Es war einer .. Wichtig Update! und Neuigkeiten!

Begonnen von stela, 14:53:10 So. 25.Januar 2009

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stela

Es begab sich zur Zeit des 1 Advents, ein kräftiger Mann im mittleren Alter auf die Suche nach Arbeit bei einem Lohnsklavenhändler, er ward gezwungen zu diesem Schritte, da er sonst ein Fall für das Jobcenter geworden wäre.
Ein gnädiger Herr im Dienste des Lohnsklavenhändlers bot dem Manne eine Unterkunft als Facharbeiter bei einer sehr großen Supermarktkette als Metzger, was auch das erlernte Handwerk des Suchenden ist. Nach zähen Verhandlungen unterschrieb der Suchende, einen Vertrag mit einer Entlohnung von 6,81 was für den Mann Armut bedeuten würde, da es 49% unter dem Tariflohn des Facharbeiters ist, aber er hat ja Angst vorm Jobcenter ...
So begab sich der Suchende in die Dienste des Auftraggebers und vereinbarte mit dem Lohnsklavenhändler eine Frohndienstzeit von 35 der Stunden einer Woche. Doch was geschah ...? Der Suchende, mittlerweile zum Sklaven geworden brauchte nur 17 der Stunden in einer Woche Frohndienste zu leisten, doch wie solle er nun seine Familie ernähren, zu Hause warten Frau und Kind ... den der Lohnsklavenhändler entlohnte Ihn nicht zur vollen Befriedigung, er lies sich herab nur das zu entlohnen, was der Sklave auch geleistet habe ... der trotz betteln nach mehr Arbeit nicht mehr Frohndienste leisten durfte ...
Nun kam die Zeit, als der Sklave den Lohn für seine Frohndienste erhalten sollte, doch die Enttäuschung wart bitter ... nicht einmal 50% des zu erwarteten Lohnes für die Frohndienste wurde Ihm überlassen ... SoSo ... und der Lohnsklavenhändeler führt auch noch den Namen Christi in seinem Banner ... Welch Schmach!


Mal ehrlich Leute ... das kann doch nicht sein, dass man einen vertrag mit 35 Stundenwoche hat, der Auftraggeber aber nur 17 davon anfordert, die ZAF aber nicht ausgleichen möchte oder will oder kann und das Zeitkonto ins Minus läuft ... und dann am Ende vom Monat gerade mal 335€ überweißt, statt der 947€ die es eigentlich sein müssten ... Wann wird diesen Verbrechern endlich das Handwerk gelegt?????

Ich fordere einen Mindestlohn für Zeitarbeiter, egal wo sie eingesetzt sind! Es kann nicht sein, dass ein gelernter Facharbeiter weniger die Stunde bekommt als der Lehrling dieses Berufes im 2 Lehrjahr ... und wenn ich das richtig verstehe, bescheißen Die mich sowieso was den Stundenlohn betrifft, denn ich hab im Tarifvertrag
http://www.amp-info.de/fileadmin/user_upload/Tarifvertraege/Entgelttarifvertrag_West_090708.pdf was ganz anderes gelesen ...
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

Schraubenwelle

Willkommen in der Realität !
Schau dich mal in bisschen um hier und du wirst sehen das es in der Republik so manches Möglich ist.

stela

Mich kotzt es nur an, dass ich schon wieder vor Gericht ziehen muss um meinen vollen Lohn zu bekommen ...!
Ich hab mich auch schon mit der ARGE kurzgeschlossen ... Antwort: Seien sie froh, dass Sie Arbeit haben!
Antrag auf ergänzendes Hartz4 wurde abgelehnt, weil meine Frau auf Ihrer Teilzeitstelle 2€ zu viel verdient!
Reform des AÜG ... Equal Pay / Equal Treadment, keine Ausnahmen dazu erlauben und max. 3 Monate

fasti

Ich würde meine Motivation, sprich Arbeitsleistung, dem "Gehalt" entsprechend anpassen  8)

