eine qualifizierte Weiterbildung (also von größerem Wert als
lächerliche 3000 €) nicht vorgesehen, man verbleibt beim sozialen Arbeitsmarkt i.d.R. in
geringqualifizierten Niedriglohntätigkeiten.

Das einzig Positive am neuen Hartz 5 ist, dass der Vermittlungsvorrang vor Weiterqualifizierung
abgeschafft ist, was jedoch i.d.R. nicht innerhalb der begrenzten Förderressourcen des sozialen
Arbeitsmarktes erfolgen kann. Hier stellt sich die Frage, wer künftig für eine qualifizierte
Weiterbildung/Umschulung/Ausbildung zurecht aus dem 16i "abberufen" bzw. wessen Wünsche bei der
Flucht aus aus dem Niedriglohnsektor berücksichtigt werden.

Der Ausbau der "Ganzheitlichen Betreuung" (jetzt auch 16k) spiegelt ein Menschenbild wider, nach
dem es bei Elo´s darauf ankommt, an einem defizitären Subjekt herum zu laborieren. Mittlerweile
hat sich der Gedanke, dass der Ausbau von mehr oder minder fachlichen sozialpädagogischen
Interventionen bei - erwerbslosen- Erwachsenen zu begrüßen sei, selbst in Teilen der Linken
durchgesetzt. Hartz 5 bzw. das Bürgergeld verabschiedet sich nicht von der Resubjektivierung der
Erwerbslosigkeit.

Was etwa noch in der Marienthal-Studie mit der Erforschung des erwerbslosen Subjekts aus einem
progressiven Selbstverständnis der Forscher_innen heraus intendiert war, wird spätestens mit der
Agenda 2010 aus dem sozialreformerischen Kontext der 20 er Jahre gelöst und jetzt gegen die
Erwerbslosen gewendet (vgl. etwa Matthias Bohlender "Die Unzulänglichen", Merkur 2012).
Wurden damals die Befindlichkeiten der Erwerbslosen aus emanzipatorischem Interesse erforscht,
so werden diese jetzt in ganzheitlichen Coachings bearbeitet; die Fokussierung auf die Gefühlslage
sowie auf Einstellungen, Selbstbild etc. der Elos erscheint wichtiger als ihre Qualifikation bzw.
der Verbesserung dieser. Statt Arbeitsvermittlung werden Einstellungen und Befindlichkeiten erforscht
(etwa die IT gestützte "ABC- Analyse", Attidudes, Balance, Competences) - natürlich nicht aus neutraler
bzw. wertfreier Perspektive, sondern aus der Perspektive der Zurichtung zu einem flexiblen
Arbeitskraftunternehmer im Neoliberalismus. Und das Unheimliche daran:
Es geschieht, so ironisch Bohländer, alles nur zum Wohl der Erwerbslosen. Damit einher geht natürlich
auch der fast vollständige Verzicht auf den Datenschutz, denn sonst funktioniert die "ganzheitliche"
Coaching- Belämmerung auch im neuen "Bürgergeld"- Gesetz ja nicht. Das ist ein von der Mehrheit
akzeptierter totalitärer Zugriff auf das Subjekt.

Inwieweit sich das Coaching von Langzeit- Elos auch außerhalb von 16i, also etwa in 16 k SGB II,
zukünftig noch ausschließlich auf das Hineindrängen in den Niedriglohnsektor (Entwicklung einer
"realistischen Berufsperspektive...") konzentriert, bleibt beim Hartz 5, dem neuen "Bürgergeld,"
abzuwarten.

Fazit: Alles, was über ein Job-Coaching hinaus geht, gehört in die Tonne bzw. abgeschafft.
Lediglich Optimierung von Bewerbungsunterlagen, Vorstellungsgesprächen, Fokussierung auf die
beruflichen Vorstellungen des Elos erscheint sinnvoll. Aber Abschaffung aller Kopfnoten wie etwa
Motivationskategorien im Profiling und sowie die Erforschung von inneren Einstellungen und
Werten sowie Selbstbildern, also auch keine Glaubenssatz-Übungen mehr. Dazu müsste allerdings der
§ 61 SGB II viel enger gefasst werden, was auch der Sozialrechts- Prof Günther Stahlmann schon
lange fordert.

Onkel Tom, ein Mitstreiter, und ich haben zur übergriffigsten Form des Coachings nach
dem "Teilhabechancengesetz" zwei weitere Anfragen bei der Linken initiiert:

Für HH :
Drs. 21/16237:

Für den Bund :
Drs.19/19413

Einschlägiges Urteil des LSG- HH zur Zulässigkeit von Profiling (vereinfacht: Schlüsselkompetenz-
feststellung)  Az.: L5 AS 48/09 v. 21.05.10

In der vorproduzierten Radiosendung konnte ich als eingeladener Experte in eigener Sache
als Betroffener von Jobcenter - Coaching- Drangsalierungen, nur einige zentrale Aspekte aus dem
58 Folien - Vortrag zum Thema "(Zwangs-)Offenbarung von Persönlichkeitsdaten- Risiken und
Nebenwirkungen" von Tom und mir vorstellen. Dabei geht´s im Wesentlichen um die Datenhamsterei.
("Persönlichkeitsmerkmale" der sog. "Arbeitspersönlichkeit" lt. Rechtsstelle des Jobcenters)

Wegen des Kontextes meiner versuchten inoffiziellen Aufrechterhaltung des Qualifikationsschutzes
(der § 10 SGB II wurde im "Bürgergeld" übrigens nicht geändert) ließen sich Anflüge einer H4-
Lebens- bzw. Leidensgeschichte leider nicht ganz vermeiden. 

Doch relevant ist hier nicht die Durchleuchtung meiner Person, sondern die Durchleuchtung von
Erwerbslosen, meine Person diente in 2 Beispielen als Illustration.

Und hier die Radiosendung, aus urheberrechtlichen Gründen in der gespeicherten Version leider
ohne Mucke.


https://forum.chefduzen.de/pix/coaching/fsk-beates-ampel-coaching-01.mp3

Wer sich darüber hinaus zu diesem Thema noch etwas beömmeln will- ernst gemeint, findet mein
Abrechnungsschreiben mit Coaching- Maßnahmen an meinen Fallmanager (Kein Fake):


https://1drv.ms/b/s!AjY7fCywXO1BgxS62yAHCLuNAqi9?e=TXRdbD


Diskussion zum Datenschutz und Coaching im Elo-Forum:

Grüsse
vom völlig beratungs- und therapieresistenten defizitären Subjekt sowie stolzen Premiumkunden und
Low Performer.
Carlo10

Tiefrot

Okay, hab' mir die Sende grade mal durchgehört.
Der ursprüngliche Sinn der Sinnlos-Maßnahmen ist also nach wie vor,
Heizmaterial für die (örtlichen) Sklavenhändler ranzuschaffen. War eigentlich klar.

