ARGE übernimmt Fahrtkosten für Beistand nach §13 Abs.4 SGB X

Begonnen von Codeman, 21:13:49 Di. 07.Juli 2009

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Codeman

Heute ist mir was sehr merkwürdiges passiert:

Schreiben des hiesigen Jobcenters.Ich muss dazu sagen,ich habe mal aus Juchz und Dollerei (und weil ich etwas Arbeit ins Jobcenter bringen wollte) bei meinen letzten regulären Termin mir wieder nen Antrag auf Fahrtkostenerstattung mitgeben lassen.Alles ausgefüllt und diesmal auch die Fahrkosten für meinen Beistand mit beigelegt.

Ende vom Lied: Wurde komplett erstattet.Ohne Beanstandung.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

MizuNoOto

Hat der Beistand tatsächlich Anspruch auf Fahrtkostenerstattung oder hat die ARGE einen Fehler gemacht?

Codeman

Hallo,

ja das überlege ich auch schon die ganze Zeit.An einem Fehler glaube ich eher nicht.Ich muss dazu sagen,ich habe auf diesem Antrag auch explizit raufgeschrieben "Fahrkosten für meinen Beistand nach §13 blablablub....

Vielleicht könnt ihr es ja auch mal auf einen Versuch ankommen lassen und dann berichten.Würde mich interessieren.Ich habe am 16.7. wieder nen Termin beim JC Charlottenburg-Wilmersdorf.Wieder mit Beistand.Werde auch wieder die Kosten geltend machen....mal sehen.Ich werde entsprechend berichten.
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

jobless0815


Hier bei uns will die BA Beträge unter 6 Euro (Fahrten zum Amt)  nicht erstatten.

Wie ist die Rechtslage?

Codeman

Die Rechtslage ist ganz einfach

ZitatBSG 06.12.2007  B 14/7b AS 50/06 R

Das Bundessozialgericht hat eine "Bagatellgrenze" von sechs Euro verworfen, die die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Augsburg für die Erstattung von Fahrtkosten festgelegt hatte. Damit gab des Gericht einem Augsburger recht, der vom Jobcenter 3,52 Euro wiederhaben wollte: Fahrgeld für einen Pflichttermin beim Amt.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Alg II-Empfänger (Kläger) gegen die Arge (Beklagte). Dieses wollte Reisekosten erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 6,00 € erstatten. Der Kläger nahm nach Aufforderung durch die Beklagte bei dieser zwei Beratungstermine wahr und verlangte anschließend Erstattung der hierdurch entstandenen Fahrtkosten in Höhe von jeweils 1,76 €. Dies lehnte die Beklagte ab. Sie machte geltend, die Erstattung von Reisekosten sei eine Ermessensleistung; sie erstatte Reisekosten erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 6,00 €. Das SG hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen.

Das Bayerisches Landessozialgericht verurteilte das Jobcenter, den Erstattungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Der Leistungsträger habe bei der Ausübung des Ermessens die Höhe der Belastung und die Vermögensverhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen. Die Beklagte müsse die Bagatellgrenze in Relation zum Tagessatz eines Alg II-Empfängers festsetzen oder bei der Erstattung von Fahrtkosten für die Wahrnehmung von Beratungsterminen u. U. mehrere Termine zusammenfassen.

Das Bundessozialgericht wies die Revision der beklagten Arge zurück. Das Landessozialgericht habe die Arge zu Recht verpflichtet, über die Erstattung der dem Kläger entstandenen Fahrtkosten erneut zu entscheiden. Das Landessozialgericht sei zwar ohne weiteres davon ausgegangen, dass die Kosten bei der Wahrnehmung von Beratungsterminen im Rahmen der Meldepflicht nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III angefallen seien, während hier die Wahrnehmung eines Beratungsangebots i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. §§ 29, 30 SGB III näher liege. In beiden Fällen hätte die Beklagte aber über die Übernahme der Reisekosten eine ermessensfehlerfreie Entscheidung treffen müssen; dem würden die angefochtenen Entscheidungen nicht gerecht. Hier hätte die Beklagte vor allem die durch das Alg II vorgezeichneten finanziellen Möglichkeiten in Rechnung stellen müssen.

Daher: Notfalls Klage erheben @ jobless


Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

jobless0815

Danke Codememan, ganz einafch ist es doch nicht.

So wie ich das verstehe KÖNNTE die ARGE prüfen, ob die Fahrtkosten noch
zumutbar sind, müsste aber eben dies tun, um abzuilehne, was sie nicht tat.

Offenbar sehen die Richter irgendeine Grenze, die sie aber nicht beziffern.

Wer z.B. ALG I bezieht, z.B. über den ALG II Satz kommt (nach Abzug der Miete),
wüsste nicht, wann er "zuviel hätte".

Hm, nun ja, da muss ma sich wieder mit denen anlegen. Eine Baustelle mehr... .

Codeman

Ich halte es so,wie die MA in meinen Jobcenter "Bitte klagen sie,damit auch wir Rechtssicherheit bekommen..."
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jobless0815

Zitat von: Codeman am 21:56:51 Mi. 08.Juli 2009
Ich halte es so,wie die MA in meinen Jobcenter "Bitte klagen sie,damit auch wir Rechtssicherheit bekommen..."

LOL :D ;)

Codeman

Neuster Bewilligungsbescheid.

Fahrkosten f. Beistand 7,60 euro
Fahrkosten f. mich 4,20

Insgesamt: 11,80 euro

Komplett übernommen.
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unkraut

Mit so was werden die Gerichte regelrecht blockiert .

@ Code , voll cool man !  O0
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

Mein Buchtip als Gastautor :  Fleißig , billig , schutzlos - Leiharbeiter in Deutschland  > ISBN-10: 3771643945

Codeman

Na ja,

mein JC scheint da cleverer zu sein.Wobei ich sagen muss,dass es wohl keinen Rechtsanspruch darauf gibt,dass dein Beistand auch die Anfahrt finanziert bekommt.
Aber so lange wie sie es erstatten,reiche ich es ein.

Darauf klagen würde ich allerdings darauf nicht.
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Onkel Tom

@Codeman

Vielen Dank  ;) Werde Deine Erfahrung in der ELSE vortragen.
Mal schaun, wie in HH die ARGEN damit umgehen.

Brauchtest Du nicht dazu den Namen des Beistand angeben ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Codeman

@Onkel Tom

nein.Die Fahrtkostenerstattung wird ja jetzt auch alles über das Vermittlungsbudget hier in Berlin geregelt. Dort musst du lediglich die Kosten eintragen und den Zweck.

Also Beispielsweise:

Fahrtkosten für Termin am 16.07.2009    - 4,20
Fahrtkosten für Beistand nach §13 Abs.4
SGB X                                               - 7,60


Dann kopier ich immer das Einladungsschreiben + die Fahrausweise von mir und meinen Beistand und reiche das so ein.
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Onkel Tom

Lass Dich nicht verhartzen !

Sung

Eigentlich kriegen die Beistände keine Fahrtkosten. Leg doch mal zum Spaß Widerspruch gegen die Erstattung ein  ;D

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