Schraubenwelle

@ stela..ich versteh dich absolut. Die Sklavenbuden werden aber von der Politik auch noch gefördert nach kräften.
Denen ist es Scheiss egal ob du über die Runden kommst oder nicht.
Hauptsache du bist aus der Statistik raus und das bejubeln die dann noch wie die armen Irren.

stela

Mir gehts ja im Kern darum, ob die ZAF mir den vollen Lohn zahlen muss, auch wenn mich der Auftraggeber nicht die 35 Stunden in der Woche beschäftigt. Im AV steht ja nur "Kann der erreichbare Mitarbeiter nicht beschäftigt werden, so ist das maßgebliche Tarifendgelt für die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu zahlen"

Nur ... Ich bin nach E3 eingruppiert mit 6,81€ brutto, der Tarifvertrag sagt aber 8,45€ brutto ... bekommen tu ich (wenn ich denn Arbeite) 6,81€ zzgl. 1,69€ Arbeitsplatzbedingte Zulage ... ich möchte aber die 8,45/Std (min die 6,81€) auch wenn ich dort nicht arbeiten kann, weil nicht eingeplant
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Schraubenwelle

Warte ab hier werden die Experten noch was zu schreiben !

sleepy5580

steht AMP-Tarifvertrag in deinem Arbeitsvertag drin, wenn ja kann ich dir nur folgenden tipp geben E3 8,45€ in den ersten 4 Monaten E3 7,65€ wenn diese Zulage zusammen mit dem verweiss auf E3 bei dir Im Arbeitsvertrag mit drin steht kann es sein das du bald das gleiche Glück hast wie ich ;), näheres erkläre ich dir dann per PN ... also alles was unter 7,65€ entspricht nicht dem Tarifvertrag, allerdings klingt das für mich irgendwie nach doppelanwender BZA/AMP Tarifvertrag dazu empfehle ich folgenden Link


http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?t=2851&highlight=zag+vma

und am besten Meldung an eine der DGB-Gewerkschaften

stela

Wörtlich:

" Für das Arbeitsverhältnis gilt das Tarifwerk der *********  und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA in der jeweils gültigen Fassung, die in der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt wird "
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sleepy5580

Also ein Haustarifvertrag finden kann ich den leider nicht, den solltest du dir vielleicht mal aushändigen lassen. Allerdings wird die Firma hier schon im Forum erwähnt http://www.chefduzen.de/index.php?topic=16906.0 auch nicht mit mit wirklich guten Worten.

stela

Deshalb gehe ich ja davon aus, dass der Endgelttarifvertrag den ich im Netz gefunden habe (gültig seit 01.07.08) auf mich zutrifft.
Leider zeigt die Agentur für Arbeit (die ja die ZAF's beaufsichtigt und zulässt) nur sehr wenig Verständniss für das was da so abgeht, man bekommt von dort noch eher gedroht nach dem Motto, sei froh dass Du Arbeit hast ...
Ich werde Morgen mal ein Gespräch mit meinem Spezi von der Verdi suchen, vielleicht hat der noch was im Petto oder so ...
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Jürgen

Hallo stela,

offenbar wird in Deinem Arbeitsvertrag ein AMP-Haus-Tarifvertrag zwischen der AB Zeitpersonal (ZAF) und der CGZP angewendet.

In Bezug auf das BAG-Urteil vom 15.01.2009 stellt sich hierbei die Frage, ob in Deinem Arbeitsvertrag (wie im Standard-Arbeitsvertrag "classic" der ZAG GmbH) 2 Tarifverträge genannt werden oder nicht (vordergründig z.B. der AMP-Haustarifvertrag und falls der unwirksam sein sollte, dann der BZA- oder IGZ-Tarifvertrag).

Siehe dazu:
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?t=2851&highlight=zag+vma

Sollte das der Fall sein, kannst Du eine AGB-Kontrolle (§ 305 ff BGB) des Arbeitsvertrages durch ein Arbeitsgericht durchführen lassen bzw. eine Lohnnachforderung in Bezug auf das "equal treatment" (Arbeitsbedingungen des Entleihunternehmens) für das gesamte Arbeitsverhältnis einreichen
(siehe Verjährungsfristen des BGB von mind. 3 Jahren).

