Stromschulden und wat nu...

Begonnen von Hajo, 01:51:17 Do. 01.April 2004

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Hajo

Donnerstag, 1. April 2004



Stadtwerke Bielefeld
       Markt & Kunde

33611 Bielefeld
Schildescher Straße 16

TeleFax: 0521 / 51 78 19



Betreff:   Ihre Nachricht vom (datiert) 29.03.2004
      “Androhung Sperrung der Energiezufuhr“


Werte Dame, werter Herr,


es bleibt Ihnen unbelassen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen uns in Gang zu setzen. Von einer Energiezufuhrabsperrung rate ich Ihnen dringend ab. Zum einen haben wir im NEUEN Vertragsablauf unsere  Energieabschlagsraten vertragsgemäß eingezahlt und zum anderen resultieren die vorhandenen Energieschulden aus einen älteren nicht mehr gültigen Vertrag. Im benannten Zusammenhang gibt es  ein älteres Amts- wie auch ein Landgerichtsurteil beide Urteile dürften Ihrer Rechtsabteilung dahingehend bekannt sein, das eine Energiezufuhrabschaltung wegen Schulden aus einen älteren Vertrag nicht rechtens sind.

Zum anderen weise ich Sie daraufhin, das wir aus gesundheitlichen Gründen auf eine kontinuierliche Energiezufuhr angewiesen sind (Siehe Anhang).

Ich leide unter diversen Krankheiten/Behinderungen und bin deshalb auf eine elektrisch betriebene Medizintechnik (Beatmungsgerät) angewiesen, auch verfüge ich über einen elektrisch betriebenen Rollstuhl, den ich für ärztliche Termine dringend benötige und der mehrmals in d. Woche aufgeladen werden muss. Darüber hinaus sind wir auf unser Telefon angewiesen, um im Notfall einen Arzt beiholen zu können (seit 1998 bin ich zweimal pro Jahr als NotfallPatient  mit d. Feuerwehr ins Krankenhaus gebracht worden). Dadurch, das wir eine ISDN-Anlage haben (mein Fenster zur Außenwelt), wird unser Telefon mit Strom betrieben.

Auch meine Frau ist wegen ihrer starken Asthmaerkrankung auf ein elektrisch betriebenes Inhaliergerät angewiesen.

Klar ist uns, das wir die Schuldner sind, allerdings für die Verschuldung trägt die Verwaltung (Sozialamt) der Stadt Bielefeld die Verantwortung. Die Verschuldung resultiert NICHT wegen eines unbotmäßig hohen Verbrauches an Haushaltsenergie, vielmehr resultiert die Verschuldung aus dem Heizungsbereich (Gas/Strom). Diese Kosten sind sozialhilferechtlich Kosten der Unterkunft und müssen vom Sozialamt getragen werden. Wir haben alles in unserer Macht stehende getan um diese Kosten beizuholen. Aus gesundheitlichen Gründen konnten wir keine VG-Verfahren in Gang setzen.

Sollte es ob dieser Informationen zu einer Energieabschaltung kommen, werden wir sofort den “Antrag Einstweilige Verfügung“ beim hiesigen Amtsgericht einreichen, darüber hinaus wegen versuchter- oder gar tatsächlicher Körperverletzung eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Anbei als Anlage:   1) gegebener Krankenstand (selbst verfasst)
         2) Schwerbehindertenbescheid des Versorgungsamtes Bielefeld



MfG      Hans Joachim Gaffron    ………………………………………………..


Dies Schreiben HEUTE: “Donnerstag, 1. April 2004“  als Fax
Wird heute im Verlauf des Tages persönlich (gegen Eingangsstempel auf Kopie) eingereicht.




