SGB XII- Wert des angemessenen KFZ?

Begonnen von hanni, 09:22:09 Do. 02.Juli 2009

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hanni

 :) Guten Morgen, ihr Lieben

Ich hab schon wieder eine Frage.

Welchen Wert darf ein KFZ haben, wenn die betreffende Person
Leistungen nach dem SGB XII bezieht?

Ich finde allüberall nur 7500,- fürs SGB II.

Gibt es da eine Regelung und wo finde ich die?

Schon mal herzlichen Dank :)

Kater

@Hanni

habe das hier gefunden:

ZitatErstaunlich finde ich, daß in der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende (SGB II) das
Eigentum eines angemessenen Kraftfahrzeu-
ges zum Schonvermögen zählt, wörtlich
heißt es dort:
,,Als Vermögen sind nicht zu berücksichti-
gen [...] ein angemessenes Kraftfahrzeug für
jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, [...]"
(§ 12
III,1 Nr.2 SGB II).
Dieser Paragraph fand jedoch keinen Ein-
gang in das SGB XII, was meines Erachtens
eine nicht zu tolerierende Benachteiligung
für kranke, behinderte und ältere Menschen
darstellt. Wer gesund und arbeitsfähig ist,
darf also ein angemessenes Kraftfahrzeug
halten (als angemessen werden Kompakt-,
Klein- und Mittelklassewagen ohne weitere
Prüfung angesehen, ein bestimmter Wert ist
nicht festgelegt, sogar hochwertige Fahrzeu-
ge sind möglich, falls der Vermögens-
freibetrag nach SGB II noch nicht voll aus-
geschöpft wurde). Wer als behinderter oder
alter Mensch bereits ein Fahrzeug sein ei-
gen nennt darf dies jedoch nicht, insbeson-
dere, falls sein Wert den des Schon-
vermögens übersteigt und nach Meinung des
Sozialhilfeträgers keine besondere Härte
vorliegt. Wer in unserer Gesellschaft lei-
stungsfähig ist, darf also auf Verständnis und
Unterstützung durch den Gesetzgeber hof-
fen, für behinderte und alte Menschen gilt
dies aber nicht in gleichem Maße.
Ich gönne jedem Hilfeempfänger sein Kraft-
fahrzeug, bin allerdings ganz entschieden der
Ansicht, daß man einem gesunden Menschen
genauso zumuten könnte, öffentliche Ver-
kehrsmittel zu nutzen. Gerade behinderte
und ältere Menschen sind auf die Benutzung
eines Kraftfahrzeuges angewiesen, denn wer
einmal versucht hat, als Behinderter mit
Rollstuhl oder Rollator von der Wetterau
nach Frankfurt zu gelangen, wird sehr
schnell begreifen, daß dies einer Reise zum
Mittelpunkt der Erde oder zum Mond gleich-
kommt. Meist endet das Abenteuer allerdings
bereits an der ersten Haltestelle, wenn man
feststellen darf, daß natürlich keine Nieder-
flurbusse im Einsatz sind, sondern mehrere
Stufen überwunden werden
müßten...(Begründung der Verkehrsbetriebe:
Bei Überlandfahrten sind die alten Reisebus-
se bequemer für die Fahrer, da sie nicht so
hart gefedert sind – da erübrigt sich jeder
weitere Kommentar!).
Es ist eine Form der Diskriminierung, daß
ausgerechnet die Hilfesuchenden, die schon
allein mit gesunden Menschenverstand er-
kennbar besonders auf ein Kraftfahrzeug
angewiesen sind, bis ins kleinste Detail ei-
nen Nachweis darüber führen müssen, war-
um und wofür genau sie einen PKW benöti-
gen, während der Gesetzgeber arbeitsfähi-
gen Hilfesuchenden ohne viel Federlesen das
Halten eines Kraftfahrzeugs zubilligt und
unter zu schonendes Vermögen einordnet. Es
bleibt nur zu hoffen, daß die Gerichte hier
mit eindeutigen Entscheidungen das Gleich-
gewicht wieder herstellen.
Natürlich soll dieses Verfahren eine Kosten-
bremse darstellen und damit die Sozialhilfe-
träger entlasten. Es ist schon bezeichnend,
daß die angespannte Finanzlage wieder ein-
mal auf dem Rücken der behinderten, alten
und kranken Menschen ausgetragen wird.
Aber wahrscheinlich bilden sich dies die
Betroffenen lediglich ein, denn eine große
Anzahl von Politikern hält ein eindeutiges
Antidiskriminierungsgesetz für schlicht
überflüssig oder ,,Bremse für die Wirt-
schaft". Dies verwundert nicht weiter, denn
dann könnten weder öffentliche noch priva-
te Institutionen weiterhin ungestraft Minder-
heiten benachteiligen und genau diese Be-
nachteiligungen sparen den Beteiligten ja
viel Geld ein...

www.fb4.fh-frankfurt.de/projekte/agtuwas/kraftfahrzeug.pdf

Gruß, Kater

hanni

Danke, da kann man argumentieren.

Oje, ich hab echt riesige Schulden bei Dir.
Dankeschön

Kater

gern geschehen, Schulden hast du bei mir keine  :D

hanni


Kater


Wilddieb Stuelpner

Hört auf vom Kuchenessen zu reden. Da bekommt man Appetit drauf. Ich habe lange schon kein Stückchen Rumtorte oder kalten Hund essen dürfen.

Schwarzwälder Kirschtorte wäre auch nicht schlecht oder ein Stück Sahnekremtorte.

Workless

Zitatch gönne jedem Hilfeempfänger sein Kraft-
fahrzeug, bin allerdings ganz entschieden der
Ansicht, daß man einem gesunden Menschen
genauso zumuten könnte, öffentliche Ver-
kehrsmittel zu nutzen. Gerade behinderte
und ältere Menschen sind auf die Benutzung
eines Kraftfahrzeuges angewiesen, denn wer
einmal versucht hat, als Behinderter mit
Rollstuhl oder Rollator von der Wetterau
nach Frankfurt zu gelangen, wird sehr
schnell begreifen, daß dies einer Reise zum
Mittelpunkt der Erde oder zum Mond gleich-
kommt.

Da könnte ich kotzen. Ein behinderter oder alter Mensch wird also diskriminiert, wenn ihm nach SGB XII kein angemessenes Fahrzeug zugestanden wird. Also kuschen wir doch mal nach oben und treten nach unten und nehmen dem gesunden ALG 2-Empfänger seine olle Klapperkiste auch weg.

Wenn man eine Arbeit haben will, sind Führerschein und eigenes Fahrzeug heutzutage mittlerweile nahezu unabdingbar. Das gilt vor allen Dingen für den ländlichen Raum. Denn wer einmal versucht hat, als Jobsuchender/Maßnahmeteilnehmer von der Wetterau nach Frankfurt zu gelangen, wird sehr schnell begreifen, dass dies einer Reise zum Mittelpunkt der Erde oder zum Mond gleich kommt.

Hier sollte und darf nicht wieder nach unten getreten werden! Der Anspruch auf ein angemessenes Kfz muss sowohl dem Empfänger nach SGB II als auch SGB XII zustehen!

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