Keine Lust auf Arbeit und zur Not immer wieder kündigen lassen, möglich ????

Begonnen von Manukahonig, 22:14:59 Sa. 23.April 2022

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Manukahonig

Hallo,

Ich habe mal hier eine Frage.....

Wenn ich einfach nicht drum rum komme und das JC mir irgendwann doch mal eine Arbeit aufs Auge drückt, dann sehe ich immer noch Auswege und wollte mal Fragen was ihr davon haltet?


1. bei der Arbeit vom neuen AG, peinlichst genau meine Rechte als AN einfordern, bei einem Beruf wo       Arbeitskleidung getragen werden muss, dies während der Arbeitszeit machen usw.
Ich würde alle Rechte einfordern und sollte ein AG sagen ,,Nein darfst du nicht" dann würde ich jedesmal direkt ein Einschreiben fertig machen und auf meine Rechte bestehen.

2. während der Arbeitszeit 3-4 x kacken gehen (zu ungünstigen Zeitpunkten)

3. Die Arbeitssicherheit genau einhalten und bei Diskussionen fragen bei welcher BG man sich melden muss.

4. sollte man mit diesem Verhalten in den ersten 4 Wochen nicht geflogen sein, dann ab der 5. Woche wenn es Lohnfortzahlung gibt die ein oder andere AU einreichen.

5. immer 30% langsamer arbeiten als der Durchschnitt, das wäre laut Arbeitsgerichten sogar noch das Maß des normalen, es gab dazu schon erfolgreiche Klagen gegen Kündigungen nach der Probezeit.

6. Öfter mal dumm anstellen und immer wieder nachfragen.

7. soziale Kontakte zu Arbeitskollegen ablehnen und auch in Pausen nicht mit Ihnen kommunizieren.

8. optisch ungepflegtes Auftreten, vielleicht oben drauf noch 30 Spritzer billig Parfüm 😂

9. keine Handynummer oder Telefonnummer zur Verfügung stellen.

Wie findet ihr meine Ideen? Ich bin der Meinung wenn ich so auftrete und raus fliege dürfte ich keine Sperre erhalten, der SB wird zwar sauer aber hey....... Ich habe mich doch nur ans Gesetz gehalten.


Ach ja und sollte das echt ein AG alles mitmachen und mich nicht rauswerfen, dann kann ich doch einen anderen Arbeitsvertrag z.B. bei einer Supermarktkette unterschreiben, beim AG kündigen, wechseln und da wieder Schritt 1-9 durchziehen.

Was denkt ihr darüber?

Kuddel

Zitat von: Manukahonig am 22:14:59 Sa. 23.April 2022
... das JC mir irgendwann ...

Du solltest dir keine Sorgen machen, was irgendwann mal sein könnte.

Du solltest die Probleme, die du jetzt hast, lösen und ansonsten dein Leben genießen, so gut es geht und dich nicht um ungelegte Eier kümmern.

Manukahonig

Wenn ich meine jetzigen Probleme lösen möchte, dann muss ich aber wenigstens wissen was in meinem Schlachtplan, den ich mir für die Zukunft erstelle auf mich zukommen kann.
Was richtig oder falsch daran ist, ich hatte eigentlich den Gedanken, dass dieses Forum genau für solche Fragen und Ideen gut ist.

@Kuddel, vielleicht war es ein gut gemeinter Tipp, vielleicht ist es auch deine Lebenseinstellung, aber ich habe diesbezüglich eine andere.



Fritz Linow

Zu Punkt 1: Arbeitsrechtkenntnisse sind immer gut, manchmal sind sie aber auch komplexer als man denkt, z.B. Umkleidezeiten.

Zu Punkt 7: klingt sinnlos. Was soll das?

Da es ja um Sanktionsabwehr geht, ist ein Tagebuch auch nicht schlecht.

Übertriebene Abwehr kann den Arbeitgeber eher motivieren. Es kann auch negativ ausgelegt werden.

Insgesamt ist das alles eine individuelle Schiene. Da reichen zwei linke Hände meistens völlig. Ansonsten gibt es noch weitere Hebel, z.B. Datenschutzverordnung, Gleichstellungsgesetz usw.

Manukahonig

Zitat von: Fritz Linow am 17:48:18 So. 24.April 2022
Zu Punkt 7: klingt sinnlos. Was soll das?
Ich dachte mir dabei dass sich Chefs dann vielleicht denken: ,,der kann sich nicht ins Team einfügen den entsorge ich besser"

Zitat von: Fritz Linow am 17:48:18 So. 24.April 2022
Da es ja um Sanktionsabwehr geht, ist ein Tagebuch auch nicht schlecht.