Die Tariffähigkeit der CGZP wird vom Arbeitsgericht in Berlin überprüft:
http://www.verdi.de/presse/download-center/pressemappe/data/mehr...

ZitatMir gehts ja im Kern darum, ob die ZAF mir den vollen Lohn zahlen muss, auch wenn mich der Auftraggeber nicht die 35 Stunden in der Woche beschäftigt. Im AV steht ja nur "Kann der erreichbare Mitarbeiter nicht beschäftigt werden, so ist das maßgebliche Tarifendgelt für die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu zahlen"

Die ZAF muss Dir laut Arbeitsvertrag den im Arbeitsvertrag genannten Lohn für die im Arbeitsvertrag genannte Arbeitszeit zahlen (§ 11, Abs. 4 AÜG bzw. darin genannter § 615 BGB und § 11, Abs. 1, Nr. 2 AÜG), auch wenn Du nicht vollständig für diese Arbeitszeit eingesetzt werden konntest.
Jedoch steht in vielen Arbeitsverträgen, das der sogenannte "Garantielohn" (Verzugslohn des § 615 BGB) geringer ist als der Lohn im Einsatz.

Siehe dazu auch das Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/Merkblatt-fuer-Leiharbeitnehmer.pdf
(Stand Juli 2007)

Zitat A Nr. 6: "6. Der Verleiher hat Ihnen das vereinbarte Arbeitsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er Sie nicht bei einem Entleiher beschäftigen kann."

Zitat aus A Nr. 2: "..Art und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen ist..."

Siehe dazu auch das AÜG (Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz):
http://bundesrecht.juris.de/a_g/index.html

Gruß

Juergen1













sleepy5580

Stela die "christlichen" Gewerkschaften haben auch viele haustarifverträge abgeschlossen bei meiner Suche konnte ich finden das in dem Haus einer exestiert aber nicht wie der inhalt lautet von daher ist es in deinem Fall leider nicht der AMP-Tarifvertrag. weil dieser wäre in deinem Arbeitsvertrag auch so benannt worden, daher der Rat sich das mal aushändigen zu lassen und dann kannst du am besten selber bzw mit deinem Verdi "spezi" dies nochmal überprüfen.

stela

Hallo Jürgen, danke für Deine Ausführungen.

Nach dem 20 mal lesen des Arbeitsvertrages, konnt ich keinen Hinweis daruf finden, dass von einem 2 Tarifvertrag die Rede sei, auch kein Hinweis, dass der Lohn bei Nichtbeschäftigung gerringer sei.

Zu dem Merkblatt:
Es fehlt im Vertrag die Angaben zu Punkt 2 in Bezug auf "Firma und Anschrift des Verleihers, die Erlaubnisbehörde sowie Ort und Datum der Erteilung der Erlaubnis nach § 1 AÜG, und "Art und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen ist."
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Jürgen

Hallo stela,

ZitatNach dem 20 mal lesen des Arbeitsvertrages, konnt ich keinen Hinweis daruf finden, dass von einem 2 Tarifvertrag die Rede sei,..

Das ist schade.

Zitat..auch kein Hinweis, dass der Lohn bei Nichtbeschäftigung gerringer sei...

Dann müsste der Lohn gezahlt werden, der im Arbeitsvertrag steht.

ZitatZu dem Merkblatt:
Es fehlt im Vertrag die Angaben zu Punkt 2 in Bezug auf "Firma und Anschrift des Verleihers, die Erlaubnisbehörde sowie Ort und Datum der Erteilung der Erlaubnis nach § 1 AÜG, und "Art und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen ist."

Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer hätte Dir mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigt werden müssen, was Du offensichtlich nicht erhalten hast, oder?