Daraus folgt für mich nebenher, das es keinen Fachkräftemangel gibt.
Die AG wollen schlicht und einfach nicht für Fachkräfte bezahlen !  >:(
Deren Spekulanten würden denen auch dafür aufs Dach steigen,
mehr Lohn schmälert ja schließlich die Dividende.

Und ergänzend dazu, die Mehrzahl der Sklavenhändler sind auch Aktienbuden,
und ohne Sklaven läßt sich natürlich kein Profit machen, der zum Gutteil
an die Spekulanten geht.  ;D

Was die Schnüffelei in der Privatsphäre betrifft, das war von Anfang an so gängig.
Da Menschen im Neoliberalismus als Ware gesehen werden, hat diese gefälligst
einwandfrei zu funktionieren, geht aus dem Beitrag auch überdeutlich hervor.

Auf jeden Fall Danke für die Tonkonserve !  :D
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet die asozialen Medien ab !

Kuddel

Zitat von: Tiefrot am 01:10:05 So. 25.Dezember 2022Daraus folgt für mich nebenher, das es keinen Fachkräftemangel gibt.

Das würde ich so nicht sagen.

Rein theoretisch könnte man die Menge der Erwerbslosen in die "offenen Stellen" setzen und das Problem wäre gelöst. Und denjenigen, die nicht ausreichend ausgebildet sind, könnte man eine Umschulung verpassen.

Das wollen aber weder die Erwerbslosen, noch die Unternehmen.

Es gibt viele Gründe, warum man eine Stelle auf Teufel komm raus nicht annehmen möchte. Als erstes kann man eine zu schlechte Bezahlung nennen. Es gibt auch andere Gründe. In den 90ern wurde ich vom Arbeitsamt mit etwa 100 anderen arbeitslosen Facharbeitern eingeladen. Uns wurden Arbeitsplätze in einem AKW in Süddeutschland vorgeschlagen. Gute Bezahlung, Umzugshilfe, Hilfe bei der Wohnungssuche, pipapo. Einen Schleswig-Holsteiner kriegt man nicht so einfach nach Süddeutschland. Und wer will schon in einem AKW arbeiten? Diese Veranstaltung verlief für Arbeitsamt und AKW Betreiber nicht erfolgreich.

Es gibt 1000 weitere Gründe, warum man einen Job nicht antreten möchte. Lärm, Kontakt mit giftigen Stoffen, Unfallgefahr, ein unerträgliches Arbeitsklima... Was will man mit einem Job, wenn man zu Feierabend so kaputt ist, daß man nur noch pennen möchte?

Ich halte die Zahlen über die unbesetzen Stellen sowohl bei den Helfer-Jobs, alsauch bei den Facharbeitern, keineswegs für fake, sondern für ein echtes Problem der Ausbeuter.

Sie haben aber die Erfahrung gemacht, daß Arbeiter, die mit zu hartem Zwang zur Arbeit gebracht wurden, nicht in ihrem Sinne "funktionieren". Spargelbauern hatten nach einschlägigen Erfahrungen den Jobcentern mitgeteilt, daß sie keine Arbeitskräfte von ihnen mehr wollen. Die sind zu langsam oder richten zu viel Schaden an.

Auch mit den von Facharbeitern besetzten Stellen haben die Ausbeuter ihre Probleme. Die Leute haben keinern Bock mehr, tun nur noch, was unbedingt nötig ist, suchen aber die nächst beste Gelegenheit, um zu verschwinden.

Das sind spannende Entwicklungen, die wir keinesfalls ignorieren sollten.

https://www.ndr.de/kultur/kulturdebatte/Quiet-Quitting-Was-bedeutet-das-eigentlich,quietquitting100.html
https://arbeitsunrecht.de/ghosting-und-tang-ping-gehen-dem-globalen-kapitalismus-die-arbeiterinnen-aus/

Wir sollten nicht so tun, als wäre unser oberstes Ziel zu malochen. Wenn man arbeitet, sollte es keine Qual sein.

Man kann Erwerbslose coachen wie man will, dadurch werden die Jobs nicht besser. Da sehe ich das Problem.

Hartz4?SOWHAT!

moin,

und nicht vergessen, Coachings nach §16e+i+k sind nach wie vor freiwillig. Das erleichtert die Sache ungemein und man braucht nicht seitenlang argumentieren.
Würden alle Elos diesen Quatsch nicht mitmachen, wären viele Träger selber in kurzer Zeit pleite und alle Mitarbeiter dort ebenfalls erwerbslos. ::)
Finde ich in der EGV oder nächstes Jahr im Kooperationsplan diese "Hilfsangebote", weiß ich also, was zu tun ist. Und auf einen Prozess gegen das JC habe ich ehrlich gesagt richtig Bock. ;)

Onkel Tom

Zitat von: Tiefrot am 01:10:05 So. 25.Dezember 2022Was die Schnüffelei in der Privatsphäre betrifft, das war von Anfang an so gängig.

Nein, nicht ganz. Zu dem bei Carlo verlinktem Urteil bezüglich Beurteilungspraxis ging
es hauptsächlich darum, das Beurteilungen noch rein willkürlich bewerkstelligt wurden
und die derbste Waffe des Anleiters das Beschmutzen der Mobcenterakte eines Elo für
die nächsten 10 Jahre möglich war.

Während des Verfahren hatte die BA noch die Eile, schnell ihr EDV-System von diffamierenden
Eintragungen zu Elos zu bereinigen und es ging dazu ein Rundschreiben a la "Löschung von
bedenklichen Begriffen bei Bewerberprofilen" raus. Eine EEJ-Datenbank "Mistral" bei der HAB
in HH musste auch geplättet werden, die zuvor bei Elos mieseste Bauchschmerzen bereiteten.