Hans Joachim Gaffron
Stapelbrede 48  -  33611 Bielefeld
( 0521 / 30 40 968  ( 0521 / 13 64 265
Email rollyman@t-online.de  



·   Epilepsie  
·   Neuropathien beider Beine (Schüttellähmung) primär rechts
·   Spinalkanalstenoasen im unteren und oberen Bereich der Wirbelsäule mit Auswirkungen  auf die Nervenbereiche Hüfte/Beine und Schulter/Arme Hände Primär links (linke Arm Schulter Hand Bewegungseingeschränkt bis sporadisch Bewegungsunfähig, (dann Dauerschiene Hand/Unterarm).
·   Schlafapnoe Syndrom (Atemlähmung im Schlaf) muß mit Beatmungsmaschine schlafen
·   Dermatologisch hochgradige Erkrankungen sporadisch offene Beine
·   Diabetes
·   Chronische Pankreatitis  in Verbindung mit Gallensteine + Leberentzündung letzteres auch als Nebenwirkung von Medikamenten, hier dann auch meine Epilepsietabletten die über d. Leber abgebaut werden.
·   Obstruktive Lungenerkrankung Bronchitis – beginnendes Asthma
·   Hypertonie + Herzleistungsschwäche + Gewebewasser
·   Dumpingsyndrom nach B II + Laktose-Intoleranz
·   Chronische Leukoplakie im Rachen/Stimmlippenbereich
·   Zunehmende Dyspnoe


 
Versorgungsamt Bielefeld - Postfach 100327 - 33503 Bielefeld
Stapenhorststraße 62
Herrn   3 3615 Bielefeld
Hans-Joachim Gaffron   Auskunft erteilt: Herr Lepper
Zimmer: 105
Durchwahl: 0521/599-126
Heckstr. 22
33609 Bielefeld
Geschäftszeichen: 50S0069681-2-23   Datum: 09.11.2001
(Bitte bei Schriftwechsel angeben)
Ihre Schwerbehindertenrechtsangelegenheit
Ihr Antrag vom 28.06.2001
BESCHEID
Sehr geehrter Herr Gaffron,
auf Ihren Antrag stelle ich unter entsprechender Aufhebung meines Bescheides vom 28.08.1997 ab
28.06.2001 fest:
Ihr Grad der Behinderung (GdB) beträgt
100   (einhundert).
Sie erfüllen die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Merkzeichen
aG, B, H
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen RF liegen nicht vor.
Gründe
Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei der Entscheidung über eine
Behinderung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist die Entscheidung gemäß
§ 48 Abs. l des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB X) mit Wirkung für die Zukunft
aufzuheben. Eine solche Änderung ist eingetreten.
Um entscheiden zu können, ob sich Ihre Behinderung geändert hat, habe ich die Sie behandelnden
Ärzte, Krankenhäuser, Kuranstalten, etc. angeschrieben und gebeten, mir die bei Ihnen erhobenen Be-
funde mitzuteilen. Die Auswertung der Befündunterlagen unter ärztlicher Beteiligung hat ergeben,
dass sich Ihr GdB erhöht hat und Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen für weitere Merkzeichen
erfüllen.
Bei Ihnen liegen folgende Beeinträchtigungen vor:
Telefon: (0521) 599 - 0    Telefax: (0521) 599 - 200
Sprechstunden: Mo - Do von 8:00 -12:00 Uhr u. 13:00 -15:00 Uhr, Do bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 -12:00 Uhr
Erreichbar mit der Stadtbahn Linie 4 bis Haltestelle: Siegfriedplatz
 
GZ: 50S0069681-2-23      Seite 2 von 3
1   Lungenfunktionseinschränkung, Störung des Blutgasaustausches, rückfällige
Bronchitis
2   Übergewicht mit Herzleistungsminderung, Bluthochdruck
3   Hirnkrampfanfälle
4   Funktionseinschränkung der Wirbelsäule, Nervenwurzelreizungen,
Rückenmarkskanalenge
5   Periphere Nervenstörungen
6   Schlafbezogene Atemstörung
7   Venöse Durchblutungsstörungen der Beine, Hauternährungsstörungen
8   Teilverlust des Magens, chronisch rückfällige Bauchspeicheldrüsenentzündung
Unter Berücksichtigung des Ausmaßes und des Zusammenwirkens dieser Beeinträchtigungen ist nun
ein GdB von 100 angemessen.
Die Beeinträchtigung „Gicht" liegt nicht mehr vor.
Die Beeinträchtigung „Gicht" ist keine Behinderung, weil sie keinen GdB von wenigstens 10 verur-
sacht. Ich konnte sie daher bei der Beurteilung des Grades der Behinderung nicht berücksichtigen.
Mit den in Ihrem Schwerbehindertenausweis einzutragenden Merkzeichen
aG, B, H
können Sie nachweisen, dass Sie
•   außergewöhnlich gehbehindert sind („aG")
•   bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ständige Begleitung benötigen (,,B)"
.     hilflos sind („H")
Das Merkzeichen
RF,
mit dem im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen für die Befrei-
ung von der Rundfunkgebührenpflicht und ggf. für eine Ermäßigung der Telefongebühren erfüllt sind,
steht Ihnen nicht zu.
Die gesundheitlichen Merkmale für das Merkzeichen „RF" liegen z. B. vor bei
Personen mit einem GdB von wenigstens 80, die wegen ihrer Behinderung ständig nicht an
öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Ihre Behinderung ist nicht so schwerwiegend, dass sie Ihre Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
jeder Art auf Dauer, auch mit Hilfe einer Begleitperson oder technischen Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl),
unmöglich macht.
 