Zitat § 11, Abs. 2 AÜG:
"(2) 1Der Verleiher ist ferner verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer bei Vertragsschluß ein Merkblatt der Erlaubnisbehörde über den wesentlichen Inhalt dieses Gesetzes auszuhändigen. 2Nichtdeutsche Leiharbeitnehmer erhalten das Merkblatt und den Nachweis nach Absatz 1 auf Verlangen in ihrer Muttersprache. 3Die Kosten des Merkblatts trägt der Verleiher."

http://bundesrecht.juris.de/a_g/__11.html

Es fehlt im Arbeitsvertrag die Anschrift des Arbeitgebers, die zuständige Regionaldirektion (Erlaubnisbehörde) mit Ort und Datum der Erlaubniserteilung und Art und Höhe der Leistungen bei Nichteinsatzzeiten?

Sorry, aber warum ist Dir nicht aufgefallen, das die Anschrift des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag fehlt, die doch eigentlich immer als erstes in einem Arbeitsvertrag genannt wird?

Vielleicht ist in Bezug auf den § 11, Abs.1 AÜG eine gerichtliche Inhaltskontrolle nach dem § 305 ff BGB möglich, aber das weiß ich nicht genau, weshalb Du das einmal einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht fragen solltest.

Zitat § 11, Abs. 1 AÜG:
"(1) 1Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Leiharbeitsverhältnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes. 2Zusätzlich zu den in § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes genannten Angaben sind in die Niederschrift aufzunehmen:

1.  Firma und Anschrift des Verleihers, die Erlaubnisbehörde sowie Ort und Datum der Erteilung der Erlaubnis nach § 1,

2. Art und Höhe der Leistungen für Zeiten, in denen der Leiharbeitnehmer nicht verliehen ist."

http://bundesrecht.juris.de/a_g/__11.html

Auch solltest Du verfolgen, wie das Verfahren zur Überprüfung der Tariffähigkeit der CGZP in Berlin abläuft.

Gruß

Juergen1

stela

Stop Stop Stop ...!!! Achtung Missverständnis!!

Es fehlt der Hinweis auf die Erlaubnis, nicht aber die Anschrift der AP, sofern das Deckblatt mit zum Schriftstück gehört. Was aber definitiv fehlt ist das Merkblatt der Agentur für Arbeit und der Hinweis auf Art und Höhe des Lohnes bei Nichtbeschäftigung, sofern nicht damit der Abschnitt im Vertrag gemeint ist ...

" Kann die APZeitpersonal GmbH den erreichbaren Mitarbeiter wegen Auftragsmangel nicht beschäftigen, so hat der Mitarbeiter Anspruch auf das regelmäßige Entgeld auf Basis der jeweiligen monatlichen Mindestarbeitszeit "
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stela

[Edit: ON]

Anruf heute Früh um 8.21 in der ZAF und meine Arbeitsbereitschaft erklärt. Keine Reaktion seitens der ZAF bis 16.45, obwohl ein Rückruf zugesichert wurde

[Edit: OFF]
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stela

Neues von der ZAF ....

Gedächnisprotokoll (Frau hat über Lautsprecher mitgehört):

Frau X:
Herr Ritter, Ich habe das mit dem Auftraggeber geregelt, ab nächste Woche werden Sie für 35 Stunden eingepalnt wöchentlich.

Frage:
Wie sieht es denn nun aus, mit den Minusstunden und der Differenz?

Antwort:
Herr Ritter, Wir können Ihn nur das Bezahlen, was Sie auch gearbeitet haben.

Einwand:
Frau X, es steht doch aber im Arbeitsvertrag, dass die AB das volle Gehalt zahlen muss bei Auftragsmangel auf Basis der Mindestarbeitszeit?

Antwort:
Herr Ritter ... Bitte! darüber brauchen Wir uns nicht unterhalten, wir zahlen nur das, was auch gearbeitet wurde!

Frage:
Nochmals gefragt wegen dem Tarifvertrag, habt Ihr einen Haustarif oder gilt der allgemeine Tarifvertrag mit der Chjristlichen?