Der Kläger (Ich) wollte mit der Klage des Anleiters Erpressungswaffe an Ein-Euro-Jobber_innen
entschärfen, sowie eine Normierung im Gang setzen, das Anleiterschaft nicht mehr so einfach
"aus Lust, z.B. den Elo nicht mag", das Leben eines ALG-2-Beziehers für die nächsten 10 Jahre
versauen kann. Dem Elo glauben sie ja grundsätzlich nicht und das Geschreibsel eines Anleiter
in den Beurteilungsbögen konnte ja nur "die Tatsachen zum Elo spiegeln", was jedoch oft zum
Irrtum führte. Die Beschnüffelung der Privatsphäre war noch nicht in Sicht außer Schulden.
Das fing ca. 2010 an.

Mein besonderes Anliegen an dem Prozess war, das Elos wieder mehr zur Selbstbestimmung kommen
und das informationelle Selbstbestimmungsrecht genau so beachtet wird, wie bei anderen Menschen
auch. Dies wurde mit folgender Argumentation abgewiesen :

Zitat..
Mit diesen Maßgaben berührt § 61 SGB II zwar unverkennbar das informationelle Selbstbestimmungsrecht,
wie es aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) hergeleitet wird (vgl. BVerfG, Urt. v.
15.12.1983 – 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65 S. 1 ff.).
Bei verfassungskonformer Auslegung ist das aber auch aus Sicht des Grundrechts hinzunehmen: Wird nämlich
die Datenübermittlung auf die für die Leistungserbringung erheblichen Tatsachen beschränkt, geht es nicht
allein um die Sicherung der Verwaltungspraktikabilität, sondern vielmehr um die Sicherung und Verbesserung
der Vermittlungstätigkeit durch realistische Einschätzung der Leistungsfähigkeit, letztlich um die
Vermeidung ungerechtfertigter Leistungen aus Steuermitteln (vgl. Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 61 Rn. 6, 15, Stand Okt. 2008; Sander, in: Hohm, SGB II, § 61 Rn. 4, 22, Stand Juni 2009; Blüggel, in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 61 Rn. 12; Schoch, in: LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 61 Rn. 18).
..

Ist also kurz und knackig so zu verstehen, das Elo Beschneidungen seines Informationellen
Selbstbestimmungsrecht hinnehmen müsse, weil Elo von Steuermitteln (Alg 2)lebt.

Nun gab es zu dem Verfahren eine noch recht oberflächliche Beurteilungspraxis, so, wie sie
in einer Berufsausbildung teilweise abgeschaut wurde. Unterschied allerdings, das bei
Berufsausbildung es darum geht, das AZUBI sein Berufsabschluss schaffen kann.
Im EEJ jedoch völlig sinnfrei, weil es nur um reine Ausbeutung von Arbeitskraft geht.

Juristisch kann man eine nachträgliche Normierung durch klagen, weil seid 2010 so viele
Details im Bezug Beurteilung hinzu gekommen sind, das die abweisende Argumentation vom
LSG nicht mehr ausreicht.

Das ist jedoch aus meiner Sicht ein sehr sehr schwerer Weg, der vermutlich nur zur Abhilfe beim BSG
und BVerfGE bis hin zum EU-Gerichtshof schaffen könnte.

Das Juragedöns ist bis auf diese Möglichkeit ausgeschöpft, zumal künftige Klagen in diese Richtung
scheiße teuer ausarten. Um es weiter zu verfolgen, hätte ich ca 50.000 Euronen gebraucht um ein
Anwaltsteam ca. 4 Wochen damit zu beschäftigen.

Von daher konzentriere ich mich an praktische Alternativen, mittlerweile brisante Beurteilungspraxis
zu begegnen, die sich bereits in der Grauzone von Recht und Unrecht befinden.

Die Erwerbslosen können also derzeit in der Praxis nur selbst was dagegen tun, in dem sie so gut wie
möglich über ihre Erfahrungen berichten, wie Anleiterschaft etc. versuchen, Persönlichkeiten von
Erwerbslosen zu zerstören, beziehungsweise auf die Linie "Hauptsache Arbeit" programieren zu wollen.

Was ist das denn für eine Selbstverarschung, "defacto" einem Bühnenschauspiel mitmachen zu müssen,
wo es darum geht, sich einer Zuschauerschaft von Arbeitgebern auf eine Einstellung an zu biedern,
unabhängig davon, ob man vom künftigem Job leben könnte ?. Persönlichkeitsrechte ade..

Zitat von: Kuddel am 09:18:03 So. 25.Dezember 2022Wir sollten nicht so tun, als wäre unser oberstes
Ziel zu malochen. Wenn man arbeitet, sollte es keine Qual sein.

Und das ist der Punkt, warum diese Maßnahmen-Mafia angegriffen und schon im Vorfeld durch Verweigerung
der Teilnahme an dubiosem Coaching und Aktivierungsmaßnahmen sabotiert werden sollte.

Das neue Würgergeld stellt klar, das sich BA nund ihre Anhängerschaft nicht mehr die Hände schmutzig
machen, sondern Elos "nur noch verwalten".
Für die Drecksarbeit, den Willen des Elos auf plüschologischer Gangart zu brechen, sind halt die
"beauftragten dritten" zuständig.
Das bei diesen Plüschologen und Pädagogen kein schlechtes Gewissen auftaucht verwundert mich sehr
aber Geld ist Geld nööch ?

Wichtig für Elos, das laut dem §16k SGB-2 die Verweigerung von "Verfolgungsbelämmerung" nicht
sanktionierbar ist und von Zwangsmaßnahme gesprochen werden kann, wenn es nicht so wäre.
Grenzüberschreitend sind jedoch die 16e/i Maßnahmen und die dubiosen Aktivierungsmaßnahmen.

Also Finger weg vom Kugelschreiber, Papiere zu unterzeichnen, die Maßnahmen als freiwillig
angetreten legalisiert !


Aus dem NDR-Artikel:
Zitat..
Laut statistischem Bundesamt haben vergangenes Jahr zwölf Prozent der arbeitenden Bevölkerung Überstunden
geleistet. 4,5 Millionen Menschen haben also mehr geleistet als die Arbeitsplatzbeschreibung vorsieht.
Kein zukunftsträchtiges Konzept für die derzeitige Arbeitnehmergeneration. "Viele möchten das nicht mehr
mitmachen.
..