GZ: 50S0069681-2-23   Seite 3 von 3
Sie erfüllen somit nicht die Voraussetzungen für die Eintragung des Merkzeichens „RF" im Ausweis.
Ausweisart
Es steht Ihnen ein Ausweis zu, der zusammen mit einem entsprechenden Beiblatt zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ohne Kostenbeteiligung und zur Inanspruchnahme der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung berechtigt.
Ausweisinhalt
Der Ausweis erhält folgende Eintragungen:
-   den festgestellten Grad der Behinderung von 100
-   die Merkzeichen G, aG, B, H
-   den Gültigkeitsbeginn 14.10.1996 (Das ist der Eingang des Antrages, der zur Schwerbehinderteneigenschaft geführt hat)
G ü 11 i g k e i t s z e i t r a u m
Die Gültigkeit des Ausweises ist vom Monat der Ausstellung an für die Dauer von 5 Jahren befristet. Nach Ablauf dieser Frist wird der Gültigkeitszeitraum auf Antrag weiter verlängert, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen fortbestehen.

Ines

Lieber Hajo,

mich würde das verfahren vor dem Sozialamt interessieren. Speziell, wann ist welcher Antrag zur Übrnahme der Stromschulden erfolgt? Wann und mit welcher Begründung wurde dieser Antrag abglehnt?

Für die Verhandlungen mit dem Stromversorger wünsche ich euch viel Glück und ansonsten alles Gute.

Liebe grüße

Ines

mousekiller

Sorry, dass ich das jetzt hier so einwerf, aber heut ist der 1. April  :lol:
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

milo

ZitatOriginal von mousekiller

Sorry, dass ich das jetzt hier so einwerf, aber heut ist der 1. April  :lol:
Hi mousekiller,

bei Hajo's Beitrag mag ich nicht so recht an einen Aprilscherz glauben, denn ihm geht es wirklich gesundheitlich nicht gut ... :roll:

LG, Milo

Hajo

Hi Milo,

hab keine Schwierigkeiten, soll schreiben wer was will. Mit 17 fing ich an aufrecht zu gehen - Heute bin ich 56 Jahre und gehe immer noch aufrecht...- sorry sitze im Rolli; wat meenste wat icke allet erlebt habe.

Es geht übrigens NICHT um eine Selbstfarstellung, ich hatte bei der Veröffentlichung zwei Inhalte im Kopf, will allerdings noch warten, deshalb noch keine Antwort an Ines.

Liebe Grüßlis Hajo

mousekiller

Tschuldigung, Hajo, ich habs nicht so gemeint. Gestern gab es aber genug wundersame Meldungen (wie diese hier), da war ich einfach nur vorsichtig. Ich wünsch dir viel Erfolg und gute Nerven beim Durchkämpfen durch den Ämterdschungel.

*entschuldigungsblümchenrüberreich*
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

ToTo

Din Schreiben beinhaltet ja bereits alles Nowendige. Nach meiner Einschätzung wird es nich zu einer Stromsperre kommen, denn diese würde dann unverhältnismäßig sein. Der Schaden, den du erleiden würdest, wäre höher als die Forderung.
Gruß ToTo

Hajo

>>>Lieber Hajo,  mich würde das verfahren vor dem Sozialamt interessieren. Speziell, wann ist welcher Antrag zur Übrnahme der Stromschulden erfolgt? Wann und mit welcher Begründung wurde dieser Antrag abglehnt?   Für die Verhandlungen mit dem Stromversorger wünsche ich euch viel Glück und ansonsten alles Gute. Liebe grüße Ines<<<

Hallochen Ines, jetzt ne Antwort:

Einige behaupten, das die Ämter JETZT die Anweisung erhalten haben und dies auf Grund von leeren Kassen, das sie rigider vorgehen sollen, soweit möglich AntragstellerInnen wegschicken, oder den Leistungsgewähr soweit wie nur möglich senken, wobei die rechtlichen Inhalte zumeist sekundär sind. Dies stimmt nur eingeschränkt. Klar ist das das was im Bereich der Sozialhilfe NACHVOLLZIEHBAR beginnend 1979 gang und gäbe ist...- die permanente Rechtsbeugung bis hin zum Rechtsbruch, hat nun auch die Bundesanstalt für Arbeit und andere Institutionen erreicht.

Über die Massenhaft ökonomische wie auch andere leistungsausgrenzenden Machenschaften hinausgehend, gibt es auch eine politisch motivierte Ausgrenzung all derer, die die zweifelhafte Ehre haben, einen leitenden Beamten als persönlichen SozBetreuer (Sachbearbeiter) zu haben. Hier sind die gemeint – die zum einen inhaltlich fundierten fachlichen Widerstand einbringen, aber auch diejenigen die dazu noch den politischen Widerstand leisten, noch schlimmer wird es, wenn angefangen wird im organisatorisch libertären Inhalt tätig zu werden...- dann ist ganz aus.

Und somit bin ich beim Inhalt. Na ja...- werd mal noch ein bissel weiter ausholen müssen, dies nicht aus Profilierungsgründen, meine Erfolgserlebnisse habe ich schon gehabt, bin fernab von irgendwelchen Schwachsinn.

1986 – wegen ner SozBeratung den Stadtteilladen “Rat + Tat“ in Berlin Wedding aufgesucht. Da ich die SozBeratung für nicht ausreichend und somit für nicht gut hielt, bat ich darum an Hand der vorhandenen Literatur meine Inhalte selbst zu tun.  Ich blieb in d. Laden hängen. Baute die SozGruppeWedding auf, diese gab nach einer relativ kurzen Anlaufzeit das “Wedding-Info“ heraus. Anfangs nutzte die SozGruppe einen Nebenraum. Später dann über ne Machtpolitik den SozPädagoginnen gegenüber, den Eingansraum. Fortan wurde im Stadtteilladen eine neue Form der SozBeratung  = die Gruppenberatung durchgeführt. Dies führte dazu, das immer mehr Leutchen ein Interesse am Thema über ihre eignen Inhalte hinaus bekamen UND autoritäre Strukturen wurden auf diesen Wege abgebaut. Dadurch das eine Gruppe von SozEmpfängerInnen ...- SozialhilfeempfängerInnen half und beriet, hatten wir als Gruppe die Möglichkeit Rückläufer (wie ging unsere Beratung aus) zu erhalten (mensch traf sich auf dem Amt). Unsere Erfolgsquote war hervorragend. Wir fingen nun an direkt auf dem Soz die Leutchen in den Gängen zu beraten. Beratungstag = durchschnittlich 17 Beratungen.

Ein Knackpunkt wie überall waren die Heizkosten (Kohle) im Winter. HilfeempfängerInnen die sich im Sozbezug befanden kamen nicht umhin eine zusätzliche Heizung zu betreiben, zumeist elektrisch betriebene Radiatoren, dies reinsten Stromfresser.

Wir (fünf Personen) z.B. erhielten für unsere 123 m² große Wohnung monatlich 127 DM Heizbeihilfe. Absolut unzureichend.

Nun ein bissel lesen, Urteile analysieren – wo sind im Aufbau Fehler gemacht worden usw.. Dann nach ca. 6 Wochen in den Widerspruch gegangen. Antrag EA und Klage eingereicht. Plötzlich erhielt ich die Aufforderung vom letzten ½ Jahr unsere Telefonabrechnungen meinen Sachbearbeiter vorzulegen, weigerte ich mich natürlich. Daraufhin wurde mir wegen fehlender Mitwirkung die ergänzende HLU entzogen. Widerspruch + Antrag EA. Später erhielt ich von einer Informantin aus der Verwaltung die Info, das wenn ich die TeleRechnungen vorgelegt hätte...- hätte der Herr Sauer leitender Fachbeamte des SozWedding eben die Rechnungen über Toilettenrollen verlangt.

