Köln; Polizei wütet im Jobcenter

Begonnen von Mambo, 20:41:22 Di. 09.Juni 2009

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Mambo

Polizeieinsatz im Kölner Jobcenter/ARGE

Ca. 15 KEAs begleiteten am Vormittag eine betroffene Frau, die mit ihrer Tochter monatelang mit Sanktionen wegen Nichtigkeiten und ggf. sogar rechtlicher Fehlentscheidungen drangsaliert wurde und der zu allem Übel jetzt ihr Folgeantrag gar nicht bearbeitet worden ist. Mutter und Tochter waren mittellos.
Und weil es sich offenbar herum gesprochen hat, dass es in Köln gerade in Sachen 'HartzIV' eine logistisch gute Vernetzung und solidarische Schlagkraft gibt, wurde sich die Betroffene ihrer persönlichen Mitgliedschaft jener Selbsthilfevereinigung bewusst, trat erst in Kontakt und dann gemeinsam mit anderen KEAs in Aktion.

Lesen: de.indymedia.org


Das Recht und die ARGE

ARGE Köln-Mitte:

1. Akt
Eine Hartz-IV-Geschädigte versuchte mit Hilfe eines Beistandes eine ihr zustehende Barzahlung zu erhalten. Dies gelang nicht.

Die nächsten Akte hier: www.die-keas.org


Nachtrag:
Der brutale und unverhältnismäßige Polizeieinsatz erfolgte viel später.
In dem besagten Büro war niemand mehr.
Die Menschen befanden sich friedlich in einem so genannten Wartebereich.
Es gab keinen Grund für den Polizeiüberfall auf diese Menschen.

Mambo

ZitatDienstag, 9. Juni. Tatort: ARGE Köln-Mitte, Luxemburger Straße. Polizei stürmt in das Gebäude der bekannten sozialen Hilfsvereinigung. Es gilt, ungebetene Eindringlinge zu entfernen. Das Büro der Standortleiterin für die ARGE Köln-Mitte ist besetzt. Zwei der ,,Besatzer" müssen von den Ordnungskräften zu Boden geworfen und gefesselt werden. Einer leider uneinsichtigen Video-Journalistin müssen Filmmaterial und Kamera mit Gewalt abgenommen werden, da Journalisten bekanntlich zu allererst im Dienst polizeilicher ,,Beweissicherung" zu stehen haben. Kurzum: Randale, ja, Terroralarm in der ARGE?
Lesen: www.nrhz.de

schwarzrot

Ich hoffe ihr verklagt alle beteidigten 'beamten' und argespinner auf unterlassene hilfeleistung.
Fotos und genug zeugen gibt es ja wohl diesmal reichlich, oder?
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Mambo

Massiver und brutaler Polizeieinsatz gegen Kölner Erwerbslose

In der Kölner ARGE kam es zu einem massiven und brutalen Polizeieinsatz gegen KEA-Aktivisten.

Dieser Polizeieinsatz wird vom Verein Tacheles e.V. verurteilt. Anstatt gesetzlich zustehende Hilfe zu gewähren, sollen vielmehr organisierte Erwerbslose eingeschüchtert und kriminalisiert werden.

Das hat sofort aufzuhören!

Hintergrund und Bilder dazu: www.die-keas.org

Harald Thomé / Tacheles e.V.

www.tacheles-sozialhilfe.de

Tupelo

Hallo an alle!

Kann mir jemand sagen, ob es in Gelsenkirchen eine ähnlich
engagierte Initiave gibt?
Zum Einen interessiert mich das grundsätzlich,
zum Anderen benötige ich vielleicht selbst Hilfe.

Es geht nämlich darum, daß ich heute einen Brief bekommen
habe, in dem mir mitgeteilt wird, daß ich einen Termin nicht
wahrgenommen hätte.
Ich habe keinen Schimmer was das soll, denn ich bekam
keine Mitteilung über einen Termin.

Ich habe zurück geschrieben (abgeben kann ich´s aber logischerweise
erst Montag), daß ich keine Mitteilung erhalten habe.
Aber wie soll ich das beweisen? Geht wohl kaum......

Was kann ich tun, wenn eine Sanktion verhängt wird?
Widerspruch ist klar, was aber mache ich in der Zeit der
Bearbeitung in der ich dann mittellos dastehe?
Gibt es dann gerichtliche Möglichkeiten?

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, daß "mein"
Sachbearbeiter ein Mensch ist und somit gar nichts geschieht,
ich mir also umsonst Gedanken mache.
Aber darauf verllassen kann ich mich natürlich nicht.

Ich habe übrigens um einen neuen, schnellstmöglichen Termin gebeten.

Gruß an alle















Hinter jedem großen Vermögen steckt ein Verbrechen
                       Honore de Balzac

Codeman

Hallo Tupelo,

was macht man da ? Also bevor ne Sanktion verhängt wird,hat erstmal grundsätzlich ne Anhörung nach §24 SGB X zu erfolgen. Dort kannst diese Sache entsprechend noch einmal vortragen. Dann kommt in der Regel der Sanktionsbescheid,mit einer Absenkung von 10% für 3 Monate. Dagegen legst du selbstredend Widerspruch ein und lässt dir diesen gegen eine Empfangsbestätigung bzw. Eingangsvermerk auf deiner mitgebrachten Widerspruchs-Kopie absegnen.

