kürzung ohne Regelverstoß?

Begonnen von Pyroskop, 09:47:04 Mi. 25.Juli 2007

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Pyroskop

?( So. hatte vor ca. anderthalb Wochen eine Woche Urlaub haben wollen. Da ich dieses Jahr keinen hatte, erschien mir ein Antrag als sinnvoll.

Ging zur ARGE und hatte nen neuen Sachbearbeiter. Der dritte Satz von ihm war. "ichseh bei ihnen keinerlei Bewrbungsmühen und daher werde ich sie kürzen" bei meiner Frage nach Urlaub lachte er nur, setzte erstmal meine Bewerbung von 5 auf 10 hoch, stellte mir fangfragen und verlangt nun ne Listenführung. Der Mensch hatte scheinbar keinerlei Ahnung von meiner EVbarung
Bitte? Er wusste weder von dem bandschvorfall dieses Jahres, noch vom Attest darüber in der Akte. ich solle doch bitte mal drei ZAFs benennen, wo ich mich zuletzt beworben hätte. Wiso der Staat sowas wie mich überhaupt finanzieren würde verstehe ich nicht.

Die Bewerbungsbemühungen hatte ich zum Ende des letzen Monats scriftlich getippt und eingereicht. Der Kerl saß ne halbe Stunde mit nem roten Kopf da. Versuchte immer mal wieder mit "Sie wollen doch gr nicht arbeitn stimmts?" irgend eine Äußerung zu erpressen. Widerwillig gewährte er dann 1 Woche Urlaub. Mit Rückmeldungspflicht.

Ich war unglücklich und ging. in der gesamten Woche bekam ich mehrere Anrufe zu Vorstellungsgesprächen. Dort ging ich hin. Plötzlich erhielt ich innerhalb von 2 Tagen, 2 Jobangebote aber seltsamerweise immer ohne Arbeitsvertrag. ich bekam bei einem eine Ablehnung, diesen job hätte ich allerdings gerne gemacht. Anschliessend rief der Bertieb an, wiso ich nicht aucfgetaucht bin. Sie hätten mir gar keine Ablehnung geschickt.

Letzten Sonntag brach ich mirdie Hand. Meine Nerven lagen blank und ich bin bei nassen Wetter ausgerutscht. Dienstag lag (nach dre ersten zwangsbewerbung bei ner ZAF in hamburg) die nächste im Kasten. Irgendeine Sortierarbeit. Ich kopierte die Krankschrebung und brachte sie mit dem vorschlag wieder zumAA.
Diesen Freitag werd ich operiert.

Ich hab jetzt mal ne Frage... ich möchte diesem §"$%&$ nicht meine Krankschreibung aushändigen. reicht es, die Kopie abzugeben? Der §"$%$ wird mich ohnehin kürzen. Weil er das so will. 8o3

Im Übrigen gab es mit Frau joseph, meiner vorherigen Sachbearbeiterin keinerlei Probleme, solange ich die EVB erfüllte und die pflichtbewerbungen vorlegte, im Krankheitsfall eben ein Attest oder die Krankschreibung. Ob diese Person je wieder kommt, wollte mir der Mensch nicht sagen...
* Gegen Zeitarbeit !*

Pyroskop

Der nun freundliche Herr rief gerade an, während ich bei der Arbeitnehmerkammer rumsurfte. Scheinbar ist die Kopie der Krankschreibung zu ihm durchgedrungen. Er möchte gerne das Original.

Die Arbeitnehmerkammer hat ja auch Rechtsberatungen, für den Fall dass es wieder mal stressig werden sollte.
* Gegen Zeitarbeit !*

geschfreak

ZitatOriginal von Pyroskop
Der nun freundliche Herr rief gerade an, während ich bei der Arbeitnehmerkammer rumsurfte. Scheinbar ist die Kopie der Krankschreibung zu ihm durchgedrungen. Er möchte gerne das Original.

Die Arbeitnehmerkammer hat ja auch Rechtsberatungen, für den Fall dass es wieder mal stressig werden sollte.

Hallo Pyroskop,

in Deinem 1. Post hast Du geschrieben, daß Du Dir letzten Sonntag die Hand gebrochen hast. Ich finde die Forderung Deines FM reine Schickane, da er den Gips schließlich gesehen hat!!

Gute Besserung!
MFG

geschfreak

Lichtkämpfer

ZitatOriginal von Pyroskop
?( So. hatte vor ca. anderthalb Wochen eine Woche Urlaub haben wollen. Da ich dieses Jahr keinen hatte, erschien mir ein Antrag als sinnvoll.

Ging zur ARGE und hatte nen neuen Sachbearbeiter. Der dritte Satz von ihm war. "ichseh bei ihnen keinerlei Bewrbungsmühen und daher werde ich sie kürzen" bei meiner Frage nach Urlaub lachte er nur, setzte erstmal meine Bewerbung von 5 auf 10 hoch, stellte mir fangfragen und verlangt nun ne Listenführung. Der Mensch hatte scheinbar keinerlei Ahnung von meiner EVbarung
Bitte? Er wusste weder von dem bandschvorfall dieses Jahres, noch vom Attest darüber in der Akte. ich solle doch bitte mal drei ZAFs benennen, wo ich mich zuletzt beworben hätte. Wiso der Staat sowas wie mich überhaupt finanzieren würde verstehe ich nicht.