Irgendwann gab es dann zwischen den leitenden Richter der 6. Kammer beim VG-Berlin und mir ein Gespräch. Sinngemäßes Zitat:

“ (...) Herr Gaffron, Sie haben zwar Recht, dieses werden sie aber bei mir nicht bekommen. Eine sehr gute Chance haben Sie beim OVG, aber von was wollen Sie und Ihre Familie denn die 1,5 Jahre überleben ? (...) “

Später erfuhr ich, das Richter Sander und der leitende Fachbeamte Sauer - Studien + Busenfreunde waren (sind?). Die Sauereien die sich Sauer ausdachte segnete Sander beim VG ab. Ach so...- ich bin immer noch im Besitz meiner KOMPLETTEN Berliner SozAkte.

Da das Sozamt meinen KohlenHeizWiderspruch ablehnen wollte, schickten die mir diverse Gutachter auf den Hals. ALLE Gutachter bestätigten das mit 127 DM die Wohnung nicht zu heizen wäre. Ich forderte monatlich 270 DM, die Gutachter sprachen mir um die 370 DM zu.

Nun ich hätte gewonnen und somit auch jede Menge anderer BerlinerInnen. Ich gab nicht auf, nahm mir einen Rechtsanwalt, da ich mich nicht blockieren lassen wollte. Usw. usf..

Nachdem sie sich drei weitere MitgliederInnen der Sozigruppe vornahmen, sie ebenfalls aus d. SozBezug ausgrenzten. Wurde ich zum Amt zitiert und mit der Frage konfrontiert, ob ich weiterhin für das Unglück anderer Menschen verantwortlich sein möchte.

Nun es gab noch einige Geplänkel – dann warfen wir das Handtuch und Mitte 1988  ging es nach Bielefeld (wo wir Verwandte haben).

Irgendwann erfuhr ich, das schon bevor ich in Bielefeld war meine Berliner  SozAkte (hier) die eine politische Akte ist vorhanden war.

In Bielefeld ging es dann richtig los. Aber hier will ich abbrechen und zum Hauptthema kommen:

Von 1995  bis  2000 lebten wir in Sachsen-Anhalt, als ich dort zum Pflegefall wurde zogen wir nach Bielefeld zurück (Hier ist eine Pflege durch Verwandte, FreundInnen + GenossInnen gewährleistet).

Zurück in Bielefeld landeten wir in eine Notunterkunft – da ich schon damals RolliFahrer war, wurde uns nach einigen Auseinandersetzungen eine größere Unterkunft bewilligt (so um die 23 m²).

Innerhalb unsere HLU befand sich ein Heizkostenvorabschlag für die vorhandene Gasheizung und natürlich klar die Regelsätze in d. sozialhilferechtlichen Berechnung und somit auch die Kosten für die Haushaltsenergie. Soweit ganz gut.

Nur das Klo/Dusche wurde mit einen Quarzstrahler (2000 Watt) der zur Unterkunft gehörte beheizt. Gleich Anfangs wies ich meine Sachbearbeiterin daraufhin, das ein solch Dingen in d. Unterkunft vorhanden ist und die Betriebskosten NICHT vom Regelsatzanteil-Haushaltsenergie zu tragen sind, diese Heizkosten GRUNDSÄTZLICH zum Bereich der Unterkunft gehören, ich diese Kosten zum Abrechnungszeitpunkt einfordern werde.

Gesagt und getan – Die Abrechnung ergab, das wir für die Gasheizung und Stromlieferung 300 und Märker zahlen sollten. Diese Summe habe ich beim SozBielefeld beantragt. Wurde abgelehnt, Widerspruch gegen sie Ablehnung. Zwischenzeitlich Krankenhausaufenthalt (Notfall), absolut geschwächt entlassen usw. Keine Kraft die Inhalte weiter zu führen. Als ich wieder konnte, war die absolute Priorität eine Barriere freie Wohnung, da es sich abzeichnete das der ElektroRollstuhl bald kommen würde.

Nun dioe Wohnung haben wir gefunden, die Stromschulden wie auch andere weitere Schulden die die Sozialämter verschuldet haben - haben wir am Arsch.

Klar war es vom SozAmt eine klare politische Entscheidung !!! es musste verhindert werden, das wir unseren Anspruch realisieren, denn wenn es geklappt hätte...- Nun überlegt selbst...-
Die meisten Bielefelder Notunterkünfte haben eine solche Bad/Klo-Heizung.