Ein ehemaliger Seebär meinte dazu "So die Verpflegung, so die Bewegung", was eine Option für Arbeitnehmer
ist, die schlecht bezahlt werden.. Klinklong, Schraubenschlüssel verschwindibus ins Getriebe.  ;)

Edit:

@Hartz4?SOWAHT

Bitte noch mal genauer zurück lesen und dazu das Würgergeld durchleuchten.
Der 16e kann zwar nicht zugewiesen werden, ist jedoch sehr wohl bei Antrittsverweigerung (um zig Ecken)
sanktionierbar. Weiter wird hier nicht umsonst "seitenlang argumentiert" oder aus purer Langeweile ins
Zeugs gelegt.
Für 16i und "ganzheitliche Verfolgungsbetreuung" (16k SGB II) bedarf es nur die erste Unterschrift,
die bereits noch offen gelassenen Schnittstelle zu Sanktionen lebendig werden lassen kann.
Villeicht bei der nächsten Verschlimmbesserung des Würgergeld frei geschaltet wird ?

Dieser Thread ist denen gewidmet, die auf Grund ihrer Situation (jung) künftig mit solchen
Maßnahmen bedrängelt werden und kaum Wege des Ausweichen finden. Nach einem Jahr hin und her
und Bearbeiten von der Schlichtungsstelle brechen wohl die meisten zusammen und unterschreiben.

Zum Prozess selbst war auch eine juristische Spezialistin dabei, fiel jedoch aus gesundheitlichen
Gründen zum Termin aus.

Wenn Du deinerseits Autogrammfrei an der Teilnahme "kontrahiert" wirst, kannst Du gern in die
Verfahrensakte schauen, wenn dich das weiterklagen nicht scheut.

Hier geht es darum, das Elos mit ihren Sinnlosmaßnahmen-Erfahrungen raus rücken, um Gegenmittel
der Psycho-Sozial-Manipullation von Elos zu entwickeln.

Dazu ist Einsicht in Beurteilungsformularen nötig, um zu sichten, in wie weit Privatsphäre
bei Elos als hinfällig zu bewerten ist. Der Arbeitsmarkt trägt Schuld, nicht die Elos.
Lass Dich nicht verhartzen !

Draisine

Zitat von: Onkel Tom am 14:50:25 So. 25.Dezember 2022Grenzüberschreitend sind jedoch die 16e/i Maßnahmen und die dubiosen Aktivierungsmaßnahmen.

Ein probates Gegenmittel ist "Wehret den Anfängen" via Wissen ist Macht:

ZitatEs muss sichergestellt werden, dass nur Personen gefördert werden, bei denen selbst in der Person liegende Schwierigkeiten eine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt verhin-
dern.

ZitatEs darf nicht zu Förderungen von Personen kommen... grundsätzlich aber vermittelbar und gerade nicht arbeitsmarktfern sind.

Allerdings auch, gemünzt insbesondere auf Eltern von Kleinkindern:
ZitatSo  könnte  bei  kleinen
Kindern ein Bewusstsein geschaffen werden,dass das morgendliche Aufstehen, Arbeit und eine Gegenleistung  für  Leistungsbezug selbstverständlich sind, wie es im Übrigen fürdie Steuerzahler, die das Instrument finanzie-
ren selbstverständlich ist.

Wobei man sich unwillkürlich fragt, warum und weshalb da "Das morgendliche Aufstehen" alleine irgendein Vorbild bewirken soll.

Echte Teilhabechancen anbieten statt in öf-fentlich geförderter Beschäftigung einsperren

Der Anspruch des BDA -kurz vor Inkrafttreten des Instruments 16i und 16e Instruments als solches - ist inzwischen vielerorts pervertiert worden. Wahrscheinlich -um mehr Chancen auf positive Kennzahlen für die Verwaltung zu generieren.

Nach dem Motto: Der BDA bzw. die AG wollen unbedingt solche Kandidaten bekommen. Belegbar und abgesichert. Also liefern wir die am besten nur so und uns damit die besten Kennzahlen, weil über einen langen Zeitraum.

Sozusagen Win Win -auf Kosten der Elo als reine Manövriermasse -im Kennzahlenwettbewerb:
SGB II Kennzahlentool

Das ist, nach meiner Meinung und Überzeugung, der Motor, der die FM und SB in den Jobcentern antreibt. Die systemische Prägung der FM  wirkt da als Verstärker und zusätzlich enthemmend. Denn jegliches ganzheitliches Gedöns mit umfangreichen Einschätzungen der Träger zu des Bürgergeldbeziehers (angeblichen) persönlichen Vermittlungshemmnissen ist die Rutschbahn, die den Langzeitbezieher dann kontinuierlich da hinein geleiten soll -um der besten Kennzahl dienlich zu sein.

Und um den Bezieher anderswo PR-wirksam zu parken. Denn der Bezieher ist tatsächlich nicht integriert. Er bleibt weiterhin unter der Fuchtel des JC, nur nicht mehr so offensichtlich und zudem ist dann die Schuld an der Arbeitslosigkeit damit endgültig dem Bezieher als solches in Vollendung untergeschoben worden.

"Goody":  -ein Persilschein für die Verwaltung noch als Sahnehäubchen oben drauf.

Der Langzeitbezieher kann und sollte sich dem schon im Vorfeld präventiv entziehen. Dazu genügt die klare Ansage und der Verweis auf den ursprünglichen Anspruch des BDA.

Der FM bzw. SB kann sich dann jegliche manipulative  -teure  - weitere Aktion sparen.

Einfach die Seiten gegeneinander ausspielen und dabei sein Wissen am jedem Meldetermin neu offenlegen. Das entnervt jeden SB bzw. FM auf Dauer. Denn so viel Zeit haben die nicht. Und wer Wissen dazu offenbart, der präsentiert sich als starken Gegner - nicht als Opfer. Da sucht sich der SB lieber vorrangig ein anderes Opfer.

Die AG wollen nur eine bestimmte Klientel...

Sich eben von den vorhersehbaren Absichten der FM bzw. SB distanzieren. bzw. das als schlichtweg pervertiert ablehnen. Das ist zumindest eine sichere Option der plausiblen Ablehnung.

Niemand kann dann solch erkannte "Perversionen" verlangen, was die Mitwirkung der eigenen Person im Sinne der FM daran betrifft. Das wäre ja dann Betrug!