Insgesamt ist das alles eine individuelle Schiene. Da reichen zwei linke Hände meistens völlig. Ansonsten gibt es noch weitere Hebel, z.B. Datenschutzverordnung, Gleichstellungsgesetz usw.

Danke, dass sind sehr gute Tipps die du mir gegeben hast, werde ich direkt verinnerlichen.


Zitat von: Fritz Linow am 17:48:18 So. 24.April 2022
Übertriebene Abwehr kann den Arbeitgeber eher motivieren. Es kann auch negativ ausgelegt werden.

Bei dem Punkt stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch was Du damit meinst.

Meinst du der AG könnte mein Verhalten dann negativ beim SB auslegen? Ich werde natürlich um dass hier nochmal zu betonen die Arbeitskollegen und Chefs nicht irgendwie feindselig oder herablassend behandeln, ich hoffe das ist nicht so rüber gekommen.

Meinst du so einen AG kann das motivieren in die Richtung ,,den kriege ich schon an die Schippe"  ,,dem  lehre ich das malochen"

Fritz Linow

ZitatMeinst du so einen AG kann das motivieren in die Richtung ,,den kriege ich schon an die Schippe"  ,,dem  lehre ich das malochen"

So in etwa.

Und es gibt personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungsgründe. Letztere sind Sanktionsargumente. Penetrant eingedieselt zu sein, kann dazu zählen. Außerdem nervt es die Kollegen garantiert.

Nikita

Statt sich einzudieseln, kann man besser in sehr muffigen Klamotten hingehen.
Ich denke aber, dass viel Jammern, langsam arbeiten und Aufgaben in die Länge ziehen mehr bringt. Dann sieht der Vorgesetzte schnell, dass sie Dich nicht brauchen können und du den Ablauf störst. Querulantentum und antikapitalistische Einstellung sollten dann den Rest bringen. Wer mit so etwas fest eingestellt ist, ist eine große Belastung für den Betrieb aus Sicht der Chefs und ganz schwer, wieder loszuwerden. Ist auch einfacher, dass authentisch rüberzubringen, weil es ja der Kein-Bock-auf-euch Einstellung nahe kommt.

Wernichtsweissmussallesgl

Das mit muffigen Sachen kann ich bestätigen. Ins Auto legen und rauchen. Hat sogar mein Arzt festgestellt. Sehr starker Raucher. Da hilft auch kein Parfumdiesel.

Manukahonig

Wie ich sehe habt ihr hier auch ganz gute Tipps, danke für Eure Mühe.

Ja das mit der Verhaltensbedingten Kündigung, das ist so ein Problem...........  vielleicht kann das sogar passieren wenn man zu sehr eingeduselt oder schweißig  ist, allerdings könnte man es ja so weit treiben bis der Chef es zum ersten Mal anspricht, finde es dennoch nicht so eindeutig wie diese verhaltensbedingten Kündigungen bei sexueller Belästigung oder Diebstahl, klar ist das nicht.

Die Arbeitskollegen nerven möchte ich natürlich ungern, allerdings fühlen sich ja viele Menschen schon genervt wenn man mit ihnen im Team arbeitet und nicht genug Leistung erbringt.

Das mit dem jammern ist gut, das werde ich mir auch merken, allerdings frage ich mich auch in diesem Punkt, wenn man dann ein bisschen auch wegen Gesundheit zusätzlich jammert und sagt: ,,ich kann nicht mehr alles so anstrengend hier" kommt dann nicht vielleicht auch mal das Thema ÄD?


30% für 3 Monate ist doch das schlimmste was mir hier passieren kann wenn alles schief geht oder ?


Onkel Tom

Zitat von: Manukahonig am 08:53:21 Mo. 25.April 2022
Wie ich sehe habt ihr hier auch ganz gute Tipps, danke für Eure Mühe.

Ja das mit der Verhaltensbedingten Kündigung, das ist so ein Problem...........  vielleicht kann das sogar passieren wenn man zu sehr eingeduselt oder schweißig  ist...


Da dies vom Arbeitnehmer beeinflussbar ist, liegt eine verhaltensbedingte Kündigung leider nahe.
Je nach dem, wie dann die Formulierung eines Kündigungsgrund interpretiert werden kann, erfordert
im Nachgang ausgeschlafener Federkrieg, wo anbei meines Erachtens ein handschriftlich geführtes
"Arbeitstagebuch" unverzichtbar wird / ist.