Das Amt weiß Bescheid, das wir schon dafür gesorgt hätten das mindestens 200 Anträge auf elektroHeizKostenübernahme nachgefolgt wären... In anderen Inhalten habe ich dies von 1988 bis 1995 des öfteren in Bielefeld gemacht.

Abschließend weise ich noch darauf hin, das uns von 1987 bis 2001 insgesamt fünfmal die ergänzende Sozialhilfe ohne Rechtsgrundlage entzogen wurde. Zumeist über einen Zeitraum von 5  bis 9 Monate.

Wer heute noch den Aufbau von Erwerbs- oder SozialhilfeInis einfordert, hat sich NICHT mit der Geschichte der Armutsbewegung(en) in der BRD beschäftigt, geht absolut verantwortungslos vor.

Die Historie sollte uns gelehrt haben, das nur Syndikalistische Strukturen geeignet sind einen adäquaten Widerstand und in Folge Sozialrevolutionären Kampf zu führen, eben auch Sicherheit für den/die Einzelne bedeutet.

Grüßli Hajo

-----

>>>Dein Schreiben beinhaltet ja bereits alles Notwendige. Nach meiner Einschätzung wird es nicht zu einer Stromsperre kommen, denn diese würde dann unverhältnismäßig sein. Der Schaden, den du erleiden würdest, wäre höher als die Forderung.
Gruß ToTo<<<

Ist mir klar, ich mache meine Hausarbeit fast immer gut. Es ging mir ja auch um etwas anderes – Siehe oben.

Grüßli Hajo

Farnmausi

Grüß Dich Hajo,

abgesehen von Deinem inzwischen gewachsenen Fachwissen muß ich es einfach mal sagen; allen Respekt Dir und Deiner Familie vor soviel innerer Stärke trotz Krankheit, die sich nun wirklich nicht im kleineren Bereich bewegen. :(  ... Wenn ich meine Krisen habe ... lese ich hier Deine Postings und spätestens dann trete ich mich wieder kräftig in den Po :wink:  ... bitte gebt nicht auf ... wer nicht kämpft hat schon verloren und es gibt trotz allem so viel Schönes wofür es sich lohnt.
Liebe Grüßele Farnmausi  :D
Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum

Hajo

Hallochen Farnmausi,

danke für das Lob; aber dennoch...- es ist Lebensinhalt und somit keine Tätigkeit, keine Arbeit – altes syndikalistisches Prinzip = mensch kämpft dort wo er lebt sich bewegt und wo sich seine ökonomische Grundlage befindet.

>>>Wenn ich meine Krisen habe ... lese ich hier Deine Postings und spätestens dann trete ich mich wieder kräftig in den Po<<<

Lass es langsam ohne Eigendruck angehen vergesse das Leben nicht. Sinngemäß nach P. Goodman: “es ist nicht die Pflicht des Revolutionärs die Revolution zu machen – eine derartige Tätigkeit fängt bei einen selbst an“. Nur auf diesem Wege kann d. sozialrevolutionäre Inhalt zum Leben werden zum Leben gehören

>>>... bitte gebt nicht auf ... wer nicht kämpft hat schon verloren und es gibt trotz allem so viel Schönes wofür es sich lohnt.<<<

Nun bin seit 38 Jahre bei, habe vor wenn’s geht die 40 Jahre voll zu machen. Wenn nicht, nun...- unsere Kinder (zwei Mädchen... auweia... zwei junge Frauen 30 + 24 Jahre alt) machens weiter.

Familie...- irgendwie ja, aber nicht die Zwangsfamilie. Als AnhängerInnen von Wilhelm Reich (Stichworte: SexPol-Bewegung; - Charakteranalyse; - Faschismusanalyse; -   Zwangsfamilie)...- funktionieren wir anders und haben gerade daraus die nötige Kraft.