Die Argumentation muss klar sein. Ebenso klar sollte aber dazu auch das eigene Bewerberprofil beim JC sein. Bereinigt, um ggf. wahrheitswidrige Einschätzungen  -wenn es sein muss. Immer wieder das Bewerberprofil -insbesondere dazu die Inhalte auf dem Reiter "Handlungsbedarf" anfordern und ggf. Berichtigungen einfordern.

Darauf hat jeder Bezieher von ALG II Anspruch.

Darauf übrigens auch:
Anspruch auf pflichtgemässes Ermessen SGB II
       
Das Ermessen des FM oder SB ist ggf, gerichtlich überprüfbar. Und es ist nicht so -dass der FM oder SB nicht für sein Ermessen verantwortlich ist oder wäre.

Es wehren sich nur zu wenige Betroffene.

Bei mir hat eine solche Abwehr bei 16i mithin bislang funktioniert. Auch, weil den SB bislang die üblichen Anzeichen für die üblichen Hemmnisse fehlen.

Dazu kenne ich fast alle Ausschreibungen meines Jobcenters im voraus. Das macht mich mithin schon seit Jahren zu einem potentiellen "Kassengift" für Träger. Weil ich ja meist alle Details der Konzeptionen kenne. So gut -wie es nicht einmal manche Dozenten kennen (dürfen), weil die Konzeption als solche da dann nur die Chefleitung in Gänze kennt. War meine letzte drollige Erfahrung - zuletzt in 2016.

Recherche von wichtigen Unterlagen und das Speichern lohnt sich im Vorfeld immer. Daraus ergeben sich meist immer die besten Argumente, die einem dann der FM oder SB dann nicht vorhalten oder verurteilen kann.

Dazu rate ich auch jedem Bürgergeldbezieher ab 2023 umso mehr.

   

counselor

ZitatDas Ermessen ist ggf, gerichtlich überprüfbar. Und es ist nicht so -dass der FM oder SB nicht für sein Ermessen verantwortlich ist oder wäre.

Vorsicht: Die Nachprüfung von Ermessensentscheidungen durch die Gerichte ist auf die Frage beschränkt,  ob der Verwaltungsakt oder dessen Ablehnung oder Unterlassung deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (Par. 114 VwGO). Dagegen findet keine gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung darauf statt, ob sie zweckmäßig war oder eine "bessere" Entscheidung möglich gewesen wäre. Außerdem kann die Verwaltung die Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nachschieben.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/114.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Draisine

Zitat von: counselor am 17:19:16 So. 25.Dezember 2022
ZitatDas Ermessen ist ggf, gerichtlich überprüfbar. Und es ist nicht so -dass der FM oder SB nicht für sein Ermessen verantwortlich ist oder wäre.

Vorsicht: Die Nachprüfung von Ermessensentscheidungen durch die Gerichte ist auf die Frage beschränkt,  ob der Verwaltungsakt oder dessen Ablehnung oder Unterlassung deshalb rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (Par. 114 VwGO). Dagegen findet keine gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung darauf statt, ob sie zweckmäßig war oder eine "bessere" Entscheidung möglich gewesen wäre. Außerdem kann die Verwaltung die Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nachschieben.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/114.html


Danke für den Hinweis. Diese Sachlage ist bzw. war  mir durchaus bekannt. Ergänzend insbesondere die verschiedenen Ausprägungen von Ermessensfehlern:

Übersicht Ermessensfehler

Die meisten Ermessensfehler sind übrigens meist zur Auswahl bzw. Nichtauswahl von möglichen Förderungen aus dem Vermittlungsbudget ersichtlich.

Es gibt beispielsweise bislang kaum Jobcenter, die von sich aus auf die Möglichkeit der Antragsstellung von Förderleistungen "zur Unterstützung der Persönlichkeit " beraten oder informieren. Dem sollte jeder präventiv entgegenwirken.

Stattdessen könnten  viele FM weiterhin  und verstärkt eine "Erscheinung" beim Meldetermin forcieren, die dem FM oder SB vorrangig den Vorwand liefern, da per Einschätzung "Anzeichen für beginnende Verwahrlosung" in System zu hinterlegen  und damit einen Bedarf und eine Vormerkung für spezielle Maßnahmen auslösen können, die so gleich mithin einen Kennzahl- Bonbon daraus generieren.

 Nur die Aushändigung des Antrags an den Bürgergeldbezieher ab Januar 2023 -die bringt dem Mitarbeiter keine Kennzahl.

Und so kann der so "gelenkte" dann in einer Maßnahme landen - mit der vorrangigen Zielsetzung der Steigerung der Körperhygiene und der Herrichtung des Betroffenen, samt  Begleitung zum Friseurbesuch etc. mit dem angestrebten Ergebnis einer "marktadäquaten" Erscheinung. Und solche Maßnahmen habe ich erst jetzt vermehrt für die neuen Bürgergeldbezieher als Ausschreibung vorgefunden.

Der Clou -als Bestandteil dessen ruft dann der Träger diesen Antrag ersatzweise beim JC ab. Und kassiert für jeden Elo den Betrag  -der eigentlich dem Elo zur selbstständigen Verwendung zugestanden hätte. Und diese neuen Standard -Maßnahmen  -das ist besonders erschreckend  -sind keine für Obdachlose. 

Also wieder  -wehret den Anfängen, kann ich da nur jedem Bürgergeldbezieher empfehlen. Und den SB oder FM nicht ungeschoren lassen -wenn er dazu bislang nicht beraten oder informiert hat.

Was ich vielerorts auch woanders vermute, was das Verhalten bei manchen JC betrifft. Nicht nur anhand der  vormaligen Bestätigung dessen bei meinem JC als solches. Manche JC haben dafür einen Betrag von bis 400 Euro jährlich vorgesehen. Kommt auf die Weisungen zum Vermittlungsbudget an -wo das meistens drinsteht und wie gesagt auf das Ermessen an.

 Aber das Verschweigen dessen oder eine Information im falschen Kontext ist oder wäre eben auch ein Ermessensfehler als solches. Zum Beispiel.

counselor

ZitatAber das Verschweigen dessen oder eine Information im falschen Kontext ist oder wäre eben auch ein Ermessensfehler als solches.

Wenn der SB dich im Gespräch falsch berät, dann ist das eventuell nur schlicht hoheitliches Handeln, das noch nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet ist.

