Überstundenzuschlag und Urlaub

Begonnen von zomtas, 19:27:30 Do. 02.August 2007

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zomtas

Guten Tag liebe Forum Mitglieder,


Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und habe ein 35-Stunden-Vertrag. Zur Zeit leiste ich viele Überstunden. Es werden mir die Überstunden und die Überstundenzuschläge (berechnet ab der 40. Stunde/woche) jeden Monat direkt ausgezahlt.
Als ich aber 5 Tage bezahlten Urlaub genommen habe, wurden alle Stunden ohne Zuschläge berechnet, obwohl ich 3 Wochen 45 bis 50 Stunden pro Woche gearbeitet habe. Auf die Anfrage bei ZAF bekam ich die Antwort, dass unter 160 Arbeits-Stunden im Monat mir keine Ü-St-Zuschläge zustehen.

Ich möchte gerne wissen, ob das rechtens ist.
Ich bin der Meinung, dass die Urlaubsstunden (7h/Tag) zu den Arbeitsstunden dazugerechnet werden sollen (zusammen über 185h).

Würde mich über eine Antwort freuen, danke im Voraus.
Gruß
zomtas

Krokos

hmm, würde ich so ganz pauschal auch so sehen, siehtmal wieder nach Verarsche aus....

brettermeier

ZitatOriginal von zomtas
Guten Tag liebe Forum Mitglieder,


Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und habe ein 35-Stunden-Vertrag. Zur Zeit leiste ich viele Überstunden. Es werden mir die Überstunden und die Überstundenzuschläge (berechnet ab der 40. Stunde/woche) jeden Monat direkt ausgezahlt.
Als ich aber 5 Tage bezahlten Urlaub genommen habe, wurden alle Stunden ohne Zuschläge berechnet, obwohl ich 3 Wochen 45 bis 50 Stunden pro Woche gearbeitet habe. Auf die Anfrage bei ZAF bekam ich die Antwort, dass unter 160 Arbeits-Stunden im Monat mir keine Ü-St-Zuschläge zustehen.

Ich möchte gerne wissen, ob das rechtens ist.
Ich bin der Meinung, dass die Urlaubsstunden (7h/Tag) zu den Arbeitsstunden dazugerechnet werden sollen (zusammen über 185h).

Würde mich über eine Antwort freuen, danke im Voraus.
Gruß
zomtas

Hm, also zunächst mal sind wahrscheinlich die 7 Stunden für die Urlaubsberechnung nicht korrekt, da Du ja wohl mehr Stunden gemacht hättest, wenn Du gearbeitet hättest.

Auch ansonsten bin ich Deiner Meinung, die Urlaubsstunden gehören mit in die Gesamtberechnung, wobei auf alles über 174,42 (151,67 + 15 Prozent) Überstundenzuschläge fällig werden. Es kann nicht sein, dass Dir durch Urlaub irgendwas entgeht, Du irgendeinen Nachteil hast.

Sollte Deine ZAF einen BR haben, solltest Du den mal kontaktieren...

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