Liebe Grüßlis
Hajo

Lisa

ZitatOriginal von Hajo

.....und zum anderen resultieren die vorhandenen Energieschulden aus einen älteren nicht mehr gültigen Vertrag. Im benannten Zusammenhang gibt es  ein älteres Amts- wie auch ein Landgerichtsurteil beide Urteile dürften Ihrer Rechtsabteilung dahingehend bekannt sein, das eine Energiezufuhrabschaltung wegen Schulden aus einen älteren Vertrag nicht rechtens sind.....
Hallo Hajo,

bitte entschuldige, dass ich diesen doch schon älteren Thread wieder hoch hole. Wir befinden uns derzeit in derselben Lage und ich bin zufälligerweise auf dein Posting gestoßen, nachdem ich stundenlang Google zu dem Thema gequält habe.

Ich habe jetzt die halbe vergangene Nacht damit verbracht, diese beiden von dir erwähnten Urteile zu suchen, leider erfolglos. :(

Kannst du mir vielleicht weiterhelfen und die beiden entsprechenden Aktenzeichen sowie Gerichte nennen, wo diese Urteile gesprochen wurden?

Entschuldige für die Mühen, nur ich weiß mir eben auch nicht mehr weiterzuhelfen, da ich, wenn ich nicht schaffe, die Sache durchzuboxen, nächste Woche ohne Strom da stehe. Und das mit vier, teilweise noch Kleinkindern.

Ich danke dir vorab...

Liebe Grüße

Lisa

ToTo

Lisa:

Setze dich umgehend mit deiner Schuldnerberatungsstelle in Verbindung. Für Krisenfälle gibt kurzfristige Termine. Dort wird man dir aktiv helfen das Problem zu lösen.

Die Schuldnerberatung ist kostenlos!
Gruß ToTo

sumpf

lisa, termin bei schuldnerberatungen dauern meist, daher sofort ans sozialamt wenden wg kostenübernahme als darlehen. wg dir tun die das vielleicht nicht aber deine kinder sind ein starkes argument.
es grüsst der sumpf

ToTo

Lieber sumpf, wenn es um einen Krisenfall geht, und das ist bei Energieschulden der Fall, bekommt man sofort einen Termin. Was glaubst du, warum ich darauf hingewiesen habe?
Wenn sich die Schuldnerberatung einschaltet, ist damit zu rechnen das der Strom nicht abgeklemmt wird. Der Gang zum Sozialamt kostet Zeit und bringst in der Regel nichts. Selbst Kleinkinder sind schon lange kein Argument gegen eine Sperre mehr.
Gruß ToTo

Lisa

Hallo ihr zwei!

Entschuldigt, dass ich mich jetzt erst wieder melde. War zu allem Überfluß die letzten Tage noch krank. :twisted:

Mein Hauptproblem liegt nicht in den Dingen, die in der Gegenwart sind sondern es handelt sich hier um Altschulden, die aber zum allergrößten Teil glücklicherweise schon getilgt sind. Demnach wären sowohl die Schuldnerberatung als auch das Sozi (das für uns ohnehin nicht der Ansprechpartner ist - versteh einer, ich nicht) nicht die richtigen Ansprechpartner.

Mir wäre es wirklich um die von Hajo genannten Urteile gegangen, quasi als Präzedenzfälle für den zuständigen Richter, der noch nicht einmal die Grundsätze des BGB berücksichtigt hat. Er hat z. b. auch nicht berücksichtigt, dass ich weder für die Schulden meines Mannes vor der Ehe als auch während der Ehe aufkommen hätte müssen. Wobei diese Altschulden zum größten Teil vor der Ehe entstanden und somit hätten schon dreimal nicht mit berücksichtigt werden dürfen.

Das Sozialamt ist ein Fall für sich: Ich habe drei Kinder aus erster Ehe, für die ich weit weniger als 400.- Unterhalt (alle drei zusammen) bekomme. Mein jetziger Mann bekommt erheblich weniger als 1.500.- netto monatlich und hat sowohl mich als auch unser gemeinsames Kind zu ernähren. Das Sozialamt erkennt auch hier nicht geltendes Recht an, wonach mein jetziger Mann nicht unterhaltspflichtig für diese drei Kinder ist. Wenn ich daran denke, dass bald für meine drei Großen allein ca. 300.- für Bücher und Schulmaterialien fällig werden, graut mir. Aber das ist jetzt eine ganz andere Geschichte... :oops:

Um noch einmal zu meinem ersten Posting zurück zu kommen: Kennt jemand diese AG- und LG-Urteile, von dem Hajo in seinem Eingangsposting schrieb?

Liebe Grüße

Lisa

  • Chefduzen Spendenbutton