Die Behörde hat aber eine Pflicht, den Bürger richtig zu beraten. Einschlägig sind Par. 13, 14 und 15 SGB I:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html (Aufklärung)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html (Beratung)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__15.html (Auskunft)

Deswegen geben die Behörden oft Broschüren heraus, in denen dem Bürger die Rechte und Pflichten erläutert werden. Auch auf den Webseiten der Behörden wird der Bürger aufgeklärt. Schleichen sich im Gespräch mit dem SB oder in den Broschüren und Webseiten Fehler ein, dann haftet die Behörde nach Par. 839 BGB.

https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html (Haftung bei Amtspflichtverletzung)
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Draisine

Zitat von: counselor am 22:03:56 So. 25.Dezember 2022Wenn der SB dich im Gespräch falsch berät,
Nicht falsch -gar nicht. Aber um mich geht es hier gar nicht. Meine Ausführungen sollen nur eine Inspiration sein -aus gegebenen Anlass, welche hier als Problematik schon indirekt in diesem Thread erwähnt wurde. Es bedarf - vereinfacht - nur einen vorherigen Blickes in die aktuellste Weisung zum Vermittlungsbudget des besagten JC. Seite 31. Vor Antragsanforderung.


Weisung zum Vermittlungsbudget -Stand 2020

Die Weisung bedeutet keinen Rechtsanspruch des Bürgergeldbeziehers. Die Kenntnis kann jedoch zudem eine wichtige Voraussetzung zur Vereinbarung eines Kooperationsplanes sein oder werden.Ab 01.07.2023. Wegen der  Verhandlung auf "Augenhöhe", was ich eher als solches für eine Phrase halte.

Soviel vorerst zu diesem ergänzendem Thema.


 

Onkel Tom

Fiktives Gesprächsprotokoll vom JC Termin..

ZitatSchön, das Sie zu uns gekommen sind. Nun habe ich Sie ja eingeladen, weil wir
nun mal erarbeiten sollten, wie es bei Ihnen mit der Arbeitssuche weiter gehen
kann. Was haben Sie denn in den letzten 3 Monaten unternommen, um wieder in
Arbeit zu kommen ?

Ich habe mich in der Zeit ca. 30 Mal beworben, können Sie ja auch in der
Monatsliste sehen, wie oft und wo ich mich beworben habe.

Okay, das Sie sich an unsere Vereinbarungen halten aber ich finde, das Ihre
bisherigen Bemühungen nicht ausreichen, schnell wieder in Arbeit zu kommen.

Wie meinen Sie das ? Sie haben doch vor einem halben Jahr selbst noch gesagt,
das meine Bewerbungsmappe einwandfrei ist und Sie haben mich darauf dann
doch nicht in einem Bewerbungstraining vermittelt.

Ja, das ist richtig und habe davon abgesehen, Sie zu einem Bewerbungstraining
für Anfänger zu zu weisen. Aber Sie sehen ja nun selbst, das Sie keine
Arbeit finden. Deswegen möchte ich Ihnen ein Coach zur Verfügung stellen.

Einen Coach ? Was macht der denn so ?

Er hilft Ihnen bei der Arbeitsuche und nicht nur da. Er uterstützt Sie auch
bei Alltagsproblenen, die bei der Arbeitssuche vor kommen können.

Wiso ? Ich habe mein Leben im Griff, bewerbe mich selbständig, ohne das mich
jemand dazu in den Hintern treten muss, was wollen Sie denn noch mehr ?

Nun Herr Elo, ich habe noch mal in Ihrer Akte geschaut und Sie haben Familie.
Ihre Frau geht einem Teilzeitjob nach. Bewirbt sich ihre Frau um eine Vollzeit-
stelle ?

Was hat denn meine Frau jetzt damit zu tun ?

Sie könnte Ja eine Vollzeitstelle annehmen, wenn Sie den ganzen Tag zu hause
sitzen.

Was heißt hier sitzen ? Meinen Sie, das sich mein Kind allein groß zieht ?

Nein aber irgendwo liegen ja Vermittlungshemmnisse vor und die soll eine
Trainingsmaßnahme verringern.

Welche Vermittlungshemmnisse meinen Sie ? Ich wüsste nicht, das ich
Vermittlungshemmnisse hätte und was für eine Trainingsmaßnahme ?
Sie haben gerade doch von einem Coach gesprochen, wiso nun eine ganze
Trainingsmaßnahme ?

Gut, damit wir Missverständnisse ausräumen, weise ich Sie zu einer
Trainingsmaßnahme zu, bei der Sie auch gecoucht werden, also vom dem
Träger einen Couch zur Verfügung gestellt bekommen.

Also sowas wie ein Bewerbungstraining de Luxe ?

Ja, so kann man das auch nennen und Sie sehen doch selber ein, das
es ohne Coaching so nicht weiter gehen kann oder ?

Jo, so fängt die um den Finger Wickelei an, in der Begrüßung vom SB
den Elo erst mal in eine Defensiv-Atmosphäre gebracht und wer will
dem schon widerstehen, weil man sonst vom SB als Sozialschmarotzer
degradiert wird ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Onkel Tom

Arbeitsmarktpolitische Instrumennte im Spannungsfeld der Persönlichkeitsrechte.

Von Carlo10 und Onkel Tom

Moin :-)

Wie war es noch im Jahre 2019, wo darüber gerätselt wurde, was der Erwerbslose von dem neuen Teilhabechancengesetz (16e/i) zu erwarten hat ?

Erst als neuer Muntermacher für einen neuen und vernünftig bezahlten Job präsentiert und zu den auch unangenehmen Feinheiten, hüllten sich Politiker, Medien und Jobcenter jedoch in Schweigen.

Insbesondere, welchen Einfluss das begleitende Coaching habe und den Möglichkeiten, wenn was schief gehen sollte, ob es sanktionierbar ist und
vieles mehr. Für den Interessierten also noch völlig unüberschaubares Gewässer.

Einiges ließ sich anbei nur durch kleine Anfragen durch Abgeortnete der
Linkspartei klären und da die ,,kleinen Geheimnisse" im Bezug Coaching
und der Beurteilungspraxis noch immer nicht komplett gelüftet werden konnten,
wird es vermutlich auch nicht bei den bereits drei kleinen Anfragen bleiben,
so fern eine vierte überhaupt noch möglich wird, da die Linkspartei die einzige
parlarmentarische Kraft ist, die sich für die Interessen der Erwerbslosen in
Landes- und Bundesregierung einsetzt und Ungereimtheiten dazu auf den Grund geht.