Zitat
...
Das mit dem jammern ist gut, das werde ich mir auch merken, allerdings frage ich mich auch in diesem Punkt, wenn man dann ein bisschen auch wegen Gesundheit zusätzlich jammert und sagt: ,,ich kann nicht mehr alles so anstrengend hier" kommt dann nicht vielleicht auch mal das Thema ÄD?
...

Wenn dies in der Kündigung auftaucht wie z.B. "unbelastbar" oder "Kann unsere Anforderungen wegen
gesundheitlicher Probleme nicht erfüllen", kann die Prüfung dessen über den ÄD entscheidend sein,
ob Sanktion verhängt werden oder nicht. Das Jobcenter ist da sehr schnell dabei, dich dann dem
ÄD zuzuweisen.

Zitat
...
30% für 3 Monate ist doch das schlimmste was mir hier passieren kann wenn alles schief geht oder ?

Nein, leider nicht.. Bei deinen dargestellten Scenario kommt noch der § 34 SGB II in Frage.

Wenn Du dich zur Alternative auf einen Aufhebungsvertrag einlassen würdest, ist dir ein mächtiger Schuldenhaufen sicher..
Bei Kündigungsbegründungen kommt darauf an, wie begründet ist, ob das JC davon dann Gebrauch macht.

Besser ist es, sich Strategien aus zu denken, "Sich im Vorfeld schon profitmäßig uninteresannt zu machen".
Ansonsten würde ich zur AU-Strategie greifen, wenn z.B. ZAF nicht umgangen werden kann.. Nach 6..8 Wochen
die gelbe Fahne hissen.. Bei ZAF und Co. hat man sowiso 2 linke Hände..

Den Wunsch dauerhaft "Arbeitsfrei" zu bleiben, wird nicht hin hauen.. Jedoch sind Pausen möglich..
Lass Dich nicht verhartzen !

Manukahonig

Hallo Onkel Tom,

Du hast hast wieder gute Tipps, danke dafür.

Zitatwie dann die Formulierung eines Kündigungsgrund interpretiert werden kann

Ich habe jemanden in der Verwandtschaft der in einer Personalabteilung arbeitet, der sagt mir immer,
dass die meisten AG gar keinen Kündigungsgrund in die Kündigung rein schreiben, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen, nun gut..... der ein oder andere möchte vielleicht doch gerne Stress machen.


ZitatWenn dies in der Kündigung auftaucht wie z.B. "unbelastbar" oder "Kann unsere Anforderungen wegen
gesundheitlicher Probleme nicht erfüllen", kann die Prüfung dessen über den ÄD entscheidend sein,
ob Sanktion verhängt werden oder nicht. Das Jobcenter ist da sehr schnell dabei, dich dann dem
ÄD zuzuweisen.

Ich habe ja schon die ein oder andere Einschränkung die auch durch Fachärzte und eingetragene Behinderungen Aktenkundig ist,
ich denke dass ein bisschen auszubauen könnte ich in meinem Fall schon riskieren.


ZitatNein, leider nicht.. Bei deinen dargestellten Scenario kommt noch der § 34 SGB II in Frage.

Manche Teile meiner Liste lassen sich aber doch wirklich nicht sanktionieren oder? Wie z.B. dass, das Arbeitsrecht genau einhalten wird oder öfters mal aufs Klo gehen, auf Arbeitssicherheit bestehen.
Auch dieses 30 % langsamer arbeiten finde ich persönlich gut, denn anfangs kann man ja selbst wenn man sich Mühe gibt sehr schlecht im Tempo mithalten, alles ist halt neu.


dagobert

Zitat von: Manukahonig am 16:55:52 Di. 26.April 2022Manche Teile meiner Liste lassen sich aber doch wirklich nicht sanktionieren oder? Wie z.B. dass, das Arbeitsrecht genau einhalten wird oder öfters mal aufs Klo gehen, auf Arbeitssicherheit bestehen.
Verstösse gegen das Arbeitsrecht oder die gegen Sicherheitsvorschriften musst du im Streitfall aber auch beweisen können.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Manukahonig

ZitatVerstösse gegen das Arbeitsrecht oder die gegen Sicherheitsvorschriften musst du im Streitfall aber auch beweisen können.

alles schwierig, aber was machst du wenn z.B. ein AG sagt:  "Du arbeitest jetzt mal 14 Stunden am Stück" oder "Schutzbrille bei Schleifarbeiten kriegst du nicht" "eine Absicherung als Dachdecker brauchst du nicht"

Nur um mal ein paar Beispiele zu nennen, dass ist ja leider immer kritisch....... Die Frage ist halt ob der AG unbedingt eine Falschaussage machen möchte um mir eine Sanktion rein zu drücken oder ob er sich vielleicht einfach denkt ich kündige den ohne einen Grund anzugeben.