Antwort:
Nein kein Haustarif, es gilt der allgemeine Tarifvertrag!

Gedächnisprotokoll Ende

Nun habe ich im Anschluß sofort mit der Arbeitsagentur gesprochen, dort die Situation geschildert. Es wird an die Leistungsabteilung weiter geleitet und macht einen Rückruf. Es wird geprüft, ob es ein wichtiger Grund ist, so dass keine Sperrzeit eintritt bei Selbstkündigung.

Ich bin am überlegen, ob nicht noch heute Abend den Klageantrag für das Arbeitsgericht fertig mache! Bei Verdi hatte heute keiner Zeit für mich ...
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Jürgen

Hallo stela,

Zitat" Kann die APZeitpersonal GmbH den erreichbaren Mitarbeiter wegen Auftragsmangel nicht beschäftigen, so hat der Mitarbeiter Anspruch auf das regelmäßige Entgeld auf Basis der jeweiligen monatlichen Mindestarbeitszeit "

Ja, das ist der betreffende Satz.

ZitatEs fehlt der Hinweis auf die Erlaubnis, nicht aber die Anschrift der AP, sofern das Deckblatt mit zum Schriftstück gehört. Was aber definitiv fehlt ist das Merkblatt der Agentur für Arbeit

Also Verstoß gegen § 11, Abs. 1, Nr.1 AÜG (Erlaubnis) und § 11, Abs. 2 AÜG (Merkblatt).

ZitatAntwort:
Herr Ritter ... Bitte! darüber brauchen Wir uns nicht unterhalten, wir zahlen nur das, was auch gearbeitet wurde!

Verstoß gegen § 11, Abs. 4 AÜG:
"(4) § 622 Abs. 5 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht auf Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern anzuwenden. Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt."

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/aueg.htm

ZitatNun habe ich im Anschluß sofort mit der Arbeitsagentur gesprochen, dort die Situation geschildert.

Aufsichtsbehörde sind die Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit zur Überwachung des AÜG.

ZitatIch bin am überlegen, ob nicht noch heute Abend den Klageantrag für das Arbeitsgericht fertig mache!

Warte doch erst einmal Deine nächste Lohnabrechnung ab.
Vielleicht zahlen sie ja doch den "Garantielohn" (Verzugslohn des § 615 BGB = § 11, Abs. 4 AÜG).

Normalerweise müsste so einer ZAF gleich die Erlaubnis entzogen werden, aber da tut sich die Bundesagenbtur sehr schwer mit, weil sie gleichzeitig auch Kooperationsvereinbarungen mit ZAF hat und sich die Zahl der Vermittlungen ja reduzieren würde, wenn sie ZAF die Erlaubnis entziehen würde.

Zitat § 3, Abs. 1, Nr. 1 AÜG:
" § 3
Versagung
(1) Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller

1. die für die Ausübung der Tätigkeit nach § 1 erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere weil er die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, über die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, über die Arbeitsvermittlung, über die Anwerbung im Ausland oder über die Ausländerbeschäftigung, die Vorschriften des Arbeitsschutzrechts oder die arbeitsrechtlichen Pflichten nicht einhält;.."

Zu den arbeitsrechtlichen Pflichten gehört natürlich selbstverständlich die Einhaltung des AÜG, usw.

Gruß

Juergen1



sleepy5580

Also lt. Zoomforum wird deine ZAF mit christlichen Haustarifvertrag geführt ... ich frag da nochmal für dich per PN nach ;) ... wenn AMP-Vertrag wäre,kommen die hoffentlich nicht mit nur 2 Monate Nachzahlung aus

stela

Danke Jürgen ... Ich weiß nicht, ob ich der Position bin, hier noch zu zögern und erstmal keine Klage einreichen sollte. Ich habe für den ersten Monat schon nur 678€ bekommen an stat der erwarteten 947€ und für Januar wird es auch nicht besser aussehen, ja sogar noch weniger, da es noch weniger Stunden waren als im Dezember! Ich habe hier meine Leute auf der Matte stehen, die Ihren Tribut fordern. Ich bin froh, dass ich letztes Jahr noch die private Insolvenz abwenden konnte, und die die Füße einigermaßen still halten, aber das geht auch nicht mehr lange gut!


