Privates im Dienst rechtfertigt nicht sofortige Kündigung

Begonnen von Kater, 19:13:32 Mo. 25.August 2008

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Kater

ZitatPrivates im Dienst rechtfertigt nicht sofortige Kündigung

Mainz (AFP) - Wenn sich ein Arbeitnehmer erstmalig und nur kurz während der Arbeitszeit mit privaten Dingen beschäftigt, kann er noch nicht gleich fristlos entlassen werden. Zunächst wird eine Abmahnung fällig, oder der Arbeitgeber muss zumindest die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Es gab damit einem Lastwagenfahrer recht.

Im Juni 2007 sollte der Lkw-Fahrer von einer Baustelle Erdaushub zur Deponie fahren. Der Polier der Baustelle hatte ihm ausdrücklich erlaubt, gefundene Kabel mitzunehmen und auf eigene Rechnung zu verkaufen. Als er ein 25 Meter langes und 300 Kilogramm schweres Kabel mit einem Altmetallwert von 1700 Euro auf dem Betriebsgelände zerkleinern wollte, um es in sein Privatauto verladen zu können, geriet der Arbeitnehmer in Streit mit dem Ehemann und dem Sohn der Chefin und wurde fristlos entlassen.

Das LAG hob die fristlose Kündigung auf. Zwar habe sich der Lastwagenfahrer während der Arbeitszeit mit privaten Angelegenheiten beschäftigt, weil er das Kabel an der Baustelle und der Deponie mehrfach auf und abgeladen habe und es dann zerkleinern wollte. Dies sei aber immer nur kurz und vorübergehend gewesen und habe nicht zu nennenswerten Arbeitsausfällen geführt.

Eine Abmahnung hätte daher ausgereicht, meinten die Mainzer Richter. Zumindest aber hätte der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten müssen.

http://de.news.yahoo.com/afp/20080825/tde-d-arbeit-justiz-a4484c6.html

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