Weiter die Liste der zu Persönlichkeitsrechten untersuchender kleiner Anfragen:

1. Kleine Anfrage an die Bundesregierung Drucksache 16/1295 (2006)
2. Kleine Anfrage an den Senat Hamburg Drucksache 21/16237 (2019)
3. Kleine Anfrage an die Bundesregierung Drucksache 19/19413 (2020)
4. Kleine Anfrage an den Senat Hamburg Drucksache  22/17427 (2025)
(Sind in der Zip-Datei im Upload enthalten.)

Alle vier hängen thematisch zusammen und das Studieren derer lohnt sich :-)
Nun haben wir in Hamburg die dritte Schriftliche kleine Anfrage fabriziert.


Zur Übermittlung sensibler Persönlichkeitsdaten

Der Schwerpunkt unserer Anfragen bezieht sich auf die Frage, welche sensiblen Persönlichkeitsdaten in Coaching-Maßnahmen erfasst und ggf. an das Jobcenter weitergegeben werden können.
Diese sensiblen Daten können ,,Nachbarschaft, Soziales Umfeld, Freizeitgestaltung, Kontakte/Freunde" und insbesondere ,,Identität/Selbstbild und Wertehaltung/Ideale" der Teilnehmer:innen an den Coaching Maßnahmen (insbesondere ,,Ganzheitliche Betreuung" bei 16i, k SGB II) umfassen.
Sogar das Selbstbild und die Werte sind Bestandteile der zu erfassenden ,,Persönlichen Kompetenzen."

Auch in der Senatsantwort der aktuellen Anfrage bleibt unklar, in welchem Umfang diese o.g. Daten an das Jobcenter bei welchen Maßnahmen übermittelt werden.
Der Senat verwechselt in der Vorbemerkung zu den Antworten Maßnahme-Arten,
vergleiche aktuelle kleine Anfrage im Anhang.

Der vagen Antwort zufolge dürfte er sich dabei möglicherweise nur auf ,,sozialintegrative Maßnahmen" (etwa Psychosoziale Beratung nach 16a SGB II i. V. m. § 45 SGB III) beziehen. Fest steht jedoch, dass die Themen Selbstbild und Wertehaltung zumindest in den Coaching-Maßnahmen nach 16i SGB II (,,Teilhabechancengesetz") behandelt werden müssen wie sich eindeutig aus den sog. ,,Leistungsbeschreibungen", welche uns vorliegen, ergibt.

Die Leistungsbeschreibungen der BA umfassen den Aufgabenkatalog der für die Maßnahmeträger ausgeschriebenen (hier Coaching-) Maßnahmen.
Sollte sich der Senat mit seiner Verwechslung  der Daten-Übermittlung auf alle Maßnahmen beziehen, ist die Antwort des Senats, dass die Übermittlung solcher Daten offenbar weder beim Coaching nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III (,,Aktivierungsmaßnahmen") noch nach § 16i SGB II (,,Teilhabechancengesetz") noch nach § 16a SGB II i. V. m. § 45 SGB III (Psychosoziale- /Schuldner-/Familien-Beratung) stattfindet, sachlich unzutreffend.
Somit verbleibt nach wie vor erneut eine rechtliche Grauzone, in welchem Umfang solcherlei sensible Daten an das Jobcenter übermittelt werden können.

Viele Träger, welche verpflichtendes 16i - Coachings (im Rahmen des (,,Teilhabechancengesetzes") anbieten, sowie ggf. Jobcenter-Coaches dürften auch die ,,Wertehaltung" im Abschlussbericht an das Jobcenter übermitteln: In einem uns vorliegenden Fall eines 16i- Coaching-Abschlussberichts an das Jobcenter wird explizit (!) die ,,Wertehaltung" an das Jobcenter übermittelt, es werden alle Werte der Klientin (Diplom Sekretärin) aufgeführt: ,,Bildung, Erfolg, Ehrlichkeit, Gesundheit, Herausforderungen, Hilfsbereitschaft, Selbstwert, Unabhängigkeit, Vertrauen." Dabei geht es das Jobcenter einen feuchten Kehricht an, welche Werte und Ideale man mit womöglich welcher Priorität besitzt.

Auch hinsichtlich der Träger psychosozialer bzw. Suchtberatungen/Familienhilfe, welche von der Stadt/Kommune gefördert werden und im Auftrag des Jobcenters handeln, besteht die Verpflichtung, während und zum Abschluss der Maßnahme an das Jobcenter einen Teilnehmer:innenbericht zu übermitteln.
Freilich steht es Trägern in begrenztem Ausmaß frei, diese psychosozialen Daten bei der Übermittlung mehr oder minder allgemein zu halten. Doch das dürften längst nicht alle so ,,kundenfreundlich" praktizieren.

Zur zentralen Frage, welche Inhalte bei psychosozialer Beratung (Maßnahmen nach § 16a SGB II i V. m. § 45 SGB III) die sog. ,,Prozessdaten" umfassen und auf welcher Rechtsgrundlage eine Erfassung und Weiterleitung an das Jobcenter erfolgt, äußert sich der Senat ebenfalls unbefriedigend.
Fest steht, dass nicht nur ,,Rahmendaten" (also etwa Ein- und Austritt der Maßnahme, Fehlzeiten etc.) übermittelt werden. In den Integrations- oder ,,teilnehmerbezogenen Abschlussberichten" können sensible Persönlichkeitsdaten (,,Prozessdaten") übermittelt werden.

Es kann nicht sein, dass den Trägern in der konkreten Maßnahme-Durchführung die Definition von Prozessdaten überlassen wird, wie es bisher erfolgt.
Für die psychosoziale Beratungspraxis (etwa Lebenslagen-, Familien- oder Sucht-Beratung) existieren lediglich nicht rechtsverbindliche Empfehlungen:

https://www.deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/hinweise-des-deutschen-vereins-zur-datenuebermittlung-bei-beratungsleistungen-sgb-ii-und-sgb-xii/

Zentrale rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen ist die Datenübermittlung nach § 61 SGB II an das Jobcenter. Demnach sind in einem Bericht an das Jobcenter Daten zu ,,Leistung und Verhalten" an das Jobcenter weiter zu leiten.