Wenn du willst kannst du diesen Widerspruch sogar begründen.Ich würde dir dazu gerne §37 SGB Abs.2 SGB X ans Herz legen. Dort steht drin:

Zitat(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Du siehst also,die Beweislast trägt die Behörde,dass dir der Brief tatsächlich zugegangen ist. Dazu hat sich auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg wie folgt geäussert:

ZitatVom Adressaten eines angeblich nicht eingetroffenen einfachen Briefes kann auch nicht mehr verlangt werden als ein schlichtes Bestreiten, das Schreiben erhalten zu haben. Denn ihm ist im Regelfall schon aus logischen Gründen nicht möglich, näher darzulegen, ihm sei ein per einfachem Brief übersandtes Schreiben nicht zugegangen.

und weiter...

ZitatIm vorliegenden Fall hat die Beklagte nicht den Nachweis erbracht, dass und mit welchem Inhalt der Kläger eine Meldeaufforderung zu einem Termin am 01.03.2005 erhalten hat. Der Kläger hat den Zugang einer solchen Aufforderung bestritten und aus den Akten ist nicht ersichtlich, dass er die Aufforderung entgegen seinem Vorbringen doch erhalten hat. Auch genügen die Eintragungen der Zustellerfirma a. auf einer "Rollkarte", wonach am 23.02.2005 im Auftrag der Beklagten ein Schreiben an die Adresse des Klägers ausgeliefert worden ist, im konkreten Fall nicht als Nachweis für den Zugang der Meldeaufforderung. Unabhängig davon, welcher Beweiswert diesen Eintragungen allgemein zukommt, wird damit nur dokumentiert, dass ein Schreiben an die Anschrift des Klägers ausgeliefert worden ist. Es wird nicht bestätigt, dass der Brief in den Briefkasten des Klägers eingelegt worden ist. Zwar ist es durchaus richtig, dass der Gesetzgeber die Verwaltung nicht verpflichtet hat, Bescheide oder Meldeaufforderungen förmlich zuzustellen, weil damit die in der Regel höheren Kosten für eine Zustellung eingespart werden können. Dies ändert aber nichts daran, dass die Verwaltung die Beweislast dafür trägt, dass ein von ihr versandtes Schreiben auch tatsächlich beim Empfänger angekommen ist.

Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: L 8 AS 5579/07
Datum: 14.03.2008


Zeitgleich dazu,musst du zu deinen zuständigen Sozialgericht. Ich nehme mal an es wird Gelsenkirchen sein. Wenn du dorthin gehst,nimmst du den Sanktionsbescheid + deinen Widerspruch mit und gehst dort zu einen Rechtspfleger und stellst dort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Weiterzahlung deiner ungekürzten Leistungen.

Der Rechtspfleger hilft dir unentgeltlich einen entsprechenen Antrag zu formulieren.Und dann kannst du nur noch warten.

MfG
Codeman
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Tupelo

Vielen Dank für Deine Antwort.

Bin durch Deine Hinweise jetzt etwas beruhigter, denn
immerhin war deren Schreiben so schwammig formuliert,
daß man alles herauslesen konnte,
sogar daß die Leistungen komplett für
drei Monate gesperrt werden/würden/könnten und so weiter......

Hinter jedem großen Vermögen steckt ein Verbrechen
                       Honore de Balzac

Codeman

tipp doch mal das schreiben ab,was sie dir zugeschickt haben
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

Carpe Noctem

Hallo Tupelo!

Einem Bekannten von mir ist kürzlich das gleiche passiert. Er bekam einen Anhörungsbogen von der ARGE weil diese meinte er habe einen Termin nicht wahrgenommen. Mein Bekannter schwört aber Stein und Bein dass nie eine Vorladung zu dem genannten Termin vorgelegen hat. Wir (er und ich als Beistand gem. § 13 SGB X) füllten den Bogen aus, unterschrieben das Teil und faxten es an den Sachbepupser (für den Beleg dass man sich gekümmert hat). Der nächste Termin kam im Gelben Umschlag gegen höchteigenhändige Unterschrift als "Empfangsbekenntnis", bla, aber es erfolgte keine Sanktion. Die ARGE kann einem nichts wenn ein einfaches Schreiben verloren geht.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

AnarchoAdrian

Anarchie ist machbar, Herr Nachbar.

AnarchoAdrian

Anarchie ist machbar, Herr Nachbar.

Workless

Und AnarchoAdrians erst...

Sammelst du Beiträge oder hast du noch andere Hobbies? Größtenteils hast du heute (seit der Anmeldung?) nur inflationär mehr oder weniger dumme Kommentare abgeliefert. Meiner Ansicht nach eher mehr dumme...

Carpe Noctem

Zitat von: AnarchoAdrian am 15:59:23 Mo. 15.Juni 2009
All cops are bastards.

Schlechte Werbung für die FAU. Wenn ich hier nur Müll schreiben wollte würde ich mir ein Avatar von der NPD zulegen.

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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