Die Frage ist bei einer Sanktion....... wie entscheidet der Sozialrichter wenn hinterher Aussage gegen Aussage steht und man sagt: "ich wollte den Job ja machen aber war nicht bereit ohne Fallsicherung aufs Dach zu gehen?

Für einen AG ist das ja auch jedesmal stress und Freizeit wenn er als Zeuge vor Gericht muss.

Onkel Tom

Du bemerkst auch, das anbei ein handschriftlich geführtes Arbeitstagebuch das wichtigste ist, um die Glaubwürdigkeit
deiner Person zu unterstreichen ? Dem AG ist es schnuppe, ob er dich billig oder via Gerichtstermin als Zeuge los wird.

Zu einer Vorladung kommt es eher selten, da der Weg des Anschiss über das Mobcenter einfacher ist und als Dank
zur Beihilfe zur Durchsetzung von Sanktionen neue Bewerber_innen vermittelt bekommt.. Im "Vermittlungsgeschäft"
mit ZAF kaum zu beweisen, jedoch von Elos oft so empfunden, wenn gekündigt wird.. Wird kein Kündigungsgrund
angegeben, betteln Mobcenter beim AG nach Infos, warum sich vom Arbeitnehmer getrennt wurde, obwohl das
Mobcenter darauf kein Anspruch hat.

Ich denke auch, das Du dir zu viel Kopf um "ungelegte Eier" machst..Dein Anliegen ist soo weitreichend, weil man sich
nicht nach eingetretenen Fakten orientieren kann..Von Parfümduschen und rummuffeln, das Kollegen 2 Meter Abstand
halten müssen, rate ich von ab.. Für sowas gibt es sogar Maßnahmen nach § 45 SGB III, dir sowas aberziehen zu wollen.
Da wirst Du wie Kleinkind behandelt, was an die Hand genommen werden muss..  ::)

Punkt 7 und 8 würde ich von der Liste streichen.. Es könnte auch sein, das Du im Betrieb Verbündete findest, denen es
genau so ergeht und Euch miteinander ergänzt und bezeugen könnt etc..

Wenn Kollegen zusammen kommen, verspricht es auch mehr Chancen Missstände im Betrieb zu begegnen..  ;)
Als Einzelkämpferin stehst Du genau so da wie in der Vereinzelung als ALG-Bezieherin..
Lass Dich nicht verhartzen !

Manukahonig

Danke Onkel Tom für die wieder sehr ausführliche Antwort.

Ja das mit den ungelegten Eiern ist so eine Sache.....  ich habe auch mit meinem Psychologen über die Thematik gesprochen, er ist sehr sozial eingestellt und auf meiner Seite.
Seine Bitte an mich war aber trotzdem mal weitreichend über den Weg nachzudenke, ich soll mir ausmalen was alles auf mich zukommt und dann eine Entscheidung treffen welchen Weg ich gehen möchte.

Es ist ja doch eine sehr weitreichende Änderung in meinem Leben wenn ich Quasi mich in die Erwerbslosigkeit begebe.


Das mit dem Tagebuch führen hast du mir schonmal geraten, ich trottel bin nicht drauf eingegangen, bei so etwas bin ich penibel genau und dokumentiere Ort / Zeit / Anwesende und das Geschehene.

Ja Punkt 7 und 8, da könntest du Recht haben, das ist auch eine Abwägung wie die Kollegen so drauf sind, möchte dass netten Menschen ja doch nicht antun 2 Meter gegen den Wind zu riechen 🤣, können sie ja auch nichts zu.


Aber eine Sache möchte ich nochmal generell fragen.

Ich habe doch jederzeit das Recht einen Job zu kündigen wenn ich nahtlos einen anderen kriege bei dem ich nicht weniger verdiene als beim aktuellen, und wenn ich weniger verdiene und nicht in den ALG 2 Satz wieder rutsche dürfte ich auch immer wieder kündigen, oder?

dagobert

Zitat von: Manukahonig am 21:23:19 Di. 26.April 2022
Aber eine Sache möchte ich nochmal generell fragen.

Ich habe doch jederzeit das Recht einen Job zu kündigen wenn ich nahtlos einen anderen kriege bei dem ich nicht weniger verdiene als beim aktuellen, und wenn ich weniger verdiene und nicht in den ALG 2 Satz wieder rutsche dürfte ich auch immer wieder kündigen, oder?
Ja, solange du durch die Kündigung nicht beim Amt aufschlagen musst, kannst du machen was du willst.
Du solltest dabei aber auch die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung mit einkalkulieren, die "darfst" du bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nämlich selber zahlen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Manukahonig

ZitatDu solltest dabei aber auch die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung mit einkalkulieren, die "darfst" du bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug nämlich selber zahlen.