Nach der Kommentierung von Stahlmann (Prof für Sozialrecht) im ,,Handuch Ein Euro Jobs ist etwa die Übermittlung sensibler Daten wie Selbstbild/Identität und Wertehaltung rechtlich unzulässig und generell die Fassung des § 61 SGB II ,,zu weitgehend".
Hier beruft er sich auf die BT- Drs. 16/1295, S.3 von 2006 (Antwort der Bundesregierung auf eine SKA Bundestagsfraktion Die Linke zum Profiling, jetzt ,,Potenzialanalyse").

Da das Gesetz viel zu weitgehend gefasst ist, dürfte die Verhaltensforschung – was lässt sich nicht alles unter ,,Verhalten" einordnen? - nach § 61 SGB II das Bestimmtheitsgebot für die Konkretisierung von Gesetzen verletzen.

Zur Frage der Freiwilligkeit bei der Einwilligung für bestimmte Coaching- Themen

Brisant wird die Übermittlung von sensiblen Persönlichkeitsdaten, wenn es für die Insassen einer Maßnahme nicht ersichtlich ist, welche Einwilligungserklärungen zu welchen im Coaching zu besprechenden Themen freiwillig sind und welche nicht.
Das Jobcenter versteckt sich hinter der Feststellung, dass bestimmte Coaching- Inhalte, welche tief in die Privatsphäre und damit in Persönlichkeitsrechte reichen, freiwillig sind und einer gesonderten Einwilligung bedürfen.
Die Freiwilligkeit ist prinzipiell gut, nützt aber nichts, wenn die Aufklärung über die Freiwilligkeit unzureichend oder gar nicht erfolgt.

Dreist ist die Begründung des Senats für das Fehlen des Hinweises auf den Einwilligungsbögen, dass sich keine Rechtsfolgen ergeben, wenn man nicht einwilligt: ,,Ein standardisierter Hinweis auf das Fehlen der Rechtsfolgen wird von Jobcenter nicht vorgegeben, sondern sind (Grammatikfehler im Original, ToCa) Gegenstand des persönlichen Coachingsverhältnisses im Rahmen der Maßnahme nach § 16 SGB II i. V. m.  § 45 SGB III."

Hiermit wird es den Coaches überlassen, ob sie mehr oder minder subtil Druck auf die Coachees bzw. Maßnahme-Insassen ausüben können, doch ihre Einwilligung zu bestimmten Themen zu erklären.
Hier ergibt sich eine rechtliche Grauzone, welche die Insassen im Unklaren darüber lassen kann, wie freiwillig die Einwilligung zu bestimmten Themen erfolgt.

Von sich aus dürfte das Jobcenter kein Interesse an einer expliziten Aufklärung haben. Als politische Forderung ergibt sich daraus, dass rechtlich vorgeschrieben wird, in den Einwilligungsbögen explizit zu vermerken, dass fehlende Einwilligung (fehlendes Kreuz) keinerlei (negative) Rechtsfolgen nach sich zieht.

Dies kann nicht dem ,,Gegenstand des persönlichen Coachingsverhältnisses" (Senatsantwort) überlassen werden. In anderen Bundesländern dürfte es sich ähnlich verhalten.

Was tun?

Bei der juristischen und politischen Gegenwehr sind Erwerbslose und damit wir darauf angewiesen, dass Teilnehmer:innen von Coaching-Maßnahmen ihre Abschlussberichte für das Jobcenter anonymisiert z.B. auch hier veröffentlichen.

Nur dann erfahren wir, welche Daten erhoben und weitergegeben werden und können ggf. dagegen vorgehen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob man gute oder schlechte subjektive ,,Kopfnoten" (Sozialverhalten) bekommen hat.

Folglich braucht sich niemand zu schämen, schlecht beurteilt worden zu sein.
Wir nehmen die Beurteilungen der Träger nur in Bezug auf problematische Datenweitergabe und Inhalte ernst. So würden wir uns freuen, wenn User:innen hier
im Forum ihre offiziellen Coaching- Abschlussberichte und selbst erstellte Coaching-Erfahrungsberichte (welche Fragen stellte der Coach in Bezug auf intime Daten?) , sofern sie von Coaching-Maßnahmen betroffen sind, natürlich anonymisiert, hier rein stellen.

Weitere Recherchen, wie z.B. kleine Anfragen erscheinen notwendig. Das hängt
jedoch davon ab, ob die Linkspartei im Bund und Land noch vertreten ist,
Hoffen wir das Beste.

Danksagung an die bisherigen Mitarbeiter_innen zum Thema:
Maunzimauz, Draisine/jasha, Leute aus der Fraktion Die Linke sowie weitere aus
diesem Forum, die uns mit Informationsmaterial versorgt haben.

Hier geht es zum Download der kleinen Anfragen (zip-Datei - 428kB)..

Mit solidarischen Grüßen Carlo10 und Onkel Tom.
Lass Dich nicht verhartzen !

Wanderratte

Zitat von: Onkel Tom am 19:08:07 Do. 06.Februar 2025Einiges ließ sich anbei nur durch kleine Anfragen durch Abgeortnete der
Linkspartei klären und da die ,,kleinen Geheimnisse" im Bezug Coaching
und der Beurteilungspraxis noch immer nicht komplett gelüftet werden konnten,
wird es vermutlich auch nicht bei den bereits drei kleinen Anfragen bleiben,
so fern eine vierte überhaupt noch möglich wird, da die Linkspartei die einzige
parlarmentarische Kraft ist, die sich für die Interessen der Erwerbslosen in
Landes- und Bundesregierung einsetzt und Ungereimtheiten dazu auf den Grund geht.
Solche Anfragen halte ich für absolut notwendig.

Ich hoffe so sehr, dass "Die Linke" es ins Parlament schafft.

Ich werde auf jeden Fall die Linkspartei wählen. Doch nicht nur deswegen.

Hartz4?SOWHAT!

nabend,

die Linke liegt bei Umfragen wieder bei 6 %, was ich vor ein paar Monaten nicht für möglich gehalten habe.
Drum geh ich auch zur Wahl, da Wahllokal nur 30 m Luftlinie entfernt liegt.

Wenn jetzt auch noch Lindner mit seiner FDP für 4 Jahre in die außerparlamentarische Opposition gehen muss, knallen bei mir am 23.02. die Sektkorken.

Um den Merz kommen wir allerdings nicht drumherum.

  • Chefduzen Spendenbutton