@ Sleepy ... mir wurde ausdrücklich gesagt, dass es keinen Haustarifvertrag gibt, es gelte der Allegeine Tarifvertrag mit der CGZP, man wechsle aber vermutlich noch dieses Jahr zum IGZ Tarifvertrag ... lass mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen ... der Artikel bei Zoom ist von 2004! Kanne es möglich sein, dass unterschiedliche TV in den verschiedenen Niederlassungen zum tragen kommen?
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sleepy5580

Ich erkundige mich deshalb weil so wie es bei dir steht sehr seltsam ist, denn normal müsste das so in deinem Vertrag stehen, "Für das Arbeitsverhältnis gilt das Tarifwerk des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA in der jeweils gültigen Fassung, die in der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt wird", damit der AMP-Vertrag gilt daher meine einwende und genau deshalb versuche ich mich gerade zu erkundigen, ob da jmd was näheres weiss.

stela

Zitat von: sleepy5580 am 11:23:40 Di. 27.Januar 2009
deshalb versuche ich mich gerade zu erkundigen, ob da jmd was näheres weiss.
Schon mal vorab für die Mühe ein Danke ... ich würde es gerne selbst machen, aber im Zoom-Forum wurde ich auch nach 2 Tagen noch nicht freigeschaltet

Auch Heute habe ich mich gemeldet, bisher kam keine Reaktion zurück ...

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stela

Ich hatte ein Gespräch mit der Leistungsabteilung der Agentur ...

Tenor:
" es ist nicht unsere Aufgabe, Sie bei vertragswiedrigen Verhalten des Arbeitgebers zu unerstützen "
" wenden Sie sich an die Erlaubnisbehörde und beschweren Sie sich dort "
" wenden Sie sich an das Arbeitsgericht mit einer Klage auf Heilung des Arbeitsvertrages, wenn Ihr AG sich weigert "

So viel zum Thema, wenn man sich auf den Staat verlässt, ist man verlassen ...

Mir wurde heute nochmals versichert, es handelt sich NICHT um einen Haustarifvertrag ...
Man wäre kein Mitglied im AMP würde aber trotzdem deren Tarifverträge anwenden
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Abraxas

wenn du einen 35 stundenvertrag hast und die arbeit anbietest muss der arbeiskapitalist 35 stunden zahlen. lässt er dich nicht arbeiten ist er im annahmeverzug. das geld kannst du falls im tarifvertrag keine ausschlußfrist die kürzer ist auch noch nach 2 jahren vordern. lass dich nicht abspeisen oder dumm reden
"es ist eine dumme idee menschen schlecht zu behandeln, die mit deinem essen alleine sind"

stela

Ich mach es mal öffentlich ... Ich hab die auch in keiner Mitgliederliste gefunden, weder AMP, BVD,  BZA und iGZ ...

Entfernt auf grund Forderung der ZAF
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Krokos

also die wollen dir praktisch 6 Euro für den Fahrdienst abziehen.
Hmm, du musst ihn ja nicht beaspruchen und kannst mit dem Zug dorthin fahren, die Zeitarbeitsfirma muss die Kosten tragen.
Die ZAF muss dir wenn du bspw. 200km vom Einsatzort weg wohnst und die ZAF nur 15 km entfernt ist 185km bezahlen...

Das ist wohl eine Sache für die Gewerkschaft.

stela

Nach dem ich heute früh 3 Abmahnungen für die ZAF ( oh man, war das ein Gefühl) und die Stellungnahme gegen die Abmahnung gegen mich abgab im Büro, wurde mir soeben per Bote die firstgerechte Kündigung überreicht ... Komisch, irgendiwe fühle ich mich überhaupt nicht Scheiße ...?!?!
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