Stimmt, hatte ich mal irgendwann gehört, da frage ich mich immer wieder warum es so kneipenparolen
ständig zu hören gibt wie ,,in Deutschland kannst du nicht ohne Krankenversicherung sein"

Ich habe ja nun schon teilweise gelesen dass es diese Möglichkeit gibt keine Leistung zu kriegen.
Wie lange wäre das denn der Fall bei einer Verhaltensbedingten Kündigung?

Onkel Tom

Sorry, das ich im Bezug Arbeitstagebuch penetrannt wurde..

Du bist nicht die erste, die sich neue Wege austüffteln und durch langjähriger Beratungserfahrungen
muss ich leider bedauern, das viele egal aus welchen Gründen der Tagebuchführung nicht nachkommen.

Bei Sinnlosmaßnahmen vom Jobcenter rate ich auch dazu, wird jedoch meistens nicht befolgt, weil
"ja noch geht alles gut".. Das Ding wird plötzlich wichtig, wenn Anleiter Betroffene auf dem Kieker
nehmen. Dann sind Teilnehmerinnen verständlicherweise überfordert Details aus der Vergangenheit
handschriftlich nach zu holen.. Dem Elo glaubt man zuletzt..  :'(

Aber gut, Du hast ja nun geschrieben, das Du damit penibel umgehst..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Btw lohnt sich auch ein Arbeitstagebuch. Dann weiß man bzw frau abends, was tatsächlich geleistet wurde.

Grins, macht auch misstrauisch , wenn das gut sichtbar für andere notiert wird :D (wenn gewollt so)

Manukahonig

@ Onkel Tom, ein sorry akzeptiere ich nicht, da gibt es nichts zu entschuldigen 😉

Ich hatte zuletzt angefangen zusätzlich in einer Tagebuch App alles zu notieren und Handschriftlich alles zusätzlich zu notieren..... klozeiten sind keine Entspannung, sondern Doku Zeit 😂.

Ich persönlich finde so etwas auch wichtig, wenn mal das Thema Abfindung nach einer langjährigen Beschäftigung aufkommt.
Vielleicht lässt sich da ein Personaler doch darauf ein, mehr springen zu lassen bevor alles vor einem AG penibel vorgetragen wird.


@Frauenpower
Leider macht das garnicht bei mir auf Arbeit misstrauisch........  es hat sogar einen negativen Effekt.
Die Kolleginnen /en die selbst Probleme haben verlassen sich darauf,  so nach dem Motto es schreibt ja schon jemand mit, was hier abgeht dann brauche ich das nicht mehr.




mousekiller

Ich habe die Tage aus Interesse mal ein paar skurrile Urteile gelesen. Unter anderem das hier: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/arbg_koeln/j2010/6_Ca_3846_09urteil20100121.html

Hier hatte eine Rechtsanwaltsgesellschaft einem angestellten Rechtsanwalt die Bezüge wegen zu häufiger Toilettenbesuche gekündigt.  Der klagte darauf hin (Randziffer 22) auch das einbehaltene Gehalt ein und das Gericht gab ihm recht (Randziffer 83).
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Onkel Tom

Zitat von: Manukahonig am 08:41:10 Do. 28.April 2022
@ Onkel Tom, ein sorry akzeptiere ich nicht, da gibt es nichts zu entschuldigen 😉

...klozeiten sind keine Entspannung, sondern Doku Zeit 😂.


Klingeling.. Nu ist der Groschen auch bei mir gefallen..  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

Manukahonig

Mousekiller, ich lese da aus Randziffer 83 etwas anderes, und zwar dass es sich um eine nicht klare Hochrechnung handelt, eigentlich hat sich das Gericht dazu nicht gegen den Kläger ( Klogänger ) gesprochen.

Außerdem hat der Kläger zusätzlich die Pausen auch überzogen, das würde ich nicht machen und dass würde auch angreifbar machen.

https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/arbeitszeit-pausen-ueberstunden/toilettenbesuche-pausenzeiten-bezahlung/

Hier der Link von einer Rechtsanwaltsgesellschafft die dieses Urteil nochmal erklärt.

Eine Verhaltensbedingten Kündigung mit anschließender Sperre sehe ich hier als nicht möglich, denn dass verhalten kann von jemandem mit Reizblase nicht abgestellt werden.

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