Hallo Pyroskop,
wenn du ohne Zeugen in die Arge gehst hast du schlechte Karten.
Dieser SB ist eine Drecksau und ich würde einen Dienstaufsichtsbeschwerde stellen.
ES fragt sich wie lange deine EGV gültig ist, das was dort drinnen steht ist zunächst mal massgebend. Uns wen die keine anderesn Stellen haben als ZAF. Dann sollen sie ihrer Sch..bude zumachen. :evil:
Als Erwerbsloser kannst du in diesem Staat nur ein Dissident sein.

Galenit

Reich ein Schreiben bei der ARGE ein (persönlich abgeben, ne Kopie mit Eingangsstempel aushändigen lassen), an den ARGE-Leiter.

Ich versuch mal nen Text zu verfassen, den Du Dir bitte auf Deinen Fall umschreibst ...


Sehr geehrter Herr/Frau ....

Ich hatte am xx.xx.xxxx einen Termin bei Herrn xxxxx,
im Verlauf dieses Termines wurde mir von Herrn xxx angekündigt, das er mein ALG2 aufgrund mangelnder Bewerbungen kürzen würde. Auch die von mir am xx.xx.xxxx eingerichten Bewerbungsbemühungen haben ihn davon nicht abgehalten. Desweiteren unterstellte er mir im Verlauf des Gespräches, das meine Bemühungen nicht ausreichen würden und setzte meine nachzuweisenden Bewerbungen von 5 auf 10 hoch.
Meine bitte nach Urlaub lehnte erst mit einem lachen ab, stimmte dann aber einem Urlaub von 5 Tagen zu. Trotz des von ihm genemigten Urlaubs erhilt ich in besagtem Zeitraum mehrere Stellenangebote von Herrn XXX.
Am xx.xx.xxxx hatte ich einen Unfall bei dem ich mir die Hand brach ich habe die AU bei Ihrer Behörde am xx.xx.xxx eingereicht, trotz der gebrochenen Hand und einer am xx.xx.xxx anstehen Operation selbiger wurden mir von Herr xxx am xx.xx.xxxx und am xx.xx.xxxx Stellenvorschläge mit Sanktionsdrohung zugestellt.

Nun stellen sich mir folgende Fragen, die Sie bitte bis zum xx.xx.xxxx
gemäß §§ 33 und § 35 SGB X in Verbindung mit § 13 bis 16 SGB I schriftlich beantworten:

1. Wieso wurde mir von Herrn xxx eine Sanktion angedroht, obwohl ich meine Bewerbungsnachweise eingereicht habe?

2. Wieso nimmt Herr xxx eine rechtswiedrige Kürzung meines ALG2 vor? (Sie ersetzen 4,x Bewerbungen pro Monat, jede weitere Pflichtbewerbung darüberhinaus ist eine unrechtmässige Kürzung des ALG2. Es sei denn sie bestätigen mir schriftlich alle Bewerbungskosten, auch über die gesetzliche Grenze von 260,-Euro pro Jahr zu erstatten)

3. Wieso erhalte ich nicht den mir zustehen "Urlaub" von 2 Wochen jährlich?

4. Wieso unterstellt mir ihr Mitarbeiter, trotz schriftlicher Bewerbungsnachweise, ich würde mich nicht ausreichend bewerben und kündigt mir eine Sanktion deswegen an?

5. Erhalte ich die angekündigten Sanktionen?

6. Wieso sendet mit Herr xxxx obwohl er mir Urlaub genemigt hat Bewerbungsvorschläge mit Sanktionsdrohung zu?

7. Wieso erhalte ich Stellenvorschläge mit Sanktionsdrohung, obwohl ich nachweislich Arbeitsunfähig bin und eine Operation ansteht?

8. Gehe ich richtig in der Annahme das sie die abgeschlossene EGV kündigen, da ihre Mitarbeiter sich nicht an deren Inhalt halten? Wenn ja, senden sie mir dieses gesondert schriftlich zu.

9. Können sie mich einen Mitarbeiter zuteilen, der sich an die abgeschlossene EGV und die geltenden Gesetze und Rechtsprechung hält?

10. Was gedenken sie gegen ihren Mitarbeiter zu unternehmen, nachdem ich sie mit diesem Schreiben auf seine massive Rechtsbeugung im Amt, Nötigung im Amt und Verstoss gegen die geltenden Rechtsvorschriften in Kenntniss gesetzt habe.

11. Ist es nötig zur Aufklärung und Bereinigung dieses massiven Rechtsbruchs eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erstellen und Strafanzeige  gegen Herrn XXX zu erstatten?

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen und in erwartung einer baldigen Antwort,

.........


Wie oben gesagt bitte anpassen, Rechtschreibfehler korrigieren und abdafür.  ;)
Allerdings solltest du wirklich nichtmehr ohne Zeugen zum Amt gehen, dieses ist mal wieder ein Beispiel wieso das nötig ist.
G.S. ehemaliger Bundeskanzler der B(ananen) R(epublik) D(eutschland):
"Was wir machen ist gut, die Menschen verstehen es nur nicht!"

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