Anti-Hartz-Bündnisses NRW: Hartz IV stoppen und zurücknehmen

Begonnen von Mambo, 23:00:22 Di. 20.Juli 2004

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Mambo

Flugblatt des Anti-Hartz-Bündnisses NRW
Hier bekommt Ihr in der Anlage als .pdf-Datei ein Flugblatt des Anti-Hartz-Bündnisses NRW: Hartz IV stoppen und zurücknehmen!


http://www.anti-hartz-buendnis-nrw.de/hartz-iv-zuruecknehmen.pdf

Alle sozialen Errungenschaften sind in den Betrieben erkämpft worden. Also ausdrucken, kopieren, und dann morgens um 6 vor den Werkstoren verteilen, und um 8 vor die Berufsschulen! Das ist jetzt das wichtigste, Verbindungen zu den Betrieben aufzubauen und den Menschen deutlich zu machen, dass sie sich im eigenen Interesse gegen Hartz & Co. wehren müssen.

Es ist wichtig, jetzt aktiv zu werden!

Schöne Grüße und einen schönen Tag noch, Gunnar vom Anti-Hartz-Bündnis NRW

Bitte schaut auch immer mal wieder auf die Website des Anti-Hartz-Bündnisses NRW:

http://www.anti-hartz-buendnis-nrw.de

e-mail: info@anti-hartz-buendnis-nrw.de






ARBEITSKREIS ERWERBSLOSE IM DGB
Universitätsstr.4
35037  Marburg
06421 / 620229



Fragebögen und Antrag zum
Arbeitslosengeld II nicht ausfüllen!


Wir, der Arbeitskreis Erwerbslose im DGB Marburg, fordern alle Erwerbslosen auf, die Fragebögen und den Antrag zum Arbeitslosengeld II nicht auszufüllen und nicht abzugeben!

Hinweis:
Dabei besteht nicht die Gefahr, dass der aktuelle Bezug von Arbeitslosenhilfe oder -geld unterbrochen wird. Weiterhin droht keine Unterbrechung des Leistungsbezugs, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld II fristgerecht zum 1. Januar 2005 abgegeben wird.

Begründung

1) Der Antrag verstößt gegen geltendes Recht zu Datenschutz. So wird von erwerbstätigen Angehörigen der arbeitslosen AntragstellerInnen verlangt, eine Verdienstbescheinigung beizubringen. Damit erhält der ersteren Arbeitgeber Einblick in familiäre Verhältnisse. Zudem wird im Antrag verlangt, die Wohnverhältnisse von Personen offenzulegen, die gar nicht der Bedarfsgemeinschaft angehören. Und dies sind nur die krassesten Verstöße gegen den Datenschutz, der Antrag bedeutet faktisch dessen Abschaffung für Er- werbslose und ihr gesamtes Umfeld.

2) Das Gesetz, auf dem dieser Antrag beruht, verstößt auch in weiteren Punkten gegen Rechtsvorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. So werden im § 9 Abs. 5 des SGB II Unterhaltszahlungen von Personen einfach vorausgesetzt, die dazu gar nicht verpflichtet sind.

3) Der Antrag ist irreführend. Bei der Ausforschung des Umfelds der Erwerbslosen wird im Antrag nicht zwischen Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft unterschieden. Es wird letztlich suggeriert, dass alle in der gleichen Wohnung/Einfamilienhaus unterhaltspflichtig wären.

4) Der Antrag ist nach Auskunft führender Verfassungsrechtler mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Betroffenen haben aber faktisch nicht die Möglichkeit mittels Klage den Instanzenweg zu gehen.


Dieser Antrag sagt aber wirklich alles über das Gesetz aus, auf dem er beruht. Eindeutig irreführend und im krassen Gegensatz stehend zu sonstigen Rechtsvorschriften und zum Grundgesetz, führt die Ablehnung dieses Antrag ganz zwangsläufig auch zu der des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV).



Weg mit Hartz IV!

Arbeitslosigkeit bekämpfen - und nicht die Arbeitslosen!

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